Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.7 Quellen für die nach Abs. 2 und 4 benötigten Daten (Abs. 7)

2.7.1 Grundsätze (Sätze 1 und 2) Rz. 47 Nach Abs. 7 Satz 1 werden bei der Bestimmung des neuen Rentenwerts für die Bruttolöhne und -gehälter nach Abs. 2 Satz 2 des vergangenen Kalenderjahres jeweils die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des laufenden Kalenderjahres vorliegenden aktuellen Daten für das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Rz. 48 Na...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts (Abs. 1) 2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1) Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnit...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen vermind...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.1.2 Gleichstellungsregelung (Satz 2)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 stellt dabei klar, dass Nachversicherte den Personen gleichstehen, die versicherungspflichtig sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsre...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis (Abs. 1) 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich (Satz 1 Nr. 1 und 2) Rz. 10 Dementsprechend bestimmt Abs. 1 den versicherungspflichtigen Personenkreis und stellt klar, dass die Versicherteneigenschaft allein darauf beruht, dass eine Nachversicherung durchgeführt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder im Wege des Versorgungsausgleichs bzw. des...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.6 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht. Die Zuschlagsregelung ist ein Novum im deutschen Rentenrecht.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – Summenbildung Entgeltpunkte × Zugangsfaktor (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handel...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigungszeiten (Abs. 1) 2.1.1 Begrenzungsregel (Satz 1) Rz. 7 § 263 Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. V. m. §§ 249, 249a), die vor 1957 liegen; Zeiten wegen Pflege kommen erst ab 1992 in Betracht (§ 249b) und werden daher nicht von der Begrenzung berührt. Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2 Veränderung bei den Bruttolöhnen (Abs. 2)

2.2.1 Rentenrechtlicher Begriff des Bruttolohns (Satz 1) Rz. 22 Satz 1 enthält zunächst die rentenrechtliche Definition des Begriffs des Bruttolohns. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Volkswirtschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.2 Sonstige Zeiten (Satz 2)

Rz. 41 Dies gilt auch für die in Abs. 5 und 6 genannten Zeiten.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4 Nachhaltigkeitsfaktor (Abs. 4)

2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsv...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 § 76 regelt, in welchem Umfang bei der Rente – nach einer Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – Entgeltpunkte aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich (§ 66 Abs. 1) zu berücksichtigen sind. Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass ein durchgeführter Versorgungsausgleich dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jed...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1 Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts (Abs. 1)

2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1) Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Die Definition korres...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.4 Nachversicherungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Wenn die Nachversicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist zu ermitteln, für welchen Zeitraum die Nachversicherung durchzuführen ist. Abs. 2 Satz 2 definiert insoweit den Nachversicherungszeitraum. Die Bestimmung des Nachversicherungszeitraums hat sowohl Auswirkungen auf die nachzuzahlenden Beiträge als auch auf die Rentenanwartschaften. Maßgebend ist der Zeitraum, i...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsfrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.2 Entgeltpunkte aus einem Kapitalbetrag (Sätze 2 und 3)

Rz. 46 Die ab 1.9.2009 in Abs. 4 eingefügten Sätze 2 und 3 (Rz. 1) regeln, wie Entgeltpunkte im Fall einer externen Teilung (§ 14 VersAusglG) zu ermitteln sind. Das geschieht nach Satz 2 in der Weise, dass der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 FamFG bestimmte Kapitalbetrag i. S. d. § 14 Abs. 4 VersorgAusglG mit dem zum Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit maßge...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2 Voraussetzungen der Nachversicherung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt im Einzelnen die Voraussetzungen für eine Nachversicherung. Ergänzend ist insoweit auch § 186 zu beachten, wonach die Nachversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch an die berufsständische Versorgungseinrichtung entrichtet werden können. Für die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften im Wege des Versorgungsausgleichs sind di...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.3 Zuschlägen nach § 76d – Rechtslage bis zum 30.6.2017

Rz. 46 Zur Rechtslage der Berücksichtigung von Zuschlägen nach § 66 Abs. 3 Satz 2 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung i. V. m. § 76d vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 6.1.mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.3 Zuständigkeit und Rechtsschutz

Rz. 47 Für die Durchführung der Nachversicherung ist der Rentenversicherungsträger zuständig, der am 31.12.2004 das Versicherungskonto geführt hat; kontoführender Versicherungsträger (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 9). Die Versicherungszugehörigkeit orientiert sich bei Nachversicherungsfällen an den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 127 ff. Sowei...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.3.1 Dreischrittverfahren (Satz 1)

Rz. 27 Der Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes wird in drei Schritten bestimmt. Abs. 3 Satz 1 entspricht weitgehend dem Wortlaut des bisherigen Abs. 3 und Abs. 3 Satz 2 dem des bisherigen Abs. 4 (vgl. zu den Kriterien auch GRA der DRV zu § 68 SGB VI, Stand: 19.9.2022, Anm. 4). Rz. 28 Nach Abs. 3 wird der Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.14 Grundrente und Versorgungsausgleich

Rz. 109a Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag sind auch in der Anwartschaftsphase im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig ausgleichsreif (BGH, Beschluss v. 1.3.2023, XII ZB 360/22, mit Anm. von Breuers, AnwZert FamR 11/2023 Anm. 2, und von Strube, NZFam 2023, 584). Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag sind im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig auch da...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.1.1 Begrenzungsregel (Satz 1)

Rz. 7 § 263 Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. V. m. §§ 249, 249a), die vor 1957 liegen; Zeiten wegen Pflege kommen erst ab 1992 in Betracht (§ 249b) und werden daher nicht von der Begrenzung berührt. Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung dürfen für die Gesamtleistungsbewertung (vgl. §§ 71ff.) nur insowei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.4.1 Pauschale Anrechnungszeit (Satz 1)

Rz. 30 Anrechnungszeiten vor 1957 erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte, wie für die pauschale Anrechnungszeit (§ 253) zugrunde zu legen wären. Satz 1 setzt voraus, dass in den anstelle der pauschalen Anrechnungszeit zu berücksichtigenden tatsächlichen Anrechnungszeiten vor 1957 begrenzt zu bewertende Anrechnungszeiten enthalten sind (§§ 74, 263). Nur in diesen Fällen k...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.9 Parameter alpha (Satz 7)

Rz. 43 Den in der Formel zur Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors enthaltene Faktor Parameter alpha wird in Satz 6 mit dem Wert 0,25 festgelegt. Über den Parameter alpha wird die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors abgemildert und das Erreichen eines Beitragszieles von 22,0 % im Jahr 2030 gesteuert; die Festlegung des Parameters alpha auf den Wert 0,25 bewirkt, dass die Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.1 Berufsausbildungszeiten (Satz 1)

Rz. 40 Nach Abs. 7 erhalten Zeiten einer beruflichen Ausbildung (§ 54 Abs. 3 Satz 2), die nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB X), entsprechend Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 höchstens 5/6 der im Rahmen von §§ 71 ff. ermittelten Entgeltpunkte.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.7.1 Grundsätze (Sätze 1 und 2)

Rz. 47 Nach Abs. 7 Satz 1 werden bei der Bestimmung des neuen Rentenwerts für die Bruttolöhne und -gehälter nach Abs. 2 Satz 2 des vergangenen Kalenderjahres jeweils die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des laufenden Kalenderjahres vorliegenden aktuellen Daten für das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Rz. 48 Nach Abs. 7 Satz 2 werden bei der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.3 Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte für Witwen, Witwer und Waisen (Satz 1 HS 2)

Rz. 12 Bei Waisenrenten werden die persönlichen Entgeltpunkte darüber hinaus um einen Zuschlag erhöht, der sich nach der Beitragsleistung des verstorbenen Versicherten richtet. Die Berechnung des Zuschlags ist für Halbwaisenrenten (§ 48 Abs. 1) in § 78 Abs. 1 und 2 und für Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 2) in § 78 Abs. 1 und 3 geregelt (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Sta...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.2 Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Ermittlung der Grundbewertungszeit

Rz. 53 Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 (z. B. für eine Berufsausbildung oder einen versicherungspflichtigen Kranken- oder Übergangsgeldbezug in bestimmten Zeiträumen; § 247 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 2) sind ebenfalls für die Kalendermonate zu berücksichtigen, auf die sie entfallen. Außerdem zu berücksichtigen sind – neben den jewei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags

Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder einer Begründung durch Beitragszahlung nach § 14 i. V. m. § 15 Abs. 1 und 5 VersAusglG ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1

Rz. 38 Der Ausgleichspflichtige kann nach Nr. 1 daher die geminderte Rentenanwartschaft nach einem Splitting – also, wenn das Familiengericht eine Übertragung von Rentenanwartschaften verfügt hat (§ 10 VersAusglG) – durch Zahlung von Beiträgen (§ 187 Abs. 1) ganz oder teilweise ausgleichen. Im Ergebnis dieser Zahlungen wirkt sich ein Abschlag an Entgeltpunkten aus dem Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.4 Entgeltvorausbescheinigung

Rz. 37 Vom Arbeitgeber im Voraus bescheinigtes Arbeitsentgelt (vgl. § 70 Abs. 4, § 194 ) bleibt auch für eine nachfolgende Altersrente, z. B. Vollrente im Anschluss an eine Teilrente, maßgebend. Das gilt allerdings nicht, wenn die Entgeltpunkte später neu zu bestimmen sind, wie beispielsweise bei einer darauffolgenden Rente wegen Todes oder einer Altersrente, die nach zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder Lebenspartnerschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 19c Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 19d Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime ...mehr