Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.6 Zustimmung des Arbeitgebers (einschließlich des Betriebsarztes etc.)

Rz. 22 Da der Erfolg der Wiedereingliederung im Wesentlichen auch von der positiven Mitwirkung des Arbeitgebers abhängt, ist dessen grundsätzliche Zustimmung notwendig. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht nicht (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur AU-Richtlinie); jedoch wir...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.11 Beendigung

Rz. 28 Eine stufenweise Wieder­ein­glie­derung kann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer den spezifischen Anforderungen und Belastungen des konkreten Arbeitsplatzes wieder voll gewachsen ist. Dieses Ziel ist dann erreicht, wenn der Wiedereinzugliedernde – wie in den meisten Fällen – auf dem zuletzt inne gehabten Arbeitsplatz im vollen Umfang zurückkehrt (B...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.7 Ergänzende Erbringung von Leistungen des Fallmanagements (Abs. 7)

Rz. 33 Das Fallmanagement ist eine Leistung eigener Art. Da ein Teil der Leistungen jedoch mit dem Teilhabeplanverfahren nach dem SGB IX identisch ist, soll nach Abs. 7 der Vorrang des Teilhabeplanverfahrens auch bezüglich des Fallmanagements gelten (BT-Drs. 19/13824 S. 184). Wird ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt, kommt das Fallmanagement nur bezüglich derjenigen Leist...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 1 Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Die UN-BRK ist seitdem geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Mit der Ratifikation der UN-BRK hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekan...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Fallmanagement wurde mit dem SGB XIV als neue Leistung der Sozialen Entschädigung eingeführt. Das Fallmanagement ist eine eigenständige Sachleistung, ist also nicht identisch mit der von den Sozialleistungsträgern nach den §§ 13 bis 15 SGB I zu erbringenden Aufklärung, Beratung und Auskunft (BT-Drs. 19/13824 S. 183). Das Fallmanagement des SGB XIV soll die Leistung...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.1 Vereinbarungen mit Traumaambulanzen (Abs. 1)

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift stellt klar, dass dabei nur mit solchen Traumaambulanzen kontrahiert werden darf, die die Voraussetzungen nach diesem Buch erfüllen. Satz 2 stellt klar, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Buches noch laufende Vereinbarungen mit Traumaambulanzen unberührt bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits vor Inkrafttreten dieses Buch...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.3 Fortbestand anderer Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 bleiben bestimmte Vorschriften unberührt, d. h. sie gelten unabhängig von § 73 fort. Hierzu gehören § 56 Abs. 1 Nr. 3 und § 63 SGB III sowie § 73 SGB IX. Nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 haben Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen A...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

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Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Mobilitätszuschuss. Ziel der Vorschrift ist es, einen Anreiz für junge Menschen zu setzen, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen. Der Mobilitätszuschuss ergänzt die Aktivitäten anderer Akteure zur Mobilitätsförderung. In Abs. 1 sind die Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines M...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.1 Antrag

Rz. 2 Gemäß § 19 SGB IV werden Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nur auf Antrag erbracht. Da gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1e SGB I die Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung (und in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.3.2004 auch für die Pflegeversicherung) zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, ist die Antragstellung ...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.2 Leistungen nach § 36

Rz. 10 Ausgenommen von dem generellen Vorrang des SGB II sind nach Satz 2 lediglich die sonstigen Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (§ 36) für Personen, die nach § 9 Abs. 2 SGB II nicht hilfebedürftig sind. Als Gegenausnahme bleibt jedoch der Vorrang für die Übernahme von Mietschulden als Darlehen gemäß § 22 Abs. 5 a. F. bzw. Abs. 8 in der derzeit gültigen Fassung des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.3 Antrag

Rz. 14 In allen Versicherungspflichttatbeständen ist der Antrag notwendig. Rz. 15 Der Antrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des öffentlichen Rechts auf die zivilrechtliche Regelungen zur Auslegung nach §§ 133, 157 BGB, die analog Anwendung finden. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden und wird mit Zugang bei einer gemäß § 16 SGB I für die En...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten; sie trat damals an die Stelle des bisherigen § 17 Abs. 1 BSHG; welcher bis dahin die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers geregelt hat. Die Vorschrif...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung

Rz. 4 Die vom Träger der Sozialhilfe zu sichernde Beratung hat nach Abs. 2 Satz 1 die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel des einzelnen Leistungsberechtigten in den Blick zu nehmen, was im Zusammenhang mit dem Individualisierungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1) zu sehen ist. Hier wird der Aspekt der individuellen Hilfegewährung deutlich. Die persönlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem vor 1992 geltenden Recht. Mit Wirkung v. 1.1.1992 ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für solche Personen geschaffen worden, die als Empfänger von Entgeltersatzleistungen oder als Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch nicht bereits kraft Gesetzes pflichtversichert s...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden die für die Ausführungen nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger nach dem Landesrecht bestimmt. Zur Umsetzung von § 46b Abs. 1 haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen; z. B. Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW). Die landesrechtlichen Vorsc...mehr

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Kossens, SGB XIV § 36 Fahrk... / 2.1.2 Übernahme der Betreuungskosten

Rz. 11 Übernommen werden nach Satz 3 auch die notwendigen Kosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige sowohl für die Berechtigten als auch für die notwendigen Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche. Von Satz 3 werden die Fälle umfasst, in denen eine Betreuung für zu pflegende oder zu betreuende Personen notwendig ist, weil der Berechtigte wegen der Inan...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.2 Dauer der Förderung (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 kann eine Einstiegsqualifizierung für die Dauer von 4 bis längstens 12 Monaten gefördert werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung von 6 auf 4 Monate reduziert worden. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung der Mindestdauer damit begründet, dass damit die Teilnahme an einer Eins...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.5 Sicherung der Gesundheit

Rz. 10 Die Fallgruppe 2 des Abs. 1 Satz 1 ist häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Entscheidungen, wie dies zuvor auch zu Zeiten der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte schon der Fall war. Dabei bereitet vor allem die Abgrenzung zu den Leistungen nach § 4 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) Schwierigkeiten. Der Begriff der Gesundheit in § 6 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Rz. 2 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist für Fälle der stationären Leistungserbringung außerhalb des Bundeslandes, in dem vor deren Begi...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970), Abs. 2 zum 1.10.2000 geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) und Abs. 2 Satz 1 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.1.2002 redaktion...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.5 Kostenübernahme nach dem SchKG

Rz. 21 Ist einer Frau die Aufbringung der Mittel für die von ihr selbst zu tragenden Leistungen nicht zumutbar, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme zulasten des Bundeslandes ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnsitzes. Auftragsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Grundlage hierfür war das durch Art. 5 SFH-ÄndG v. 21.8.1995 eingeführte Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schw...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.4 Anrechnungsfreiheit von Leistungen (ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit), Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 betrifft Bezieher von Qualifizierungsgeld. Hier genügt nicht bereits ein bestehender Anspruch auf das Qualifizierungsgeld oder das in Abs. 1 verwendete Zustehen dieser Leistung. Qualifizierungsgeld wird vom Arbeitnehmer bezogen, wenn es ihm bewilligt und ausgezahlt wird, er es also tatsächlich erhält. Darüber hinaus liegt ein Bezug von Qualifizierungsgeld auch ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1)

Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Anm. 2.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift löst die Vorschriften über den Beitragszuschuss für Rentner zur Krankenversicherung in § 1304e Abs. 1 und 2 RVO, § 83e Abs. 1 und 2 AVG ab. Es erhalten wie vor dem 1.1.1983 nur noch Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.1 Rentenbezug

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Beitragszuschuss nach § 106 ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es muss also ein Zahlungsanspruch vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Art der Rente nicht an; sowohl der Bezug von Versicherten- als auch von Hinterbliebenenrenten löst den Anspruch auf den Zuschuss aus. Gleichfalls unerheblich ist es, in welcher...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.3 Beginn der Befreiung (Abs. 4)

Rz. 50 Nach Abs. 4 gilt die Befreiung vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Befreiungstatbestandes beantragt wird, anderenfalls vom Eingang des Antrags an (Abs. 4). Für die Antragstellung und die Fristwahrung genügt der rechtzeitige Eingang bei dem – auch unzuständigen – Versicherungsträger oder einer deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die in Abs. 1 die Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§ 13, 14 SGB I erweitert, verpflichtet die Träger der Rentenversicherung zu bestimmten Serviceleistungen in Angelegenheiten der Sozialhilfe und verfolgt dabei den Zweck, dass der Betroffene über bestimmte sozialrechtliche Zusammenhänge informiert wird. Sie bewirkt einmal, dass den beiden in Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ersetzt § 1302 RVO, § 81 AVG. Die dortigen Regelungen sind im Wesentlichen übernommen worden. Geregelt wird der Anspruch auf eine Rentenabfindung bei Wiederheirat. Hierdurch soll der Start in eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft erleichtert und ein Anreiz für eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft und Aufgabe nichtehelicher oder gleich...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.6 Empfangszuständiger Träger

Rz. 23 Sofern der im Ausland Beschäftigte keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr im Inland hat, ist für den Antrag auf Versicherungspflicht für den Personenkreis nach § 4 Abs. 1 der Regionalträger zuständig, in dessen Bereich die antragstellende Stelle ihren Sitz hat. § 30 Abs. 3 SGB I regelt die Voraussetzungen für die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthal...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

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Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 2.1 Grundsatz zur Höhe des Qualifizierungsgeldes, Nettoentgeltdifferenz (Abs. 1)

Rz. 11 Das Qualifizierungsgeld stellt eine Entgeltersatzleistung während der Zeit der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme dar und hat insoweit Lohnersatzfunktion. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verlust an Einkommen, der den Arbeitnehmer von einer Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme abschrecken könnte, teilweise auszugleichen. Dieser Verlust...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis – Territorialitätsprinzip

Rz. 12 Das Recht auf freiwillige Versicherung besteht nur für Personen, die grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – anspruchsberechtigter Personenkreis. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 SGB IV. Rz. 13 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht daher entsprechend dem in § 3 SGB IV niedergelegten Territorialitätsprinzip zunächst...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.7 Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht

Rz. 24 Die Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht wird als 4. Fallgruppe von Abs. 1 Satz 1 bezeichnet. Diese Mitwirkungspflicht ist nicht auf eine ergänzende Erbringung von existenzsichernden Leistungen i. S. d. §§ 3, 4 AsylbLG gerichtet, sondern auf erforderliche Leistungen zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht (Frerichs, in: Schle...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr