Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Übernahme der Fahrkosten (Abs. 1) 2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsf...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.3 Patientenvertreterinnen/Patientenvertreter

Rz. 25 Die Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter sind nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung von den nach der PatBeteiligungsV anerkannten Organisationen einvernehmlich und schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses zu benennen. Einvernehmlich bedeutet, dass die vier anerkannten Organisationen (Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 89 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Die in § 71 niedergelegte Gesamtleistungsbewertung dient dazu, auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentenrechtlich zu bewerten. Sinn der Regelung ist es daher, für bestimmte, – gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige – Zeiten, in denen der Betroffene aber keine (vollwertigen) Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erwirtschaftet ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Sinn der Regelung ist es, dass nach Durchführung eines Rentensplittings auch die Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten erfasst werden; die Vorschrift trägt daher dafür Sorge, dass sich zugunsten des jeweiligen Partners – nach Ausübung der nach §§ 120a, 120e eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit, die Ansprüche auf Rente zu teilen –, diese Entscheidung auch wertmäßig ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.5 Beginn der Versicherungspflicht

Rz. 82 Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem der in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sie endet mit dem Tag, von dem an der Handwerker seine selbstständige Tätigkeit nachweislich nicht mehr ausübt, spätestens mit dem Tage, an dem die Eintragung in der Handwerksrolle gelöscht wird (vgl. im Übrigen auch die Komm....mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6 Gleichstellungsklausel Berufsausbildung (Satz 5)

Rz. 100 Satz 5 sieht eine Gleichbehandlung mit einer zur Berufsausbildung beschäftigen Person mit dem Auszubildenden in einer außerbetrieblichen Einrichtung (1. Var.), mit Teilnehmern an duale Studiengänge (2. Var.) und mit Teilnehmern einer praxisintegrierten Ausbildung (3. Var.) vor. Dabei wurde die Personengruppe Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung mit d...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.12 Finanzausschuss

Rz. 49 Nach § 20 der Geschäftsordnung wird zur Aufstellung des Teilhaushaltsplans, der in den Gesamthaushalt des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeht, sowie zur Beratung der Jahresrechnung ein Finanzausschuss errichtet. Nach Abs. 1 besteht der Finanzausschuss aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der KBV, der KZBV, und der DKG, 3 Vertreterinnen oder Vertreter des GK...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert den "belegungsfähigen Ges...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.8 Befristung des Abs. 3

Rz. 41a Durch § 86 wird Abs. 3 2 Jahre nach seinem Inkrafttreten durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 27.3.2024 am 28.3.2024, mithin mit Wirkung zum 27.3.2026, aufgehoben. Rz. 41b Dadurch ist Abs. 3 von vornherein befristet. Das stellt einen politischen Kompromiss für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 dar. Innerhalb der Bundesregierung war die beab...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.4 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der knappschaftlichen Krankenversicherung (Abs. 5)

Rz. 106 Abs. 5 gilt einer Sonderregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung, die die ärztliche Versorgung ihrer Versicherten heute noch teilweise durch Knappschaftsärzte sicherstellt, die ihre Leistungen direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abrechnen. Soweit diese Knappschaftsärzte die Versorgung nicht oder nicht mehr sicherstellen könne...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 120a, der die Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten regelt, in 120e, der das Rentensplitting unter Lebenspartnern regelt sowie in § 101 Abs. 4, der den Zeitpunkt für die Neuberechnung beinhaltet und in § 101 Abs. 5, der nach Durchführung eines Rentensplittings ein Art "Rentnerprivileg" für Waisenrenten vorsieht.mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Rieker, Mitteilung über Berechnung der Entgeltpunkte als erforderlicher Bestandteil eines Rentenbescheides – Anm. zu: SG Dresden, Urteil vom 23.01.2020 – S 35 R ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.6 Seelotsen (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 59 Satz 1 Nr. 4 erfasst nur die freiberuflich tätigen Seelotsen nach § 1 i. V. m. § 25 des Seelotsengesetzes (SeeLG), die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Das sind Personen, die berufsmäßig als orts- und schifffahrtskundige Begleiter auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe leiten. Nicht erfasst von dieser Regelung werden Binnenlotsen, Trav...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsrelevante Tatbestände

Rz. 16 Für Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten (1. Var.) oder die Regelungen von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (§ 76b) (2. Var.) entsprechend. Zuschlagsrelevant sind daher entweder Beitragszahlungen – i. S. d. 1. Var. oder Zuschläge für Arbeitsentgelt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen finden sich in §§ 71, 72, 74, 263 und in § 263a, wenn Entgeltpunkte (Ost) vorliegen. Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) sollte zum 1.7.2024 die vollständige Rentenangleichung Ost und West erreicht werden. Bereits seit dem 1.7.2023 betr...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.5 Falsche Auskünfte

Rz. 14 Falsche Auskünfte werden nur im Ausnahmefall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kommt in Betracht, wenn die Auskunftsstelle vom Gesetzgeber arbeitsteilig in das Verfahren eingebunden oder auf andere Weise in den Verwaltungsablauf eingeschaltet ist (BSG, Urteil v. 24.7.1985, 10 RKg 18/84; vgl. auch BSG, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.2.1 Auf Dauer

Rz. 92 Auf Dauer für einen Auftraggeber tätig ist der Selbstständige, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses für denselben Auftraggeber erfolgt (vgl. BT-Drs. 14/1855 S. 6 f.). Dabei ist nach der Rechtsprechung das Merkmal auf Dauer erfüllt, wenn der Selbstständige mehr als ein Jahr für einen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.17 Zurverfügungstellung der Plätze zur Ableistung der Vorbereitungszeiten der Ärzte bzw. Zahnärzte (Abs. 8)

Rz. 121 Die Vorschrift bezieht sich auf jenen Teil der Vorbereitungszeit, die jeweils nach § 2 Ärzte/Zahnärzte-ZV bei einem zugelassenen Arzt bzw. Zahnarzt abgeleistet werden muss. Die KVen/KZVen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) haben gemäß Abs. 8 durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die zur Ableistung der Vorbereitungszeiten von Ärzten s...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.3 Förderfähige Kosten für neue Versorgungsformen

Rz. 54 In § 6 der Verfahrensordnung sind die förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen beschrieben. Danach sind förderfähig nur die Kosten, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind. Dies sind neben den Kosten für gesundheitliche Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, insbesondere Projektmanagementko...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung ab 23.7.2015. Bis zu dem Zeitp...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17.2 Beitragsverfahren

Rz. 159 § 173 regelt dem Grundsatz nach, dass Beitragsschuldner selbst zu tragende Beiträge unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen haben; es besteht die Möglichkeit der Nachentrichtung nach § 197 Abs. 1. § 212b sieht das Recht zur Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen durch die Träger der Rentenversicherung vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. Rz. 25 Bei § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 handelt es sich gleichsam um eine vor die Klammer gezogene...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2 Rechtspraxis

2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1 Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.4 Freiwilligkeit

Rz. 62 Ein weiteres Kernelement des Beschäftigungsverhältnisses ist die freiwillige Ausübung der Tätigkeiten (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.1.1963, 3 RK 36/59); daher stellt die Arbeitsleistung von Strafgefangenen keine versicherungspflichtige Beschäftigung dar (st. Rspr. des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil v. 24.10.2013, B 13 R 83/11 R). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu bea...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.7 Sonstige Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Rz. 10 Das ALG kennt alle die Rentenarten, die denen in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der knappschaftliche Besonderheiten) entsprechen (§§ 11 bis 16 ALG). Die Hofabgabe als eine Voraussetzung für die Altersrente greift faktisch in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ein und ist damit verfassungswidrig, wenn in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.2 Sinn und Funktion

Rz. 49 Soweit mit Satz 3 angeordnet wird, dass der Bezug einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme gilt, wird mit dieser – letztlich negativen – Fiktion im Interesse des Versicherten eine Ausnahme von dem sich aus § 77 Abs. 2 Satz 1 HS 1, Abs. 3 Satz 1 ergebenden Grundsatz geschaffen, dass ein früherer Z...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11 Meldung freier Kapazitäten durch die Vertragsärzte

Rz. 39 Die elektronische Lösung aber auch andere Lösungen hängen entscheidend davon ab, dass die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ihre freien Zeiten oder freien Behandlungstermine der Terminservicestelle melden. Ein Herumtelefonieren im Bedarfsfall wegen eines Behandlungstermins wäre für die Terminservicestelle viel zu aufwendig und würd...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.18 Verträge mit Einrichtungen, die ambulant Schwangerschaftsabbrüche durchführen (Abs. 9)

Rz. 122 Abs. 9 regelt die Verpflichtung der KVen, mit Einrichtungen zur Vornahme von ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen Verträge über die ärztlichen Leistungen sowie deren Vergütung zu schließen. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus § 368n Abs. 6 RVO der weggefallen ist. Diese ärztlichen Leistungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 11). V...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigernd beim Bezug der späteren Vollrente auswirken (BT-Drs. 15/2149 S. 24). Nach bis Juli 2004 geltendem Recht traten vermehrt Fälle auf, in denen solche Beiträge nicht in vollem...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor "1" bewertet wird und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.20 Personen in beruflicher Bildung, geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer der Gesellschaft (Satz 2)

Rz. 174 Satz 2 stellt klar, welche Personen als versicherungspflichtige Arbeitnehmer i. S. d. Satz 1 Nr. 1, 2, 7 und9 anzusehen sind und welche nicht. Dabei trifft der Gesetzgeber für die 3 Personengruppen – Personen in beruflicher Bildung nach Nr. 1, geringfügig Beschäftigte nach Nr. 2 und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Nr. 3 – besondere Anordnungen. Satz 2 Nr. 1 ordnet...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Der Sinn der zum 1.1.1992 neu eingeführten Zuschlagsregelung bei Waisenrenten erklärt sich aus dem Regelungsinhalt der einschlägigen Vorgängervorschriften, die jeweils regelten, dass sich die Waisenrente einer Halbwaise um den Kinderzuschuss und die Waisenrente einer Vollwaise um ein Zehntel der für die Berechnung der Versichertenrente maßgebenden allgemeinen Bemessung...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.1 Überblick

Rz. 119 Keine Versicherungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit in einem rentenpflichtversicherungsschädlichen Maße unterbrochen wird. Rz. 120 Da die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehender Natur sein darf und daher auf Dauer angelegt sein muss, kann es Fallkonstellationen geben, in denen die soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 geregelten Personengruppe nicht (me...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.3 Aktueller Rentenwert nach Nr. 3

Rz. 23 Der aktuelle Rentenwert richtet sich nach § 68 (West) bzw. nach § 255a (Ost) und ist der Teil der Rentenformel, der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen bei einem neuen Rentenfall auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlt...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinierungsrecht nach der EGV 883/2004 beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist: BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B; die Verfassungsbeschwer...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.1 Bildung des Innovationsfonds

Rz. 4 Die Überschrift bezieht sich auf die Bildung des Innovationsfonds als Sondervermögen und weist i. V. m. Abs. 1 Satz 1 dem Gemeinsamen Bundesausschuss die gesetzliche Aufgabe zu, anhand der gesetzlichen Grundlagen die Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung sowie der Versorgungsforschung zu entwickeln und nach § 92b durchzuführen. Ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.8 Weiterentwicklung der Terminservicestellen

Rz. 36 Die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle beinhaltet auch, dass sie die gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten zu unterstützen haben. Das Unterstützungsangebot bezieht sich i. d. R. auf die neutrale Bekanntgabe mehre...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004

Rz. 10 § 76d ist die Folge der Rechtsprechung des BSG (vgl. insoweit die ausdrückliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/2149 S. 24). Das BSG hatte bereits vor Inkrafttreten des § 76d geurteilt, dass bei dem Wechsel von der Altersteil- zur Altersvollrente die während des Teilrentenbezugs erworbenen Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten den Rangstellenwert in vollem Umfang erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Gesamtleistungsbewertung nach den §§ 71 bis 74 dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten (§ 71 Abs. 1) und der Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten (§ 71 Abs. 2). Bei der Grundbewertung werden alle erwirtschafteten Beiträge und Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt. Die in § 73 niedergelegte Vergleichsbe...mehr