Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Das in § 10 Abs. 1 aufgeführte Gebot, gleichzeitig mit der Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung, während dieser und nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation die Notwendigkeit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen, soll gewährleisten, dass diese Leistung bei Bedarf so frühzeitig wie möglich in die Wege geleitet wird. § 10 konkretisie...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.3 Verfahren für Rechtshilfegerichte

Rz. 4 § 5 Abs. 3 bestimmt, dass für das Verfahren der Rechtshilfegerichte die Vorschriften des GVG gelten (§§ 158 bis 160, 164 bis 166, 168). Nach § 158 GVG darf ein Rechtshilfeersuchen nicht abgelehnt werden. Dieser Grundsatz gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn das Ersuchen von einem im Rechtszug übergeordneten Gericht erfolgte. In allen anderen Fällen hat das ersuchte...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Sie regelt, wer für sonstige versicherungspflichtige Personen die Meldepflichten (§§ 28a ff. SGB IV) wahrzunehmen hat. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines zur Schwerbehindertenvertretung

Rz. 1 Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung arbeitssuchender Schwerbehinderter in den Betrieb zu fördern und die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten zu vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung Schwerbehinderter zuständigen Betriebsrat (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Teilnahme an den Betriebsratssitzungen

Rz. 6 Das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats und dessen Ausschüssen teilzunehmen, umfasst auch das Recht zur Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse wie dem Betriebsausschuss, aber auch gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrats und des Arbeitgebers (BAG, Beschluss v. 21.4.1993, 7 ABR 44/92 [1]), an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (BAG, Beschluss v. 4.6.1987, 6 AB...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 35 Aussetzung von Beschlüssen

Rz. 1 § 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht besonderer Interessengruppen gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Die Vorschrift stellt zwingendes Recht dar; die Einzelheiten, insbesondere das bei der Antragstellung und -behandlung im Betriebsrat zu beachtende Verfahren, können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt werden. Der Antrag auf Aussetzung kann geste...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verfolgung des vermuteten Rechts auf Schadensersatz durch den Versicherten. Die Krankenkasse soll mit dem Patienten klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ihn bei der Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs unterstützen. Die Norm konkretisiert und erweitert als lex specialis den Beratungsanspruch des Versicherten (§ 15 SGB I). 1.1 Schade...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 25 Bay VGH, Beschluss v. 18.10.2010, 12 B 12.1048: Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, eine spätere evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit ist aber zu berücksichtigen; Bay VGH, Beschluss v. 2.7.2003, 12 CS 03.1017: Zur Her...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 81 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Bei der Frage, ob eine Zusammenarbeit aufgenommen oder fortgesetzt werden soll, besteht kein Ermessen. Die Zusammenarbeit ergibt sich aus der konkrete...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Privat-gewerbliche Träger

Rz. 10 Obwohl die privat-gewerblichen Träger in § 3 nicht genannt werden, sieht das SGB VIII deren Tätigwerden ausdrücklich vor. Ihre Rechtsbeziehungen zu den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind in §§ 78a bis 78g normiert, während §§ 74 bis 77 die Rechtsbeziehungen der öffentlichen zu den freien und gemeinnützigen Trägern regeln. Ähnlich wie im Bereich der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Gliederung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Wie im Bereich der Sozialhilfe nehmen örtliche und überörtliche Träger die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Dies gibt auch § 27 Abs. 2 SGB I vor. Ebenfalls der Rechtstradition entsprechend wird die Einrichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern ausdrücklich vorgesehen. Dies w...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 3 Musterbewerberfragebogen Adoption/Pflege

Rz. 24 Bewerberfragebogen Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ( ) ein Pflegekind ( ) Personalien Eheschließung Wir habe...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 5. Formale Korrektur bei § 27 TVöD (Zusatzurlaub)

In § 27 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird die Angabe "von § 125 SGB IX" durch die Wörter "des gesetzlichen zusätzlichen Urlaubs für schwerbehinderte Menschen" ersetzt. Damit ist eine Anpassung an den Sprachgebrauch des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfolgt.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterstützte Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5, 10 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 als § 38a in das SGB IX eingefügt. Mit dem Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.20...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. ...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5, 10 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 als § 38a in das SGB IX eingefügt. Mit dem Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger....mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Rechtsstellung der behinderten Menschen gegenüber dem Träger der Werkstatt und den Anspruch auf Arbeitsentgelt.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2 Rechtspraxis

2.1 Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung Rz. 5 Abs. 2 regelt die Leistung "individuelle betriebliche Qualifizierung" nach Inhalt und Dauer. 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Be...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2 Phase der Berufsbegleitung

2.2.1 Zuständige Leistungsträger Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrations...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.5 Gemeinsame Empfehlung

2.5.1 Inhalt Rz. 61 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 (also die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kriegsopferfürsorge und -versorgung) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), im Rahmen der Bundes...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis al...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2 Arbeitsentgelt

2.2.1 Pflicht zur Zahlung Rz. 6 Die Werkstätten sind verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen aus dem erwirtschafteten Arbeitsergebnis ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Mit der Verpflichtung der Werkstätten korrespondiert ein Rechtsanspruch der im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen auf ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt. D...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.3 Zuständige Rehabilitationsträger

Rz. 18 Die Leistungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung werden von den Rehabilitationsträgern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 erbracht. Das sind die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des § 119 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB III i. d. F. des Art. 5 des Bundesteilhabegesetzes, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund des § 35 Abs. 1 SGB VII ...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1 Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Leistung "individuelle betriebliche Qualifizierung" nach Inhalt und Dauer. 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Beschäftigung". In der Begründung des Gesetzentwurfs der B...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.4 Qualitätsmanagement

Rz. 60 Der Träger muss ein Qualitätsmanagement anwenden, wie es in § 37 Abs. 2 Satz 1 vorgeschrieben ist. D.h., die Träger müssen durch zielgerichtete und systematische Verfahren sicherstellen, dass die Qualität der individuellen betrieblichen Qualifizierung durchgehend gewährleistet ist.mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.8 Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 31 Führt die individuelle betriebliche Qualifizierung – auch nach einer Verlängerung der Dauer von 2 auf 3 Jahre – nicht zur Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und ist auch mit Hilfe einer weiteren Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung oder einer anderen Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben eine Eingliederung auf den allgemeinen Arbe...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.5 Wirksamkeit von Werkstattverträgen

Rz. 17 Die Abs. 5 bis 7 sind durch das OLGVertrÄndG angefügt worden. Im Rahmen dieses Gesetzes (Art. 25 Abs. 1 Nr. 2) ist eine Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden (§ 105a BGB), die volljährigen geschäftsunfähigen Menschen die Möglichkeit eröffnet, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens selbst auszuführen. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht von der Regel aus,...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.5 Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 27 Satz 3 regelt die Dauer der Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung. Die Leistungen werden bis zu einer Dauer von 2 Jahren erbracht, soweit dies wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist. Bei den Überlegungen zur Festlegung der Dauer hat sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf offenbar an der Dauer der Maßnahme der beruflichen B...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention v. 2.7.2007 (BT-Drs. 16/6044) festgestellt, "dass es für schwerbehinderte Menschen, deren Leistungsfähigkeit an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit liegt und die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, lediglich in den In...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Dieses Re...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.1 Pflicht zur Zahlung

Rz. 6 Die Werkstätten sind verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen aus dem erwirtschafteten Arbeitsergebnis ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Mit der Verpflichtung der Werkstätten korrespondiert ein Rechtsanspruch der im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen auf ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt. Die Verpflichtung der Werk...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.3 Werkstattvertrag

Rz. 12 Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses ist zwischen dem Werkstattträger und dem im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen vertraglich in einem Werkstattvertrag zu regeln. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, § 13 Werkstättenverordnung sieht als fachliche Anforderung an die Werkstätten jedoch den Abschluss schriftlicher Verträge vo...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Beschäftigung". In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10487) wird eine Unterstützte Beschäftigung als die individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung behinderter Me...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.7 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 30 Während der Maßnahme sind die Teilnehmenden sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Rahmen des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ein eigener Versicherungstatbestand geschaffen worden, indem § 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.3 Träger der Unterstützten Beschäftigung

Rz. 49 Abs. 5 bestimmt, wer als Träger mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden kann und welche Qualitätsanforderungen an den Träger gestellt werden. Rz. 50 Träger der Unterstützten Beschäftigung können nach Satz 1 Integrationsfachdienste (§§ 192 ff.) sein, aber auch andere Träger wie z. B. Anbieter von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung. Die Bundesregierung hatte in...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.3 Räumliche und sächliche Ausstattung

Rz. 59 Die mit der Durchführung der Maßnahme Beauftragten müssen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen. Die Gesetzesbegründung enthält keinen Hinweis darauf, welche Ausstattung erforderlich ist. In ihren Durchführungsanweisungen (DA 38a.2.4 [4] S. 3, 4) stellt die Bundesagentur für Arbeit an den jeweiligen Beauftragten die Anforderung, zur Vermi...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.5.2 Geltung von Vorschriften

Rz. 63 Satz 3 sieht die entsprechende Anwendung des § 26 Abs. 4, 6 und 7 und des § 27 vor. § 26 Abs. 4 ermöglicht es den (hier relevanten, die anderen dort genannten Träger sind hier nicht von Bedeutung) Trägern der Renten- und Unfallversicherung, sich bei der Vereinbarung der gemeinsamen Empfehlung durch ihre Spitzenverbände vertreten zu lassen. § 26 Abs. 6 betrifft die Betei...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.6 Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Werkstattbeschäftigte

Rz. 20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das mit dem Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) geschaffen wurde, verbietet die Benachteiligung wegen der Behinderung unter anderem im Arbeits- und Berufsleben. Für die in den Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten behinder...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.4 Rechtsstellung der Teilnehmer im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

Rz. 15 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilnehmer an Maßnahmen zur...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.4 Inhalt der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 23 Die Bundesagentur für Arbeit hat zu Inhalt, Struktur und Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung eine Handlungsempfehlung (HEGA 01/09 v. 10.1.2009), eine Produktinformation (Stand: 16.12.2008) sowie eine Durchführungsanweisung (Stand: Januar 2009) veröffentlicht. Rz. 24 Die Leistungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung beinhalten nach Satz 1 die...mehr