Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.1 Berechnung des 3-Monats-Zeitraumes

Rz. 26 Der Anspruch auf das Anschluss-Übergangsgeld bzw. die Anschluss-Unterhaltsbeihilfe besteht längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Berechnung des Zeitraums richtet sich entsprechend § 26 SGB X i. V. m. §§ 187, 188 BGB; er beginnt mit dem ersten Tag nach dem erfolgreichen Abschluss der Teilhabeleistung und endet mit Ablauf des Tages 3 Monate später, der nach se...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.2 Beförderung durch einen für den Rehabilitanden kostenfreien Hol- und Bringdienst (Sammelbus/"Shuttle"-Service)

Rz. 24 Stellt der Rehabilitationsträger für den Transport des Rehabilitanden zur Rehabilitationseinrichtung bzw. zur Ausbildungsstätte einen sogen. Hol- und Bringdienst in Form eines Sammelbusses (Shuttle-Service) als Beförderungsmittel zur Verfügung, werden daneben keine Fahrkosten oder Wegstreckenentschädigungen gezahlt – und zwar auch dann nicht, wenn der Rehabilitand die...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.4 Ruhen des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 36 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während der stufenweisen Wiedereingliederung für die während dieser Zeit erzielte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG, Urteile v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, 5 AZR 60/91 und 5 AZR 637/89). Gewährt der Arbeitgeber jedoch freiwillig für die erbrachte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt, ist dieses nach § 72 Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.2 "Zwischen"-Verletztengeld und "Zwischen"-Versorgungskrankengeld (Abs. 1 und 2)

Rz. 12 Nach § 71 Abs. 1 wird nicht nur das zulasten der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bzw. das zulasten der Kriegsopferfürsorge gezahlte Übergangsgeld, sondern auch das zulasten der Unfallversicherung zu zahlende Verletztengeld (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten des Unfallversicherungsträgers) oder das zulasten der Kriegsopf...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.4 Abbruch einer Teilhabeleistung

Rz. 16 Der Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe endet - wie unter Rz. 14 erläutert - mit dem Tag des wirksamen Abbruchs der Teilhabeleistung. Sofern der Verwaltungsakt über die Bewilligung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe nicht mit einer Nebenbestimmung i. S. d. § 32 SGB X versehen ist, hat der Rehabilitationsträger den Re...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.6 Zahlungsweise

Rz. 44 Sowohl das Krankengeld als auch das Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld werden vom Grundsatz her für jeden Tag, für den es vom Versicherten beansprucht werden können, gezahlt. Ist eines dieser Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines vollen Kalendermonats zu zahlen, ist dieser Kalendermonat ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage des Kalender...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.3 Höhe der Anschluss-Unterhaltsbeihilfe

Rz. 28 Die Anschluss-Unterhaltsbeihilfe verändert sich im Vergleich zu der Unterhaltsbeihilfe, die während der Teilhabe-Maßnahme gezahlt wird, in ihrer Höhe nicht. Der Grund: Die Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) ist im Verhältnis zu anderen Entgeltersatzleistungen verhältnismäßig gering; von einer nochmaligen Verringerung sah der Gesetzgeber ab.mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei einer Kette von Arbeitsunfähigkeiten und/oder unterschiedlicher Teilhabeleistungen (auch: medizinische Rehabilitationsleistungen) wird für die Berechnung von Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV; BGBl. 2019 Teil I, S. 2652) oder Krankengeld grundsätzlich jeweils der Bemessungszeitra...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.7 Mitnahme von Begleitkindern zum Rehabilitationsort (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 46 Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 3 werden vom Rehabilitationsträger Reisekosten auch für Kinder übernommen, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 74 Abs. 2, wonach auf Antrag des Leistungsempfängers die Kosten für die Mitnahme von Kindern zu übernehmen sind. Diese auch als Begleitkinder bezeichneten Kinder sind i....mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.1 Unaufschiebbare Leistung

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 6 ist der Rehabilitationsträger zur Erstattung der selbst beschafften Teilhabeleistung verpflichtet, wenn er eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (Rz. 33) oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (Rz. 34). In diesen Fällen liegt ein Systemversagen vor, weil die berechtigte Leistung nicht rechtzeitig im Rahmen des Verwaltungsv...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Tag davor trat die seit dem 1.7.2001 in Kraft getretene Vorgängervorschrift des § 50 außer Kraft. Die Vorgängervorschrift hatte in der Zeit vom 1.7.2010 bis 31.12.2017 de...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitationsleistungen entstehenden Ausfall von Arbeitseinkünften auszugleichen und die wirtschaftliche Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Um Doppelleistungen auszuschließen, bestimmt § 72, dass das Übergangsgeld um das gleichzeitig erzielte "Erwerbseinkommen" – dazu zählen insbesondere Ar...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S. d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum erz...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.3 Zu Unrecht abgelehnte Leistung

Rz. 34 Für den Kostenerstattungsanspruch bei "zu Unrecht abgelehnten" Leistungen ist die vorherige Einschaltung des Rehabilitationsträgers und dessen Leistungsablehnung unabdingbare Voraussetzung. Der Antragsteller muss somit den Abschluss des Verwaltungsverfahrens abwarten (BSG, Urteil v 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.8.2012, L 11 R...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bei Arbeitnehmern und Selbständigen anzuwenden, die während des Bezuges von Übergangsgeld (zulasten des Rentenversicherungsträgers, der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge, (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung) a. Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV (Rz. 5 ff.) oder b. Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV (Rz. 16 f.) erhalten...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.4 Dynamisierung des Übergangsgeldes in den Fällen des § 69

Rz. 13 Zum Ausgleich des inflationären Kaufkraftverlustes erhöht sich der Zahlbetrag des Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeldes sowie des Versorgungskrankengeldes (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV) nach Ablauf eines Jahres seit Beendigung des Bemessungszeitraums (§ 70). Das gilt auch für die Entgeltersatzleistung, die nach den Grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem textlich unverändert. Die Vorschrift entspricht dem bis 31.12.2017 geltenden § 53. Mit der Neugliederung von Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wurden jedoch Änderungen vorgenomme...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.5 Anrechnung von Renten bei unbilliger Doppelleistung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind über die in Abs. 1 Nr. 4 getroffenen Regelungen hinaus auf das Übergangsgeld anzurechnen, wenn sie aus demselben Anlass wie die Leistung zur Rehabilitation bzw. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden und eine unbillige Doppelleistung darstellen würden (Abs. 1 Nr. 5). Das Wort unbillig steht hier für "unger...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.13 Reisekosten, die während einer laufenden Maßnahme zur Abklärung oder Unterstützung des weiteren Teilhabeprozesses entstehen

Rz. 68 In der Praxis entstehen dem Rehabilitanden zusätzliche Reisekosten, wenn der Rehabilitationsträger bzw. ein Leistungserbringer den Rehabilitanden bittet, zur Abklärung oder Unterstützung des weiteren Teilhabeprozesses eine bestimmte Stelle aufzusuchen. Gemeint sind z. B. die Fallgestaltungen, in denen der Rehabilitand auf Weisung des Berufsförderungswerks zwecks Probe-...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.7 Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 Denkbar ist, dass ein Rehabilitand während einer Teilhabeleistung und somit während eines Übergangsgeldbezuges einen Arbeitsunfall erleidet (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. § 8 SGB VII). Das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung wird in diesen Fällen gemäß § 46 SGB VII von dem Tag an gezahlt, ab dem die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit infolge dieses Arb...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich ist Übergangsgeld nur für den Zeitraum zu zahlen, in dem der Rehabilitand aktiv an der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung teilnimmt. Ergänzend regelt § 71 die Zahlung von Übergangsgeld und von weiteren Entgeltersatzleistungen für Zeiträume, in denen die Teilhabeleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit unterbrochen werden (Abs. 3) sowie für Übergangszeiträu...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.9 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse bei Renten (Abs. 2)

Rz. 29 In Bestandsschutzfällen wurden bei Renten der gesetzlichen Unfallversicherung Kinderzulagen (§ 217 Abs. 3 SGB VII in der bis 30.6.2020 geltenden Fassung) und bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI in der bis zum 16.11.2016 geltenden Fassung) gezahlt. Sie sollten von ihrer Zweckbestimmung her wie das Kindergeld nach dem BKGG der Erzie...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt i. d. R. auf der Grundlage des vom Rehabilitanden erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens bzw. des Nettoarbeitsentgelts. § 68 trifft eine Sonderregelung für die Fälle, in denen der Ausgangszeitraum für die Berechnung des vom Rehabilitationsträger zu leistenden Übergangsgeldes mehr als 3 Jahre zurückliegt (R...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.3 Besonderheit zur "Anschluss"-Definition beim Krankengeld

Rz. 8 Bei der Berechnung von Krankengeld, welches im Anschluss an Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu zahlen ist, ist § 69 mit der unter Rz. 6 aufgeführten großzügigen Auslegung des Begriffs "Anschluss" anzuwenden. Anders ist dieses jedoch, wenn Krankengeld lediglich wegen Arbeitsunfähigkeit – als...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.11 Zahlungsweise der Entgeltersatzleistungen bei "Einkommensanrechnung"

Rz. 31 Bezüglich der generellen Zahlung von Übergangsgeld wird auf § 65 Abs. 7 und die dazu ergangene Kommentierung verwiesen. Ist Übergangsgeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser Kalendermonat unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage immer mit 30 Tagen anzusetzen. Beginnt die Kürzung des Übergangsgeldes im Laufe dieses Kalendermonats, also z...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 kann nur bei Anträgen auf Teilhabeleistungen greifen, die vorher durch den Rehabilitationsträger genehmigt werden müssen. Leistungen ohne vorherige Genehmigungsverpflichtung können keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 18 Abs. 1 bis 5 auslösen, weil der Rehabilitationsträger dann nicht dem Vorwurf der Untätigkeit ausgesetzt ist. Einen Anspruch auf Selbstbeschaffun...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.14.2 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 74 Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden grundsätzlich die Reisekosten für 2 Familienheimfahrten im Monat übernommen. Im Gegensatz zu den Familienheimfahrten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beginnt der Anspruch auf die erste Familienheimfahrt bereits nach Ablauf der ersten 14 Kalendertage. Wie bereits unter Rz. 73 erwähnt, sollte die Familien...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (Ausgabe 2019 mit redaktioneller Bearbeitung aus dem Jahr 2020), veröffentlicht im Internet auf der Homepage der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de. Rz. 47 Die Gewährung von Übergangsgeld zwischen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleb...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.1 Überblick

Rz. 13 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage fortzuzahlen, wenn er seine Teilnahme allein aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Reha-Leistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 15 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der Übergangsgeldanspruch des Rehabilitanden gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) dem gegenüber des Rentenversicherungsträgers vor. Begründet wird diese Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.3 Zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 10 Die Reisekosten gelten als Nebenleistung der vom jeweiligen Rehabilitationsträger zu erbringenden Hauptleistung (ambulante/teilstationäre oder vollstationäre medizinische Rehabilitationsleistung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; vgl. BSG, Urteile v. 21.7.1976, 3 RKnU 5/76, v. 24.2.1971, 3 RK 82/70, sowie v. 22.10.1980, 3 RK 54/79). Deshalb sind die Reisekosten...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 17 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 3 Materialien

Rz. 17 Grundsätze zur Anpassung des Krankengeldes: Abschnitt 9 des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes v. 18./19.6.2019. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2019, veröffent...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl das Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V) das Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG; ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung gemäß § 47 SGB XIV), das Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) als auch das Übergangsgeld (§§ 119 ff. SGB III, §§ 20 ff. SGB VI, §§ 49, 50 SGB VII, § 26a BVG, ab 1.1.2024: § 64 SGB XIV) können wegen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit bz...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.16 Wegstreckenentschädigung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 81 Bei Benutzung eines privaten motorbetriebenen Fahrzeugs i. S. der Straßenverkehrsordnung wird eine Wegstreckenentschädigung gemäß dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährt (§ 73 Abs. 4 Satz 1). Gemäß § 5 Abs. 1 BRKG wird als Wegstreckenentschädigung ein fester Betrag i. H. v. 0,20 EUR je tatsächlich gefahrenem Kilometer gezahlt. Einzelheiten ergeben sich aus der Komm...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.5 Benutzung eines Krankenkraftwagens/Krankentransportwagens/Krankenwagens

Rz. 38 Die Begriffe Krankenkraftwagen, Krankentransportwagen (KTW) und Krankenwagen werden synonym gebraucht. Deshalb wird nachstehend nur noch von Krankentransportwagen gesprochen. Der Transport mit einem Krankentransportwagen ist bei einem Rehabilitanden dann notwendig, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann. Ein Krankentr...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 82 In der Regel werden dem Rehabilitanden bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch die notwendigen Fahrkosten im Voraus bewilligt. Sie werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die gesamte Zeit der Maßnahme gezahlt. Steigen die Fahrkosten z. B. wegen Preiserhöhungen, Wegfall von Fahrpreisvergünstigungen oder Erhöhung de...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3 2-Monats-Frist

Rz. 15 Grundsätzlich gilt für die Erstattung selbstbeschaffter Leistungen nach § 18 Abs. 1 eine Frist von 2 Monaten ab Antragseingang beim "leistenden" Rehabilitationsträger. Das ist ausschließlich der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger. Leitet also der "erstangegangene"Rehabilitationsträger den Antrag innerhalb der Fristen des § 14 weiter, beginnt die 2-Monats-Frist...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.4 Folgen bei Fristversäumnis

Rz. 28 Unterrichtet der Rehabilitationsträger den Antragsteller nicht rechtzeitig über die Bewilligung/(Teil-)Ablehnung der beantragten Teilhabeleistung oder über den gesetzlich zugelassenen Hinderungsgrund i. S. einer Fristverlängerung, gilt die beantragte Leistung nicht automatisch fiktiv als genehmigt; vielmehr hat der Antragsteller eine vorläufige Rechtsposition. Bezüglich ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.2 Definition "unaufschiebbare Leistung"

Rz. 33 Wenn es dem Rehabilitanden aus medizinischen oder anderen Gründen entweder nicht möglich oder nicht zumutbar war, vor der Beschaffung den Rehabilitationsträger einzuschalten, kann ein Kostenerstattungsanspruch mit dem "Unvermögen des Rehabilitationsträgers zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung" begründet werden (BSG, Beschluss v. 10.1.2005, B 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2 Voraussetzung: Unmittelbarer Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 4 § 69 ist nur dann anzuwenden, wenn der Anspruch auf Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld im Anschluss (Rz. 6) an die Beendigung der Zahlung von Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII), Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG), Übergangsgeld (§§ 119 ff., §§ 21, 22 SGB VI oder §§ 49 ff. SGB VII) oder Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V) beginnt. Das bedeutet, dass der Versicherte ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bzw. bei Schaltjahren 366...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.8.2 Übernachtungskosten

Rz. 53 Übernachtungskosten werden ohne belegmäßigen Nachweis mit 20,00 EUR je Übernachtung erstattet (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BRKG). Übernachtet der Rehabilitand auf dem Weg zum Rehabilitationsort bei Freunden oder Bekannten und war diese Übernachtung notwendig, sind je Nacht pauschal 20,00 EUR als Entschädigung zu zahlen. Bei nachgewiesenen höheren Übernachtungskosten werden diese...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebers zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung, aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) oder aufgrund einer sonstigen fiktiven Arbeitsleistung er...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1 Anrechnung von Arbeitsentgelt bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Auf das Übergangsgeld ist das Arbeitsentgelt anzurechnen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer konkreten Stundenzahl zugeordnet werden kann. Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbständigen Beschäftigung bezieht (§ 14 SGB IV, SvEV). Dazu zählt auch d...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.6 Anrechnung von Renten wegen Alters (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 26 Teilhabeleistungen und damit die Zahlung von Übergangsgeld sind bei Altersteilrentnern nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI nur dann ausgeschlossen, wenn der Altersrentner eine Rente in Höhe von wenigstens 2/3 der Altersvollrente bezieht. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen und Übergangsgeld gewähren kann, wenn die Alters...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat bzw. wird folgende Änderungen erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 85 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 bestimmt die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Fälle, in denen eine Orientierung an den bisherigen tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt. In diesen nicht angemessenen Fällen wird dann als Bemessungsgrundlage 65 %...mehr