Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.6 Zuständigkeiten bei Interdisziplinärer Früherkennung und Frühförderung (§ 46)

Rz. 54 Zu diesem Bereich wird auf Rz. 29 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1 Auslösender Zeitpunkt

2.1.4.1.1 Überblick Rz. 34 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess (Fundstelle: Rz. 72) beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. H...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4 Fristen zur Feststellung des Teilhabebedarfs (nach Feststellung der eigenen Zuständigkeit)

2.4.1 Leistungsentscheidungsfrist erstangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 1 und 2) Rz. 60 Ist die Zuständigkeitsprüfung i. S. d. § 14 Abs. 1 und 3 abgeschlossen, steht auch der "leistende" Rehabilitationsträger fest. Leistender Rehabilitationsträger ist dann nämlich der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger. Sobald der leistende Rehabilitationst...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.5 Antragsaufnahme für einen anderen Rehabilitationsträger

Rz. 43 Zu diesem Bereich wird auf die Komm. unter Rz. 35 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4 Berechnung der 14-Tage-Frist

2.1.4.1 Auslösender Zeitpunkt 2.1.4.1.1 Überblick Rz. 34 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess (Fundstelle: Rz. 72) beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.6 Anschlussrehabilitationsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 44 Im Rahmen der sog. Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), auch früher als AHB-Verfahren (Anschlussheilbehandlungsverfahren) bezeichnet, werden Versicherte nach erfolgreicher Krankenhausbehandlung direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt ("Direkteinweisungsverfahren"). Die Koordination und Steuerung der Leistung erfolgt aussc...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.1 Leistungsentscheidungsfrist erstangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 60 Ist die Zuständigkeitsprüfung i. S. d. § 14 Abs. 1 und 3 abgeschlossen, steht auch der "leistende" Rehabilitationsträger fest. Leistender Rehabilitationsträger ist dann nämlich der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger. Sobald der leistende Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich, also ohne...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.1 Überblick

Rz. 34 Gemäß § 19 Abs. 2 der GE Reha-Prozess (Fundstelle: Rz. 72) beginnt die 14-Tage-Frist zur Klärung der Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 1 am Tag nach Eingang des Antrags beim Rehabilitationsträger. Ein die Frist auslösender Antrag auf Leistungen zur Teilhabe liegt vor, wenn Unterlagen vorliegen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. Hierzu gehört insbes...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.2.1 Voraussichtlich zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 55 Innerhalb der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 hat der zuerst angegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der eigenen Zuständigkeit und die Einschätzung der vorrangigen oder zeitgleichen Leistungsverpflichtung anderer Rehabilitationsträger. Sie beinhaltet z. B. die Prüfung, ob der Unfallversicherungsträger vo...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.8 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 29 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird in interdisziplinären Frühförderstellen und teils auch in Sozialpädiatrischen Zentren (§ 43a SGB V) erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderun...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.1 Durchzuführende Prüfungen

Rz. 16 Der Leistungsantrag ist unter jedem denkbar rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil v. 25.9.2014, B 8 SO 7/13 R). Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Teilhabeantrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen (BSG, Urteil v. 30.10.2014,...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.3 Wirkungen einer ärztlichen Verordnung in der Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 21 Insbesondere in der Krankenversicherung wird eine ärztliche Verordnung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung über Teilhabeleistungen als Antrag i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 bewertet – und zwar auch dann, wenn der Versicherte in seiner Person unmittelbar gegenüber der Krankenkasse aktiv keinen konkreten Wunsch nach einer Teilhabeleistung geäußert hat (konkludentes Handeln). ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.2 Abs. 1 Satz 2 (Weiterleitung)

Rz. 54a Stellt der zuerst angegangene Rehabilitationsträger fest, dass er für keine der beantragten Leistungen zuständig ist, hat er den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) dem seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1) unverzüglich nach Ablauf der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 weiterzuleiten. In diesen Fällen wird der zweitangegangene Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.2 Leistungsentscheidungsfrist zweitangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 65 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit zugleich "leistender" Rehabilitationsträger (Ausnahme: § 14 Abs. 3; vgl. Rz. 66). Als zweitangegangener Rehabilitationsträger hat er die Teilhabebedarfe (§ 4) und die Leistungsansprüche (§ 5) rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.4 Verfahrensabsprachen zwischen den Rehabilitationsträgern

Rz. 52 § 16 Abs. 4 Satz 1HS 2 eröffnet den Rehabilitationsträgern die Möglichkeit, anstelle des gesetzlich festgelegten Weiterleitungs- und Erstattungsverfahrens abweichende Regelungen zu treffen. Der Gesetzgeber erlaubt somit den Rehabilitationsträgern, untereinander Verfahrensabsprachen zu vereinbaren, um das Verwaltungsverfahren im Innenverhältnis zwischen den Rehabilitat...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.3 Abs. 1 Satz 4 (Abgrenzungsbesonderheiten)

Rz. 59 Nach § 22 Abs. 2 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur dann zu erbringen, wenn kein anderer Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 zuständig ist. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist der Rentenversicherungsträger u. a. dann vorrangig zuständig, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 180 Kalendermonaten nachweisen ka...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.6 Fristen bei Teilhabeleistungen von Amts wegen (Abs. 5)

Rz. 69 § 14 Abs. 5 steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Abs. 1 Satz 1 und 2. Normalerweise wird die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 mit dem Tag des Eingangs eines Antrages auf Teilhabeleistungen ausgelöst. Allerdings ist für Teilhabeleistungen nicht immer ein Antrag notwendig: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 19 SGB IV) sowie der Jugendhilfe (§ 8 Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.4 Hilfsmittel-Verordnungen

Rz. 23 Hilfsmittel können auch zu den Teilhabeleistungen zählen – nämlich dann, wenn mit ihrer Hilfe ein drohender oder bereits eingetretener Teilhabebedarf befriedigt werden kann (§ 42 Abs. 2 Nr. 6 und § 47; BSG, Urteile v. 15.3.2018, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 12/17 R und B 3 KR 4/16; vgl. Komm. zu § 47). Für eine systemgerechte Zuordnung des jeweils zu beurteilenden Hilfsmitt...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.3 Von Amts wegen zu erbringende Leistungen (Abs. 5)

Rz. 41 Während Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung nur auf Antrag erfolgen können (§ 19 SGB IV), werden sie in der gesetzlichen Unfallversicherung auch von Amts wegen erbracht. Folgerichtig bestimmt deshalb 14 Abs. 4, dass in der Unfallversicherung dem Tag des Eingangs des Antrags der Tag entspricht, an dem...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.2 Fristenberechnung

Rz. 46 Die 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Information über das konkrete Teilhabebegehren des Antragstellers in den Verantwortungsbereich des Rehabilitationsträgers gelangt (vgl. Rz. 34 ff.). Der Eingang des Antrags auf eine Teilhabeleistung beim erst- oder zweitangegangenen Rehabilitationsträger gilt als "Ereignistag" i. ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.5 Verlängerung der Frist zur Ermittlung des Teilhabebedarfs wegen der Notwendigkeit eines Gutachtens (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 67 Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung über die beantragte Leistung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Bei der Frist ist der Tag der Entscheidung über die Teilhabeleistung maßgebend, nicht dagegen der Tag, an dem der Rehabilitand z. B. bei postalischer ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.3 Leistungsentscheidungsfristen für den drittangegangenen Rehabilitationsträger (Abs. 3)

Rz. 66 Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist (= zweitangegangener Rehabilitationsträger), für die Leistungen nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz (z. B. SGB V) insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger (vgl. Rz. 57 ff.) an dies...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.6 Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen

Rz. 25 Im Bereich der neurologischen Rehabilitation bestehen in der Phase zwischen der Erstversorgung im Akutkrankenhaus und der Behandlung in der Rehabilitationsklinik erhebliche Koordinierungsbedarfe bei den beteiligten Rehabilitationsträgern und in diesem Zusammenhang auch Schnittstellenprobleme hinsichtlich der grundsätzlichen Zuständigkeit. Die Spitzenverbände der Krank...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.3 Gleichzeitige Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger

Rz. 33 Die Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 und 2 gegenüber dem Menschen mit Behinderung ist eine ausschließliche Zuständigkeit. § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären. Die Vorschrift trägt dem Bedürfnis Rechnung, im Interesse behinderter und von Behinderung bedrohter Mens...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.2 Grundsätzliche Probleme bei den die Frist auslösenden Tatbeständen

Rz. 37 Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (Meistbegünstigungsprinzip; BSG, Urteil v. 30.10.2014, B 5 R 8/14 R). Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mut...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 26 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten(§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu erbrin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 84 War der Erblasser Beamter, so erlischt das Beamtenverhältnis mit seinem Tod. Nach § 17 Abs. 1 BeamtenVG erhalten die Erben noch die Bezüge für den Sterbemonat (zum Anspruch beim Zwangspensionierungsverfahren vgl. Rdn 21). Die in §§ 18 ff. BeamtenVG geregelte Hinterbliebenenversorgung, wie bspw. Sterbegeld, Witwengeld oder Witwenabfindung, stehen hingegen nicht den Erb...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 4 Die rechtliche Folge der Feststellung nach § 1964 Abs. 1 BGB wird in § 1966 BGB dahin bestimmt, dass erst ab diesem Zeitpunkt von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben ein Recht geltend gemacht werden kann. Daraus folgt zugleich, dass bis zu diesem Zeitpunkt weder seitens des Fiskus noch gegen diesen ein Recht geltend gemacht wer...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / ee) Grenzen der Aufgabenwahrnehmung

Rz. 70 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der Erben und hat als solcher die Hauptaufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses (vgl. Rdn 60 ff.). Hiervon ausgehend bestimmen sich die Grenzen der Aufgabenwahrnehmung. Außerhalb des Aufgabenbereichs des Nachlasspflegers liegen damit Geschäfte mit höchstpersönlichem Charakter.[183] So gehört es nicht zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VII. Entsprechende Anwendbarkeit der §§ 1990 f. BGB

Rz. 36 Die Bestimmungen der §§ 1990, 1991 BGB finden entsprechende Anwendung:mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.2 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (Abs. 2)

Rz. 3 Ist der Arbeitsplatz eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen infolge einer nachweislichen Verschlechterung des Gesundheitszustands mit dauerhafter Verminderung der Leistungsfähigkeit gefährdet, kommt eine Förderung nach Abs. 2 in Betracht. Nach Abs. 2 dürfen Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte i. S. d. § 187 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis d SGB IX u...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 2.1 Fördervoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 können Arbeitgeber für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 187 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e SGB IX durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbaren Vergütungen gefördert werden, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. Der Begriff Arbeitgeber ist gesetzlich nicht definiert. Es gibt als der allgem...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) mit Wirkung zum 1.10.2000 als § 235a a.F. neu in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Als zusätzlicher Fördertatbestand wurde auch die bisherige zusätzliche Förderung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zur betrieblichen Aus- ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.3 Höhe und Dauer der Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Höhe und Dauer der Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit (Utz, in: BeckOK, SGB III, § 90 Rz. 5). Eine bestimmte Regelhöhe ist nicht vorgesehen. Die Verfügbarkeit von Mitteln der Ausgleichsabgabe ist ein für die Ausübung des Ermessens zulässiger Ermessensgesichtspunkt (Kühl, in: Brand, SGB III, § 90 Rz. 9). Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Entscheidung über ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift resultiert auf Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Eingliederungszuschüsse neu strukturiert worden. Zuvor war der Inhalt von § 90 in § 218 Abs. 2 a. F. und 219 a. F. enthalten. Mit Art. 5 des Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.5 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 21 Für Personen mit Behinderungen darf gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Eingliederungszuschuss nicht erbracht werden, wenn ein Rehabilitationsträger i. S. d. SGB IX zuständig ist. Grundsätzlich kommen als vorrangige Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben neben der Bundesagentur für Arbeit vor allem die Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung in B...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen (Abs. 1)

Rz. 2 § 90 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern ermöglicht nur die Zahlung eines höheren Eingliederungszuschusses für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Daher muss zunächst geprüft werden, inwieweit die o. g. allgemeinen Anforderungen der Eingliederungszuschüsse erfüllt sind. Abs. 1 legt definitiv fest, dass schwerbehinderte und sonstige behinderte Mens...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts der seit Jahren überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, das spezifische Instrumentarium zur Eingliederung behinderter Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel war es dabei, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten 2 bis 3 Jahren um ca. 50.000 zu verr...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.1 Ausschluss der Förderung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift soll missbräuchliche Inanspruchnahme der Eingliederungszuschüsse verhindern und dazu beitragen, Arbeitslose dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In Abs. 1 werden 2 Tatbestände normiert, bei dessen Vorliegen ein Ausschluss der Förderung folgt. Die Aufzählung der Ausschlusstatbestände ist abschließend (Brandts, in: Niesel/Brand, SGB III, § 221 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1.1 Stellungnahme der Betriebsvertretung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung nicht beigefügt, ist die Anzeige des Arbeitgebers nicht unwirksam (Kühl, in: Brand, SGB III, § 99 Rz. 9; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 99 Rz. 43; Fachliche Weisungen der BA zu § 99, Stand: 12/2018). Gleiches, wenn der Arbeitgeber der Be...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / W. Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte

Rz. 126 Nach § 850e Nr. 2 ZPO sind mehrere Arbeitseinkommen auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet. Rz. 127 Mit dem Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistu...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 3 Seit dem 1.1.2005 sind die staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen von Grund auf wie folgt reformiert worden:mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 4 Das Alg II, die Sozialhilfe und die weiteren Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII werden bedarfsabhängig gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz, wonach der Hilfeempfänger vorrangig sein Einkommen sowie sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen hat (§ 2 SGB XII, § 3 SGB II). Bestimmtes Einkommen und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§§ 11a, 12 Abs. 3 SGB II...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr