Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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AGS 06/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Streitig sind die Höhe der Verfahrens- und der Einigungsgebühr sowie, ob und in welcher Höhe eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Beschwerdeführer vertrat den Kläge...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Einführung

Betriebsschließungen und -einschränkungen, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2020 ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart. Restaurants und Gaststätten waren unverzüglich zu schließen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebnisbeobachtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des ...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Para...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter ...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.1 Dokumentation

Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes.mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es der Bundesregierung, in den gesetzlichen Bestimmungen nicht abschließend geregelte Einzelheiten auf dem Verordnungswege zu normieren.mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen im Eingangsverfahren 2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2 Leistungen im Berufsbildungsbereich

2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistu...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dokumentation Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes. 2.2 Angaben Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1 Leistungen im Eingangsverfahren

2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weitere Aufgabe ist es, einen Einglieder...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Integrationsfachdienste zur Dokumentation ihrer Tätigkeit.mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.2 Dauer der Leistungen im Berufsbildungsbereich

Rz. 15 Die Leistungen werden für 2 Jahre erbracht (Abs. 3 Satz 1). Vor dem Inkrafttreten des SGB IX war in den Leistungsvorschriften der Rehabilitationsträger bestimmt, dass die Leistungen "bis zu" 2 Jahre erbracht werden. Satz 2 legt fest, dass die Leistungen "in der Regel" zunächst für ein Jahr bewilligt werden. Satz 3 bestimmt im Übrigen, dass die Leistungen für ein weite...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz gegenüber den Integrationsämtern (§ 185 Abs. 5) und den Rehabilitationsträgern i. S. des Teils 1 SGB IX regeln kann. Die Bundesregierung ist hierz...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.4 Budgetfähigkeit der Leistungen

Rz. 24 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind budgetfähig, d. h., der behinderte Mensch kann die Leistungen auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (vgl. § 29) in Anspruch nehmen. Auch das Leistungsrecht der beruflichen Rehabilitationsträger sieht dies vor (für die Bundesagentur für Arbeit so in § 118 Satz 2 SGB III). Auf die Leistungsfo...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens

Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weitere Aufgabe ist es, einen Eingliederungsplan zu erstellen. Hierfür werde...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.3 Anrechnung der innerbetrieblichen Qualifizierung nach § 55

Rz. 18 Abs. 4 ist mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 angefügt worden. Mit der Begründung, dass die im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung durchgeführte individuelle betriebliche Qualifizierungsphase inhaltlich dem Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gleichstehe (BR-D...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs

Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie mö...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.2 Dauer der Leistungen im Eingangsverfahren

Rz. 6 Die Leistungen im Eingangsverfahren werden aufgrund Abs. 2 Satz 1 für 3 Monate erbracht (Grundsatz). § 3 der Werkstättenverordnung in der bis zum 30.9.2000 geltenden Fassung bestimmte als fachliche Anforderung an die Werkstätten, ein Eingangsverfahren durchzuführen, das "in der Regel" 4 Wochen betragen solle. Demgegenüber sah das Leistungsrecht der zuständigen Rehabili...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 26 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis (vgl. § 221 Abs. 1) gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilneh...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen, die der zuständige Rehabilitationsträger (im Einzelnen § 63) im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsvorschriften (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Rehabilitationstr...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Paragrafen im Schwerbeh...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.3 Ausgelagerte Plätze im Berufsbildungsbereich

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 ist das Instrument des ausgelagerten Platzes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in § 136 Abs. 1 (ab 1.1.2018 § 219 Abs. 1) eingeführt worden. Diese Regelung war nicht bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten, sondern sind erst durch einen Ände...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsatz des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person. 2 Rechtspraxis R...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begriff des Einkommens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 ...mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere Leistungsanbieter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30....mehr

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Schell, SGB IX § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 2 Rechtspraxis Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelun...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begriff des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und der Einordnung in das SGB IX gilt weiterhin der Grundsatz, dass ein Leistungsberechtigter auch mit seinem Vermögen einen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe leisten muss.mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelung für ambulant Betreute im gesamten Leistungsbereich der Sozialhilfe. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sechsten Kapitel des SGB XII zum 1.1.2020 in das SGB IX, Teil 2 überstellt wurden, war eine § 130 SGB XII entsprechende Übergangsregelung für ambulant Betreute nun für den ...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Satz 1 umfasst inhaltsgleich den gesamten § 90 SGB XII, § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII in der durch Art. 13 Nr. 28 BTHG (Änderung des SGB XII zum 1.1.2020) geänderten Fassung. Somit bleiben die bisherigen Verhältnisse zum Vermögens...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgebender Zeitraum (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 regelt die Definition des Einkommens, das für den aufzubringenden Eigenbeitrag zugrunde zu legen ist. Durch den Bezug zum Einkommensteuergesetz und die Zugrundelegung des Einkommens des Vorvorjahres wird die Nachweispflicht im Wesentlichen auf den Einkommensteuerbescheid konzentriert und somit vereinfacht. Gleichzeitig werden z. ...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft besondere Regelungen zur Höhe des Eigenbeitrags bei bestimmten Aufwendungen.mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Höhe des Eigenbeitrages zu den Aufwendungen und regelt das Verfahren bei der Heranziehung.mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen an andere Leistungsanbieter Rz. 3 In Abs. 2 wird bestimmt, dass die für Werkstätten geltenden Vorschriften für andere Leistungsanbieter mit den in den Nr. 1 bis 8 beschriebenen Ausnahmen ebenfalls gelten. In der Formulierung sind die "Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen" genannt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass alle die im Kap...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person.mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S....mehr