Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 14 HaagUntProt – Bemessung des Unterhaltsbetrags.

Gesetzestext Bei der Bemessung des Unterhalts sind die Bedürfnisse der berechtigten Person und die wirtschaftlichen Verhältnisse der verpflichteten Person sowie etwaige der berechtigten Person anstelle einer regelmäßigen Unterhaltszahlung geleistete Entschädigungen zu berücksichtigen, selbst wenn das anzuwendende Recht etwas anderes bestimmt. Rn 1 Art 14 über die Bemessung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rangstufen.

Rn 2 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 II 3 sind nunmehr ggü Ehegatten vorrangig. Dies bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst um die Kindesunterhalte zu bereinigen ist. Soweit das dann noch verfügbare Einkommen den ggü dem Ehegatten oder dem Anspruch aus § 1615l geltenden Selbstbehalt, der in beiden Fällen identisch i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rollenwechsel in neuer Ehe.

Rn 42 Bei Tätigkeit in neuer Ehe als Hausmann oder als Hausfrau wird die Unterhaltspflicht ggü dem neuen Ehegatten und ggf ggü dem Kind aus neuer Ehe erfüllt, nicht dagegen ggü einem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind aus erster Ehe oder auch ggf ggü dem früheren Ehegatten, jedenfalls dann, wenn dieser nach § 1570 unterhaltsberechtigt ist (BGH FamRZ 15, 738; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsgutsverletzung.

Rn 3 Die durch das ProdHaftG geschützten Rechtsgüter sind in § 1 I 1 abschließend aufgezählt; insb haftet der Hersteller nicht für primäre Vermögensschäden (s nur Staud/Oechsler § 1 Rz 6; MüKo/Wagner § 1 Rz 3, beide mwN; NK-BGB/Katzenmeier § 1 Rz 8; Grüneberg/Sprau § 1 Rz 8; Frankf EuZW 22, 384, 387). Rn 4 Die Haftung nach § 1 I greift – in Parallele zu § 823 I BGB – bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1584 BGB – Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter.

Gesetzestext 1Der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte haftet vor den Verwandten des Berechtigten. 2Soweit jedoch der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, haften die Verwandten vor dem geschiedenen Ehegatten. 3 § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Rn 1 Nach § 1584 S 1 haftet der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Unterhaltsgläubigers (V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gekürzte Versorgung des Ausgleichspflichtigen.

Rn 4 § 33 I setzt zunächst voraus, dass der Ausgleichspflichtige bereits Versorgungsleistungen bezieht, die aufgrund einer – entweder nach früherem oder nach neuem Recht ergangenen – rkr Entscheidung über den VA um einen bestimmten (Brutto-)Betrag gekürzt sind. Bei der gekürzten Versorgung muss es sich um eine der in § 32 genannten Regelversorgungen handeln (BGH FamRZ 12, 85...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mangelfall.

Rn 5 Ein Mangelfall ist gegeben, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen unter Wahrung seines eigenen Selbstbehalts nicht ausreicht, den Bedarf aller Unterhaltsberechtigten in vollem Umfang sicherzustellen. I. Auswirkungen der Rangverhältnisse. Rn 6 Zunächst sind die Ansprüche der vorrangig Berechtigten auf den vollen angemessenen Unterhalt sicherzustellen. Nachrangige Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fiktive Einkünfte wegen Versorgungsleistungen.

Rn 44 Das Zusammenleben mit einem Lebensgefährten führt nicht ohne weiteres zur Minderung der Bedürftigkeit des Ehegatten. Zuwendungen des neuen Partners sind als freiwillige Zuwendungen eines Dritten zu behandeln. Es hängt von dem Willen des Partners ab, ob er mit der Zuwendung nur den Ehegatten unterstützen oder ob er den Unterhaltspflichtigen entlasten will (BGH FamRZ 95,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beim Trennungsunterhalt.

Rn 61 Beim Trennungsunterhalt fehlt eine entsprechende Bestimmung. Eine Verpflichtung zur Vermögensverwertung lässt sich jedoch aus § 1361 herleiten, wobei allerdings als äußerste Grenze die Erfordernisse des § 1581 S 2 vorliegen müssen (BGH FamRZ 85, 360; 86, 556). Im Übrigen sind bei der Heranziehung dieser Grundsätze für den Trennungsunterhalt die Besonderheiten zu berück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten des Umgangsrechts.

Rn 8 Diese können dem Kind ggü entweder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder als Minderung des verfügbaren Einkommens geltend gemacht werden, wenn dem Unterhaltsverpflichteten weniger als die Hälfte des Kindergeldes verbleibt (BGH FamRZ 05, 48). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahl – und nicht die Tabellenbeträge a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mangelfall.

Rn 59 Ein Mangelfall ist gegeben, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten unter Wahrung seines eigenen Selbstbehalts nicht ausreicht, den Bedarf der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange sicherzustellen. Ein Mangelfall kann also beim Ehegattenunterhalt nur gegeben sein, wenn mehrere gleichrangige Ehegatten eines unterhaltspflichtigen Ehegatten Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bedarfsdeckung durch Umgangsrecht.

Rn 14 Grundsätzlich ändert sich durch die Ausübung des Umgangsrechts am Bedarf eines minderjährigen Kindes nichts. Rn 15 Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil allerdings ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlichen hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 10 Eltern müssen auch den Stamm ihres Vermögens verwerten, wenn der Unterhalt des Kindes durch die Erwerbstätigkeit nicht aufgebracht werden kann. Die Sicherstellung des eigenen Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten geht jedoch vor. Ihm ist daher der Teil des Vermögens zu belassen, auf den er für eigene Unterhaltszwecke angewiesen ist (BGH FamRZ 89, 170). Ihm muss al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auswirkungen der Rangverhältnisse.

Rn 6 Zunächst sind die Ansprüche der vorrangig Berechtigten auf den vollen angemessenen Unterhalt sicherzustellen. Nachrangige Unterhaltsberechtigte sind erst dann zu befriedigen, wenn auch unter Berücksichtigung des eigenen Selbstbehalts des Pflichtigen noch Mittel für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehen (BGH FamRZ 84, 683). Auch eine nachrangige Unterhaltsverpflichtung p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Wenn der eheangemessene Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ermittelt und auf einer weiteren Stufe der Unterhaltsberechnung seine Bedürftigkeit festgestellt, also geprüft worden ist, ob und inwieweit er in der Lage ist, den sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergebenden Bedarf durch eigene Einkünfte sicherzustellen, ist auf der dritten Berechnungsstufe od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mehrere Unterhaltsschuldner der Mutter.

Rn 9 Die Verpflichtung des Vaters des nicht ehelichen Kindes geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Eine anteilige Haftung kann bei gleichzeitiger Unterhaltspflicht des Ehegatten gegeben sein. Die Höhe der Haftungsanteile bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbes den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, die um die Selbstbehalte zu bereinigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Unterhalt anderer Berechtigter.

Rn 54 Beim Unterhalt minderjähriger Kinder werden sonstige Unterhaltslasten beim Pflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt, weil die Bedarfsberechnung nach der DT dem durch eine entspr Herabstufung in den Einkommensgruppen Rechnung trägt. Bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind für den Ehegattenunterhalt grds die Umstände zu berück...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 6 Umsatzsteuerliche Behandlung der Stellplatzüberlassung

Umsatzsteuerlich gilt es danach zu differenzieren, ob der Stellplatz unentgeltlich oder entgeltlich (auch verbilligt) zur Verfügung gestellt wird. Stellt der Arbeitgeber einen Stellplatz unentgeltlich zur Verfügung, fällt keine Umsatzsteuer an. Bei einer entgeltlichen, wenn auch verbilligten Überlassung, tritt Umsatzsteuerpflicht ein. Das hat der BFH mit Urteil vom 14.1.2016 e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung

Der Bundesrat erhöht im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude den Druck auf die Ampel-Regierung: Die soll unverzüglich einen geeigneten Vorschlag machen, heißt es in einem Entschließungsantrag. Der Bundesrat hat am 14.6.2024 einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Kinder

Rz. 2 Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern analog § 1360a Abs. 4 BGB Prozesskostenvorschuss für erfolgversprechende Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten.[1] Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ist zu prüfen, ob der Elternteil den Prozesskostenvorschuss ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise lei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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zfs 07/2024, Wirksamkeit ei... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Beklagten aus einem zur Vertragsnummer xxx abgeschlossenen privaten Krankenversicherungsvertrag auf Zahlung rückständiger Versicherungsbeiträge für den Zeitraum 1.3.2021 bis 2.12.2021 in Anspruch. Der Bekl. kündigte den Versicherungsvertrag zum 1.10.2020 wegen der reduzierten Beitragsrückerstattung 2019, wobei die Kl. mit Schreiben vom 10.8.2020 den Eingang ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 101 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[150] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 127 f.). Rz. 102 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersa...mehr

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Managerhaftung: Wirksamkeit von Serienschadenklauseln in der D&O-Versicherung

Zusammenfassung Serienschadenklauseln spielen in der Regulierungspraxis der D&O-Versicherung eine sehr wichtige Rolle. Die Wirksamkeit der marktüblichen Klauseln ist jedoch weitgehend ungeklärt. Die Serienschadensklausel gehört zu den Standardklauseln zahlreicher Haftpflichtversicherungsverträge und ist in (nahezu) jeder D&O-Police enthalten. Sie bezweckt die Verklammerung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts im Rahmen des Elternunterhalts nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Leitsatz 1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbs...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbstbehalts...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 1 Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 4.3.2024 – 4 UF 5/23 1. Hat die Anschlussbeschwerde künftig fällig werdenden Unterhalt zum Gegenstand, ist sie auch dann insgesamt zulässig, wenn zudem eine Verpflichtung zur Zahlung höherer Rückstände begehrt wird. 2. Tilgt einer der Ehegatten die Kosten für die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Selbstbehalt

Tz. 49 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch Art. 1 Nr. 2 VorstAG (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 1) wurde in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG das Erfordernis eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder eingeführt. Für die D&O-Versicherung von AR-Mitgliedern besteht keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, einen Selbstbehalt zu vereinbaren und auch der DCGK empfiehlt dies nicht mehr. Dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abschluss einer D&O-Versicherung

Tz. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Abschluss einer D&O-Versicherung fällt nach h. M. in die Geschäftsführungskompetenz des Vorstands i. S. v. § 78 Abs. 1 AktG (vgl. KK-AktG (2010), § 93, Rn. 246; Dreher, ZHR 165 (2001), S. 293 (321); BeckOGK-AktG (2021), § 93, Rn. 281ff.; Knapp, DStR 2010, S. 56 (61); AktG-Komm. (2020), § 93, Rn. 56; Thüsing/Traut, NZA 2010, S. 140 (141); ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerpflichtiger Sachbezug

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die kostenlose oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets ist ein stpfl Sachbezug, wenn damit Privatfahrten im Fernverkehr außerhalb der Strecke, für die eine > Entfernungspauschale anzusetzen ist, möglich sind und die nach § 3 Nr 13, Nr 15 oder Nr 16 EStG steuerfrei zu belassenden Teile nicht die gesamte Zuwendung ausmachen. Darüber hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.5 Vertragliche Regelungen zur Haftung

Vertragliche Modifikationen dieses richterrechtlichen Haftungskonzepts zugunsten des Arbeitgebers sind kaum möglich. Die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht – auch kollektivvertraglich ist eine Abweichung nicht möglich.[1] Vertragliche Haftungsverschärfungen, insbesondere als AGB-Klauseln, sind somit unwirksa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab. Er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hochwasser und Überschwemmu... / 6 Wie bemisst sich die Höhe der Entschädigungsleistung?

In welcher Höhe die Versicherung eine Entschädigung leistet, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. In Deutschland üblich sind bei Wohngebäuden aber Neuwertversicherungen. Oftmals finden Sie im Versicherungsschein die Bezeichnung "Versicherung zum gleitenden Neuwert" oder "Gleitende Neuwertversicherung". Im Schadensfall bedeutet das nichts anderes, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Betrug durch M... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so dass es auf die Verfahrensrügen nicht mehr ankommt. [2] 1. Die Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) wird von den Feststellungen nicht getragen. [3] a) Nach diesen steuerte der Angeklagte am 31.12.2016 einen Lkw, dessen Halterin und Leasingnehmerin seine Mutter war, absichtlich gegen einen geparkten Pkw einer vormaligen M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Versicherungsschutz: Diese ... / 3.3 Versicherungen für das Forderungsmanagement

Für das Forderungsmanagement sind Forderungsausfall-, Kredit- und Kautionsversicherungen sowie die Anfechtungsversicherung von praktischer Bedeutung. Ein Forderungsausfall kann ein Unternehmen empfindlich treffen. Umso wichtiger ist ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz in Form einer Forderungsausfallversicherung. Gängige Policen decken jedoch meist nicht 100 % der ausgef...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, erhaltener / 7 Beispiele für die Abwicklung von Schadensersatz im betrieblichen Bereich

Wird ein Schaden, der durch den Schädiger verursacht wurde, durch eine dritte Person behoben, sind 2 Vorgänge zu betrachten. Der Ablauf sieht im Regelfall wie folgt aus: Schadensbeseitigung: Der Geschädigte beauftragt einen Unternehmer mit der Beseitigung des Schadens. Hier findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Geschädigten und dem beauftragten Unternehmer statt. Bei die...mehr