Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Namen der Zeugen (Nr 4).

Rn 3 Auch die Namen der nicht vernommenen Zeugen werden sinnvollerweise protokolliert. Denn es kann für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer späteren Aussage von Bedeutung sein, wenn die Zeugen bereits an einer früheren Verhandlung teilgenommen haben. Der Zeitpunkt der Entlassung der Zeugen und Sachverständigen wird üblicherweise nicht im Protokoll selber festgehalten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft dürfen von den beteiligten Personen nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, dem Fortbestand der Vaterschaft zu dienen, oder wenn der die Vaterschaft Anfechtende einer Berücksichtigung nicht widerspricht. (2) 1Über die Abstammung in Verfahren nach § 169 Nr. 1 und 4 hat eine förmliche Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 7 Ein Gutachten, das nicht (hinreichend verantwortlich) durch den bestellten SV erstellt wurde (§ 404 I), ist unverwertbar. aa) Fraglich ist, ob auch insoweit eine Heilung gem § 295 in Frage kommt (bejahend Zweibr VersR 00, 605, 607; NJW-RR 99, 1368) oder Präklusion gem §§ 411 IV (insb S 2) iVm 296 (vgl Kobl VersR 00, 339 – LS). Es wird danach zu differenzieren sein, ob d...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Zur Steigerung der Akzeptanz der Sorgevollmacht im Rechtsverkehr soll bei der Beratung oder Protokollierung auf deren äußere Form geachtet werden, z.B. durch eine öffentliche Beglaubigung durch Notar/-innen (§ 129 BGB) oder gerichtliche Protokollierung gem. § 127a BGB, verbunden mit einem gesonderten Auszug des Terminvermerks mit großem Rubrum (AK 8). 2. Ein von häuslicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abgrenzung ggü amtlicher Auskunft.

Rn 11 Die amtliche Auskunft ist an verschiedenen Stellen in der ZPO erwähnt, etwa in §§ 273 II Nr 2, 358a S 2 Nr 2, s.a. §§ 437 II, 118 II 2 und § 236 FamFG, weiter § 44 III, II: dienstliche Äußerung, § 432 zur Beiziehung behördlicher Akten. Es kann sich der Sache nach um Zeugen- oder Sachverständigen-, uU Urkundenbeweis handeln (vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; BGHZ 89, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 164 GVG – [Kosten und Auslagen].

Gesetzestext (1) Kosten und Auslagen der Rechtshilfe werden von der ersuchenden Behörde nicht erstattet. (2) Gebühren oder andere öffentliche Abgaben, denen die von der ersuchenden Behörde übersendeten Schriftstücke (Urkunden, Protokolle) nach dem Recht der ersuchten Behörde unterliegen, bleiben außer Ansatz. Rn 1 Das ersuchte Gericht hat Rechtshilfe zu gewähren, ohne dass de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteianhörung.

Rn 16 Angaben der Parteien iRe Parteianhörung unterfallen nicht dem unmittelbaren Anwendungsbereich der Nr 4. Diese Angaben sind nicht zwingend zu protokollieren (BGH FamRZ 89, 157, 158). Hat das Gericht die Parteianhörung angeordnet, um einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten (§ 141 I 1), sind diese Angaben als wesentlicher Vorgang der Verhandlung nach § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beseitigungsklage.

Rn 73 ZuS und GeS nach § 3 zu schätzen anhand des Interesses an Wiederherstellung; Maßstab zB Wertminderung eines Grundstücks/Hauses infolge der Störung (BGH ZfIR 98, 749: Versorgungsleitung; MDR 06, 1374 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]: Satellitenschüssel; NZM 10, 215: überbautes Grundstück; NZM 12, 534 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]: Abriss; NJW-RR 15, 337 [BGH 15.01.2015 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 398 gilt nicht nur für den Zeugen, sondern über § 402 auch für den Sachverständigen und gem § 451 auch bei der Parteivernehmung. § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das Ermessen des Gerichts, dies jedoch nur dann, wenn der Zeuge zum selben Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) schon eine Aussage geleistet hat, sei es in dieser oder auch in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenentscheidung.

Rn 9 Eine Kostenentscheidung enthält der PKH-Beschluss nicht, da das PKH-Verfahren eine Kostenerstattung nicht vorsieht. Wenn im PKH-Prüfungsverfahren Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen angefallen sind, dann wird ihre Erstattung im Hauptsacheverfahren durch die Kostengrundentscheidung geregelt. Schließt sich ein Hauptsacheverfahren nicht an, dann s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1101 ZPO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen, soweit Artikel 9 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 nichts anderes bestimmt. (2) 1Das Gericht kann einem Zeugen, Sachverständigen oder einer Partei gestatten, sich während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufzuhalten. 2 § 128a Abs. 2 Satz 2, 3 und Abs. 3 Satz 1 bleib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten der Partei.

Rn 48 Die Reisekosten der Partei sind immer zu erstatten, wenn die Teilnahme am Termin notwendig war. Die durch Teilnahme an einem Gerichtstermin veranlassten Reisekosten einer Partei sind grds notwendig iSd § 91, ohne dass es darauf ankommt, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war (Koblenz AGS 10, 102 = JurBüro 10, 210 = FamRZ 10, 1104 = NJW-Spezial 10, 187; Saarbr AGS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 151 Nr 6 und Nr 7 sind auch Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen betreffen, Kindschaftssachen. § 167 Abs 1 S 1 erklärt die für die Unterbringung Volljähriger geltenden Verfahrensvorschriften aufgrund größerer Sachnähe (ThoPu/Hüßtege § 167 Rz 1) für anwendbar. Dieser Grundsatz wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort der konkreten Gerichtshandlung.

Rn 5 Abs 2 macht deutlich, dass der einzelne Ort der jeweiligen Gerichtshandlung vom abstrakten Schiedsort des Abs 1 in jeder Hinsicht abweichen kann. Der Ort der einzelnen Gerichtshandlung und damit der faktische Schiedsort ist also ganz nach Zweckmäßigkeit für die tatsächliche Durchführung des Verfahrens vom Schiedsgericht zu bestimmen. Zwar gelten auch hier vorrangig die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 24 EuBVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 93 Brüssel IIb-VO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 92 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 22. Juli 2019 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung nach Artikel 92 kann vom Rat jederzeit widerrufen werden. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten des Gutachtens, Kostenvorschuss.

Rn 34 Ein familienpsychologisches Gutachten verursacht idR Kosten im vierstelligen Bereich, die als Auslagen des Gerichts (FamGKG-KV Nr. 2005) von den beteiligten Eltern erhoben werden können; diese haben regelmäßig die Gerichtskosten je zur Hälfte zu tragen. Selbst wenn ihnen zunächst ratenfreie VKH bewilligt worden ist, kann ihre Kostenbeteiligung bei einer späteren Verbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeugnisfähigkeit.

Rn 17 Die Zeugnisfähigkeit ist weder an einer starren Altersgrenze noch an einem bestimmten, definierbaren Maß an intellektueller Leistungsfähigkeit festzumachen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr die in jedem Einzelfall zu prüfende Fähigkeit des Zeugen, Wahrnehmungen zu machen und diese, ggf auf ihm verständliche Befragung hin, wiederzugeben (Zö/Greger Vor § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheit.

Rn 3 Dem Erfordernis der Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte genügt eine summarische Angabe. Die Informationsnot der beweispflichtigen Partei wird berücksichtigt, so dass keine sachverständige Substantiierung verlangt wird; es muss nur das Ergebnis, zu dem der SV kommen soll, mitgeteilt werden, nicht aber der Weg, auf dem dies geschieht (BGH NJW-RR 22, 69, 70; NJW 95, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unselbstständige Gegenbeweisanträge/Ergänzungsfragen.

Rn 10 Das Rechtsschutzinteresse für erweiternde Fragen fehlt, wenn der v ASt behaupteten Mangelhaftigkeit allein die auf Einholung der sachverständigen Äußerung zielende Mitteilung der Mangelfreiheit entgegengestellt wird (Frankf BauR 97, 167). Der den Antrag nur vertiefende u deshalb unselbständige Gegenantrag wirkt nicht streitwerterhöhend. Geht es um die Ermittlung von Na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 2 Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge über die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen. Die Wahrnehmung und Bildung des Tatsachenurteils (vgl St/J/Berger vor § 373 Rz 11) war ihm jedoch nur möglich, weil er über eine besondere Sachkunde verfügt. Weitere Wertungen und Schlussfolgerungen darf er als Zeuge nicht ziehen (VfGH Berlin VersR 09, 564, 566 m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere Ansprüche ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag.

Rn 39 Unter Geltung des Verhandlungsgrundsatzes ist es grds Sache der beweisbelasteten Partei, Beweis anzutreten (vgl BVerfG NJW 94, 1210, 1211 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]), dh dem Gericht anzubieten, eine bestimmte Behauptung durch ein bestimmtes Beweismittel festzustellen (Laumen MDR 20, 145 ff). Außer dem Zeugenbeweis kann das Gericht allerdings alle anderen Beweism...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 16 EuBVO – Ablehnung der Erledigung.

Gesetzestext (1) Ein Ersuchen um Vernehmung einer Person wird nicht erledigt, wenn sich die betreffende Person auf ein Recht zur Aussageverweigerung oder wenn ein Aussageverbot besteht,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einsicht in die elektronische Akte (Abs 3).

Rn 10 Wie in die papierene Prozessakte besteht ein Recht auf Akteneinsicht in die elektronisch geführte (§ 298a); es gelten Abs 1 und 2. Erfasst sind auch papierene Dokumente, die nach § 298a II 5 aufbewahrt werden, nicht aber Ausdrucke des Gerichts aus der Akte allein für sich. Über die Art der Einsicht entscheidet die Geschäftsstelle (III 1; aA Wieczorek/Schütze/Assmann Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Schriftlichkeit, Verkehrsfähigkeit.

Rn 2 Urkunde iSd Zivilprozessordnung ist jede schriftlich verkörperte Gedankenerklärung (BGHZ 65, 300, 301; 136, 357, 362). Dabei muss eine Schrift verwendet worden sein, die das Gericht versteht oder sich erforderlichenfalls mit Hilfe eines Übersetzers oder eines Sachverständigen verständlich machen kann (Musielak/Voit/Huber § 415 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 5; aA Brit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Richterliches Ermessen, S 4.

Rn 34 IÜ steht die Gestaltung der Kindesanhörung im richterlichen Ermessen. Der ausdrückliche Hinweis in § 159 Abs 4 S 4 schien dem Gesetzgeber insb geboten, um einer Einflussnahme von Verfahrensbeteiligten auf die Gestaltung der Anhörung entgegenwirken zu können (BTDrs 16/6308, 240). Rn 35 Die Entscheidung über die Teilnahme sonstiger Personen steht ausschließlich dem Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gegen die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfahrungssätze.

Rn 11 Gegenstand des Beweises können auch Erfahrungssätze sein. Darunter sind Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung sowie die iRe besonderen Fach- und Sachkunde erworbenen Regeln aus Kunst, Wissenschaft, Handwerk und Gewerbe, Handel und Verkehr zu verstehen (MüKoZPO/Prütting Rz 44). Dazu gehört auch das Bestehen eines Handelsbrauchs (BGH NJW-RR 89, 991 f [BGH 30.03.1989 - I...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umsatzsteuer (Abs 2 S 3).

Rn 6 Diese ist idR ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach Abs 2 S 3 vorliegt (BGH NJW 03, 1534). Dies gilt auch bei einer GmbH (Ddorf Rpfleger 04, 184; Brandbg JurBüro 19, 259, 260). Die Richtigkeit der Erklärung wird grds nicht überprüft (Karlsr OLGR Karlsr 02, 288; Ddorf JurBüro 02, 590). Die bloße Geltendmachung der Umsatzsteuer ersetzt die Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründungspflicht (§ 284 I 2).

Rn 17 Nach § 284 I 2 sind im Urt die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. Diese Begründungspflicht dient sowohl als Grundlage für eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht als auch der Selbstkontrolle des Richters, der dadurch gezwungen wird, die wesentlichen Gesichtspunkte seiner Überzeugungsbildung im Urt nachvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insbesondere das Verfahren vor den Amtsgerichten. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der gegenüber eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insbesondere bei Versäumnisurteil (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe.

Rn 1b Lit a enthält die Ordre-public-Klausel, nach der ausdrücklich das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist (vgl eingehend BGH FamRZ 15, 1011: Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist nicht erforderlich). Da der Verstoß ›offensichtlich‹ sein muss, reicht im Falle einer Sorgerechtsregelung eine nur kindeswohlwidrige Entscheidung nicht aus, es kommt dann nur eine Abänderun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Neufeststellung.

Rn 17 Eine erforderliche Neufeststellung von Tatsachen erfolgt iRd Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Die Neufeststellung von Tatsachen kann in einer abweichenden rechtlichen Bewertung des (erst- und zweitinstanzlichen) Parteivortrags bestehen (Rn 5). Das Berufungsgericht kann erstinstanzlichen Tatsachenvortrag abw vom Erstgericht als streitig oder unstr qualifizieren, ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 12 Als Vollstreckungsorgan führt der GV die Herausgabe nach den §§ 758 ff und § 127 GVGA durch, indem er die im Gewahrsam (§ 808; vgl zu dessen entspr Anwendung LG Karlsruhe DGVZ 93, 141) des Schuldners oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten (§ 809) befindliche Sache wegnimmt und dem Gläubiger oder dem aus dem Vollstreckungstitel ersichtlichen Dritten übergibt. Nur we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / j) Einstweiliges Anordnungsverfahren, §§ 331 ff.

Rn 30 In besonders eilbedürftigen Krisensituationen ist die vorläufige Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung möglich. Gem § 51 III gelten für das einstweilige Anordnungsverfahren die für das Verfahren in der Hauptsache anzuwendenden Vorschriften. § 167 I 1 verweist insoweit auf die §§ 331 ff. Gem § 313 II ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung neben dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 [BGH 29.04.2015 - XII ZB 214/14] Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verspätung.

Rn 42 Der verspätete Zeitpunkt des Vorbringens verstößt zwar nicht gegen eine Fristsetzung iSv Abs 1, aber gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht. Dabei regelt § 282 I (s § 282 Rn 6 f), ob Angriffs- und Verteidigungsmittel rechtzeitig vorgebracht wurden und betrifft (nur) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, nicht das in vorbereitenden Schriftsätzen oder das in d...mehr