Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahren nach § 199 BRAO

Rz. 81 Nach § 199 Abs. 1 BRAO werden die Kosten, die der Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu tragen hat, von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts durch Beschluss festgesetzt. Gegen den Festsetzungsbeschluss kann der Rechtsanwalt binnen zwei Wochen Erinnerung einlegen (§ 199 Abs. 2 S. 1 BRAO). Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgangsrechtsstreit anzuwenden sind. Abs. 1 kommt daher nur in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Verfahren der freiwilligen Gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Dieser Gesichtspunkt betrifft die Vergütungspflicht der Staatskasse für eine anwaltliche Tätigkeit, von der feststeht, dass sie im Rahmen der Prozesskostenhilfe durchgeführt wurde.[12] Aus dem Rechtscharakter dieser Pflicht als Hilfsschuld (siehe § 45 Rdn 7) folgt, dass die Staatskasse insoweit nicht zahlen muss, als eine vermögende Partei die Leistung verweigern könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligungsdauer

Rz. 37 Die Bewilligung dauert so lange an, bis das Verfahren, für das sie gelten soll, bei dem erkennenden Gericht beendet ist. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall der Verfahrenstrennung; die Bewilligung besteht in dem abgetrennten Verfahren fort. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Familiensachen. Wird für eine Folgesache im Scheidungsverbundverfahren Verfahrensko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ermessen des Gerichts

Rz. 143 Die Erstreckung der Bewilligung oder der Beiordnung steht im Ermessen des Gerichts. Das Gericht "kann" die Wirkungen erstrecken. Nach der Gesetzesbegründung soll dies geschehen, wenn eine Beiordnung oder Bestimmung unmittelbar bevor gestanden hätte, falls die Verbindung unterblieben wäre.[141] Rz. 144 Die Anordnung ist auszusprechen, wenn in den hinzuverbundenen Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vor Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 124 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen anwaltlichen Gebührenansprüche gegen den Mandanten als Insolvenzschuldner werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewöhnlichen Insolvenzforderungen; dazu gehört auch der Anspruch des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses, weil dieser mit der Erteilung des Auftrags in der jeweiligen Angelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 91 Auch aus einem vereinbarten Honorar muss der Anwalt Umsatzsteuer abführen. Hier ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten ist, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt, oder ob Umsatzsteuer nach VV 7008 hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist von einer Brutto-Vergütung auszugehen, so dass die U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. 2Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (2) 1Die Verjährung der Vergütung für eine Tätigkeit in einem geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Ablehnung des Mandats

Rz. 18 Möchte der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat ablehnen, hat er dem Mandanten davon unverzüglich Mitteilung zu machen (§ 44 S. 1 BRAO). Unverzüglich bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern". Der Anwalt hat diesen Umstand bei seiner Büroorganisation zu berücksichtigen; Mandatsangebote müssen ihm von seinem Kanzleipersonal daher k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Fälligkeit nötig

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 unterscheidet zwischen Gebühren und Auslagen (Vergütung, § 1 Abs. 1 S. 1). Die Gebühr muss bereits entstanden, braucht aber noch nicht fällig zu sein (siehe § 45 Rdn 58). Vorschusserhebung bedeutet, dass Kosten bereits vor deren Fälligkeit geltend gemacht werden.[2] Weil gem. § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss besteht, muss der gerichtlich beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Neue Angelegenheit

Rz. 32 Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue selbstständige Gebührenangelegenheit, so dass dort alle Gebührentatbestände nochmals (erneute mündliche Verhandlung, erneute Hauptverhandlung) oder auch erstmals (erstmalige Verhandlung, Abschluss einer Einigung) ausgelöst werden können. Mit Erlass der erstinstanzlichen E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2, 3)

Rz. 27 Abs. 4 S. 1 bestimmt nur, dass gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann und dass nach Abs. 4 S. 2 über diesen Antrag das LG entscheidet, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Bei der Beiordnung des Zeugenbeistands durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 2) entscheidet das LG, bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Antragsrecht auf Wertfestsetzung (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 155 Grundsätzlich ist das Gericht verpflichtet, den Wert des gerichtlichen Verfahrens von Amts wegen festzusetzen. Unterlässt das Gericht die Wertfestsetzung, gleich aus welchen Gründen, so steht dem Rechtsanwalt nach Abs. 2 S. 1, 1. Alt. das Recht zu, die gerichtliche Wertfestsetzung nach für die Abrechnung seiner Gebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gegenstand des Forderungsübergangs

Rz. 6 Ein gesetzlicher Forderungsübergang bezweckt im Allgemeinen, wie auch hier, dass der hilfsweise Leistende bei dem "eigentlichen" (Haupt-)Schuldner Rückgriff nehmen können soll, soweit er in dessen Interesse den Gläubiger befriedigt hat. Übergehen kann daher nur ein Anspruch in der Person des Gläubigers und gegenüber dem Schuldner, der von der Zahlung profitiert. Als üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung der Verwaltungsbehörde im Festsetzungsverfahren nach § 55

Rz. 8 Ebenso wie § 56 gilt § 57 primär für solche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 trifft. Gegen Entscheidungen im Rahmen der Festsetzung nach § 55 kann der Anwalt Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn er der Auffassung ist, die festgesetzte Vergütung sei zu gering bemessen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Andere Befriedigungsmöglichkeiten

Rz. 15 Neben einer Befriedigung durch die Staatskasse können auch in Betracht kommen eine Befriedigung durch den Gegner (§ 126 ZPO) und/oder durch freiwillige Zahlungen der Partei oder Dritter. Soweit ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner besteht, ist zu berücksichtigen, dass mit weiteren Zahlungen der Partei an die Staatskasse infolge Einstellungsverfügung des Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers

Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der bestellte Verteidiger seinen Wohnsitz oder seine Kanzl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umgehung der Bindungswirkung nach Abs. 1 durch Vergütungsvereinbarung

Rz. 148 Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, die Bindungswirkung des Abs. 1 durch eine Vergütungsvereinbarung zu umgehen. Der Anwalt kann sich beispielsweise mit dem Mandanten dahingehend einigen, dass die Gebühren aus einem höheren als dem für das gerichtliche Verfahren maßgebenden Wert zu berechnen sind. Der Gegenstandswert muss dann aber betragsmäßig bestimmt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorvertragliches Schuldverhältnis

Rz. 84 Der zeitliche Anwendungsbereich eines Schadensersatzanspruchs nach den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB ist mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, der Anbahnung eines Vertrages oder ähnlicher geschäftlicher Kontakte eröffnet (vgl. § 311 Abs. 2 BGB). Diese Voraussetzung wird in dem für die Erteilung des Hinweises maßgeblichen Zeitpunkt (siehe Rdn 71 ff.) regelmäßig e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Subsidiärer Rechtsbehelf

Rz. 7 Als subsidiärer Rechtsbehelf kommt die Anhörungsrüge nur dann zum Zuge, wenn der Anhörungsverstoß nicht im Rahmen anderer zur Überprüfung der Entscheidung gegebener Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel behoben werden kann. Bei der Verletzung ist also zunächst das zulässige Rechtsmittel bzw. der zulässige Rechtsbehelf einzulegen. Gemeint ist mit der Formulierung "nicht gegeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einstweilige Anordnung

Rz. 59 Für einstweilige Anordnungen steht nach der Intention dieser Entscheidungen grundsätzlich zu vermuten, dass sie möglichst zügig in die Tat umgesetzt werden müssen. Das betrifft besonders die Anordnungen in Familiensachen gemäß § 111 FamFG aber etwa auch in Betreuungssachen (§§ 271 ff. FamFG) oder in Unterbringungssachen (§§ 312 ff. FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe

Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, was durch die Ergänzung der Überschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besonderheiten bei Beiordung im Wege der PKH

Rz. 9 Die Beiordnung im Wege der PKH setzt das Vorhandensein eines privatrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen den Auftraggeber voraus, z.B. den Abschluss eines Anwaltsvertrags/Geschäftsbesorgungsvertrags (ausf. § 45 Rdn 36 ff.).[4] Den hieraus hervorgehenden vertraglichen Vergütungsanspruch kann der beigeordnete Rechtsanwalt wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 132 Andererseits sind die Reisekosten stets zu erstatten, wenn keine ausdrückliche Einschränkung bei der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts erfolgt ist.[266] Denn die in § 121 Abs. 3 ZPO vorgesehene Beschränkung richtet sich an das Gericht und nicht an den beigeordneten Rechtsanwalt. Gem. § 48 Abs. 1 richtet sich der Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Selbstkontrolle

Rz. 122 Sinn und Zweck der Abhilfeprüfung ist es, die Kosten verursachende und zeitraubende Befassung des Beschwerdegerichts mit der Sache selbst zu vermeiden. Deshalb muss das Untergericht nach Eingang der Beschwerde seine Entscheidung überprüfen. Erkennt es dabei, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, dann muss es sie abändern. Ein Verstoß gegen diese Prüfungspflicht ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebührenbemessung

Rz. 21 Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren eine anfallende Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an welchem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sicherung durch Vorschusserhebung

Rz. 24 Solange der Anwalt für die Partei noch keinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung unter seiner Beiordnung gestellt hat, ist es ihm nicht verwehrt, die zu erwartende Einbuße an Vergütung im Voraus durch eine Vorschussregelung ganz oder teilweise zu kompensieren (§ 58; § 9 Rdn 14).[21] Die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO greift erst fü...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Tatsächlicher Anfall von Post- und Telekommunikationsentgelten

Rz. 36 Voraussetzung für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale nach VV 7002 ist stets, dass überhaupt eine Post- oder Telekommunikationsdienstleistung erfolgt ist. Eine pauschale Berechnung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich Auslagen angefallen sind.[27] Nicht entstandene Auslagen können auch nicht pauschal abgerechnet werden. Die Pauschale setzt jedoc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anderer Gebührenrahmen

Rz. 20 Gelten für das Verfahren Betragsrahmengebühren, kann es vorkommen, dass infolge der Verweisung oder Abgabe ein anderer Gebührenrahmen anzuwenden ist. Möglich ist eine solche Konstellation zum einen bei der Verweisung des SG an das LSG oder BSG erster Instanz oder umgekehrt (hier gelten nach VV 3102 ff., 3204 ff., 3212 ff. unterschiedliche Betragsrahmen). Zum anderen k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 121 Die Darlegungs- und Beweislast für die Unangemessenheit liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Allerdings hat der Anwalt darzulegen, welche Leistungen er erbracht hat.[216] Die pauschale Bezugnahme auf Ermittlungs- und Strafakten ohne Vorlage von Handakten oder Schriftsätzen besagt nichts über seine Arbeitsleistung.[217] Die Rechtsprechung des BGH (vgl. Rdn 109 ff.) ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zur Ausbildung zugewiesener Student

Rz. 42 Die gleichen Grundsätze wie für einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar (vgl. Rdn 39) gelten auch für einen dem Anwalt nach der jeweiligen landesrechtlichen Justizausbildungsordnung zugewiesenen Studenten. Auch in diesem Falle ist der Anwalt verpflichtet, Zeit und Arbeit in die Ausbildung zu investieren und den Studenten mit ihm angemessenen Arbeiten zu beauftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Personenmehrheit mit eigener Rechtssubjektivität

Rz. 18 Für die Praxis weitgehend geklärt ist die Frage, wer als Auftraggeber des Anwalts anzusehen ist, wenn dieser die Interessen einer Personenmehrheit vertritt, der eigene Rechtssubjektivität zukommt. Nachdem der BGH [22] seit dem Jahr 2001 der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Rechtsfähigkeit zugebilligt hat, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anzeigepflicht bei Anrechnungsvereinbarung

Rz. 63 Sollten Zahlungen unter einem Vorbehalt oder aufgrund einer besonderen Absprache geleistet worden sein, ist auch das mitzuteilen, damit sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein umfassendes Bild zur Anrechnungsproblematik machen kann.[137] Auch Zahlungen, die für ein bestimmtes gerichtliches Verfahren eingezahlt, vom Anwalt aber auf andere Verfahren verrechnet wu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung der Verfahrensbeteiligten

Rz. 51 Die Beteiligten im Vergütungsfestsetzungsverfahren können sich anwaltlich vertreten lassen. Ist ein solcher Vertreter bestellt, sind Zustellungen an ihn zu bewirken.[38] Rz. 52 Erforderlich ist eine ausdrückliche Bestellung. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich nach Niederlegung des Mandats im Ausgangsverfahren ein neuer Anwalt bestellt. Dieser ist kraft der ihm ertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

Rz. 87 Der einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ausgesetzte Anwalt kann überdies einwenden, die Unterlassung des nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Hinweises sei für die Entscheidung seines Auftraggebers nicht ursächlich gewesen, weil dieser sich auch in Kenntnis der Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung vom Gegenstandswert für den Abschluss eines Mandatsvertrages mit demselb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anerkenntnis

Rz. 140 Ein Anerkenntnis des Auftraggebers hindert ebenfalls den Ablauf der Verjährung. Insoweit tritt allerdings nicht lediglich eine Hemmung ein, sondern nach § 212 Nr. 1 BGB ein Neubeginn der Verjährung. Rz. 141 Von einem verjährungshindernden Anerkenntnis ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Anwalt gegenüber die Vergütungsforderung bestätigt. Dies kann auch durch sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kostenansatzverfahren nach § 107 OWiG

Rz. 79 Gegen den Ansatz der Kosten bei der Verwaltungsbehörde (§ 107 OWiG) kann der Betroffene nach § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum erstinstanzlichen Gericht (§ 68 OWiG) stellen. Rz. 80 Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar (§ 62 Abs. 2 S. 2 OWiG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligung einer Pauschgebühr

Rz. 28 Im Verfahren über die Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 Abs. 3) kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, soweit die bewilligte Pauschgebühr abgelehnt worden ist oder hinter seinen Vorstellungen zurückbleibt. Auch dem Betroffenen steht der Antrag auf gerichtliche Entscheidung offen, soweit er die Kosten des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anwalt und Staatskasse

Rz. 13 Beteiligte im Festsetzungsverfahren gem. § 55 sind nur der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt und die Staatskasse,[19] zumal die Vergütungsfestsetzung für andere Personen keine Rechtskraftwirkung entfaltet.[20] Der Vertreter der Staatskasse ist im Festsetzungsverfahren ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Beteiligter. Er kann sich auf eine eigene Rechtsstellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Beigeordneter Anwalt im Bußgeldverfahren (Abs. 6)

Rz. 86 Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und 5 entsprechend (Abs. 6 S. 1). Dies entspricht der bisherigen pauschalen Verweisung in § 105 Abs. 1 BRAGO. Zu stellen ist der Antrag nach Abs. 1 vor dem Gericht des ersten Rechtszugs, also dem Amtsgericht. In diesem Fall ist gegen die Entscheidung des Gerichts die sofortige Beschwerde gegeben. Rz. 87 So...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 12 Die Hinweispflicht des Anwalts besteht aber nur, wenn für ihn Anhaltspunkte bestehen, dass der Mandant die Voraussetzungen für Bewilligung von Beratungshilfe erfüllt.[9] Der Anwalt muss sich dabei nicht der Bewilligung sicher sein. Die ernsthaft in Betracht zu ziehende Aussicht genügt. Die Obliegenheit zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse trifft den Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Unbenannte Merkmale

Rz. 56 Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber oder der Staatskasse

Rz. 80 Die Bestimmung des Anwalts muss der Billigkeit entsprechen. Eine Gebühr ist nicht mehr billig, wenn sie nicht mehr hinnehmbar ist.[159] Voraussetzung dafür ist, dass die angesetzte Gebühr die in vergleichbaren Fällen angemessene deutlich übersteigt.[160] Dagegen will das OLG Koblenz die Unbilligkeitsregelung des § 14 Abs. 1 S. 4 auch dann anwenden, wenn der Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausnahmen

Rz. 84 Von diesem Grundsatz der Erstattungsfähigkeit gibt es Ausnahmen. So wird die Erstattungsfähigkeit insbesondere dann abgelehnt, wenn die Partei geschäftsgewandt ist und sie problemlos einen Anwalt am Gerichtsort schriftlich oder fernmündlich hätte beauftragen können.[83] Bei Privatpersonen wird dies grundsätzlich nicht der Fall sein. Diese Ausnahme betrifft vielmehr Un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 41a gilt nur für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt. Rz. 9 Der Musterkläger wird durch das OLG, bei dem das Musterverfahren anhängig ist, durch Beschluss bestimmt. Das OLG wählt den Musterkläger nach billigem Ermessen aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 KapMuG ausgesetzt wurden, aus (§ 9 Abs. 2 S. 1 KapMuG). Dabei sind zu berücksi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Ebenfalls kein Fall des § 52 liegt vor, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mit dem Beschuldigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat.[7] Solche Vergütungsvereinbarungen sind zulässig (siehe § 3a Rdn 25 ff.), wie sich insbesondere aus § 101 BRAGO ergab. In diesen Fällen kommt zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Beschuldigten nur eine Vergütungsverein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entbehrlichkeit der vorläufigen Festsetzung

Rz. 38 Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, wenn Gegenstand des Verfahrens Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen der Kostenbeamte die fällige Gebühr selbst berechnen und anfordern kann. Rz. 39 Auch wenn eine vorläufige Wertfestsetzung in diesen Fällen entbehrlich ...mehr