Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.2 Rechtsfolge: Entsprechende Anwendung des SGB XII und Teil 2 des SGB IX

Rz. 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 vor (mindestens 15-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung des Aufenthalts), sind Leistungen in entsprechender Anwendung von Vorschriften des SGB XII und Teil 2 des SGB IX zu gewähren. Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG erhalten keine Leistungen in direkter Anwendung des...mehr

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Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

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Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.16.4 Entgeltersatzleistungsbezieher (Nr. 3)

Rz. 72 Bei Übergangsgeldbeziehern, die Übergangsgeld aufgrund fiktiven Arbeitsentgelts nach § 68 SGB IX (vormals § 48 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) bezogen haben, werden die beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtigen Bezieher von Übergangsgeld nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 HS 1 mit 80 % des der Leistung nach § 68 SGB IX (vormals: § 48 SGB IX a...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 können wegen vielschichtiger Indikationen notwendig werden. Ziel ist die Erhaltung, Herstellung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht. Indikationen, die für die Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.14 Aufgaben der DRV Bund im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben (Abs. 9)

Rz. 92 Nach der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 9 (BT-Drs. 19/23550, S. 99 bis 102) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a übertragenen Aufgabe zur Regelung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe für alle Träg...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 trat durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in den alten und bereits am 1.1.1991 in den neuen Bundesländern in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Die Gesetzesbegründung zur Einführung des § 15 ergibt sich aus der BT-Drs. 11/4124. Seitdem wurde die Vorschrift wie folgt angepasst: Zum 1.1.19...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.8 Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Rz. 31 Auch die Belastungserprobung und Arbeitstherapie zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX). Die Arbeitstherapie ist eine besondere Form der Ergotherapie (Heilmittel i. S. d. § 32 SGB V) und kommt z. B. nach schweren Unfallverletzungen, bei mehrfachbehinderten Menschen und b...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.5 Dauer der Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 59 Aufgrund Abs. 2 Satz 3 soll (nicht muss) eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung längstens 3 Wochen dauern. Zur sachlichen Begründung dieser Befristung wird darauf verwiesen, dass bei dem heutigen Qualitätsstandard der medizinischen Rehabilitationsleistungen "im Regelfall" 3 Wochen ausreichen, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. In der Praxis ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.2 Behandlung durch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe

Rz. 19 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ist Gegenstand der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation die ärztliche Behandlung. Der Arzt der Rehabilitationseinrichtung ist sozusagen der Lotse für das Rehabilitationsgeschehen. Er hat die Therapien anzuordnen und zu überwachen und trägt die Verantwortung für die Rehabilitationsaktivitäten und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.1 Überblick

Rz. 36 Bis auf zahnärztliche Behandlung und die Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2) sowie Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) und digitale Gesundheitsanwendungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX) werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung i. d. R. in Form einer mehrwö...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbeitslosengeld (§§ 137 ff. SGB III) oder von der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung Pflege...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.1 Überblick/Hintergründe

Rz. 81 Mit Abs. 6a verstärkt der Gesetzgeber das sowieso in § 8 SGB IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht und berechtigt den Antragsteller ausdrücklich, für seine Rehabilitation Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen zu können. Der für die Erbringung der Leistung zuständige Rentenversicherungsträger prüft anschließend, ob die vorgeschlagene Rehabilitationseinrichtung oder di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.6 Hilfsmittel

Rz. 26 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Hilfsmittel haben die Aufgabe, die Folge einer Krankheit/Behinderung – also den Funktionsausfall bzw. die Funktionsbeeinträchtigung – erträglicher zu machen. Zu den Hil...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen der Rentenversicherungsträger sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wieder herzustellen. Im Rahmen der hierzu benötigten Teilhabeleistungen (§ 4 SGB IX) kennt der Rentenversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 5 Nr. 1 bis 3 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 14, 15, 15a, 17 und 31 ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.16 Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz

Rz. 95 Nachstehend ist der Text der "Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz als Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI" i. d. F. vom 8.10.2020 aufgeführt: Zitat 1. Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 26 Abs. 2 SGB IX übernehmen die Träger der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.5 Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung

Rz. 25 Die Psychotherapie als ärztliche und therapeutische Behandlung ist eine Teilleistung der vom Rentenversicherungsträger zu erbringenden medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX); sie wird nicht solitär, sondern nur in Verbindung mit einer ganzheitlichen Rehabilitationsleistung i. S. d. § 15 zur Verfügung gestellt. Als Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.3 Adaption

Rz. 51 Die Adaption schließt sich an den Kernbereich der Entwöhnung an, wenn eine rein suchtklinisch ausgestaltete Leistung zur medizinischen Rehabilitation allein nicht ausreicht. Sie kommt insbesondere für Abhängigkeitskranke mit schweren psychosozialen Störungen in Betracht, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bei Beendigung der Entwöhnung ohne besondere Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.10 Abschluss eines Vertrages (Abs. 6)

Rz. 79 Damit eine Rehabilitationseinrichtung bei einem Rehabilitanden i. S. d. § 15 zulasten des Rentenversicherungsträgers Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung stellen kann, bedarf es einerseits einer Zulassung der Einrichtung durch den hierfür federführenden Rentenversicherungsträger (§ 15 Abs. 3 bis 5) als auch im zweiten Schritt den Abschluss eines V...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.13 Anspruch auf Vergütung (Abs. 8)

Rz. 90 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 98 und 99) wird der Träger der Rentenversicherung, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Rehabilitanden erbringt, vom 1.1.2026 an "verpflichtet, die von der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen auf der Grundlage des nach Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 von der Deutschen Rentenversicherung Bund ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.1 Fachliche Eignung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 68 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95) ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, dass sie in Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden, die fachlich geeignet sind. Fachlich geeignet sind nach Abs. 3 Satz 2 Rehabilitationseinrichtungen, die die personellen, strukturellen und qualitativen einschließlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.3 Verpflichtung, das Vergütungssystem anzuerkennen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 4 und 5)

Rz. 70 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95 und 96) muss sich eine Rehabilitationseinrichtung, die eine Zulassung zur Leistungserbringung erhalten will, damit einverstanden erklären, dass die von ihr erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf der Grundlage des von der Deutschen Rentenversicherung Bund, unter Berücksichtigung der im Abs. 9 Nr. ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.12 Daten der externen Qualitätssicherung (Abs. 7)

Rz. 88 Rehabilitationsleistungen sind natürlich nur sinnvoll, wenn sie das erhoffte Rehabilitationsergebnis erreichen. Mit entscheidend hierfür ist die Qualität der in der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen. Insbesondere durch das Inkrafttreten des § 15 Abs. 6a zum 1.7.2023 hat der Gesetzgeber die qualitätsorientierte Auswahl von Rehabilitationseinrichtungen ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018 S. 192. Köhler, Rentenversicherungspflicht und Unfallversicherungsschutz der häuslichen Pflegekraft unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der Landwirtschaft, AUR 2019 S. 122. Krome, Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Übergangsgeldzahlun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.7 Rehabilitation für Mütter und Väter bzw. für Mutter-/Vater-Kind

Rz. 58 Insbesondere Mütter sind speziellen gesundheitlichen Belastungen wegen ihrer komplexen Aufgaben als Frau, Mutter, Partnerin und Berufstätige ausgesetzt. Wegen dieser Überbelastungen gibt es Gesundheitsleistungen, die ganzheitlich angesetzt sind, die Lebenssituation kennen und in der Therapie berücksichtigen. Für diese zumeist frauenspezifischen Belastungen bieten insb...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde anstelle der zuv...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 10 § 15 befasst sich ausschließlich mit den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man allgemein die (Wieder-)Herstellung von körperlichen und geistigen Funktionen und Fähigkeiten, damit der Betroffene soweit wie möglich uneingeschränkt aktiv am Erwerbsleben teilnehmen kann, denn für die gesetzliche Rentenversicherung ste...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Leistungsempfänger, die sich bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet aufhalten, ist der Anlass zur Gewährung der (abgesenkten) Leistungen nach dem AsylbLG, nämlich der nur vorübergehende Aufenthalt und die fehlende Integration, fraglich. Dem sollen die Regelungen der Vorschrift Rechnung tragen, indem Vorschriften des SGB XII und des SGB IX (Eingliederungshilfe) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.4 Heilmittel

Rz. 24 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Heilmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX). Zu den Heilmitteln zählen z. B. die physikalische Therapie wie Massagetherapie (z. B. klassische Massagetherapie, Bindegewebsmassage, Unterwasserdruckstrahlmassage, manuel...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.7 Digitale Gesundheitsanwendungen

Rz. 30 Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a und § 47a SGB IX). Digitale Gesundheitsanwendungen sind digitale Medizinprodukte, die z. B. aus Smartphone-Applikationen ("Apps") hervorgehen können und deren Hauptfunktion es ist, gesundheitsbezog...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.3 Indikationsspezifische Rehabilitationsformen und -verfahren

Rz. 40 Damit jeder Rehabilitand zügig seine Rehabilitations- und Teilhabeziele erreicht, ist es notwendig, dass die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen ein indikationsspezifisches und strukturiertes, auf der Basis des bio-psychosozialen Modells (vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) maßgeschneidertes Rehabilitationskonzept bereithalten, das den Anforderungen des jeweiligen Rehabi...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.2 Verpflichtung, am Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 69 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95) müssen sich Rehabilitationseinrichtungen, die eine Zulassung zur Leistungserbringung erhalten wollen, verpflichten, am externen Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund teilzunehmen. Mit dem externen Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die Qualität der v...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.2 Stationäre/ambulante Rehabilitationsleistungen

Rz. 39 Für die Durchführung der stationären medizinischen Rehabilitation steht in Deutschland ein flächendeckendes Netz von indikationsspezifischen, meist größeren Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Diese Rehabilitationseinrichtungen sind typischerweise in landschaftlich ansprechenden Regionen abseits der Ballungsräume errichtet worden. Dieser stationären Rehabilita...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 5 Fortentwicklung des AsylbLG

Rz. 8 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde der Kreis der Leistungsberechtigten auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Personen, bei denen Abschiebungshindernisse bestehen, erweitert. Dabei wurden die sog. Flughafenfälle einbezogen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 25.8.1998 (BGBl....mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und wurde durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 durch Einfügung der Nr. 1a sowie der Sätze 2 und 3 ergänzt. Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie das Gesetz zur Neuregelung der geringfüg...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.3 Zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Aufgrund § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch die Kosten für zahnärztliche Behandlung und für Zahnersatz übernommen. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die nicht im Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären (Haupt-)Rehabilitationsleistung stehen muss....mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7 Anspruch von Rehabilitationseinrichtungen auf Zulassung (Abs. 3)

Rz. 64 Gemäß der BT-Drs. 19/23550, S. 94 ff., wird das bereits von den Trägern der Rentenversicherung praktizierte Verfahren zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation normiert. Neben den Voraussetzungen, die von Rehabilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, damit sie gegenüber den Trägern der Rentenversicherung einen Anspruch auf Zulassung zur Erb...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 2 Zielsetzung und Zuordnung zu den Regelungsbereichen des Ausländerrechts und des Sozialrechts

Rz. 3 Das Gesetzespaket zum Asylkompromiss hatte zum Ziel, den Zuzug von Asylbewerbern und Zuwanderern zu begrenzen. Dem entsprechend sah das AsylbLG für die einbezogenen Personengruppen eine erhebliche Absenkung der bisherigen Leistungen, die Unterbringung in zentralen Anlaufstellen und in Gemeinschaftsunterkünften und die vorrangige Gewährung von Sachleistungen zum Lebensu...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.15 Erstreckungstatbestand – Auslandsaufenthalt (Satz 6)

Rz. 66 Die Versicherungspflicht nach Satz 1 Nummer 2b bis 4 erstreckt sich auch auf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nach den Maßstäben des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zu ermitteln.mehr