Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.5 Hebammen und Entbindungspfleger (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 58 In Satz 1 Nr. 3 ist die Versicherungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger geregelt. Von der Versicherungspflicht der Nr. 3 werden nur die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erfasst. Sie bedürfen nach §§ 1 bis 4 HebG der Erlaubnis zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung der Schwangeren, das Leiten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.3 Vorschriften im Kontext zur Norm

Rz. 97 § 2 Nr. 9 wird durch die Übergangsregelung in § 231 Abs. 5 ergänzt, durch die den neu in die Versicherungspflicht einbezogenen Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen ein befristetes Befreiungsrecht eingeräumt wird. Weiter ist in § 6 Abs. 1a ein Befreiungsrecht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige geschaffen worden, die sich in der Existenzgründung befinde...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 1.1 Administrierung als Pflichtaufgabe

Rz. 3 Die Umsetzung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen und von Versorgungsforschung ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Pflichtaufgabe übertragen, was bedeutet, dass diese Aufgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Disposition steht. Er ist verpflichtet, in seinem Bereich (vgl. Formulierung "beim Gem...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.5 Liquiditätsdarlehen des Bundes (Abs. 3)

Rz. 24 Wenn die Mittel des Gesundheitsfonds einschließlich der Liquiditätsreserve nicht ausreichen, die Zuweisungen nach den §§ 266, 268, 270 und 270a zu leisten, gewährt der Bund dem Fonds ein nicht zu verzinsendes Darlehen (Satz 1). Das Darlehen ist im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen (Satz 2). Die jahresendliche Rückzahlung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 12 Der Innovationsausschuss legt in seinen Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien einer Förderung fest (Satz 1). Mit Wirkung zum 19.12.2019 ist durch die Neufassung des Abs. 2 vorgegeben, dass der Festlegung von Förderbekanntmachungen künftig immer ein Konsultationsverfahren vorauszugehen hat, in das auch die externe Expertise einbezogen wird. Damit sollen...mehr

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Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein Landesverband kann für seine Mitgliedskassen eine Gesamtrücklage bilden und als Sondervermögen verwalten. Damit kann ein zusätzlicher Vermögensfonds geschaffen werden, um das Risiko der Illiquidität zu verringern. Die Gesamtrücklage beim Landesverband wird aus Teilen der bei den Mitgliedskassen zu bildenden Rücklagen gespeist. Erforderlich ist dafür eine Satzungsre...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.2 Anträge zu neuen Versorgungsformen

Rz. 53 Nach § 5 Abs. 1 der Verfahrensordnung sind zu neuen Versorgungsformen antragsberechtigt alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Bei der Antragstellung ist i. d. R. eine Krankenkasse zu beteiligen. Die Beteiligung der Krankenkasse nach § 92a Abs. 1 Satz 6 wird durch Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der beteili...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.9 Küstenschiffer und Küstenfischer (Satz 1 Nr. 7)

Rz. 67 Zu den Küstenschiffern und Küstenfischern i. S. v. Satz 1 Nr. 7 zählen selbstständige Unternehmer, die zur Besatzung ihres Fahrzeugs gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Für das Bestehen der Versicherungspflicht ist entscheidend, dass regelmäßig nicht mehr als 4 Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der vereinfachten Rentenformel ist es, die Monatsrente ohne den bisher erforderlichen Umweg über den Jahresbetrag der Rente zu ermitteln. Zweck der Vorschrift war es daher bereits von Anfang an durch seine Einführung durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), eine vereinfachte Rentenfo...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin 2013. Busse/Schreyögg/Gericke, Management im Gesundheitswesen, Heidelberg 2006. Koppernock, Das neue Vermögensrecht der Sozialversicherung, NZS 2023, 1. Bundesamt für Soziale Sicherung, Empfehlungen des Bundesamts für Soziale Sicherung für die Erstellung der Anlagerichtlinie einer Krankenkasse v. 31.1.2024...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.1 Eintragung in die Handwerksrolle

Rz. 70 § 7 Handwerksordnung (HWO) regelt die generelle Eintragungspflicht; nach § 7 Abs. 1 HWO wird als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibend...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.7 Zuführungen an den Innovationsfonds (Abs. 5)

Rz. 26 Zur Finanzierung der Fördermittel nach § 92a Abs. 3, 4 werden dem Innovationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mio. EUR jeweils abzüglich der Hälfte des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse (§ 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) zugeführt. Die andere Hälfte der Fördermittel wird (abzüglich des hälftigen Antei...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10 Verfahrensordnung

Rz. 51 Nach Abs. 2 Satz 13 der Vorschrift beschließt der Innovationsausschuss neben der Geschäftsordnung auch eine Verfahrensordnung, die nach Satz 14 ebenfalls der Genehmigung durch das BMG bedarf. Die Verfahrensordnung regelt die Arbeitsweise des Innovationsausschusses und die Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle sowie mit dem Expertenpool. Regelungsgegenstand ist ins...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Vorschriften

Rz. 13 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 88a (Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten) und in § 264c (Zuschlag bei Hinterbliebenenrente) i. d. F. v. 5.12.2012, der übergangsrechtlich bis 30.6.2024 eine Sonderregelung für Entgeltpunkte Ost enthält. Erhalten Kindererziehungszeiten ausschließlich Entgeltpunkte (Ost), besteht auch der Zuschlag nach § 78a aus persön...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.3 Unzumutbare Belastung

Rz. 11 Das soziale Recht auf einen Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum besteht nur, wenn diese Aufwendungen dem Berechtigten nicht zugemutet werden können. Das Kriterium der Unzumutbarkeit stellt auf die Finanzierbarkeit der Aufwendungen durch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Berechtigten und seiner Familie ab. Die Gewährung eines Zuschusses ist daher insb...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.3 Sicherstellungsmonopol

Rz. 7 Sicherstellungsmonopol bedeutet, dass niemand sonst als die KVen/KZVen und die KBV/KZBV die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten kollektivvertraglich organisieren dürfen. Dabei obliegt der KBV/KZBV die Organisation des bundeseinheitlichen Sicherstellungsrahmens, während die konkrete Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung vor Ort von der j...mehr

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Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 2.3 Überschuss und Fehlbetrag (Abs. 3)

Rz. 12 Ein Überschuss (vgl. Rz. 9) wird den Mitgliedskassen ausgezahlt, wenn deren Rücklageguthaben beim Landesverband den satzungsmäßigen Anteil erreicht hat (Satz 1). Rz. 13 Vorrangig wird der Überschuss verwendet, um die anteilige Gesamtrücklage der Krankenkasse bis zum satzungsmäßigen Anteil am Rücklagesoll aufzufüllen (Satz 2). Es werden nur die über das anteilige Soll h...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.3 Berechnungsgrundsatz

Rz. 10 Bei der Vergleichsbewertung werden für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich aus Summe der Entgeltpunkte aus der Grundbewertung ohne die in Satz 1 Nr. 1 bis 3 ausdrücklich benannten Zeiten ergibt. Im Gegensatz zur Grundbewertung bleiben daher gerade die beitragsgeminderten Zeiten bei der Vergleichsbewertung nach § 73 Satz 1 Nr. 1 bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.6 Förderbescheide

Rz. 66 Förderbescheide werden nach § 10 der Verfahrensordnung durch den Vorsitzenden des Innovationsausschusses unterzeichnet und durch die Geschäftsstelle ausgefertigt. Die Antragsteller werden von der Geschäftsstelle über das Ergebnis der Antragsprüfung unterrichtet. Positive Förderentscheidungen werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.5 Ruhen des Betriebs

Rz. 138 Dort wo gesetzliche Anordnungen bestehen, dass ein Betrieb nicht ruht, kann ein Unterbrechungstatbestand nicht geltend gemacht werden. So ordnet § 11 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) an, dass der Betrieb verhinderter Bezirksschornsteinfegermeistern nicht ruhen darf. Ein Bezirksschornsteinfeger hat grundsätzlich einen Vertreter zu benennen.mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Berdysz, Rentensplitting unter Ehegatten – Eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Hinterbliebenenrentenanspruch?, Teil 1, Kompass/BKn 2002, Nr. 11/12, 8; Teil 2, Kompass/BKn 2003, Nr. 1/2, 8. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr fr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt für die Körperschaften, Anstalten und anderen Behörden nach den Vorschriften über die Zuständigkeiten für Sozialleistungen den zusammenfassenden Begriff Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind verantwortlich für das Erbringen der Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach § 11. Sie werden demnach auch als Sozialleistungsträger bezeichnet. Damit w...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung zur Vergleichsbewertung ist die Sicherstellung, dass beitragsgeminderte Zeiten mindestens so bewertet werden, als seien sie beitragsfreie Zeiten gewesen (vgl. weitergehend unter Rz. 7 Bedeutung der Vergleichsbewertung). Die Vergleichsbewertung erfolgt daher ausschließlich aus vollwertigen Beiträgen und reinen Berücksichtigungszeiten. Der Wert wird erm...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 153 Hinsichtlich der in Nr. 1 bis 8 genannten Tatbestände ist es möglich, dass ein selbstständig Tätiger die Voraussetzungen mehrerer Tatbestände erfüllt. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll insoweit grundsätzlich der allgemeine Grundsatz gelten, wonach die Regelung vorgeht, die im Einzelfall den günstigsten Schutz gewährt (sog. Günstigkeitsprinzip). Ein versicherungspfli...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3.2 Antragsteller für die Förderung der Versorgungsforschung

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 2 können insbesondere universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen Antragsteller für eine Förderung von Versorgungsforschung sein. Das Wort "insbesondere" ermöglicht auch anderen Einrichtungen eine Antragstellung, immer vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die Versorgungsforschung im Sinne der Erzielung wissenschaftlicher Erkenntnisse du...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1 Gegenstand der Regelung

Rz. 6 Obwohl es an sich zu den Grundbedürfnissen eines jeden Mensch gehört, dass er über eine Wohnung verfügt, wird in § 7 nicht ein Recht auf Innehabung und Verschaffung einer Wohnung, sondern lediglich eine Entlastung von den durch die Wohnung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen als soziales Recht eingeräumt. Die Beschaffung einer Wohnung ist daher dem Betroffenen se...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.3 Ausnahmen vom Überweisungsgebot

Rz. 54 Eine Überweisung für die Terminvermittlung ist nicht erforderlich, wenn ein Behandlungstermin bei einer Augenärztin bzw. einem Augenarzt oder bei einer Frauenärztin bzw. einem Frauenarzt oder in Akutfällen zu vermitteln ist (vgl. Abs. 1a Satz 3 HS 2). Augenärztliche Leistungen sind so speziell, dass ein Überweisungsgebot in medizinischer Hinsicht nichts bringen würde ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.5 Verwaltung der Mittel des Innovationsfonds

Rz. 24 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (früheres Bundesversicherungsamt) erhebt und verwaltet die Mittel (Innovationsfonds) und zahlt die Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Innovationsausschusses nach § 92b aus (Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift). Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds entstehenden Ausgaben werden n...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3 Folgerente – Nahtlosigkeit

Rz. 64 Bei Bezug einer Folgerente wirkt die Fortgeltung des bisherigen Zugangsfaktors auf die Folgerente unabhängig davon, wann die Folgerente in Anspruch genommen wird. § 77 Abs. 3 Satz 3 macht deutlich, dass § 77 Abs. 3 Satz 1 nicht nur Fallgestaltungen eines nahtlosen Überganges von der einen in die andere Rente erfassen soll (so ausdrücklich, LSG Niedersachsen-Bremen, Ur...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.2 Kalendermonate mit Beitragszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Satz 2 ordnet an, dass der Zuschlag für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten in vollem Umfang berücksichtigt wird. Für jeden so ermittelten "Zeitenmonat" werden der Waisenrente zusätzlich Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Voll zuschlagsberechtigt sind nach Satz 2 mit Beiträgen belegte Kalendermonate. Rz. 14 Für die Zuschlagsberechnung sind die Kalendermonate mit rentenr...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.3 Verminderter Belegungszeitraum (Satz 2)

Rz. 23 Durch die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte ergibt sich notwendigerweise ein zu vermindernder Belegungszeitraum; dies ordnet Satz 2 an. Danach sind von den belegungsfähigen Monaten aus der Grundbewertung (§ 72 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 und 3) die bei der Vergleichsbewertung außer Betracht gebliebenen Kalendermonate mit Entgeltpunkten abzusetzen. Daraus ergibt sich der...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.8 Auszahlung der Fördermittel

Rz. 69 Die Auszahlung von bewilligten Fördermitteln zu den im Förderbescheid angegebenen Zeitpunkten und nach Prüfung der festgelegten Voraussetzungen veranlasst die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Sie lässt sich hierfür erforderliche Nachweise vom Förderempfänger vorlegen. Die Pflicht zur Vorlage geeigneter Nachweis...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.1.1 Krankenkasse und Eigenbetriebe

Rz. 7 Zum Verwaltungsvermögen gehören alle Vermögensanlagen, die für die Verwaltung der Krankenkasse und die Führung ihrer Eigenbetriebe erforderlich sind. Hierzu zählen Grundstücke und Gebäude für die Krankenkasse und ihre Eigenbetriebe. Es muss sich um eigengenutzte Immobilien handeln (vgl. Rz. 14). Auf den Grad der Eigennutzung kommt es nicht an. Mobile Vermögensanlagen s...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4 Weitere Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Dem Grundprinzip des sozialen Ausgleichs durch die Gesamtleistungsbewertung folgend ordnet Abs. 3 Satz 1 bei weiteren Zeiten ohne Beitragsleistung die rentenerhöhende Bewertung an. Dies ist der Fall nach Satz 1 Nr. 1 bei Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57) und nach Satz 1 Nr. 2 bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung. 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1) Rz. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.3 Abschmelzen der Betriebsmittel (Abs. 2a)

Rz. 14a Finanzmittel, die die Obergrenze überschreiten, sind abzuschmelzen (Satz 1). Dazu ist der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zu vermindern. Den Krankenkassen ist dafür eine Frist von 2 aufeinander folgenden Haushaltsjahren gesetzt worden (bis 11.11.2022: 3 Kalenderjahre). Rz. 14b Im ersten Haushaltsjahr hat die Minderung mindestens in Höhe der Hälfte der übersteige...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2.2 Belegungsfähiger Zeitraum – der Divisor

Rz. 12 Die Summe dieser Zeiten werden durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate (belegungsfähiger Gesamtzeitraum) – den Divisor – geteilt, um so für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zu ermitteln. Die beitragsfreien Zeiten werden so mit dem Durchschnitt der Summe der erworbenen Entgeltpunkte bewertet (zum belegungsfähigen Zeitraum vgl. unten Rz. 18 ff. und 26 ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.1 Persönliche Daten des Patienten und zumutbare Entfernung zum Vertragsarzt

Rz. 41 Die Bekanntgabe der persönlichen Daten des Versicherten ist erforderlich, weil die Entfernung zum Leistungserbringer für den Versicherten nach Abs. 1a Satz 5 zumutbar sein muss und weil bereits bei der Terminvermittlung und Ersteinschätzung des Behandlungsfalles berücksichtigt werden sollte, welche vertragsärztlichen Leistungen i. d. R. von rüstigen oder von gebrechli...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.4 Unterbrechung der Kerntätigkeit

Rz. 137 Auch die vorübergehende Einstellung der Kerntätigkeit führt allein nicht zu einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit. Das ergibt sich daraus, dass es auch für die Aufnahme der Tätigkeit und damit den Beginn der Versicherungspflicht nicht darauf ankommt, dass die eigentliche Geschäftstätigkeit im engeren Sinne begonnen wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.2 Besitzschutz

Rz. 66 Es ist die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich bei Folgerenten die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus einer früheren Rente – und damit ggf. ein günstigerer Zugangsfaktor – bei einer Folgerente erhalten bleiben, wenn nach § 88 Abs. 1 Satz 2 (für Hinterbliebenenrenten § 88 Abs. 2) zwischen der früheren Rente und der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.2 Finanzierung der Fördersummen

Rz. 23 Die Mittel für den Innovationsfonds nach Abs. 3, verringert um den Finanzierungsanteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, werden durch den Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) und die nach § 266 am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift). Weil die landwirtschaftli...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Das Rentenabschlagsprinzip ist erst durch RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Rentenrecht eingeführt worden; diesbezüglich existieren daher keine Vorgängervorschriften. Das Rentenzuschlagsprinzip hingegen war bereits vorher geregelt. Vorgängervorschriften finden sich insoweit in § 1254 Abs. 1a und 1b RVO, in § 31 Abs. 1a und 1b AVG...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.3 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Gefangenen (Abs. 4)

Rz. 105 Die Sicherstellung der ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten (vgl. Abs. 4) gehört nicht zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung. Sie wird im Allgemeinen von Anstaltsärzten oder -zahnärzten durchgeführt. Die normale, nicht rettungsärztliche Notfallversorgung außerhalb der Dienstzeit der Anstaltsärzte gehört aber zum Sicher...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.4 Interessenbekundungsverfahren

Rz. 16 Sobald die Förderbekanntmachungen, die Schwerpunkte und Kriterien verbindlich festgelegt und veröffentlicht sind, führt der Innovationsausschuss sog. Interessenbekundungsverfahren durch (vgl. Abs. 2 Satz 7). Hierbei werden, bezogen auf die jeweilige Förderbekanntmachung, die infrage kommenden rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesells...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 8 Abs. 1 regelt generell, wie der Zugangsfaktor zu ermitteln ist. Abs. 2 beinhaltet die Regeln zur Ermittlung des Zugangsfaktors für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren. Abs. 3 hat Erhaltungsfunktion; für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt...mehr