News 25.05.2016 Schimmel vor Gericht

Schimmel in der Wohnung ist hässlich, ungesund und kostenintensiv. Entsprechend erbittert wird vor Gericht zwischen Mieter und Vermieter darum gestritten, wer Schimmelverursacher ist. Wird in einem Urteil falsches Wohnverhaltens für den Schimmel verantwortlich gemacht, muss der Mieter dies akzeptieren und ändern. Anderenfalls blüht ihm neben Schimmelpilzen auch eine rechtmäßige Kündigung.

no-content
News 30.11.2015 Mietrecht

Es ist einem Mieter zuzumuten, drei- bis viermal täglich zu lüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Ist der Mieter tagsüber abwesend, muss währenddessen nicht gelüftet werden.

no-content
News 22.07.2014 Mietrecht

Verfügt eine Wohnung über moderne Fenster, die dicht schließen, muss der Vermieter Vorkehrungen gegen Schimmelbildung treffen. Ist ein besonderes Lüftungsverhalten erforderlich, muss er die Mieter darauf hinweisen.

no-content
News 10.12.2012 Mietmängel

Wie oft müssen Mieter Mängel anzeigen? Wenn es nach dem AG München geht, sehr oft. Wiederholt auftretende Mängel müssen auch nach wenig nachhaltigen Nachbesserungsversuchen immer wieder angezeigt werden, damit der Mieter Rechte aus den Mängeln herleiten kann.

no-content