Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98 Abs. 2 Satz 1 nicht für Auskunfts- und Vorlagepflichten bezüglich der Entrichtung von Beiträgen. Hier wiegt das I...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die ursprüngliche, am 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Fassung des § 94 war für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter eine allgemeine Rechtsgrundlage. Abs. 2 Satz 2 wurde durch Art. 6 Nr. 5 des Zweiten SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefasst. Die Neufassung e...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.2 Auskunfterteilung

Rz. 8 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 2.1 Antragstellung beim Beauftragten (Satz 1)

Rz. 4 § 90 Satz 1 ist im Auftragsverhältnis die speziellere Vorschrift gegenüber § 16 SGB I . Nach der letztgenannten Vorschrift sind Anträge auf Sozialleistungen beim zuständigen Leistungsträger zu stellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Dies wäre der Auftraggeber, so dass bei einer Antragstellung beim Beauftragten der Letztere unzuständig wäre und den Antrag nach § 16 Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Verpflichtet werden von § 86 vor allem Leistungsträger nach § 12 SGB I . Nach der sich aus § 12 SGB I ergebenden Legaldefinition sind Leistungsträger die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten kann auf die Kommentierung zu § 12 SGB I verwiesen werden.mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 86 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 86 unverändert neu bekanntgemacht worden. Er übernimmt den Regelungsgehalt des vorherigen § 17 Abs. 2 SGB I (aufgehoben mit Gesetz v. 4.11.1982, BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 96 ist im Zusammenhang mit den §§ 62 und 65 SGB I zu lesen. Die letztgenannten Vorschriften sind die Rechtsgrundlage für die Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen als Voraussetzung für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Leistungen zu gewähren sind. § 65 SGB I enthält den Grundsatz, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt hat, ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 87 wird die beschleunigte Auszahlung einer Nachzahlung an den leistungsberechtigten Versicherten, mit der ein (Erstattungs-)Anspruch (nach § 50 SGB X) verrechnet werden soll für den Fall, dass der um Verrechnung ersuchende Leistungsträger seinen Erstattungsanspruch noch nicht beziffern und von daher die Verrechnungslage nicht herbeiführen kann, bezweckt. Gleiches...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.3 Beratung

Rz. 14 § 14 SGB I räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein, soweit Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch betroffen sind. Der Rat der Fachkraft der Agentur für Arbeit zielt auf eine überlegt und abgewogene Ausübung des individuellen Gestaltungsraumes. Die Gegenstände und Themengebiete des Rats enthält die Li...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 99 werden die Regelungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I in den Grenzen des § 65 Abs. 1 SGB I auch auf Angehörige des Leistungsempfängers oder sonstige Personen erstreckt. Die vorgenannten Vorschriften verpflichten ausschließlich den Leistungsempfänger bzw. den Antragsteller auf Sozialleistungen. § 99 trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.3 Verrechnungsersuchen

Rz. 10 Eine Verrechnung stellt den zur Leistung verpflichteten Träger in Höhe des zu verrechnenden Betrages von seiner Leistungspflicht gegenüber dem berechtigten Versicherten frei, indem er den entsprechenden Betrag an den um Verrechnung ersuchenden Träger überweist. Dies hat innerhalb der Grenzen des § 51 SGB I zu erfolgen. Bei laufenden Leistungen darf eine Verrechnung nu...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen

Rz. 11 Sozialleistungen sind die in § 11 SGB I genannten Leistungen. Sie müssen in einem Einzelfall geeignet sein, die sozialen Rechte eines Einzelnen zu verwirklichen. Die Vorschrift rechtfertigt keine Eventualanfragen, die vorsorglich vor Eintritt des Einzel- oder Leistungsfalls gestellt werden. Ist z. B. noch keine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, ist eine vorsorgliche Anf...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.3 Zulässigkeit der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunft bzw. ihre Offenlegung bedarf der Zulässigkeit, die durch Gesetz geregelt sein muss. Entsprechende Bestimmungen ergeben sich etwa aus § 275 SGB V (Prüfungen durch den medizinischen Dienst) oder aus § 203 SGB VII (Auskunftspflicht von Ärzten). Wenn die entsprechenden gesetzlichen Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, bedarf es keiner Einwilligung des Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.2 Aufgaben der Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind alle in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (vgl. § 12 SGB I). Die Auskunft darf nur verlangt werden, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Aufgaben müssen sich aus dem Sozialgesetzbuch ergeben, nicht allein aus dem SGB X. Die Auskunft muss bezogen auf einen Einzelfall verlangt werden. Inwieweit das A...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.10 Berufsberatung zu den Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 34 Die Regelung in Nr. 5 greift insbesondere den Förderungsgrundsatz auf und verdeutlicht zusätzlich über die sich schon aus dem SGB I ergebenden Auskunfts- und Beratungspflicht die Bedeutung der Leistungserbringung für die Entscheidungen des Ratsuchenden. Gegenstand der Beratung wird stets das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium sein, das für die Vorhaben des Ratsuch...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 10 Die Auskunftspflicht besteht nicht generell, wie z. B. die Meldepflicht nach den §§ 28a bis 28c SGB IV. Die Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers (§ 12 SGB I) und der Einzugsstellen zu erteilen. Das Verlangen muss sich auf einen der in § 98 genannten Zwecke beziehen. 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen Rz. 11 Sozialleistungen sind die in...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind die in § 12 SGB I bezeichneten Behörden und Körperschaften. Maßgeblich ist die Berechtigung, durch Erlass eines Verwaltungsaktes Leistungen festzustellen und zu gewähren. In diesem Zusammenhang sind auch entsprechend berechtigte Arbeitsgemeinschaften (vgl. § 94) Leistungsträger.mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.5 Versicherte

Rz. 10 Versicherte sind nicht nach § 86 zur Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern verpflichtet. Für sie gelten die Vorschriften über die Mitwirkung am Sozialleistungsverfahren (§§ 60 ff. SGB I).mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2.1.2 Beteiligung freier Träger und Gebietskörperschaften

Rz. 7 Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 sollen auch die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen an der Planung, insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung, beteiligt werden. Gebietskörperschaften sind Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke in ihrer Eigenschaft als Verwaltungseinheiten des Landes. Freie Träger sind...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.2 Nachzahlung

Rz. 7 Der Begriff der Nachzahlung hat keine gesetzliche Definition erfahren. Nachzahlungen beziehen sich zunächst auf die nachträgliche Erbringung laufender Geldleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Die Nachzahlung kann hierbei als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeiträume geleistet werden. Eine Nachzahlung ergibt sich imm...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.1 Erstattung von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 3 Erstattet werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Sozialleistungen nach § 11 SGB I , demnach die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Diese Sozialleistungen müssen für den Auftraggeber in Ausübung des Auftragsgeschäftes erbracht worden sein. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld als Wertersatz zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Der Wert einer Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.4 Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 9 Die Angehörigen der medizinischen Heilberufe haben kein Recht, die Auskunft aus Gründen des § 65 SGB I zu verweigern. Dieses Recht steht nur den Antragstellern auf eine Sozialleistung zu. Ein Recht, die Auskunft im Rahmen des § 100 zu verweigern, haben auch die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärzte und Angehörige medizinischer Heil...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.7 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 98 Abs. 5 Satz 1 handelt ordnungswidrig, wer vorätzlich oder leichtfertig (Nr. 1) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 1 oder (Nr. 2) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 6 oder Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vol...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.2 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften (Abs. 1a)

Rz. 4 Nach § 94 Abs. 1a wird allen Sozialversicherungsträgern und deren Verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und den in § 19a Abs. 2 SGB I genannten Leistungsträgern ermöglicht, zur gegenseitigen Unterstützung, Abstimmung und koordinierten Zusammenarbeit Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Arbeitsgemeinschaften können als solche nicht wiederum Mitglied von Arbeitsgemeinschaft...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer

Rz. 6 Nur Leistungsträger (vgl. § 12 SGB I) können Aufträge erteilen. Verträge werden zwischen Leistungsträgern (§ 88 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.) oder mit dem jeweiligen Verband des Leistungsträgers (§ 88 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.) geschlossen. Sind Auftragsverhältnisse zwischen Leistungsträgern geschlossen worden, müssen diese nicht notwendig dem gleichen Verband angehören. Rz. 7 Der...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.3 Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 7 Der Umfang der Auskunftspflicht ist durch § 65 SGB I begrenzt. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit sind von Amts wegen zu beachten. Die Auskunft kann nur im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen des Angehörigen oder der sonstigen Personen verlangt werden. Daneben können Sachverhalte erfragt werden, die im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Unterhaltspflicht oder ...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.1.1 Grundsätze der Erhebung und Dokumentation

Rz. 5 Die Untersuchungsergebnisse sollen so erhoben und dokumentiert werden, dass sie auch bei der Prüfung anderer Sozialleistungen im Hinblick auf die Feststellung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen verwendet werden können. Dies soll sowohl für die Leistungsgewährung durch den gleichen wie auch für Leistungen eines anderen Leistungsträgers gelten. Die Vorschrift ist...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 97 ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen Verwaltungsaufgaben von einem Leistungsträger, von einem Verband von Leistungsträgern oder einer Arbeitsgemeinschaft auf Dritte übertragen werden können. § 97 selbst ist keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Übertragung, sondern setzt das Bestehen einer Rechtsgrundlage voraus. Eine entsprechende gesetzliche ...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Erfordernis von Auftragsgeschäften innerhalb der Sozialversicherungsträger erklärt sich aus der Gliederung des Systems der Sozialversicherung. So können anlässlich der Sozialleistungserbringung Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Trägern entstehen, die es erforderlich machen, Aufträge zu erteilen, da eine sinnvolle Fallbearbeitung im Rahmen einer bloßen K...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 16 Der Abs. 2 des § 87 hat nur eine geringe praktische Bedeutung. Es finden sich gesetzliche Forderungsübergänge etwa in § 50 Abs. 1 SGB I oder § 332 SGB III. Hauptsächlich werden sich Anwendungsfälle aufgrund des § 332 SGB III ergeben, wonach die Bundesagentur für Arbeit durch Anzeige laufende Ansprüche auf Geldleistungen auf sich überleiten kann, um Erstattungsansprüch...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.8 Arbeitsmarktberatung zu Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 25 Zu den Leistungen der Arbeitsförderung ist schon nach § 14 SGB I zu beraten. Gleichwohl gehört die Erteilung von Auskunft und Rat im Rahmen der Arbeitsmarktberatung zu den Leitungen der Arbeitsförderung wegen der vielfältigen Anknüpfungspunkte zu den Beratungsfeldern in Abs. 1 Satz 2 Nr. 6. Insofern kann gesagt werden, dass die allgemeine Beratungspflicht in Abs. 1 Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 95 wird der Inhalt der sich aus § 86 ergebenden Pflicht zur Zusammenarbeit auch für den Bereich der Planung und Forschung konkretisiert. Verpflichtet zur Zusammenarbeit bei Planung und Forschung sind die hiervon betroffenen oder eigenen Einrichtungen der planenden oder forschenden Sozialleistungsträger, deren Verbände und die in § 86 genannten öffentlich-rechtlich...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.1 Berufsberatung

Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Ungeachtet etwaiger Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund oder Land, Behörde oder Schule kommt es in der Zukunft darauf an, dass lebensbegleitend, beginnend in der Schule...mehr

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Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Leitsatz 1. Für die Beurteilung des Merkmals "Behinderung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist die in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthaltene Legaldefinition in der im jeweiligen Streitzeitraum geltenden Fassung maßgeblich. 2. Der Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017 setzt eine für das Lebensalter untypische gesundheitliche Situation voraus, die ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Die durch § 850 Abs. 3b ZPO gegebene Ungleichbehandlung zwischen Selbständigen und Angestellten hat der Gesetzgeber beendet und den Pfändungsschutz auf private Vorsorgeverträge auch auf Selbständige erweitert (Stöber, NJW 2007, 1242 ff.). Durch § 851c ZPO wird eine Schutzlücke geschlossen, da bislang zwar Rentenansprüche (ehemals) abhängig Beschäftigter aus der gesetzl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Unpfändbarkeit kraft Gesetzes

Rz. 6 Absolut unpfändbare Forderungen kraft Gesetzes sind: Dienstleistungsansprüche (§ 613 Satz 2 BGB); die Übertragbarkeit des Anspruchs auf eine Dienstleistung ist nach § 613 Satz 2 BGB zwar nur "im Zweifel" ausgeschlossen. Der Anspruch kann übertragbar sein, wenn dies vereinbart ist oder es sich aus den Umständen ergibt (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547)...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und entspricht abgesehen von redaktionellen Anpassungen dem bis 31.12.2017 geltenden § 31. Die Vorschrift regelt im Rahmen der Leistungen zur medizin...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele können Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel beanspruc...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.6 Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung (Abs. 3)

Rz. 28 Die Rehabilitationsträger sind verpflichtet, die Hilfsmittel bezüglich Art, Umfang und Qualität auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen auszurichten und so auszuwählen, dass ausreichende Chancen auf einen langanhaltenden Teilhabeerfolg bestehen. Das Wort "ausreichend" ist dabei nicht als Wert-, sondern als Erfolgsmaßstab zu verstehen. In der Regel ist ein Hi...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.3 Exkurs: Mittelbarer Behindertenausgleich zur Erhöhung der Mobilität

Rz. 8 Gerade Hilfsmittel, die der Mobilität dienen und die Behinderung mittelbar ausgleichen sollen, werden laut ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BSG, Urteile v. 16.9.1999, B 3 KR 8/98 R, und v. 30.1.2001, B 3 KR 10/00 R) nur dann als Hilfsmittel i. S. d. §§ 33, 34 SGB V und 47 SGB IX anerkannt, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2 Definition des Hilfsmittels i. S. d. § 47 (Abs. 1)

2.2.1 Begriff Rz. 3 Der Hilfsmittelbegriff i. S. d. § 47 wird unterschiedlich definiert. Unter Hilfsmittel versteht man z. B. ärztlich verordnete Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht und/oder sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 2 § 47 hat nur Bedeutung für Menschen, die von dem Behindertenbegriff des § 2 Abs. 1 erfasst werden. Nach § 2 Abs. 1 sind Menschen behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4 Abgrenzung zu anderen Leistungen

2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI Rz. 13 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Dus...mehr