Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 3 Mitgliedergruppen

Die Arbeitslosenversicherung bzw. Arbeitsförderung hat als größte Mitgliedergruppen die Beschäftigten und die Arbeitgeber. Dabei sind die Arbeitgeber selbst Bezieher von Leistungen.[1] Arbeitgeber sind also nicht nur Beitragszuzahler. Darin unterscheidet sich die Arbeitslosenversicherung von den anderen Zweigen der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beglaubigung / 1.4 Eigene Urkunden

Die Behörde kann von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, auf Verlangen ein elektronisches Dokument, das zur Abbildung eines Schriftstücks hergestellt wurde, oder eine elektronische Abschrift fertigen und beglaubigen, wenn sie über die technischen Möglichkeiten verfügt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.1 Teilarbeitslosigkeit

Der Begriff der Teilarbeitslosigkeit umfasst analog zum Begriff der Arbeitslosigkeit 3 Merkmale: die Beschäftigungslosigkeit, die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit. Teilbeschäftigungslosigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er parallel zu einer oder mehreren weiteren, ebenfalls versicherungspflichtigen Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.2.4 Meldeversäumnis

Die Dauer der Sperrzeit bei Meldeversäumnis und bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1 Arten

Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbeso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 6 Gleichwohlgewährung

Im Interesse des sozialen Schutzes sieht das Gesetz besondere Regelungen vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm zustehende Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld im Wege der sog. "Gleichwohlgewährung" auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Mit dieser Gleichwohlgewährung geht der Anspruch des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 3.1 Art/Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Bei der Förderhöhe hat der Arbeitsvermittler grundsätzlich die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers zu prüfen. Dabei sehen die Agenturen für Arbeit jedoch von einer detaillierten Ermittlung der Einkommensverhältnisse ab. Bei Ausbildungsuchenden und Arbeitslosen kann nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit davon ausgega...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 3 Leistungsumfang

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe richtet sich – wie beim Arbeitslosengeld – künftig nach der Dauer der Dienstzeit in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Leistungsanspruches und grundsätzlich auch nach dem Lebensalter des Berechtigten.[1] Bei einer Dienstzeit von 2 Jahren beträgt die Anspruchsdauer 6 Monate. Bei längerer Dienstzeit wirkt diese Begrenzung nicht, s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / Zusammenfassung

Begriff Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.1 Schadensersatz

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in jedem Fall abgeführt werden. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf das Verbot der Leistung von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15b Abs. 1 Satz 1 InsO n. F. berufen. Er haftet zivilrechtlich gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss der Geschäftsführer nicht für Säumnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.1 Sperrzeit bei Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung geht vielfach einher mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines sog. Abwicklungsvertrags. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, war der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beteiligt und hat sich mit der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit "versich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 2.1 Rechtscharakter

Die Arbeitslosmeldung ist eine Tatsachenerklärung. Sie unterliegt daher nicht den Gestaltungsmöglichkeiten einer Willenserklärung, kann also auch nicht zurückgenommen werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht – bei mit dem Vorliegen aller übrigen Anspruchsvoraussetzungen – im Regelfall also "automatisch" mit der Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung. Wichtig Persönliches...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2.2 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Die Pflicht zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung wird ergänzt durch eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitsagentur.[1] Danach hat der Arbeitgeber der Agentur auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Belege und in Listen sowie Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld

Sofern der Leistungsberechtigte zusätzlich zu dem Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat, geht dieser Anspruch als Versicherungsleistung der Fürsorgeleistung Arbeitslosenbeihilfe vor. Praxis-Beispiel Restanspruch auf Arbeitslosengeld nach Dienstende Eine Anspruchskonkurrenz ist zum Beispiel möglich, wenn nach Dienstende noch ein Rest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 3 Frühzeitige Arbeitsuche

Unabhängig von der für einen Leistungsanspruch erforderlichen persönlichen Meldung besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur "frühzeitigen Arbeitsuche". Diese fordert ebenfalls nur noch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. eines nicht-betrieblichen Ausbildungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit tritt ein bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund. Die Sperrzeit ist ein durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöster Zeitraum. Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht also nur, sofern überhaupt einer besteht. Beispielsweise tritt bei einem Arbeitnehmer, der durch versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 4.2.3 Unterstützung der Betriebe

Hier ist jeder Betrieb einbezogen, der einen förderungsberechtigten Teilnehmer in eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung übernommen hat. Die Förderung erstreckt sich auf die Unterstützung des betrieblichen Personals bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung und bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses, die Unterst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 2.1 Sonderregelungen für ehrenamtliche Betätigungen

Sonderregelungen gelten für ehrenamtliche Betätigungen.[1] Sie schließen Beschäftigungslosigkeit (und die weiteren Teilvoraussetzungen der Arbeitslosigkeit) auch bei einem Umfang von 15 und mehr Stunden wöchentlich nicht aus. Voraussetzung ist jedoch, dass durch die Betätigung die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird.[2] Ehrenamtlich in diesem S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2 Inhalt

Inhaltlich erstreckt sich die elektronische Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Leistungsanspruch erheblich sein können. Anzugeben sind insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Arbeitsentgelt sowie die sonstigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 1.1 Bescheinigungsverfahren

Die Arbeitsbescheinigung ist der Bundesagentur für Arbeit elektronisch unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu übermitteln.[1] Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten zuleiten. Hinweis Beschäftigung im privaten Haushalt Nur bei einer Nebentätigkeit im privaten Haushalt kann ausnahmsweise noch d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.2.1 Arbeitsaufgabe

Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt regelmäßig 12 Wochen. Sofern die Umstände, die den Eintritt der Sperrzeit begründen, für den Arbeitslosen eine Härte bedeuten, beträgt die Sperrzeitdauer nur 6 Wochen (allein die finanziellen Folgen des Eintritts einer Sperrzeit stellen jedoch keine Härte im Sinne des Gesetzes dar). Eine kürzere Sperrzeitdauer von 3 Wochen g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 1 Zweck

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Sie kommt typischerweise in Betracht, wenn ein dauerhaft leistungsgeminderter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat, ehe der Rentenversicherungsträger über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung entschieden hat. Derartige Lücken im Versicherungsschutz sollen zw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.2 Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe führt ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Wochen. Darüber hinaus bewirkt eine 12-wöchige Sperrzeit eine Minderung des Arbeitslosengeldes um ein Viertel der Gesamtanspruchsdauer.[1] Bei älteren Arbeitnehmern (mit Höchstanspruchsdauer von 24 Monaten) kann dies zu einer Kürzung des Anspruchs um 6 Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.4 Keine Beiträge zur Krankenversicherung bei Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, so besteht auch während der Ruhenszeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit ein Krankenversicherungsschutz.[1] Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anspruch "allein" wegen der Sperrzeit ruht. Sofern der Anspruch – wie im vorstehenden Beispiel – zusätzlich (parallel) wegen einer Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.3 Förderdauer bei betrieblichen Maßnahmen

Betriebliche Maßnahmen dürfen grundsätzlich 6 Wochen (30 Arbeitstage) nicht überschreiten. Die Dauer wird von der Vermittlungsfachkraft im Einzelfall festgelegt. Langzeitarbeitslose oder Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, können bis zu 12 Wochen gefördert werden.[1] Diese Regelung bietet au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 4.1.2 Unterstützung der jungen Menschen

Gefördert werden können z. B. betriebliche Praktika mit dem Ziel, die Berufswahlentscheidung zu erleichtern. Sofern sich herausstellt, dass ein unmittelbarer Übergang in eine betriebliche Ausbildung (noch) nicht möglich ist, können weitere vorbereitende Fördermöglichkeiten, wie z. B. die o. a. Einstiegsqualifizierung, in Betracht gezogen werden. Während der Vorphase haben die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 4 Durchsetzung der Bescheinigungspflichten. Schadensersatz

Die Rechtsnatur der Bescheinigungspflicht als öffentlich-rechtlicher Anspruch einerseits und als privatrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers andererseits führt zu komplizierten Durchsetzungswegen. Für die Durchsetzung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Erteilung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung ist nach herrschender Auffassung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 1.2 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende

Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehören Personen, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen und danach voraussichtlich arbeitslos werden.[1] Dies betrifft Arbeitnehmer, denen bereits gekündigt worden ist oder auch Beschäftigte in Transfergesellschaften.[2] Nach Auslegung der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.2 Subjektive Verfügbarkeit

Die als Arbeitsbereitschaft geforderte subjektive Verfügbarkeit ist Spiegelbild der objektiv festgestellten Arbeitsfähigkeit. Danach muss der Arbeitnehmer bereit sein, jede Beschäftigung anzunehmen und auszuüben bzw. an jeder Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen, für die er objektiv verfügbar ist. Die unbegründete Ablehnung eines konkreten Arbeits- oder Maßnahmeangebots lässt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 4.2.2 Unterstützung der jungen Menschen

Der Unterstützungsbedarf für die Betroffenen wird durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in Absprache mit dem Maßnahmeträger und von diesem in regelmäßiger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb ermittelt und festgelegt. Die Förderung umfasst dabei im Grundsatz eine sozialpädagogische Begleitung der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung, Maßnahmen zur Stabilisierung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 1 Förderungsfähiger Personenkreis

Gefördert wird eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen i. S. d. § 2 SGB IX. Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln, ihre Fähigkeiten auf einem konkreten Arbeitsplatz zu testen und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 4.2 Verpflichtung zum Schadensersatz

Der Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine Arbeitsbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt bzw. eine unrichtige elektronische Übermittlung vornimmt.[1] Dabei haftet er nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden beauftragter Personen.[2] Fehler beim Ausfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.1 Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei Beantragung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes bereits eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung. Hat der Rentenversicherungsträger mit der ablehnenden Entscheidung eine arbeitsmarktübliche Leistungsfähigkeit von mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.2.2 Häufigkeit des versicherungswidrigen Verhaltens

Die Dauer der Sperrzeit richtet sich nach der Häufigkeit versicherungswidrigen Verhaltens.[1] Für Tatbestände der genannten Art beträgt die Sperrzeit im Fall des ersten versicherungswidrigen Verhaltens 3 Wochen, beim zweiten Mal 6 Wochen und schließlich beim dritten Mal 12 Wochen. Die Regelung stellt also nicht mehr auf die Dauer der angebotenen Beschäftigung oder auf die Restdau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.1 Entstehen der Versicherungspflicht

Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen i. S. des § 14 SGB XI mit mindestens Pflegegrad 2 und nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Leistungen nach dem SGB XI oder H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.5 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Als Leistungen im vorstehenden Sinne kommen folgende Leistungen in Betracht: Pflegesachleistung, soweit noch zusätzlicher Pflegebedarf in Form der nicht erwerbsmäßigen Pflege vorhanden ist[1], Pflegegeld[2], Kombination...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Wenn der Grad der Behinderung 50 % überschreitet, wird von einer Schwerbehinderung besprochen. Etwa jeder zwölfte Bundesbürger ist als schwerbehindert eingestuft. Viele davon sind im erwerbsfähigen Alter. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Begriff der geringfügig entlohnten Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung kommt in 2 Arten vor, die in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert sind: Geringfügig entlohnte Beschäftigung [1] Kurzfristige Beschäftigung [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen. Sie betreffen z. B. die folgenden Bereiche: besondere Berücksichtigung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren; Benachteiligungsverbot, z. B. bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder dem beruflichen Aufstieg; Berücksichtigung Schwerbehinderter bei inner- und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen; behi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.4 Häusliche Umgebung

Häusliche Umgebung bedeutet nicht, dass es sich zwingend um den eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen handelt.[1] Häusliche Umgebung ist auch anzunehmen, wenn die Pflege im Haushalt der Pflegeperson oder einer dritten Person (z. B. einem Verwandten oder Verschwägerten), in einer Altenwohnung oder einem Altenwohnheim, in der ein Mindestmaß an eigenständiger Lebensführung und s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2 Versicherungsfreiheit

Liegen die Voraussetzungen für eine Arbeitslosenversicherungsfreiheit vor, gilt dies auch für eine dem Grunde nach arbeitslosenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit. Von dieser Versicherungsfreiheit werden Personen erfasst, die die Regelaltersgrenze erreichen, wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind, von dem Zeitpun...mehr