Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 166 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[217] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Sachschäden

Rz. 31 Unter einem Sachschaden ist – in Anlehnung an die grundlegende Regelung in Ziff. 1.1 AHB – die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zu verstehen.[106] Zur Auslegung können auch die Strafvorschriften zur Sachbeschädigung herangezogen werden. Dabei liegt eine Beschädigung nicht nur vor, wenn auf die Substanz einer (bereits bestehenden) Sache körperlich so eingewirkt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (§ 5 Abs. 1 c MB/KK)

Rz. 525 Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (sog. schwarze Liste). ­Ursache hierfür muss ein "wichtiger Grund" sein, der den Versicherer zu diesem Verhalten veranlasst. Hierzu zählen insbesondere überhöhte Rechnungen wegen medizinisch nicht vertretbarer ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts für die Einholung der Deckungszusage

Rz. 65 In der Praxis wird die Einholung der Deckungszusage unterschiedlich gehandhabt. Manche Versicherungsnehmer suchen ihren Rechtsanwalt schon mit der ihnen erteilten schriftlichen Deckungszusage auf. In der Regel wird die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer jedoch dem Rechtsanwalt überlassen. Die meisten Rechtsanwälte erbringen die Abwicklung mit dem Rechtsschu...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Ziff. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / f) Prüf- und Sortierkosten (Ziff. 4.6)

Rz. 136 Nach den Ziff. 4.2 ff. werden Prüf- und Sortierkosten deckungsrechtlich betrachtet nicht erfasst;[264] Versicherungsschutz wird eben nur für die tatsächlich mangelhaften Teile gewährt. Bei Serienproduktionen mit hohen Stückzahlen (z.B. Dosenabfüllbetrieb) stellen die Überprüfung und Sortierung ein hohes Kostenrisiko dar. Ziff. 4.6 gibt – fakultativ – die Möglichkeit,...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / XI. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

Rz. 38 § 2 Nr. 2 a) ABU/ABN geht von einer zusätzlichen Versicherbarkeit der Gefahren der Feuerversicherung und der Risiken von Einwirkungen von Luftfahrzeugen auf die Bauleistung aus. Nachdem das Feuerversicherungsrisiko durch öffentlich-rechtliche Zwangsmonopole abgesichert war, wurde ein Regelungsbedarf in der Bauwesenversicherung nicht gesehen. Die Gebäudeversicherungsmo...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / P. Muster: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 525 Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer An das Amtsgericht Hannover Klage des Herrn Fritz Müller, kaufmännischer Angestellter, Hauptstr. 10, 30855 Langenhagen, Kläger, – vertreten durch die RAe _________________________ – gegen die XY-Rechtsschutzversicherungs-AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstan...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Quotenvorrecht

Rz. 302 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadenersatz erhalten hat. Rz. 303 Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von 3...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Vorsätzliche Handlung

Rz. 47 Für die Auslegung des Begriffs der vorsätzlichen Handlung ist auf allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zurückzugreifen, wobei § 276 BGB hierzu keine Legaldefinition aufstellt.[65] Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ist unter Vorsatz das Wissen und Wollen des pflichtwidrigen Erfolges zu verstehen, wobei sich das voluntative Element nur auf den Verle...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / bb) Fremdschäden

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1)

Rz. 56 Nach Ziff. 1.1 gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Begriff

Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadenersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind insbesondere gesellschaf...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / H. Versicherungswert

Rz. 143 Der Versicherungswert ist die "Soll-Versicherungssumme" und in der Regel identisch mit der möglichen Höchstentschädigung.[146] Nur derjenige Versicherungsnehmer erhält vollen Schadenersatz, der die versicherten Gegenstände voll versichert hat (Vollwertprinzip). Die Versicherungssumme, die der Versicherungsnehmer regelmäßig alleinverantwortlich bestimmt, muss dem tats...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 224 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, und zwar wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder aber die Beschädigung oder Verni...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 301 Soweit der Versicherer den Schaden reguliert, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger gem. § 86 VVG auf den Versicherer über (cessio legis). Übergangsfähig sind nur die Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger, die den Schaden zum Gegenstand haben, den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages abdecken muss. Es muss K...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / a) Privatrechtlichen Inhalts

Rz. 71 Die in D&O-Verträgen teilweise in Anlehnung an frühere Bedingungsmodelle des GDV e.V. (bis zur Abänderung in den Verbandsempfehlungen im Jahre 2013) vorgesehenen Beschränkungen auf die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen[214] "privatrechtlichen Inhalts", schlossen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen von der Deckung aus (vgl. Ziff. 1.1 des Modells aus Mai 2011)....mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen

Rz. 49 Schäden infolge vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten sind versichert, soweit die Verletzung zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Die Einbeziehung der vertraglichen Haftung ist im Hinblick auf die Beweislastverteilung bedeutsam, die – anders als im Rahmen des § 823 BGB – u.U. zum Nachteil des Schädigers ausgestaltet ist. Nach § 619a BGB trifft abwei...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 93 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, § 2 d ARB bzw. Nr. 2.2.4 ARB 2012

Rz. 132 § 2 d ARB gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten nach § 2 a, b oder c ARB enthalten ist. Die Leistungsart nach § 2 d ARB wurde als eine Art Auffangtatbestand formuliert, der Versicherungsschutz für die Verfolgung...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Mangelhaftes Gesamtprodukt

Rz. 80 Durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers mit anderen Produkten (Dritter) muss ein mangelhaftes Gesamtprodukt entstanden sein. Ziff. 4.2 regelt die Fälle der Herstellung einer neuen mangelhaften (auch unbeweglichen) Sache (Gesamtprodukt). Das mangelhafte Gesamtprodukt ist das Resultat des Herstellungsproze...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Versicherungssumme, Abs. 4 bzw. Nr. 2.3 ARB 2012

Rz. 377 Die in Rechtsschutzversicherungsverträgen vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) begrenzt die Leistung des Rechtsschutzversicherers (§ 5 Abs. 4 S. 1 ARB). Die Deckungszusage ist stets auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.[346] Diese wird in der Praxis sehr unterschiedlich vereinbart. Leistet der Rechtsschutzversicherer aufgrund desselben Rechtsschutzv...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. c.i.c.-Haftung (§ 311 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 52 Zu den vertraglichen Nebenpflichten vor und bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es auch, dass der Versicherer einen Antrag zügig bearbeitet. Bei pflichtwidrig verzögerter Bearbeitung eines Antrages ist der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet.[29] Der Versicherer darf in der Regel die im Antrag vorgesehene Annahmefrist ausschöpfen.[30] Ein Schadener...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB eine umfassende...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 73 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[104] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 213 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 5. Die neue Marktsituation

Rz. 20 Der deutsche Markt der Heilwesenhaftpflichtversicherungen hat sich zur Jahreswende 2012/2013 noch einmal grundlegend verändert. Während sich im weniger risikobehafteten Bereich der niedergelassenen Ärzte aufgrund der schon vor einigen Jahren durchgeführten Sanierungsaktion der DBV Winterthur/AXA Versicherung kein neuer Sanierungsbedarf ergab, sorgte der deutsche Markt...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 173 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[332] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[333] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 17. Mitversicherung (Ziff. 25 DTV-Güter 2000/2011; 9.4 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 150 Bei Versicherungen, die von mehreren Versicherern übernommen sind, haften diese nach Ziff. 25.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.4.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 stets nur für ihren Anteil und nicht als Gesamtschuldner, auch wenn die Einzelpolice oder das Zertifikat von einem Versicherer für alle Versicherer gezeichnet ist. Ausdrücklich wird eine Haftung der Versichere...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 302 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf ein Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden, weil der mit der Prämie erkaufte Schutz der Kasko sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken soll. Die Gefahr einer nachteiligen Auswirkung besteht aber immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall mitverursacht ha...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Versicherungssumme und Serienschaden

Rz. 190 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinaus noch ersetzt. Die Versicherungssumme ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 227 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 76 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / A. Einführung

Rz. 1 Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. "Haftpflicht" ist die Verpflichtung zum Schadenersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter. Rz. 2 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet nach...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 257 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Vertrauensperson

Rz. 63 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht mit eng begrenzten Ausnahmen der Schadensverursachung durch Dritte gem. §§ 10 ff. und 15 ff. AVB-VSV/P nur, sofern eine Vertrauensperson für den Schaden an eigenen oder an den Rechtsgütern Dritter nach allgemeinem Haftpflichtrecht verantwort...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / aa) Eigenschäden

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 306 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr