Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1 soll sicherstellen, dass in den Fällen, in denen nach der Betreuung in der Traumaambulanz weiterer psychologischer Betreuungsbedarf besteht, die Berechtigten unmittelbar im Anschluss entsprechende Angebote außerhalb der Traumaambulanz erhalten können. Lange Wartezeiten sollen verhindert werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass in der Traumaa...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 2.2 Unverbindliche schriftliche Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 kann der zuständige Leistungsträger im Einvernehmen mit dem Leistungsberechtigten eine unverbindliche schriftliche Vereinbarung über die von diesem angestrebte Tätigkeit, die dafür als erforderlich angesehene Unterstützung nach § 11 Abs. 3 sowie die nach Abs. 1 unterstützenden Maßnahmen treffen. Diese Vereinbarung soll nach Abs. 2 Satz 2 gemeinsam in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.9 Beauftragung des Trägers (Abs. 8)

Rz. 29 Die Agentur für Arbeit beauftragt den Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung (Abs. 8). Dabei sind die Vorschriften des Vergaberechts anzuwenden. Es handelt sich um einen deklaratorischen Verweis auf das Vergaberecht. Unter dem Vergaberecht i. S. v. Abs. 8 ist das allgemeine Vergaberecht nach den §§ 97 ff. GWB zu verstehen, al...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde mit den Abs. 1 und 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127). Sie trat zum 11.8.2010 in Kraft. Abs. 3 wurde durch Art. 16 Nr. 2 Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRefBeglG) v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 15...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.11 Beschäftigte bei Auslandsvertretungen (Satz 2)

Rz. 46 Satz 2 begründet die Versicherungspflicht auf Antrag für alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben. Sie gilt für Mitglieder einer amtlichen Vertretung des Bundes und der Länder sowie für die bei ihnen Beschäftigten, soweit sie...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1 Begriff und Inhalt des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der Definition in Abs. 1 soll das Fallmanagement Personen, die Ansprüche nach diesem Buch haben oder haben könnten, von behördlicher Seite durch das Antragsverfahren begleiten und ihnen helfen, auch darüber hinaus einen einfachen Zugang zu anderen Sozialleistungen zu erhalten, die den Zielen der Selbstbestimmung und gleichwertigen Teilhabe am Leben in der Gesellsc...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rz. 46 Zur Ermöglichung einer verwaltungspraktikablen Zuständigkeitsabgrenzung haben die Träger der Renten- und Krankenversicherung eine "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX" (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5) geschlossen. Die Vereinbarung (vgl. Rz. 55) trat am 1.9.2011 in Kraft. Sie gilt ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.8 Sonstiges

Rz. 89 Die Feststellung einer Leistungsminderung, durch die Leistungen gemindert werden, schließt die Geltendmachung eines Ersatzanspruches bei sozialwidrigem Verhalten nicht aus (BSG, Urteil v. 8.2.2017, B 14 AS 3/16 R). Dies ergibt sich weder aus dem Gesetz noch nach Sinn und Zweck der Regelungen. Feststellungen von Leistungsminderungen nach den §§ 31a, 32 reagieren auf Pf...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.2.2 Fahrkosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Rz. 13 Für die Höhe der Fahrkosten gilt die Vorschrift des § 63 Abs. 3 entsprechend. Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 werden Fahrkosten in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei der Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist. Nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 63 Abs. 3 sind mögliche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.4 Neufassung des Satzes 5 ab 1.1.2025

Rz. 42a Nach dem ab dem 1.1.2025 durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) neu eingefügten Satz 5 informiert der Rentenversicherungsträger künftig den Arbeitgeber elektronisch über das Ergebnis seiner Entscheidung über den Befreiungsantrag. Für die weitere melde- und beitragsrechtliche Behandlung des Beschäftigten ist die Entscheidung des Rentenversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.6 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 2.1.2 Ermessensleistung

Rz. 6 Nach Abs. 1 "sollen" Geschädigte psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten. Geschädigte erhalten im Regelfall die psychotherapeutische Frühintervention nach dieser Norm, der Zugang kann nur in Ausnahmefällen verneint werden (BT-Drs. 19/13824 S. 185). Nur in atypischen Fallkonstellationen kann von dem Regelfall abgewichen werden. Denkbar sin...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 3 Literatur

Rz. 37 Adamy, Die Schattenseite des Ausbildungsmarktes – Fast ein Drittel der Ausbildungswilligen im Übergangsbereich, SozSich 2013, 302. Benecke/Groß/Gseller, Übergangssysteme – Abstellgleis oder Chancenverbesserung?, Rd-JB 2012, 375. Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1 Allgemeine Regelung (Satz 1)

Rz. 10 Die freiwillige Versicherung ist als Wahlrecht ausgestaltet. Rz. 11 Das Recht zur freiwilligen Versicherung setzt voraus, dass: die betroffene Person nicht versicherungspflichtig ist, die Person das 16. Lebensjahr vollendet und grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat; § 3 Nr. 2 SGB IV. 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis –...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte SGB V-Änderungsgesetz v. 10.5.1995 (BGBl. I S. 678) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1997 neu gefasst. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) änderte die Abs. 2 und 3 mit ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 36 Die Leistungen des Fallmanagements werden auf Antrag (§ 10 Abs. 1) erbracht, wobei die Kontaktaufnahme nach § 30 Abs. 6 auf ohne einen entsprechenden Antrag des möglicherweise Berechtigten erfolgt. Weitere Leistungen des Fallmanagements werden danach nur auf Antrag erbracht (Bienert, in: Schmidt, SGB XIV, § 30 Rz. 47). Der Zugang zu Leistungen des Fallmanagements ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.3 Sonderregelungen (Satz 2 und Satz 3)

Rz. 29 Nach Abs. 1a Satz 2 gilt Satz 1 Nr. 1 entsprechend für die Aufnahme einer zweiten selbstständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt (§ 6 SGB VI i. d. F. v. 5.12.2012). Für die zweite Existenzgründung kann daher der 3-jährige Befreiungszeitraum erneut in Anspruch genommen werden. Eine zweite Existenzgründung liegt nicht vor, wenn eine bestehende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ersetzt § 1302 RVO, § 81 AVG. Die dortigen Regelungen sind im Wesentlichen übernommen worden. Geregelt wird der Anspruch auf eine Rentenabfindung bei Wiederheirat. Hierdurch soll der Start in eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft erleichtert und ein Anreiz für eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft und Aufgabe nichtehelicher oder gleich...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.3 Persönliche Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 21 Ausgeschlossen vom Bezug von Kug sind nach § 98 Abs. 3 Nr. 1 Arbeitnehmer während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld, Qualifizierungsgeld oder Übergangsgeld. Zum 1.4.2024 ist das Qualifizierungsgeld in Nr. 1 eingefügt worden. Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a bis c) ist gegenüber dem Anspruch auf Kug vorrangig (BT-Dr...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 2.1 Psychotherapeutische Frühintervention für Geschädigte (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 sollen Geschädigte psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten, wenn die erste Sitzung innerhalb von 12 Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach Kenntnisnahme hiervon erfolgt. Der Begriff des "Geschädigten" ist in § 2 Abs. 2 definiert. Geschädigter ist danach eine Person, die durch ein schädigendes Ereignis nach dem SGB XI...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.1 Abfindungsanspruch

Rz. 2 Der Begriff der Witwen- und Witwerrenten umfasst die in §§ 46 geregelten Renten wegen Todes und die Renten nach § 243 an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten. Zu den Witwen-/Witwerrenten zählen nicht die Renten nach dem vorletzten Ehegatten gemäß § 46 Abs. 3, § 243 Abs. 4. Anwendung findet die Vorschrift jedoch auf sog. Bestandswitwenrenten nach §§ 19, 20, 45 der 1. ...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die zum 1.1.2023 erfolgte grundlegende Änderung von § 11 hatte die vollständige Neufassung des § 12 zur Folge. § 11 Abs. 3 und 4 regeln nunmehr seit dem 1.1.2023 die Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, insbesondere mit dem Ziel der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und bei der freiwilligen Aufnahme einer (entgeltlichen) Tätigkeit. § 12 konkret...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

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Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungsprämien und einem Weiterbildungsgeld. Weiterbildungsprämien waren bis zum Inkrafttreten des § 87a am 1.7.2023 in § 131a Abs. 3 geregelt. Diese Vorschrift ist zu demselben Zeitpunkt aufgehoben worden. Das Weiterbildungsgeld ist eine neue Leistung der Arbeitsförderung, en...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Kostenerstattung für Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des SGB III übertragen hat. Dafür trägt der Bund lediglich die Ausgaben ohne Verwaltungskosten. Insoweit unterstellt der Gesetzgeber, dass die Aufgabendurchführung zu den Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit der Sache nach gehört. Abs. 2 reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.10 Sekundierte Personen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag erfasst. Die Staatsangehörigkeit der sekundierten Person ist dabei unbeachtlich (so...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.9 Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11c Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) wurde in § 5 Abs. 2 mit Wirkung zum 1.10.2022 ein neuer Satz 2 eingefügt. Rz. 11d Regelungsgegenstand ist die Festlegung eines fixen Zeitpunktes zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze für selbststän...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf d...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.2 Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Rz. 7 Das SGB IX hat den Zweck, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. Ziel ist, dass der Mensch mit Behinderung wie ein gesunder Mensch sein Leben selbst gestalten und eigene Wünsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.3 Abklärung und Einleitung durch die Rehabilitationseinrichtung (Rentenversicherung)

Rz. 18 Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden (§ 15 SGB VI ...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.9 Überprüfung festgestellter Leistungsminderungen aufgrund des Urteils des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 90 Von einer Leistungsminderung nach früherem Recht bis zum 4.11.2019 betroffene Leistungsberechtigte hatten Anspruch darauf, dass die ergangene Entscheidung durch das Jobcenter überprüft und ggf. ganz oder teilweise zurückgenommen (aufgehoben) wurde. Der Überprüfung lagen neben den Übergangsregelungen durch das BVerfG selbst, die seit dem 5.11.2019 Gesetzeskraft hatten,...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.3 Verfahrensfragen

Rz. 20 Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und der Traumaambulanz ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Ein Streit zwischen beiden Vertragspartnern ist daher eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit i. S. v. § 51 SGG, für die nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG die Sozialgerichte zuständig sind.mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1 Voraussetzungen für die Gewährung des Mobilitätszuschusses (Abs. 1)

2.1.1 Junge Menschen Rz. 3 Nach Abs. 1 kann die Agentur für Arbeit junge Menschen während des ersten Ausbildungsjahres einer nach § 57 Abs. 1 förderungsfähigen Berufsausbildung fördern. Junge Menschen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (SG Hannover, Urteil v. 23.3.2017, S 8 AL 351/16; Krickreh...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1.5 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 10 Die Gewährung des Mobilitätszuschusses an junge Menschen steht im Ermessen der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hat abzuwägen, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit am bisherigen Wohnort der jungen Menschen.mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1.3 Dauer des Fallmanagements

Rz. 11 Das Fallmanagement wird grundsätzlich erbracht, solange ein Bedarf an dieser Leistung besteht. Eine bestimmte Dauer des Fallmanagements ist somit nicht vorgegeben. Entscheidend ist der persönliche Bedarf des Berechtigten an den Leistungen des Fallmanagements.mehr

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Kossens, SGB XIV § 36 Fahrk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten. Berechtigte sollen nicht durch die für sie und erforderlichenfalls eine Begleitperson anfallenden Fahrkosten faktisch gehindert werden, die Leistungen der Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt im Hinblick auf Betreuungskosten, die wegen des Besuchs der Traumaambulanz entstehen, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 4)

2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1) Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv is...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.3 Landwirtschaftliche Krankenversicherung (Satz 3)

Rz. 21 Die nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d). Hieraus folgt, dass der Regelungsinhalt des Satzes 1 auch im Bereich der landwirtschaftlich...mehr

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Kossens, SGB XIV § 33 Psych... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet den Zugang zu den Traumaambulanzen auch für Personen, die das schädigende Ereignis zunächst – oft für Jahre oder gar Jahrzehnte – verdrängt haben, aber eine aktuelle psychische Belastung erleben. Diese Konstellation kann z. B. bei Personen auftreten, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden sind (BT-Drs. 19/13824 S. 186). Die Vorschrift ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12 Versicherungsfreiheit im Studium/Praktikum (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind weiterhin versicherungsfrei Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. 2.12.1 Werkstudenten Rz. 15 Sog. Werkstudenten, also Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studieren...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44 Hammel, Erst zur Arbeit, dann das Arbeitslosengeld II?, ZFSH 2016, 63. Mümken/Brussig/Knuth, Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens, SozSich 2011, 51. Rz. 45 Zur Zulässigkeit der Gewährung von Selbstvermittlungsprämien an Leistungsberechtigte: BSG, Urteil v. 2.7.2013, B 4 AS 72/12 R.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 regelt das Recht zur freiwilligen Versicherung, und zwar den berechtigten Personenkreis sowie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen. Abs. 2 regelt den Ausschluss von der Versicherungsberechtigung.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften zu § 7 Abs. 1 finden sich in § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a AVG, § 33 Abs. 2 RKG bzw. § 1233 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a RVO. Vorgängervorschriften zu § 7 Abs. 2 sind § 10 Abs. 2a AVG bzw. § 1233 Abs. 2a RVO.mehr

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Sauer, SGB III § 48a Berufs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Berufsorientierungspraktika waren bislang nicht gesetzlich normiert.mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.5 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 10 Für Zeiten, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, erfolgt die Ermittlung von Entgeltpunkten nach § 256 Abs. 6 Satz 2. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. "In-Prinzip").mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in einer Summe zusammengefassten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung werden nach dieser Vorschrift als "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" bezeichnet. Dieser Beitrag wird dem Arbeitnehmer nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom Gehalt direkt ein und ist verpflichtet, diesen pünktlich an die Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Ergänzende Regelungen finden sich in § 229 (Versicherungspflicht), § 229a (Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet), § 231 (Befreiung von der Versicherungspflicht) und § 231a (Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet).mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3 Versicherungspflicht – Sozialleistungsbezieher u. a. (Abs. 3)

Rz. 63 Abs. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für den dort abschließend aufgeführten Personenkreis. Erfasst werden: Sozialleistungsbezieher bzw. Bezieher von Entgeltersatzleistungen – Nr. 1, Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch – Nr. 2 und Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz – Nr. 3 (ab 1.1.2025). 2.3.1...mehr