Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 41 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes].

Gesetzestext Wurde der Sachverständige vor dem 15. Oktober 2016 ernannt, ist § 411 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung in der bis zum 15. Oktober 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Rn 1 § 41 wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm macht noch einmal deutlich, dass die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit der Schiedsrichter die absolut zentrale Grundlage jedes schiedsgerichtlichen Verfahrens darstellt. Insofern knüpft die Norm an die Regelungen der §§ 1034 II, 1035 V an. Die Verpflichtung zur Wahrung der Unparteilichkeit und der Neutralität wird sowohl dem Schiedsrichter selbst im Wege ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Betreuer zur Führung der Betreuung Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 und 670 vom Betreuten Vorschuss oder Ersatz verlangen. Für den Ersatz von Fahrtkosten des Betreuers gilt die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend. (2) Zu den Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bestandteile der Eidesleistung.

Rn 1 Die Vorschrift benennt zunächst drei Bestandteile der Eidesleistung, nämlich (1) Eingangsformel, (2) Eidesnorm und (3) Eidesformel. Zu Beginn wird die (1) Eingangsformel (§ 481 I, II) dem Schwurpflichtigen vom Richter vorgesprochen, wobei der Richter unmittelbar die (2) Eidesnorm anschließt. Diese Eidesnorm findet sich nicht in § 481, sondern für Zeugen in § 392 S 3, fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiterführende Vorschriften.

Rn 4 Vorsätzliche und fahrlässige falsche Eidesleistung ist gem. §§ 154 ff StGB strafbar. Rn 5 Die zivilprozessualen Regeln der Eidesverweigerung sind für Zeugen in § 390, für Sachverständige in § 409, für Parteien in §§ 453 II iVm 446 und für den Zwangsvollstreckungsschuldner in §§ 889 II iVm 888 enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. 2Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 7 Der geladene SV muss persönlich erscheinen (§ 407a III, vgl Rn 25). Der beim Zeugenbeweis geltende Grundsatz der Einzelvernehmung (§ 394 I) gilt nur, soweit Sinn und Zweck der Vorschrift dies erfordern, dh nur soweit eine Gefahr der (unzulässigen) Beeinflussung besteht. Hat das Gericht eine gemeinschaftliche Gutachtenerstattung durch mehrere Sachverständige angeordnet (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gegen seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gegen ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die gerichtliche Mitwirkung.

Rn 2 Der Normtext geht davon aus, dass eine Unterstützung durch das staatliche Gericht nur dort in Betracht kommt, wo das private Schiedsgericht diese Tätigkeit nicht selbst vornehmen kann. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Fälle in Betracht. Im Rahmen der Beweiserhebung kann nur das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen gegen Zeugen (§§ 380, 390) oder gegen Sachverständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweistatsachen und -mittel.

Rn 3 Während die anspruchsbegründenden Tatsachen gem § 592 nur durch Urkunden bewiesen werden können, ist bzgl der anderen Tatsachen, namentlich der Einwendungen des Bekl wie Erfüllung, Erlass, Stundung etc oder der Mängeleinrede, sowie des Gegenvortrags des Kl daneben auch Antrag auf Parteivernehmung zulässig. Alle anderen Beweismittel, ob liquide oder nicht, bleiben ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Landwirtschaftlicher Sachverständiger (Abs 3).

Rn 6 Sind bei der Vollstreckung gegen eine Person, die Landwirtschaft betreibt, vom Boden noch nicht getrennte Früchte, Sachen oder Tiere der in § 811 I Nr 1 Buchst b und Nr 8 Buchst b bezeichneten Art oder landwirtschaftliche Erzeugnisse zu pfänden, ist ein Sachverständiger zuzuziehen, wenn der Wert der zu pfändenden Gegenstände voraussichtlich 2.000 EUR übersteigt. Der Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter (§ 14 I Nr 2, II Nr 2).

Rn 29 Die Duldungspflicht besteht nach § 14 I Nr 2 grds ggü der GdW, ihren Organen und Erfüllungsgehilfen (s.a. Hambg ZMR 00, 479; BayObLGZ 96, 146), zB Handwerker oder Sachverständige (Hambg ZMR 02, 71). Im Einzelfall, zB zur Erhaltung des SonderE oder für eine bauliche Veränderung, kann aber auch ein anderer WEigtümer berechtigt sein (§ 14 II Nr 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhalt.

Rn 27 Das Gutachten muss Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst zu überprüfen (BGH WuM 18, 509 17 Rz 18; NJW 16, 1385 Rz 10). Der Sachverständige muss daher eine Aussage über ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1067 BGB – Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen.

Gesetzestext (1) 1Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sachen zur Zeit der Bestellung hatten. 2Sowohl der Besteller als der Nießbraucher kann den Wert auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. (2) Der Bestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufungsinstanz.

Rn 4 Für die Frage, ob in der Berufungsinstanz entgegen § 398 I eine Pflicht zur erneuten Vernehmung besteht, gelten die Regeln des § 529 (BGH NJW 04, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03]). Insbesondere muss das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders würdigen oder den Sinngehalt seiner protokollierten Aussage anders verstehen, würdigen oder werten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsichtnahme der Parteien.

Rn 7 Bis zur Löschung können die Parteien in rechtsanaloger Anwendung des § 299 I die Ton- oder Datenträger mit den vorläufigen Aufzeichnungen mit Erlaubnis des Vorsitzenden auf der Geschäftsstelle einsehen beziehungsweise abhören (Stuttg MDR 21, 962 [OLG Stuttgart 08.04.2021 - 19 W 11/21]). Ein Anspruch auf Überlassung der Datenträger besteht demgegenüber nicht. Sofern kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Problemstellung.

Rn 17 Die Möglichkeit einer Anordnung der Urkundenvorlegung nach § 142 und ebenso § 144 für Augenschein und Sachverständige werfen die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn prozessrechtlich relevante Tatsachen einem gewissen Geheimnisschutz unterliegen (Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnis, Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Steuergeheimnis). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisverfahren.

Rn 3 Über die Sachurteilsvoraussetzungen ist ohne Bindung an das förmliche Beweisverfahren im Wege des Freibeweises zu befinden (BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH RR 11, 284 Rz 4; BGH WM 10, 2380 Rz 16; NJW 96, 1059 f; BAG 15, 269 Rz 13). Das Gericht muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen (BVerfG NZA 21, 891 [BVerfG 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eilzuständigkeit (Abs 3).

Rn 9 Diese Notzuständigkeit betrifft nur Extremfälle. Ob ein solcher schon anzunehmen ist, wenn rasch verderbliche Güter zu begutachten sind, erscheint, weil in Zeiten der Telekommunikation das zuständige Gericht durchweg ebenso schnell zu erreichen ist, zweifelhaft. Sie kann in Betracht kommen bei schweren Erkrankungen eines Zeugen und unmittelbar bevorstehendem Untergang d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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zfs 06/2023, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat wegen des – unstreitigen – Versicherungsfalles und der dadurch hervorgerufenen Beschädigungen am Gartentor einen vertraglichen Anspruch auf Entschädigung, der sich nach Maßgabe des in erster Instanz eingeholten Sachverständigengutachtens ursprünglich auf 2.450,– EUR (brutto) belief und der nach den von der Bekl. vorprozessual geleisteten Zahlungen in Höhe von 749...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterscheinen des Gegners im Termin der selbstständigen Beweiserhebung (Abs 2).

Rn 8 Es ist das Recht des Antragsgegners, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Jedoch treten die Wirkungen des § 493 nicht gegenüber einem nicht zum gerichtlichen Termin des selbstständigen Beweisverfahrens oder nicht zu einem Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen ein, sofern der Antragsgegner dann auch nicht erschienen ist (Köln WuM 77, 47). Indes handelt es sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die gepfändeten Sachen sollen bei der Pfändung auf ihren gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt werden. 2Die Schätzung des Wertes von Kostbarkeiten soll einem Sachverständigen übertragen werden. 3In anderen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners die Schätzung durch einen Sachverständigen anordnen. (2) 1Ist die Schätzung des Wert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Objektive Voraussetzungen.

Rn 17 Zur Erfolgsaussicht des Antrags und zum Mutwillen kann das Gericht ebenfalls Glaubhaftmachung verlangen. Diese ist erst auf Verlangen des Gerichts erforderlich (Brandbg FamRZ 02, 1415). Das PKH-Gesuch darf nicht ohne Anhörung des Gegners mangels Glaubhaftmachung zurückgewiesen werden. (Dürbeck/Gottschalk Rz 179 ff). Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Das Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Änderung des Antrags/Zurücknahme.

Rn 6 Dem ASt steht es frei, einen ursprünglich gestellten Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen (Köln VersR 94, 1328); dies kann ohne die Zustimmung des Gegners bis zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens geschehen (zu den Kosten § 485 Rn 27). Ist etwa die Ursache von Rissbildungen an einem Haus zu untersuchen, die der ASt in Bauarbeiten auf dem Nachbargrunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über das Ergebnis der Schriftvergleichung hat das Gericht nach freier Überzeugung, geeignetenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, zu entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Grundzüge.

Rn 11 Das selbstständige Beweisverfahren erfordert den an ein Gericht adressierten Antrag einer Partei (dazu § 487 Rn 3), kann also nicht vAw betrieben werden. Das zuständige Gericht hat bei der Bearbeitung keinen Ermessensspielraum; sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann also nicht – etwa aus Gründen der Unzweckmäßigkeit – der Antrag abgelehnt werden. Rn 12 Nur bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gegen Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisaufnahme durch verordneten Richter.

Rn 6 Zur Erleichterung der Einnahme des Augenscheins kann das Prozessgericht gem §§ 372 II, 355 I 2 diese dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter übertragen, ohne dass die Einschränkungen des § 375 I, II beachtet werden müssten (Zö/Greger § 372 Rz 2). In diesem Fall entscheidet der ersuchte oder beauftragte Richter, ob er einen Sachverständigen beizieht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fachliche Qualität des Gutachtens.

Rn 29 Das Gericht ist bei seiner Entscheidung an das Ergebnis des Sachverständigen nicht gebunden, vielmehr ist es seine Aufgabe, das Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen. Dabei muss das Gericht prüfen, ob das Gutachten zu den im Beweisbeschluss vorgegebenen Fragen Stellung nimmt, den wissenschaftlichen Standards entspricht, logisch und methodisch überzeugend ist u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtsvollzieher.

Rn 4 Die Schätzung nimmt grds der GV bei der Pfändung vor. Erforderlichenfalls muss er hierzu Erkundigungen einholen. Das Ergebnis seiner Schätzung nimmt er in das Pfändungsprotokoll auf (§ 86 I 1 Nr 1 GVGA). Hält er sich für nicht ausreichend kompetent, darf er, wenn § 813 dies nicht vorsieht (s Rn 5), nicht von sich aus einen Sachverständigen zuziehen (AG Augsburg DGVZ 13,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat. (2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft/Abänderbarkeit von Amts wegen.

Rn 6 Im Umfang des Streitgegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens, mithin dazu, ob die erstrebte, durch konkrete Beweistatsachen und Beweismittel gekennzeichnete Beweiserhebung ggü dem Gegner zulässig und deshalb anzuordnen ist, wird Rechtshängigkeit herbeigeführt (einschränkend St/J/Berger § 490 Rz 11). Ist der Antrag unter Ausschöpfung der Rechtsbehelfe abgelehnt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachverständigenbeweis.

Rn 3 Ebenso wie den Augenschein kann das Gericht auch einen Sachverständigenbeweis nach seinem Ermessen vAw anordnen. Auch hier wird das Gericht vorher mit den Parteien über deren mögliches Verhalten sprechen (§ 139). Die Möglichkeit des Gerichts, vAw die Initiative zu ergreifen, soll nicht dem Zweck dienen, die Problematik nicht eingezahlter Auslagenvorschüsse zu umgehen (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 28 Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gem § 37 II voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (BGH FuR 13, 712; 16, 46; 17, 495, alle zur Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens). Den Beteiligten muss gem § 30 I iVm § 411 IV 2 ZPO ausreichend Zeit gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften über den Zeugen-, nicht die über den Sachverständigenbeweis. Der sachverständige Zeuge ist idR nicht austauschbar, insb keine Ablehnung nach § 406.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderung.

Rn 4 Mit Ausnahme der Fälle des S 2 ist eine Abänderung des Beweisbeschlusses in diesem Verfahrensstadium jedoch nur aufgrund mündlicher Verhandlung zulässig. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann er nur in den in S 2 bestimmten und entsprechenden Fällen geändert werden. Danach ist eine Änderung insb auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Gegners möglich (S 2, 1....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Von fiktiven Erwerbseinkünften ist auch ein fiktiver Erwerbsaufwand in Abzug zu bringen (BGH FamRZ 09, 314; Hamm FamRZ 10, 1085). Die Leitlinien der OLGe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Das selbstständige Beweisverfahren ist nicht in § 19 RVG als zum gebührenrechtlichen Rechtszug gehörend aufgeführt; es stellt deshalb eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit neben der Hauptsache dar. Damit können eine 1,3 Verfahrensgebühr gem Nr 3100 VV RVG und eine 1,2 Terminsgebühr gem Nr 3104 VV RVG entstehen. Die in Vorbem 3 IV 1 VV RVG geregelte tw Anrechnung...mehr