Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.4 10.000-EUR-Grenze

Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers der Zuwendung zu gewährleisten, wird die Pauschalierungsmöglichkeit ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 EUR übersteigen oder wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. Während bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.5 Wahlrecht und Höhe der Steuer

Rz. 10 Der Stpfl. kann die Pauschalierung in Anspruch nehmen, sodass ihm insoweit ein Wahlrecht eingeräumt wird (Rz. 10a). Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % zzgl. SolZ und KiSt, was einem Bruttosteuersatz von 23 % entspricht. Mit dem Steuersatz soll berücksichtigt werden, dass es Stpfl. geben wird, die die Zuwendungen angesichts ihres individuellen Steuersatzes nicht versteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Rz. 15 Nach § 37b Abs. 3 S. 1 EStG bleiben die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz, werden also bei der ESt oder KSt nicht erfasst. Das gilt auch für die pauschale ESt, die nicht nach § 36 EStG angerechnet werden kann. Ist der Zuwendungsempfänger Gewerbetreibender, gehören die Zuwendungen nicht zum anzus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer

Rz. 16 Die pauschale ESt wird nach § 37b Abs. 4 EStG in das LSt-Verfahren einbezogen. Der Zuwendende muss sie in der LSt-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anmelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden LSt-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstätten-FA abführen. Bei mehreren Betriebsstätten ist dies nach Abs. 4 S. 2 das ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Sachbezüge und Barzuschüsse im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren bis 2018 dem Grundsatz nach lohnsteuerpflichtig. Ab 1.1.2019 ändert sich die lohnsteuerliche Behandlung. Es ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel, e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.2 Geschenke

Rz. 7 Nach § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG können auch Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert besteuert werden. Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus, die nicht als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung anzusehen ist und, dass beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind.[1] Einzubeziehen sind auch die Geschenke, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichung...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.4 Geldwerter Vorteil bei Schenkung von Datenverarbeitungsgeräten und Internetnutzung

Die Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Überlassung von betrieblichen Personalcomputern zur privaten Nutzung ist daran geknüpft, dass der dem Arbeitnehmer überlassene PC im Eigentum der Firma bleibt.[1] Wird der Personalcomputer allerdings dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet, entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Um auch hier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7 Leistungen aus einem Mobilitätsbudget

Ab 2024 vereinfacht der Gesetzgeber die lohnsteuerliche Behandlung von Leistungen aus einem Mobilitätsbudget durch die Einführung einer neuen Pauschalierungsvorschrift. Der bisherige Pauschalierungskatalog für die Anwendung des Pauschsteuersatz von 25 % wird hierzu um die weitere Fallgruppe "außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zusc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 EUR....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 2 § 37b Abs. 1 EStG regelt die Pauschalierungsmöglichkeit bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an alle Personen bis auf Arbeitnehmer des Stpfl. § 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für Arbeitnehmer des Stpfl., schließt aber die Pauschalierung für bestimmte Fälle aus. § 37b Abs. 3 EStG regelt die Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, d. h. nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§§ 39b–39d EStG). Für bestimmte Fallgruppen sieht das Gesetz ein alternatives Besteuerungsverfahren – die Lohnsteuer-Pauschalierung – vor. Es handelt sich um eine besondere Form des Lohnsteuerabzugs, die sich darin unterscheidet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt für alle unbeschränkt und beschr. Stpfl. Sie kann unabhängig von der Rechtsform von allen Stpfl., natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen in Anspruch genommen werden. Für Zuwendungsempfänger, die der KSt-Pflicht unterliegen, erklärt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG den § 37b EStG für entsprechend anwendbar. Juristische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.1 Arten des Arbeitslohns

Rz. 49 Der LSt-Abzug ist von jeder Art von Arbeitslohn vorzunehmen. Es ist daher ohne Bedeutung, ob es sich um laufenden Arbeitslohn oder einmaligen Arbeitslohn (sonstige Bezüge, § 39b EStG Rz. 51ff.) handelt. Zum abzugspflichtigen Arbeitslohn gehören sowohl Geldzahlungen als auch Sachbezüge. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer nach der arbeitsver...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.8.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.2 Tarifvertragliche Ansprüche (Abs. 3a S. 1)

Rz. 63 Voraussetzung des § 38 Abs. 3a S. 1 EStG ist, dass sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis unmittelbar gegen einen Dritten richten. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten führen damit nicht zur Anwendung der Vorschrift. Der Dritte muss selbst Schuldner der Ansprüche se...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Lohnsteuerabzug bei nicht ausreichendem Barlohn (Abs. 4)

Rz. 76 Der LSt-Abzug stößt auf Schwierigkeiten, wenn die einzubehaltende LSt aus dem vom Arbeitgeber geschuldeten Barlohn nicht gedeckt werden kann oder wenn er überhaupt keinen Barlohn zahlt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der abzugspflichtige Arbeitslohn ausschließlich aus Sachbezügen besteht oder durch Dritte gezahlt wird (Rz. 56ff.). Um den LSt-Einbehalt in diesen Fäl...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.3 Lohnzahlung durch Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 56 Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur von solchen Lohnzahlungen LSt einzubehalten, bei denen er in irgendeiner Form in die Lohnzahlung rechtlich oder tatsächlich eingeschaltet ist.[1] Hierzu gehören auch sog. unechte Lohnzahlungen eines Dritten, die dem Arbeitgeber unmittelbar als eigene Zahlung i. S. d. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG zugerechnet werden (Rz. 57).[2] Dem LSt-Ab...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

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Litauen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Litauen eingesetzt werden, können auch in Litauen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Litauen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

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Kroatien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Rumänien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Rumänien eingesetzt werden, können auch in Rumänien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Rumänien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Belgien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Belgien eingesetzt werden, können auch in Belgien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Belgien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

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Bulgarien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Estland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Estland eingesetzt werden, können auch in Estland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Estland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

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Zypern / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Italien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Belgien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Estland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Österreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Dänemark / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Griechenland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Griechenland eingesetzt werden, können auch in Griechenland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Griechenland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten ...mehr

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Kroatien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Kroatien eingesetzt werden, können auch in Kroatien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Kroatien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Litauen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Ungarn / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Rumänien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Ungarn / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Ungarn eingesetzt werden, können auch in Ungarn Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Ungarn Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

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Lettland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Bulgarien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Bulgarien eingesetzt werden, können auch in Bulgarien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Bulgarien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

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Lettland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Lettland eingesetzt werden, können auch in Lettland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Lettland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Finnland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Griechenland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Schweiz / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr