Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4 Fördersummen

Rz. 18 Für die Förderung neuer Versorgungsformen nach Abs. 1 und die Förderung der Forschungsvorhaben nach Abs. 2 waren gemäß Abs. 3 Satz 1 der Altfassung der Vorschrift in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Mio. EUR vorgesehen. Davon sollten 75 % (225 Mio. EUR) auf die Förderung neuer Versorgungsformen und 25 % (75 Mio. EUR) auf die Förderung von Forschungsvorhaben (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.2 Sicherstellungsauftrag

Rz. 4 Der Sicherungsstellungsauftrag ist ein gesetzlicher Auftrag, ohne den z. B. auch die ärztliche/zahnärztliche Versorgung der Personen, deren Krankenversicherungsschutz sich nach den eingeschränkten Tarifen der privaten Krankenversicherung richtet, nicht gewährleistet wäre. Ohne den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wäre die auf ein Notfallniveau herabgesetzte ärztlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Handwerksrechtliche Qualifikationsanforderungen

Rz. 71 Der handwerkerrechtliche Befähigungsnachweis ist geregelt in den § 7 Abs. 1a HwO (Meisterprüfung), in § 7 Abs. 2 HwO (gleichwertige Prüfung), in §§ 8, 9 HwO (Ausnahmebewilligung oder -bescheinigung), § 7a HwO (Ausübungsberechtigung für verwandte Handwerke), § 7b HwO (Ausübungsberechtigung Altgesellenregelung) und § 7 Abs. 9 HwO (eine der Meisterprüfung gleichwertige P...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.4 Anträge zur Versorgungsforschung

Rz. 55 Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung. Die Förderung hat sich auf Forschungsvorhaben zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.13 Offenlegungspflichten und Befangenheit von Mitgliedern des Expertenpools

Rz. 75 Nach § 15 Abs. 1 der Verfahrensordnung muss das Mitglied des Expertenpools vor jeder Begutachtung einer Ideenskizze oder eines Antrags auf Förderung überprüfen, ob Tatsachen für eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit gemäß Abs. 2 vorliegen. Eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit ist der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unverzü...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 3 Literatur

Rz. 36 Abig, Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und Frankreich, BKK 2003, 148. Engelhard, Fahrkosten – Sachleistung oder Kostenerstattung, DOK 1991, 135. Ganse, Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, KH 2004, 489. Philipp, Transportkosten bei Zusammenarbeit von chirurgischen Fachkliniken und Nachsorgeklini...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.5 Verfahren der Antragsbewertung und Förderentscheidung

Rz. 58 Anträge auf Förderung sind nach § 9 Abs. 1 der Verfahrensordnung gemäß der jeweiligen Förderbekanntmachung einzureichen. Nach Eingang der Anträge werden diese durch die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses auf Vollständigkeit entsprechend der formalen Anforderungen der Förderbekanntmachung geprüft. Bei formaler Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit kann ein An...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.1 Genehmigungspflicht

Rz. 31 Für die Übernahme der Fahrkosten zur Anwendung der mAK (im Rahmen einer ambulanten Behandlung) ist keine vorherige Genehmigung der Fahrkostenübernahme durch die Krankenkassen erforderlich. Es fehlt in § 3 MAKV an einer entsprechenden Verpflichtung.mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.4 Vollwertige Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten

Rz. 11 Bei der Vergleichsbewertung werden aufgrund der Ausnahmereglungen in den Nr. 1 bis 3 daher ausschließlich vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt. Rz. 12 Der Begriff der vollwertigen Beitragszeiten wird durch § 54 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 definiert. Danach sind solche Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Bei...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 33 Fahrten sind ärztlich zu verordnen. Dafür werden die in der Regelversorgung vereinbarten Vordrucke verwendet (Ausnahme: Fahrten mit dem Pkw).mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.4 Terminvermittlung bei psychotherapeutischen Behandlungen

Rz. 55 § 2a der Anlage 28 zum BMV-Ä bezieht sich auf die Terminvermittlung im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung, durch den Abs. 1 a Satz14 umgesetzt worden ist. Sie basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 6 a Satz 3 (Regelungen u. a. zur Flexibilisierung des Therapieangebots, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 13 handelt es sich ungeachtet der Informationsfreiheit in Deutschland um die erste von 4 Regelungen der Einweisungsvorschriften, die hauptsächlich darauf abzielen, dass Bürger ihre sozialen Rechte nach dem Sozialgesetzbuch auch geltend machen können und deshalb den Betreuungsvorschriften zugerechnet werden. Die §§ 13 bis 15 sind behördliche Informationspflichten,...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Eine Regelung mit der Sammelfunktion des § 63 gab es im alten Recht nicht. Die Grundsätze waren verstreut in den einzelnen Regelungswerken und fanden sich z. B. in §§ 1255 bis 1258 RVO, §§ 32 bis 35 AVG, §§ 54 bis 56 RKG oder auch in den §§ 1253, 1254 RVO.mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.6 Früheres Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld beim Wahltarif-Krankengeld (Satz 5)

Rz. 22 § 46 Satz 5 regelt einen möglichen früheren Beginn des Anspruchs auf Krankengeld für den Personenkreis der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten selbstständig tätigen Künstler und Publizisten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass § 46 Satz 5 in seinem Gesetzestext bezüglich des Personenkreises auf den nach Satz 3 verweist. Eigentlich müsste si...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.11.1 Errichtung und Aufgaben

Rz. 44 Nach § 92b Abs. 4 der Vorschrift wird zur Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/4095 S. 104) eine selbstständige Verwaltungseinheit der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesau...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.4.2 Verbot der Minderung von Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 143 Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung verringern sich im Falle der Feststellung einer Leistungsminderung nicht (Abs. 4 Satz 2). Der Gesetzgeber hat den Begriff des rechnerischen Zahlbetrages gewählt, weil Leistungsminderungen in Prozent des Regelbedarfes bemessen werden, die Leistungen für die Bedarfe an Unterkunft und Heizung gehören jedoch nicht zum R...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.7 Aufgaben der Terminservicestelle

Rz. 35 Nach Abs. 1a Satz 3 der Vorschrift obliegen der Terminservicestelle der KV mit Wirkung zum 11.5.2019 folgende Aufgaben: Versicherten innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem vertragsärztlichen Leistungserbringer nach § 95 Abs. 1 Satz 1 zu vermitteln, Versicherte bei der Suche nach einem Hausarzt zu unterstützen, den sie nach § 76 Abs. 3 Satz 2 wählen möch...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.8 Expertenpool (Abs. 6)

Rz. 20 Nach Abs. 6 der Vorschrift i. d. F. des DVG wird zur Erbringung wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstands in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses ein Expertenpool gebildet. Die Mitglieder des Expertenpools sind Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis. Sie werden nach Abs. 6 Satz 3 auf der Basis eines Vorschlagsverfahrens vom Inn...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 2.1.1.1 Begriff Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasserfahrzeugen). Es werden nur die ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.9 Einsetzung und Besetzung sowie Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse

Rz. 36 Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses nicht in den Gremienstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (Unterausschüsse, Arbeitsgruppen) erfolgen. Dies unterstreicht die Unabhängigkeit bzw. Selbständigkeit des Innovationsausschusses gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Gleichwohl kann der Inn...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 2.2 Höhe der Rücklage (Abs. 2)

2.2.1 Rücklage-Soll (Satz 1) Rz. 7 Die Satzung bestimmt die Höhe der Rücklage. Zuständiges Organ der Krankenkasse ist der Verwaltungsrat (§ 197 Abs. 1 Nr. 1). Rz. 8 Das Rücklagesoll wird durch einen Vomhundertsatz des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrags der Ausgaben festgelegt. Ausgaben in diesem Sinne sind Leistungsausgaben (§§ 11 ff.; Ko...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.6 Dauer und Aufhebung der vollständigen Regelbedarfsminderung (Abs. 3)

Rz. 38a Abs. 3 bestimmt seit seinem Inkrafttreten am 28.3.2024 die weiteren leistungsrechtlichen Folgen nach Feststellung einer Leistungsminderung nach § 31a Abs. 7. Das sind Fälle, in denen abweichend von § 31a Abs. 4 Satz 1 der Leistungsanspruch in vollständiger Höhe des Regelbedarfes entfällt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtve...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.3 Liquiditätsreserve (Abs. 2)

Rz. 19 Der Gesundheitsfonds hat eine Liquiditätsreserve vorzuhalten (Satz 1). Zuständig ist das BAS. Die Zielvorgabe von mindestens 20 % (bis 31.12.2014) bzw. 25 % (ab 1.1.2015) einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Gesundheitsfonds ist erreicht. Die Liquiditätsreserve deckt unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht vorhergesehene Einnahmeausfälle, Aufwendungen für...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2 Privilegierte Sachverhalte (Abs. 2)

Rz. 16 Die Krankenkassen übernehmen in den in § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 abschließend geregelten Fallgruppen die Fahrkosten, soweit diese den in § 61 Satz 1 geregelten Eigenanteil der Versicherten übersteigen. Die Zuzahlung ist direkt an das Beförderungsunternehmen zu zahlen (Ausnahme: Satz 2). Dessen Vergütungsanspruch richtet sich gegen den Versicherten. 2.2.1 Stationär...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.1 Allgemeine Rentenformel

Rz. 54 Die allgemeine Rentenformel lautet wie folgt: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrente Für die allgemeine Rentenformel gelten die §§ 64 ff. und § 254b für die Beitrittsgebiete.mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) ist mit Wirkung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.3 Abschlagsfreiheit

Rz. 48 Abschlagsfrei bleibt hingegen die 2012 eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die seit dem 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung gilt (§§ 38, 236b).mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.3 Qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6, § 64

Rz. 56 Die qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6 i. V. m. § 64 lautet daher: Persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrentemehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.6 Anlage 28 zum BMV-Ä

Rz. 34 Die Vereinbarung auf Bundesebene (Stand: 1.4.2017) findet nach § 1 – Zweck des Vertrages – keine Anwendung, soweit es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen geht. Damit wurde Abs. 1a Satz 12 der Vorschrift umgesetzt, der zugleich deutlich macht, dass die vertragszahnärztliche Versorgung von den zusätzlichen Maßnahmen zur...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in w...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.2 Inhalt der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 22 Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt als Programmsatz sowohl für die vertragsärztliche als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung. Danach haben die KVen/die KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.1 Verwendung der Fördersummen

Rz. 21 Aus der Fördersumme von jährlich 200 Mio. EUR werden nach Abs. 3 Satz 2 die für die Verwaltung der Mittel notwendigen Aufwendungen und die Durchführung der Förderung einschließlich der wissenschaftlichen Auswertungen nach Abs. 5 erfasst. Die Formulierung in Abs. 3 Satz 2 "einschließlich der wissenschaftlichen Auswertung nach Abs. 5" bezieht sich daher auch auf solche A...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 und 3 zum 1.1.2002 ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.1.3 Bestellung der Mitglieder

Rz. 9 § 92b enthält keine näheren Regelungen zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses. Die Bestellung bleibt der Geschäftsordnung vorbehalten (Abs. 2 Satz 11). Die Geschäfts- und Verfahrensordnungen bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums der Gesundheit (Abs. 2 Satz 12). Jede Organisation der gemeinsamen Selbstverwaltung und jedes beteiligte Bundesministerium be...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.9 Terminservicestelle als Ansprechpartner der Patienten

Rz. 37 Eine Terminservicestelle stellt für den betroffenen Versicherten der koordinierende Ansprechpartner dar, wobei sich die Koordination für den Versicherten auf einen zu vermittelnden Behandlungstermin bei einem Vertragsarzt, insbesondere beim Facharzt, bezieht, der aufgrund der Überweisung für die Behandlung infrage kommt und in dem jeweiligen Zeitraum Termine frei hat....mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6.2 Transportmittel

Rz. 32 Um die Übertragung der Krankheit zu vermeiden, ist die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Taxis und Mietwagen ausgeschlossen. Kosten werden deswegen für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw) oder von Krankentransportwagen (KTW) sowie Rettungswagen (RTW) übernommen. Die Art des Fahrzeugs richtet sich nach der medizinischen Notwendigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Vorschriften zur Rentenberechnung und zur Rentenhöhe enthalten die §§ 64 bis 88a und die §§ 254b bis 265a.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4 Rentenartfaktor nach Abs. 4

2.4.1 Rentenartfaktor in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 34 Abs. 4 ordnet für den Bereich der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach an, dass die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 4 ist insoweit § 67, der die Rentenartfaktoren für alle Re...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.4 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 83 In Fällen des Abs. 1 Satz 2 oder 3, in denen die Leistungsminderung für länger als einen Monat festgestellt wurde, sind die Minderungen nach Abs. 1 Satz 2 und 3 aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Die Vorschrift ist auch in Fäll...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3.1 Forschungsvorhaben

Rz. 14 Nach Abs. 2 Satz 1 bezieht sich die Förderung auf solche Forschungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Die Forschungsvorhaben müssen konkret, nicht mittelbar auf eine Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet und von hoher praktischer Relevanz sein sowie eine besondere ...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 2.5 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 5)

Rz. 16 Beträge, die das Rücklagesoll übersteigen, sind den Betriebsmitteln zuzuführen. Entsprechende Maßnahmen können bei der Haushaltsplanung oder im laufenden Haushaltsjahr ergriffen werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.7 Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen

Rz. 66 Wenn die KV oder KZV ihren Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht erfüllt, können die betroffenen Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 2 die in den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 87a vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Ein solcher Grund könnte z. B. gegeben sein, wenn eine KV die nach Abs. 1a vorgeschriebenen Terminservic...mehr