Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.4 Eingliederung in den Betrieb

Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten äußert sich vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Der nichtselbstständig Beschäftigte ist grundsätzlich in einen fremden Betrieb eingegliedert und hat fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten. Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ist dem Beschäftigten eine Einflus...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.1 Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Die Frage, ob der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung gegenüber dem Auftraggeber im Einzelnen zu würdigen.[1] Wenn ein Projektdie...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegen kann, muss gewöhnlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt werden. Damit für die Person die deutschen Rechtsvorschriften auch während einer Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat weiter gelten können, muss die selbstständige Tätigkeit in Deutschland bereits seit minde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2)

Rz. 58 Einkünfte können auch erzielt werden, nachdem die Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 EStG) aufgegeben oder das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5–7 EStG) beendet wurde. Die Vorschrift stellt die Steuerpflicht insoweit nur klar und ordnet diese Einkünfte der in der Vergangenheit verwirklichten Einkunftsart zu. Deshalb erzielt z. B. ein Erfinder durch Veräu...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.1 Betriebliche Veräußerungsgewinne (§ 16 EStG)

Rz. 15 Entsprechend seinem Zweck, bei einer Veräußerung realisierte Vermögensmehrungen zu erfassen, die im privaten Bereich anfallen (vgl. Rz. 1), ist § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Wurden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten, wird der durch die Veräußerung realisierte Vermögenszuwachs schon im Rahmen der normalen Gewin...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.5 Stückzinsen

Rz. 90 Stückzinsen kommen vor, wenn festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert werden. Mit dem Zinsschein erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Zinsen für den ganzen Zinszahlungszeitraum. Ihm stehen aber nur die Zinsen für die Zeit ab Erwerb des Wertpapiers zu. Er hat daher dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergü...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.2 Personengemeinschaft

Rz. 28 Befindet sich die Beteiligung im Gesamthandseigentum mehrerer Personen (Personenhandelsgesellschaft, GbR), ist zu unterscheiden, ob die Personengesellschaft die Beteiligung veräußert, oder ob die Beteiligung an der Personengesellschaft veräußert wird. In beiden Fällen kann § 17 EStG nur eingreifen, wenn die Personengemeinschaft nicht im Bereich der Gewinneinkünfte, und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.2 Besonderheiten bei Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern

Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Notfällen können nur steuerfrei ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber auf die Zahlung keinen maßgeblichen Einfluss hat. Deshalb ist die Mitbestimmung des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertreter vorgeschrieben. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nur von Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern erfüllt werden.[1] Die Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1.1 Sozialversicherung

Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereichen genutzten Begriff "Arbeitnehmer" einhergeht. Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1.2 Lohnsteuerliche Besonderheiten

Bei Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften liegt lohnsteuerrechtlich grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor; sie sind aufgrund ihrer persönlichen Haftung als Mitunternehmer anzusehen, die Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Auch bei einer grundsätzlich freiberuflich tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Den Begriff des Selbstständigen mit einem Auftraggeber gibt es im Lohnsteuerrecht nicht. Arbeitnehmer ist vielmehr derjenige, der in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen ist.[1] Die Abgrenzung zwischen einer freien Mitarbeit und einem Arbeitsverhältnis kann mitunter schwierig sein. § 611a BGB enthält die gleichen Kriterien, die seitens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Management by- Führungskonz... / 1 Bekannte Management-by-Konzepte

Management by Delegation Dieses Führungskonzept ist gekennzeichnet durch die Übertragung von Entscheidungsfreiheit und Verantwortung an den Mitarbeiter. Voraussetzung hierfür ist eine klare Aufgabendefinition und Kompetenzabgrenzung. Die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch den Mitarbeiter entlastet einerseits die Führungskraft und bietet auf der anderen Seite dem M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6 Beamtentätigkeit in einem Mitgliedsstaat und Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die neben einer Beamtentätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausübt. 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.1 Gewöhnliche selbstständige Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten

Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit wird angewandt, wenn eine Person in mehreren Staaten selbstständig erwerbstätig ist. Sollte eine der selbstständigen Tätigkeiten nur vorübergehend ausgeübt werden, ist eine Entsendung nach Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 zu prüfen. Praxis-Beispiel Selbstständig in Deutschland un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten für Beamte die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigte Verwaltungseinheit angehört.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 9 Aktienoption für Aufsichtsrat

Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet ist, so erzielt er Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn er die unter dem Ausgabepreis notierenden Aktien innerhalb der vereinbarten Frist zum Ausgabepreis an die Gesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.2 Vorherrschender Sachverhalt

Für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften muss in einigen Fallkonstellationen geprüft werden, ob sich Änderungen beim vorherrschenden Sachverhalt ergeben haben. Von einer Änderung im vorherrschenden Sachverhalt ist bei folgenden Tatbeständen auszugehen: Wechsel des Arbeitgebers Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen Verlegung des Wohnsitzes in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Übt ein selbstständig Erwerbstätiger einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in seinem Wohnstaat aus, unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Ist dies nicht der Fall, muss geprüft werden, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der selbstständigen Erwerbstätigkeit befindet. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten genannten Kriterien.[1] Praxis-Beispiel Selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einfühlungsverhältnis / 1 Beschäftigung

Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt dies die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber voraus. Bei einem Einfühlungsverhältnis werden von dem Stellenbewerber wirtschaftlich verwertbare Leistungen weder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 6 Ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich Tätige können Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (oder aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb) erzielen. Daher ist zunächst nach den allgemeinen steuerlichen Regeln die Frage zu klären, welche Einkunftsart erzielt wird. Ein Übungsleiter unterliegt z. B. den Weisungen des Vereins und ist damit in den Betrieb des Vereins eingebunden, so ist dieser A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.1 Anspruchsberechtigte Erwerbstätige

In erster Linie sollte die Energiepreispauschale I ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen sein. Es sollten diejenigen entlastet werden, denen typischerweise Fahrtkosten entstehen, die im Zusammenhang mit ihrer Einkunftserzielung stehen. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I war somit auf Erwerbstätige begrenzt, die unbeschränkt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der drastisch gestiegenen Energiekosten durch die Energiekrise wurde die Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR eingeführt. In erster Linie sollte sie ein Ausgleich für die erhöhten erwerbsbedingten Wegeaufwendungen sein. Die Energiepreispauschale wurde aktiv tätigen Erwerbspersonen für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. Sie stand jedem Anspruchsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 4.1 Abzug der Tagespauschale (sog. Homeoffice-Pauschale)

Steuerpflichtige, welche die Voraussetzungen für den Abzug tatsächlicher Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen[1], können für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird, einen pauschalen Betrag von 6 EUR pro Tag abziehen (Tagespauscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 3 Ansatz der Jahrespauschale von 1.260 EUR

Steuerpflichtige, die ein dem Typusbegriff entsprechendes häusliches Arbeitszimmer nutzen, welches den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen eine Jahrespauschale i. H. v. 1.260 EUR als Werbungskosten abziehen.[1] Der Pauschalbetrag von 1.260 EUR gilt personenbezogen (also für den jeweiligen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 2 "Energiepreispauschale I" für aktiv tätige Erwerbspersonen

Jedem Anspruchsberechtigten wurde einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale I i. H. v. 300 EUR ausbezahlt. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022.[1] Für die Gewährung musste der Arbeitnehmer keinen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Bei Arbeitnehmern unterlag die Energiepreispauschale I als sonstiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.4 Entscheidungen zum unbegrenzten Werbungskostenabzug

Bei einem Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich durch die Erarbeitung theoretischer komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer geprägt ist, kann dieses auch dann Mittelpunkt der beruflichen Betätigung sein, wenn die Betreuung der Kunden im Außendienst ebenfalls zu seinen Aufgaben gehört.[1] Bei einem Verkaufsleiter, der zur Überwachung von Mitarbeitern und zur Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.37 Lehrer

Hauptberufliche Lehrer oder Hochschullehrer an einer öffentlichen oder privaten Schule sind Arbeitnehmer. Bezüge für eine freiwillig eingegangene Lehrtätigkeit eines emeritierten Hochschullehrers rechnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Privatlehrer, die z. B. für mehrere Auftraggeber Musikunterricht erteilen, sind dagegen selbstständig tätig. Gleiches gilt ...mehr