Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Als sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 1 Kautionen richtig buchen

Erhaltene Kautionen sind als "Sonstige Verbindlichkeiten" (SKR 03/04: 1732 bis 1735/3550 bis 3557) auszuweisen. Geleistete Kautionen werden als "Sonstige Vermögensgegenstände" (SKR 03/04: 1525 bis 1527/1350 bis 1355) ausgewiesen. Beträgt die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags mehr als 5 Jahre bzw. wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist die Kaution als ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.2 Ausweis des Genussrechtskapitals in der Bilanz der emittierenden Gesellschaft und Anhangangaben

Rz. 54 Bei einer Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist das Genussrechtskapital gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB innerhalb des Passivpostens "A. Eigenkapital" in einem separaten Posten anzusetzen.[1] Dieser eigenständige Posten kann entweder nach dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen oder als letzter Posten des Eigenkapitals eingefügt ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 5 Schlussbemerkungen zu Genussrechten

Rz. 88 Genussrechte stellen ein äußerst interessantes Instrument der Unternehmensfinanzierung dar. Insbesondere die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten ermöglichen eine unternehmensindividuelle Anwendung. Zudem können Genussrechte nicht nur von Aktiengesellschaften, sondern auch von Gesellschaften anderer Rechtsformen ausgegeben werden. Rz. 89 Die hande...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Erträge innerhalb oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.2 Vorjahreswerte

Rz. 37 Zur Förderung des Zeitvergleichs im Rahmen der Jahresabschlussanalyse ist für jeden Posten der GuV-Rechnung der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Werden freiwillige Untergliederungen in der GuV-Rechnung (auch in Form von "Davon"-Vermerken) hinzugefügt, so gilt auch für diese Erweiterungen die Angabe der Vorjahresbeträge.[1] Nichtvergleichbarkeit (z. B. wegen Stru...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Haftung der Gesellschafter

Der BGH und mit ihm die herrschende Meinung ging bis 2023 davon aus, dass aufgrund der Rechtsfähigkeit der GbR die §§ 128, 129 HGB, die die Haftung in der OHG regeln, bei der GbR analog anzuwenden sind.[34] Die GbR wurde durch einen im Namen der GbR abgeschlossenen Vertrag selbst verpflichtet. Daneben haftete jeder Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog akzessorisch für die v...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Anspruch auf den Gewinnanteil und Verlustbeteiligung

Jeder Gesellschafter hat einen Anspruch auf den anteiligen Gewinn und ist verpflichtet, den anteiligen Verlust zu tragen (§ 709 Abs. 3 BGB). Der Teil des Gesellschaftsvermögens, der die Summe aus Einlagen der Gesellschafter und Verbindlichkeiten übersteigt, ist der Gewinn. Der jeweilige Jahresgewinn ist deshalb der Betrag, um den das Vermögen der Gesellschaft am Schluss des ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 1 Anmerkung zur Entscheidung

Nach § 3 BpO werden Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeordnet. Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung werden gemeinsam von den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium der Finanzen fe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Darlehen

Rz. 85 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Geld leiht die KapGes ihrem GesGf im Zweifel in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und nicht als ArbN. Zinsverbilligungen führen mithin idR zur vGA. Zur vGA führt der Verzicht der KapGes auf marktübliche Zinsen in Höhe des Zinssatzes, den die Gesellschaft einem fremden Dritten berechnet haben würde; ebenso wenn der GesGf das Darlehen nich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tatsächliche Durchführung des Anstellungsvertrags

Rz. 44 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die tatsächliche Durchführung der im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wie bei einem fremden Dritten ist Voraussetzung für ihre steuerliche Anerkennung (BFH 153, 313 = BStBl 1988 II, 786; BFH/NV 2001, 1149 mwN). So muss die Vergütung für die geleisteten Dienste zu den üblichen Gehaltsterminen (Festgehalt) oder den vereinbarten Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.1 Auskunftsersuchen

Rz. 28 Auskunftspflichten werden durch Auskunftsersuchen der Finanzbehörde konkretisiert. Es ist gegen andere Mittel der Beweiserhebung, wie z. B. die Sachverständigenanhörung[1] und der Vorlage von Unterlagen[2] nicht zuletzt deshalb abzugrenzen, da § 107 AO nur für die beiden zuerst genannten Ersuchen eine Entschädigung vorsieht. Da die Einholung von Auskünften nach Maßgab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Betriebsprüfu... / 3 Großbetriebe müssen entsprechende Rückstellungen bilden

Zu den handelsrechtlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten[1] gehören auch die Aufwendungen für eine Betriebsprüfung. Der handelsrechtlichen Rückstellungsverpflichtung folgt das Steuerrecht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es liegt eine (öffentlich-rechtliche) Verpflichtung vor, welche hinreichend konkretisiert ist und für di...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.36 Verbindlichkeiten

Rz. 179 Entstandene Verbindlichkeiten sind bei den Passiva zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht fällig sind. Für bedingte oder unsichere Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für bedingte oder unsichere Ansprüche. Noch nicht fällige und verzinsliche Verbindlichkeiten müssen abgezinst werden. Besteht ein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen, so ist der Anspruch au...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 45 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehöre...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / IV. Zweckbestimmung des Vermögens: Ablösung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten

Die Antragstellerin hat vorliegend das aus der Lebensversicherung ausgezahlte Guthaben zur Ablösung eines bestehenden Baudarlehens verwendet. Im Rahmen der VKH erfolgt keine Gegenüberstellung der Vermögenswerte durch Saldierung von Aktiva und Passiva, sondern es ist immer auf den konkreten, einzelnen Vermögensgegenstand abzustellen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 78; Zö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 5.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 24 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger eines Ehegatten aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als Gesamtschuldner...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit

Tz. 131 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kommt eine Passivierung nach den og Kriterien entweder wegen fehlender wirtsch Belastung oder wegen der Anwendung von § 5 Abs 2a EStG nicht in Betracht, führt der Zugang des Kap (sofern die Voraussetzungen bereits von vornherein nicht vorliegen) oder der Wegfall des Passivierungsverpflichtung (falls die Voraussetzungen erst nach der Kap-Zufüh...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2 Das Anfangsvermögen

Rz. 61 Bei dem Anfangsvermögen handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen ist ebenso wie das Endvermögen eine reine Rechengröße, die gemäß § 1373 BGB zur Ermittlung des Zugewinns eines Ehegatten erforderlich ist. Rz. 62 Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Auf Grund der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allgemeinen Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so schon die überwiegende Auff zu § 23 UmwStG aF: zB s W/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus. Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 3 UmwStG handelt es sich um eine betragsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 11 Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 6.12.2024 – XII ZA 37/22 und XII ZA 38/22 Wird ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnung beantragt ist, nicht beigeordnet, ist er nicht zur Beschwerde gegen die Ablehnung seiner Beiordnung befugt, weil nur die Partei, nicht aber er ein Recht auf die Beiordnung hat. OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2023 – 4 WF 126/23 1. Zu dem nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Sachgründung

Tz. 158a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der Sachgründung einer Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA) wird das Grund-/Stammkap nicht durch Geldeinlagen erbracht, sondern durch Übertragung von Sachen; dh im Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 UmwStG durch Übertragung des BV eines (Teil-)Betriebs oder dem Mitgliedschaftsrecht an einer Pers-Ges – stlich: MU-Anteil- (hr-liche Sacheinlage, s ...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / Leitsatz

§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 EStG dient, für den dort verankerten sog. 90 %-Einstiegstest die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[1] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbilde...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.3 Darlegungs- und Beweislast beim Anfangsvermögen

Rz. 87 Nach der gesetzlichen Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB stellt das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn dar, wenn kein Verzeichnis aufgenommen ist. Damit wird also vermutet, dass kein Anfangsvermögen vorhanden war. Daraus folgt: Jeder Ehegatte ist für das eigene insgesamt positive oder höhere positive Anfangsvermögen darlegungs- und beweisbelastet. Für ein insgesa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / a. Weiter Begriff der steuerbaren Gegenleistung im GrEStG

Handelt es sich um ein teilunentgeltliches Rechtsgeschäft, eine sog. gemischte Schenkung, dabei auch ggf. um eine Schenkung gegen Leistungs- oder Nutzungsauflage (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG), ist der entgeltliche Teil des Rechtsgeschäfts steuerpflichtig, der gerade nicht vom ErbStG erfasst wird. Das kann z.B. bei einer Schenkung Lasten, etwa eingetragene Grundschulden, betreffe...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 1 Der Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 1 Ein weiterer Wahlgüterstand für Eheleute ist die Gütergemeinschaft. Dabei handelt es sich um einen höchst seltenen und auch komplizierten Güterstand, der in der heutigen Zeit so gut wie nicht mehr vereinbart wird. Der Güterstand der Gütergemeinschaft spielt dementsprechend in der Praxis keine große Rolle. Wenn, dann ist er überwiegend noch vereinzelt in ländlich gepräg...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / Leitsatz

Der Auszahlungsanspruch aus einem Lebensversicherungsvertrag ist unter Berücksichtigung des Schonvermögensbetrages im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe einzusetzendes Vermögen. Ob Verbindlichkeiten, die bereits zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Pflicht, die Verfahrenskosten zu tragen, vorhanden waren, mit dem Vermögen getilgt werden können, hängt davon ab, ob die Zurückstel...mehr