Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.5 Prüfmaßnahmen

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Prüfmaßnahmen der Prüfungsstelle grundsätzlich in beide Richtungen gehen, also sowohl eine Nachforderung zugunsten des geprüften Leistungserbringers als auch eine Nachforderung bzw. Kürzung zu dessen Lasten auslösen. Im operativen Bereich sollen gezielte Beratungen des vertragsärztlichen Leistungserbringers durch die Prüfungsstelle weitere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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AGS 10/2019, Knickreh/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht

Herausgegeben von Sabine Knickreh, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm und Prof. Dr. Raimund Waltermann. 6. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXXII, 2.960 S., 249,00 EUR Die Neuauflage bringt den begehrten Sammelkommentar auf den neuesten Stand vom 1.1.2019. Die 6. Aufl. des Kommentars ist bestens geeignet, allen Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten und Praktikern des Sozialre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Krankenbeförderung - Voraussetzung der Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 5 KraftStG

Leitsatz Das FG beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Begünstigungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG und definiert hierbei den Begriff der Krankenbeförderung gestützt auf sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin einer Erlaubnis nach § 49 PBefG - Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen. Im Rahmen dieser Tätigkeit befördert si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Vertragspsychotherapeuten, der medizinischen Versorgungszentren und/oder der Vertragszahnärzte sind für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf der Lan­desbene die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV). Der Gesetzgeber hat die allgemein bekannte und in der Praxis etablierte Bezeich...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 11 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.10 Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch über den Auflösungsvertrag, Hinzuziehung Dritter

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es nur um Verhandlungen über Änderungen des Arbeitsvertrags gehen soll. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. Weil das Arbeitsverhältnis streng personenbezogen ist (§ 613 BG...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen

Entlassungsentschädigungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen nur dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form (Kündigung, Auflösungsvertrag, Prozessvergleich) die Vertragsbeziehung beendet worden und von wem die Initiative a...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.1 Begriff der Entlassungsentschädigung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Zu den Entlassungsentschädigungen zählen: Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden oder die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Rz. 3 Maßnahmen zur Aktivierung und zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Arbeitsförderungskomponenten von relativ kurzer Dauer (bis zu 4 Wochen bei Durchführung durch einen Arbeitgeber und bis zu 8 Wochen bei Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen). Sie stehen oft am Anfang konkreter Eingliederungsbemühungen und gehen Vermittlungsvorschlägen deshalb r...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.2 Erforderlichkeit der auswärtigen Unterbringung

Rz. 9 Die Förderung ist von der Erforderlichkeit einer auswärtigen Unterbringung abhängig. In diesem Fall können die Kosten pauschal übernommen werden. Das setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme seinen bisherigen Wohnort als Lebensmittelpunkt beibehält. Ist das nicht der Fall, kann er lediglich mit Fahrkosten für Pendelfahrten von der auswär...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Reduzierung der Arbeitszeit, § 164 Abs. 5 SGB IX

A. Allgemeines Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX steht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat. Di...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / III. Keine Sperrzeit

Rz. 20 Die Geltendmachung des Teilzeitanspruchs nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX zieht keine Sperrzeit entsprechend § 8 Abs. 6 TzBfG nach sich. Die Interessenlage ist eine andere, da § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX eine ganz besondere und vom Anspruchsberechtigten nicht gestaltbare Situation voraussetzt (Arbeitsleistung im vorherigen Umfang nicht (mehr) möglich), was für § 8 TzBfG zum...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / C. Anspruchsausschluss

Rz. 11 Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber gegen den Anspruch letztlich nur die eigene Überforderung einwenden. Die Hürde ist hoch; für den Arbeitgeber muss nämlich die Erfüllung des Anspruchs nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein. Das ergibt sich aus dem Verweis in § 164 Abs. 5 S. 3 Hs. 2 SGB IX auf Abs. 4 S....mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / I. Primäranspruch

Rz. 17 Vorrangig gewährt § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, also auf Teilzeitbeschäftigung. Es handelt sich um einen echten Anspruch, der keiner weiteren Mitwirkungs- oder Umsetzungshandlung bedarf. Äußert der Anspruchsberechtigte das Verlangen, so resultiert daraus unmittelbar die Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es ...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / II. Notwendigkeit kürzerer Arbeitszeit

Rz. 8 Ist der Kreis der Anspruchsberechtigten ohnehin schon denkbar eng, so besteht der Teilzeitanspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX zudem nur dann, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Wann diese Notwendigkeit gegeben ist, erläutert das Gesetz nicht. Auch in Rechtsprechung und Literatur hat sich dazu keine einheitliche Defi...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 40 § 8 TzBfG, § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX, § 3 PflegeZG und z.B. § 11 TVöD enthalten Anspruchsgrundlagen für Teilzeitbeschäftigung. § 15 BEEG steht in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zu diesen Anspruchsgrundlagen, d.h. ein nach § 15 BEEG Anspruchsberechtigter kann stattdessen einen Anspruch gemäß § 8 TzBfG geltend machen.[57] Die Anspruchsgrundlagen können aber nicht b...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist – anders als insb. der Anspruch nach § 8 TzBfG, aber auch anders als etwa der Teilzeitanspruch während der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG – weder an eine Form noch an eine Frist noch an eine Wartezeit oder eine Mindestbeschäftigtenzahl gebunden. Liegen die weiteren gesetzlichen Vor­aussetzungen vor, so kann der Anspruchsberec...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 73 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / I. Gestrecktes Verfahren

Rz. 22 § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX vermittelt dem Arbeitnehmer einen echten Anspruch.[11] Der Anspruch ist deshalb – anders als etwa zu § 8 TzBfG – nicht auf die Abgabe einer zustimmenden Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet. Da es keiner Willenserklärung bedarf, muss sie im Falle ihres Ausbleibens auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, weshalb eine K...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / II. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 25 Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit kommt grundsätzlich auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. Wie im Rahmen des § 8 TzBfG handelt es sich im Ergebnis um eine Befriedigungsverfügung, da für die abgelaufenen Monate der durch die einstweilige Verfügung erreichte Status nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.[14] Deshalb wird stets im...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 59 Vom Zugang der Ankündigung an genießt der Beschäftigte Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Nachdem der vorgelagerte Kündigungsschutz (für den Zeitraum zwischen Ankündigung und Beginn der Pflegezeit) zunächst gesetzlich unbegrenzt war, hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich auf die Kritik reagiert und d...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 59 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG n.F. Rz. 60 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der ...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / III. Unabdingbarkeit

Rz. 33 Zum Nachteil des Beschäftigten können die Parteien während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses von den Regelungen der §§ 28e, 28g SGB IV nicht wirksam abweichen, § 32 SGB I. Insbesondere sind Vereinbarungen nichtig, die dem Arbeitnehmer die volle Beitragslast aufbürden oder die Erstattungspflicht des Arbeitnehmers für Beitragsrückstände über das gesetzlich vorgeseh...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.2 Fehlzeiten (Abs. 2)

Rz. 8 Nach Abs. 2 werden Fehlzeiten aufgrund Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung berücksichtigt. Die Aufzählung in Abs. 2 ist abschließend; andere als die dort genannten Fehlzeiten führen zum Verlust der BAB (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 69 Rz. 3). Nach Nr. 1 besteht der Anspruch auf BAB bei Krankheit längstens bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 71 Auszahlung / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Satz 1 sind die monatlichen Förderungsbeträge der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die nicht volle Euro ergeben, bei Restbeträgen unter 0,50 EUR abzurunden und von 0,50 EUR an aufzurunden. Ebenso wie § 33 Abs. 2 SGB II und § 41 Abs. 2 SGB II gilt dies nicht nur für das Gesamtergebnis der Berechnungen, sondern für jedes Zwischenergebnis (a. A. wohl: Schmidt, in: Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.3 Höhe der Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 steht unter der Prämisse, dass der Auszubildende keine Erstattung der angefallenen Kosten von dritter Seite, z. B. durch seinen Ausbildungsbetrieb, erhält (allg. Meinung, vgl. Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 63 Rz. 28). Soweit ein Dritter nur Teile der Fahrkosten übernimmt, sind diese auf den Bedarf anrechnen. Nach Abs. 3 werden die Fahrkosten in Höhe d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.1 Anspruch (Satz 1)

Rz. 6 Der Anspruch nach Satz 1 ist gerichtet auf die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss. Der Schulabschluss selbst wird nicht gefördert (Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 53 Rz. 11 m. w. N.). Ein Anspruch auf den Hauptschulabschluss ist mit § 53 Satz 1 nicht verbunden (Steinmeyer, info also 2009 S. 52 m. w. N.; Hassel, in: Brand, SGB III, § 53 Rz. 2; Schön, in: B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.2 Sozialpädagogischer Förderbedarf/schwerbehinderte Schüler (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 sollen die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülern bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Regelung berücksichtigt nunmehr ausdrücklich junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte junge Menschen an allgemeinbildenden Schulen (hierzu gehör...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 105 Gem. § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend in allen Angelegenheiten zu unterrichten, die den einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die Gruppe von Schwerbehinderten im Betrieb berührten. Diese Vorschrift begründet eine informationelle Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung und...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Ermittlung der Auswahlgesichtspunkte

Rz. 179 Ob zur Ermittlung der Kriterien der Sozialauswahl, somit auch der Unterhaltspflichten, der Arbeitgeber Erkundigungen anstellen muss oder sich auf die Angaben auf Lohnsteuerkarte verlassen darf, ist streitig. Da § 1 Abs. 3 KSchG erfordert, dass der Arbeitgeber die genannten Kriterien der Sozialauswahl zugrunde legt und es z.B. auch auf die Höhe der Unterhaltsleistungen...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 174 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind besonders schutzbedürftig. Aus diesem Grund bedarf jede Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Der Begriff der Schwerbehinderung ist in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG nicht eigenständig definiert. Er knüpft aber erkennbar an § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX an.[311] Danach ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 KSchG eine besondere Ersc...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 7. Sozialzuschläge

Rz. 203 Formulierungsbeispiel Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zur Abfindungsformel einen Zuschlag in Höhe von […] EUR je unterhaltsberechtigtem Kind. Schwerbehinderte und gem. § 151 SGB IX gleichgestellte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag in Höhe von […] EUR multipliziert mit dem Grad der Behinderung als zusätzliche Abfindung.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 8 Leistungen

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 f. heißt es: "Die Regelung überträgt unter Berücksichtigung der neuen Gesetzessystematik inhaltsgleich den bisherigen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Unterrichtung weiterer Gremien

Rz. 102 Neben der Unterrichtung des Betriebsrates im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung muss der Arbeitgeber noch beachten, dass er auch den Wirtschaftsausschuss gem. § 106 Abs. 2 BetrVG rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten hat. Ferner ist der Sprecherau...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Von der Sozialauswahl generell auszunehmende Arbeitnehmer

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Literaturverzeichnis

Annuß/Kühn/Rudolph/Rupp, EBRG, 2014 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Auflage 2013 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017 Bachner, Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung, AiB 2012, 725 Bachner, Das Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag nach Betriebsübergang und übertragender Umwandl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen greift nach § 16 Abs. 4 der allgemeine Erstattungsanspruch für unzuständige Sozialleistungsträger nach § 105 SGB X nicht, wenn der unzuständige Rehabilitationsträger Leistungen erbracht hat, ohne den Antrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten oder einen weiteren zuständigen Rehabilitat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 § 16 gibt ausdrücklich vor, dass der Rehabilitationsträger, der die Leistung zur Teilhabe erbracht hat, Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den Bestimmungen hat, die für ihn und seine Leistung gelten. Der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger hat damit wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1) Rz. 4 Die Zuständigkeitszuweisung des § 14 erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (vgl. u. a. LSG Bayern, Beschluss v. 25.8.2014, L 8 SO 190/14 ER). Der zweitangegangene Reha...mehr