Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes

Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, in dem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln (Instrumenten) gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 7 zu verabreden. Dabei sollen die Instrumente einheitlich und nachprüfbar ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltun...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i.S.d. § 64 wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Den Rehabilitationssport gibt es für unterschiedliche Hauptdiagnosen – z.B. ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.3 Verfahrensdauer

Rz. 8b Beitrags- oder Rentenverfahren beginnen z. B. mit dem Tag des Eingangs des jeweiligen Antrags des Versicherten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I), bei Kontenklärungsverfahren anlässlich eines Auskunftsverfahrens nach dem Versorgungsausgleichsgesetz v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) bei Ehescheidung oder Aufhebung von Lebenspartn...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.1 Personenkreis (Satz 1)

Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auftrags (BSG, Urteil v. 28.9.2...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.3 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Leistungen sind bei der Krankenkasse zu beantragen (§ 19 Satz 1 SGB IV). Diese entscheidet über den Leistungsantrag durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Die Krankenkasse führt aufgrund eines Widerspruchs gegen ihre Entscheidung ein Abhilfeverfahren durch (§ 90 Satz 1 SGB X, § 85 Abs. 1 SGG). Wenn sie dem Widerspruch ni...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.2 Ausgeschlossene Personen (Satz 2)

Rz. 26 Vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind Leistungsempfänger, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Personen, die ausschließlich Fach- und Schuldnerberatung nach dem SGB XII erhalten (§ 11 Abs. 5 Satz 3 SGB XII), Personen, deren Aufwendungen für eine Alterssicherung oder ein Sterbegeld übernommen werden (§ 33 ...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.4 Ausgeschlossene Vorschriften

Rz. 7 Nicht anwendbar sind: § 123 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Täuschung durch Dritte), §§ 288, 291 BGB (Verzugs- und Prozesszinsen), BSG, Urteil v. 11.3.1987, 8 RK 43/85; BSG, SozR 3-4100 § 128 a Nr. 6, vgl. auch Rz. 4. Für Geldleistungen im Sozialrecht bestehen Verzinsungsvorschriften (z. B. § 44 SGB I). Dennoch sind zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern keine Verz...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift entsprach dem heutigen Abs. 1 und übernahm den früheren § 367 RVO. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 42 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.1 Leistungsrahmen

Rz. 5 Der in § 24c aufgeführte Leistungskatalog deckt sich inhaltlich mit dem des § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht in § 24c aufgeführt. Deren Erbringung ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.3 Verweis auf Prüfvorschriften für sonstige Versicherte

Rz. 5 Nach § 212b Satz 2 gelten für die Durchführung der Prüfungen der Beitragszahlungen von versicherten Selbständigen die in § 212a Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 und 2 enthaltenen Regelungen entsprechend. Zuständig für die Prüfung der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen sind die in § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I genannten Träger der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.4 Verfahren zur Erlangung einer Pflegekraft (Naturalleistungs-/Kostenerstattungsanspruch)

Rz. 9 Wie bereits unter Rz. 4 erwähnt, hat die Krankenkasse die Leistung "häusliche Pflege" grundsätzlich als Naturalleistung – also in Natur – zur Verfügung zu stellen (vgl. § 11 SGB I sowie § 2 Abs. 2 und § 24g Satz 2 i. V. m. § 37 Abs. 4 SGB V). Hierzu kann die Krankenkasse entsprechende Verträge mit Leistungserbringern abschließen, die geeignete Mitarbeiter in den Hausha...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.2.2 Bestehender Versicherungsschutz

Rz. 5 Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis (z. B. § 10) während der Notwendigkeit einer häuslichen Pflege, können erst ab diesem Tag Leistungsansprüche entstehen (vgl. § 40 Abs. 1 SGB I). Bei Beendigung einer Mitgliedschaft bzw. eines Versicherungsverhältnisses endet der Anspruch mit Beendigung des Versicherungsschutzes – also spätestens mit dem Tag d...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.5 Leistungsgrund und Kassenwechsel

Rz. 13 Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis während des Zeitraums, für den grundsätzlich Leistungen wegen der Schwangerschaft oder wegen der Entbindung notwendig werden, besteht ab diesem Tag auch ein Leistungsanspruch (vgl. § 40 Abs. 1 SGB I). Im Übrigen besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn an dem Tag, an dem die Leistung verordnet wird (Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.4 Voraussetzung für die Leistungsverpflichtung einer Krankenkasse (Versicherung und Kassenwechsel)

Rz. 23 Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis während der Schwangerschaft, können ab diesem Tag Leistungsansprüche entstehen (vgl. § 40 Abs. 1 SGB I). Im Übrigen besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn an dem Tag, an dem die Leistung erbracht wird, ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft, Familienversicherung) oder ein nachgehender Leistungsanspruch n...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.1 Befreiungsantrag

Rz. 27 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten, also der Person die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist. Dieser Antrag setzt das Befreiungsverfahren in Gang und ist materiell-rechtliche Voraussetzung für einen Befreiungsbescheid. Er setzt daher Geschäftsfähigkeit voraus, wobei § 36 SGB I nicht anw...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.1 Leistungsausschluss nur bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherten und deren Familienversicherten

Rz. 6 Anzuwenden ist § 52a nur bei Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind oder nach § 10 familienversichert sind, wenn diese Familienversicherung aus einer ("Stamm-")Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 hergeleitet wird, und sich aus dem Ausland in den Geltungsbereich des SGB (Bundesrepublik Deutschland) begeben haben, um missbräuchlich Leistungen der gesetzlichen K...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.1 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedeutet das Einverständnis einer oder beider Vertragsparteien mit der unmittelbaren Vollstreckung ohne vorherige Klage auf einen Vollstreckungstitel. Das Einverständnis ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Auch wenn sie von einer Behörde abgegeben wird, ist sie kein Verwaltungsakt. Die Unterwerf...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.2.1 Vorheriger Antrag

Rz. 4 Die häusliche Pflege ist bei der Krankenkasse grundsätzlich vor dem ersten Tätigwerden der Pflegekraft zu beantragen. Der Grund: Die Leistung ist grundsätzlich als Naturalleistung – also in direkter Form einer persönlichen Dienstleistung – zur Verfügung zu stellen (vgl. § 11 SGB I sowie § 2 Abs. 2 und § 24g Satz 2 i. V. m. § 37 Abs. 4 SGB V). Hierzu hat die Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.4.2 Selbst beschaffte Pflegekraft

Rz. 11 Nur dann, wenn die Krankenkasse keine Ersatzkraft stellt, wandelt sich der Anspruch auf die Naturalleistung in einen Kostenerstattungsanspruch um (Abschnitt 6.5 des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Fundstelle Rz. 15). Die Kostenerstattung setzt jedoch voraus, dass die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.4 Versicherungsfall/Zuständigkeit bei Wechsel der Krankenkasse

Rz. 27 Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn der leistungsauslösende Tatbestand (= Inanspruchnahme der ambulanten oder stationären Leistung wegen der Entbindung) mit dem Bestehen einer Versicherung bzw. eines nachgehenden Leistungsanspruchs i. S. d. § 19 zusammenfällt (= Versicherungsfall). Das bedeutet: Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis (z. B. § ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren ausschließlich zuständig für Angelegenheiten aus dem BetrVG, soweit nicht für Maßnahmen nach § 119–§ 121 BetrVG die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist. Die Norm erfasst in Form einer Generalklausel alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben kö...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.a Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG

§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sieht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren für Angelegenheiten aus den §§ 177, 178, 222 SGB IX vor. Dabei geht es um Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung und des Werkstattrats.mehr

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Akteure im BGM / 2.2 Interne Akteure und ihre Blickwinkel

Das Interesse der internen Akteure aus Arbeitgebersicht fokussiert sich i. d. R. auf die Optimierung von Leistungskennzahlen, also Krankenstand, Leistungsfähigkeit im Sinne der Produktivität und langfristige Verfügbarkeit, d. h. Arbeitsfähigkeit bis zur Rente. Darüber hinaus spielen auch weiche Faktoren, wie Zufriedenheit, Motivation, Engagement, Verbundenheit mit dem Untern...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 Abs. 1, 2, 3, 4 BayPVG In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies umfasst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 47BPersVG, wo anordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf, in...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Geltungsbereich

Der Versetzungs-, Zuweisungs- und Abordnungsschutz gilt zunächst für alle Mitglieder des Personalrats, sowohl für Beamte als auch für Angestellte oder Arbeiter. Daneben findet die Vorschrift Anwendung auf Mitglieder der Stufenvertretungen, § 91 BPersVG, den Gesamtpersonalrat, § 94 i. V. m. § 91 BPersVG, der Jugend- und Auszubildenden(-stufen)vertretungen, § 105 bzw. § 107 BP...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.1 Krankheitsbedingte Kündigung

Die Rechtsfolgen bei Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf eine etwa ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung sind streitig. Zur rechtlichen Beurteilung der Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung hat das BAG ein 3-stufiges Prüfungsschema entwickelt. Danach ist zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundhei...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die Initiativlast für das BEM hat der Arbeitgeber.[1] Er muss mit dem Betriebs- bzw. Personalrat oder der Mitarbeitervertretung "klären", wie die durch das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgten Ziele erreicht werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist die Schwerbehindertenvertretung, der Werks- oder Betriebsarzt und die örtlichen gemeinsamen Servicestellen...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 8 Betriebliche Inklusionsvereinbarungen/Finanzielle Förderung

Nach § 166 Abs. 1 SGB IX sind die Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. dem Betriebs- oder Personalrat verpflichtet. Dieses Instrument soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessern. Hierzu hat das Gesetz Regelungsgeg...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.2 Geltung auch für nicht schwerbehinderte Menschen

Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX gilt die Regelung für "Beschäftigte". Der Begriff des Beschäftigten ist umfassend, er erfasst nicht nur Schwerbehinderte, sondern alle Arbeitnehmer im Betrieb, unabhängig von einer Behinderung.[1] Die Einordnung der Vorschrift in das im SGB IX geregelte Schwerbehindertenrecht ist insoweit irreführend und systemwidrig.mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.6 Der 6-Wochen-Zeitraum

Voraussetzung für die Verpflichtung zur Durchführung eines BEM ist, dass ein Beschäftigter innerhalb der vergangenen 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit oder um wiederholte Arbeitsunfähigkeiten handelt. Die Voraussetzung der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.5 Schadensersatzanspruch des Beschäftigten

Grundsätzlich denkbar ist, dass der Beschäftigte gegen den das betriebliche Eingliederungsmanagement pflichtwidrig nicht durchführenden Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Um erfolgreich zu sein, muss er allerdings nachweisen, dass ihm durch die Pflichtverletzung des Arbeitgebers ein Schaden (z. B. der Gesundheitsschaden oder der Verlust des Arbeitsplatze...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.4 Pflichten der Rehabilitationsträger

Bis 31.12.2017 hatten die durch das BRHG aufgelösten Gemeinsamen Servicestellen[1] im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Rehabilitationsträger in erster Linie koordinierende und beratende Funktion. Einzelheiten waren noch ungeklärt. An die Stelle der Gemeinsamen Servicestellen sind jetzt die Rehabilitationsträger getreten.[2] Diese haben teilweise schon früher Geme...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.3 Erzwingung durch den Betriebsrat

Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX kann der Betriebsrat die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen. Nach § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX hat er darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nicht nach, kann der Betriebsrat dies im arbeitsgerichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 2 Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements hat nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX zum Ziel, bestehende Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, den Arbeitsplatz zu erhalten. Durch geeignete Prävention soll Erkrankungen, die letztlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen könnten, entgegengewirkt werden. Durch e...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.5.2004 haben die Arbeitgeber die Pflicht, ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Diese Pflicht trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße; gleichgültig ist auch, ob es in dem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Durch das BEM sollen di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.3 Verpflichtete Arbeitgeber

Zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements sind alle Arbeitgeber verpflichtet. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Insbesondere ist die Kleinbetriebsgrenze des § 23 KSchG in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Auch ob es eine Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX (Betriebs- oder Personalrat) gibt, ist insoweit ohne Bedeutung[1]; und zwar unabhängi...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.2 Versetzung

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung (im entschiedenen Fall von der Nachtschicht in die Tagschichten). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wi...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.4 Erzwingung durch den Beschäftigten

Nach der Rechtsprechung des BAG folgt aus § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX derzeit kein Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines BEM.[1] Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag v. 24.11.2021 eine "Stärkung" des BEM angekündigt. Man habe das "Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen".[2] Ob e...mehr