Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1 Erklärung zur Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 5 Gemäß § 120a Abs. 1 können Ehegatten/Lebenspartner grundsätzlich nur gemeinsam bestimmen, dass für sie ein Rentensplitting durchgeführt werden soll. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner den Zeitpunkt noch erleben, zu dem die Abgabe der Erklärung zum Rentensplitting zulässig ist. Gemäß § 120d Abs. 1 Satz 1 kann eine Erklärung i. S. v....mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.4 Wechsel der Person des Unternehmers (Abs. 4)

Rz. 12 Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers i. S. d. Abs. 4 sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger als Gesamtschuldner (§§ 421, 422 BGB ) bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unternehmerwechsel angezeigt wurde, beitragspflichtig. Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel ist als Regelung, die der Beitragssicherung dient, nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.3 Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Rz. 13 Nach Abs. 1 der Vorschrift können Versicherte eine Altersrente in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 % der Vollrente in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bestimmt Abs. 3, dass Versicherte von ihrem Arbeitgeber die Erörterung einer möglichen Einschränkung der Arbeitszeit verlangen können und der Arbeitgeber zu konkreten Vorschlägen eines...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 123 ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 7 Nr. 6 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurden in Abs. 2 die Wörter in "Deutsche Mark" mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes) gestrichen. Die Streichung stand im Zusammenhang mit der Einfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.1 Berechnung von Durchschnittswerten

Rz. 3 Nach Abs. 1 werden Durchschnittswerte aus der Summe der Einzelwerte und der für ihre Ermittlung zugrunde gelegten Summe der jeweiligen Zeiteinheiten ermittelt. Durchschnittswerte i. S. v. Abs. 1 sind z. B. zu berechnen bei Ermittlung des Gesamtleistungswertes für beitragsfreie Zeiten gemäß §§ 71 Abs. 1 und 3, 72 und 73 (nach den vorgenannten Vorschriften ist für beitrags...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) nach Schul- oder Berufsausbildung war bisher in § 90 geregelt. Die praktische Umsetzung der Vorschrift war für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht selten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Demgegenüber ist die Regelung nun erheblich einfacher zu handhaben. Es kann in Einzelfällen vorkom...mehr

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Jansen, SGB VI § 186a Zeite... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Es handelt sich um eine ergänzende Regelung zu § 188 für den Fall, dass Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung i. S. v. § 63c Abs. 1 SVG bzw. § 31a BeamtVG, für die nach § 76e Entgeltpunkte zu ermitteln sind, in einem Nachversicherungszeitraum liegen. Dies kann z. B. der Fall sein für einen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichernden Soldaten auf Zei...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die Sätze 2 und 3 in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.4 Höhe des Ausgleichsbetrages

Rz. 6 Abs. 3 regelt die Ermittlung der zum Ausgleich der nach Abs. 2 ermittelten geminderten Entgeltpunkte zu zahlenden Beiträge. Damit greift die Vorschrift auf die Regelung in § 187 Abs. 3 zurück, wonach zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft für je einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen ist, der sich ergibt, wenn der im Zeitpunkt der Beitragszahlung ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Inhaltlich vergleichbar ist § 166 mit dem früheren § 744 Abs. 1 und 2 RVO. Abs. 2 wurde über das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGB. I S. 818) angefügt. Geändert wurden die Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.2010 durch das Zweite Gesetzes zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.4 Abänderung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 15 Auch die in § 120c geregelte Option der Abänderung eines bestandskräftig durchgeführten Rentensplittings bei nachträglicher Abweichung des Wertunterschieds gilt nach § 120e Satz 2 für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei kommt eine Abänderung der Entscheidung zum Rentensplitting in Betracht, wenn nach dem Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung zum Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

Rz. 5 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist die Regelaltersgrenze mit Wirkung zum 1.1.2008 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden (§ 35 Satz 2; beachte hierzu auch die Übergangsregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß § 235). In Folge dieser Rechtsänderung wurde die in § 36 enthaltene Altersgrenze für einen abschlag...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 22 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGBIV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können V...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung berücksichtigt den besonderen Umstand, dass dem genannten Personenkreis im Hinblick auf deren Mitarbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen ein entsprechendes Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt i. d. R. nicht exakt oder annäherungsweise individuell zugeordnet werden kann. Entsprechend hat der Gesetzgeber einen pauschalierten Jahresarbeitsverdienst (JAV) ...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 85 ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 1 § 85 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Inhaltlich ist § 85 im Wesentlichen zu vergleichen mit dem früheren § 575 Abs. 1 und 2 RVO. In Abs. 1 ist Satz 2 durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerlich engagi...mehr

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Jansen, SGB VI § 192 Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres v. 27.5.2002 (BGBl. I S. 1667) wurde mit Wirkung zum 1.8.2002 in Abs. 2 Satz 2 angefügt. Dieser Satz ist dann mit Wirkung vom 1.1.2005 durch das Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Sie löst die früheren §§ 803, 805, 809 RVO ab. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert worden. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 190a soll die Erfassung der gemäß § 2 versicherungspflichtigen selbständig Tätigen verbessern. Es wird insbesondere für den aufgeführten Personenkreis eine Frist zur Meldung festgelegt. Zum Personenkreis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 9 gehören Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie sog. Scheinselbständige. Durch die Änderung zum...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung in Zweifelsfällen entscheidet, ob ein Betrieb im Beitrittsgebiet einem knappschaftlichen Betrieb i. S. v. § 134 gleichgestellt ist oder ob die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer außerhalb von knappschaftl...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 § 181 Abs. 1 beinhaltet die Grundsatzregelung für die Berechnung der Beiträge. Waren nach § 1402 Abs. 1 RVO, § 124 Abs. 1 AVG für die Berechnung der Beiträge die Vorschriften maßgebend, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Tätigkeit galten, so stellt § 181 Abs. 1 nunmehr auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge ab. Gemäß Abs. 1 Satz 2 gilt al...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.1 Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Splittingzuwachs

Rz. 55 Gemäß § 52 Abs. 1a wird dem Ehegatten/Lebenspartner, der nach bestandskräftiger Durchführung eines Rentensplittings (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) einen Splittingzuwachs i. S. v. § 120a Abs. 8 erhalten hat, auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte aus dem Splittingzuwachs durch die Zahl 0,0313 geteilt werden. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 192a Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Meldepflicht des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung. Der Begriff der besonderen Auslandsverwendung wird definiert in § 63c SVG bzw. § 31a BeamtVG. Eine weitere Voraussetzung für Zuschläge an Entgeltpunkten ist, dass die besondere Auslandsverwendung nach dem 30.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.8 Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung von Arbeitsunfähigen auf Antrag

Rz. 21 Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert waren, stand bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit offen, gemäß § 130b Abs. 2 RKG, § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG freiwillige Beiträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Bezuges von Leistungen zur ...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.4 Flächenwert (Abs. 4)

Rz. 10 Beim Flächenwert handelt es sich um einen auf steuerlichen Werten basierenden Beitragsmaßstab unter Berücksichtigung der Größe der bewirtschaften Flächen oder Gewässer. Orientierungswert für die Bewertung stellt beispielsweise die Bodenqualität dar. Der Anzahl der tätigen Personen und dem damit verbundenen Unfall- und Entschädigungsrisiko kommt dabei keine oder ledigl...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.7 Bestandskraft des Rentensplittings

Rz. 53 § 120a Abs. 9, angefügt mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 545), regelt den Zeitpunkt des Eintretens der Bestandskraft eines Splittingbescheides (§ 77 SGG) für die am Verfahren beteiligten Ehegatten/Lebenspartner. Danach ist das Rentensplitting (bestandskräftig) durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.4 Zeitpunkt der Beitragsentrichtung

Rz. 5 Die Fiktion des Abs. 5, die das Institut der Bereiterklärung abgelöst hat, legt grundsätzlich das Ende der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft als maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser Zeitpunkt bleibt sowohl für die Berechnung der Rente als auch für den Beitragssatz und das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten maßgebend, soweit die Beiträge zur Auffüllung von Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.2 Mitteilungspflichten der Meldebehörden

Rz. 7 Die in Abs. 2 festgelegte Meldepflicht der Meldebehörden ergab sich aus dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG) v. 24.6.1994 (BGBl. I S. 1430) mit Änderungen und den Bundesmeldedatenübermittlungsverordnungen v. 18.6.1995 (BGBl. I S. 796) und 31.7.1995 (BGBl. I S. 1011) mit Änderungen. Seit dem 1.11.2015 enthält das Bundesmelderechtsgesetz (BMG) die entsprechende Regelung. D...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die mit dem vorgenannten Gesetz geschaffene Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Betriebs- und Haushaltshilfe gemäß der §§ 54 und 55 (Abs. 1) und bestimmt die Voraussetzungen (Abs. 2) sowie die Höhe (Abs. 3) des Verletztengeldes. Das Verletztengeld gemäß der Vorschrift ist eine gesetzlich festgesetzte Pauschale für landwirts...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.6 Befristete Aussetzung der Regelprüfungen (Abs. 6)

Rz. 21 Die Regelprüfungen nach Abs. 1 werden für die Zeit vom 28.3. bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie bringen die Qualitätsprüfungen eine zusätzliche Infektionsgefahr für die Patienten, die Mitarbeiter der Pflegedienste sowie die Prüfer mit sich (BT-Drs. 19/18112 S. 35). Zudem binden die Prüfungen Pflege...mehr

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Jansen, SGB VI § 192b Melde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden. Änderungen erfolgten durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3922) mit Wirkung zum 1.10.2021 sowie durch das Achte Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.3 Dynamisierung

Rz. 10 Dazu sind die in Abs. 1 und 2 genannten Bemessungsgrundlagen durch Anwendung des Vomhundertsatzes anzupassen, um den das vorläufige Durchschnittsentgelt gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 des Jahres der Beitragszahlung von demjenigen des Jahres, für das die Beiträge nachentrichtet werden, abweicht. Die Änderung des Abs. 4 durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) stellt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 182 Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 182 bestimmt, wie sich bereits entrichtete Pflichtbeiträge und/oder freiwillige Beiträge zu den für den Nachversicherungszeitraum zu entrichtenden Beiträgen verhalten. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den früheren Regelungen in § 1402 Abs. 3 RVO und § 124 Abs. 3 AVG. Als Sonderregelung für freiwillige Beiträge aus dem Zeitraum bis zum 31.12.1991 sind § 281 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.7 Monatsbetrag der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 33 Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrages der Knappschaftsausgleichsleistung sind gemäß § 239 Abs. 3 Satz 3 ausschließlich die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, weil es sich um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt. Für die Feststellung und Zahlung der Leistung sind grundsätzlich die Vorschriften ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 191 bestimmt für die aufgeführten Personenkreise die meldepflichtigen Stellen. Die ansonsten dem Arbeitgeber obliegende Meldepflicht wird auf die Stellen übertragen, denen auch die Zahlung der Beiträge obliegt (BT-Drs. 11/4124 S. 189). Eine Sonderregelung für das Beitrittsgebiet enthält § 281c. Grundlage für das Meldeverfahren ist die Datenerfassungs- und -übermittl...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.5 Arbeitsbedarf (Abs. 5)

Rz. 11 Die Ermittlung des Arbeitsbedarfs wird nach einem einheitlichen Abschätztarif vorgenommen. Die in dem Abschätztarif zusammengefassten Werte stellen auf die Produktionsverfahren ab. Dabei werden u. a. der Umfang der Produktionsverfahren, die unterschiedlichen Arten der Flächennutzung sowie die Tierhaltung und -erzeugung insbesondere unter dem Aspekt der damit verbunden...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.1 Hinzuverdienstregelung bis 30.6.2017

Rz. 36 Nach § 239 Abs. 3 Satz 6 i. d. F. bis 30.6.2017 galt die Hinzuverdienstgrenze des § 34 Abs. 3 Nr. 1 (i. d. F. bis 30.6.2017) für Bezieher einer Knappschaftsausgleichsleistung entsprechend. § 96a Abs. 2 Nr. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017), der Regelungen zum Zusammentreffen von Renten wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienst zum Inhalt hatte, war somit abweich...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge zu den Berufsgenossenschaften unter Verweis auf davon abweichende Spezialregelungen. Zugeschnitten ist die Bestimmung im Ergebnis für die Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Dies folgt aus der Tatsache, dass neben dem Finanzbedarf (Umlagesoll) und den Gefahrklassen die Arbeitsentgel...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.3 Zeitpunkt der Wirksamkeit der Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 12 Die Aussetzung der durch ein Rentensplitting bedingten Rentenkürzung erfolgt nach Abs. 3 (i. d. F. des VASTrRefG v. 3.4.2009, BGBl. I S. 700, in Kraft ab 1.9.2009) mit Wirkung für die Zukunft, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.[1] Rz. 13 Abs. 3 entspricht auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Aussetzung der Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.7 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug einer Altersrente (Abs. 5)

Rz. 64 Abs. 5 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. In der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung regelte die Vorschrift den Ausschluss von Anrechnungszeiten für Zeiten des Bezuges einer Altersrente, und zwar unabhängig davon, ob diese als Vollrente oder als Teilrente bezogen worden ist. Dies hatte zur Folge, dass Ze...mehr

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Jansen, SGB VI § 182 Zusamm... / 2.1 Zusammentreffen mit Pflichtbeiträgen

Rz. 2 Abs. 1 trifft eine der zuvor geltenden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung vergleichbare Regelung für das Zusammentreffen von Pflichtbeiträgen und aus der Nachversicherung zu entrichtenden Beiträgen. Zu den Pflichtbeiträgen zählen allein die "echten" Pflichtbeiträge (etwa aus einer von der Versicherungsfreiheit nicht erfassten Nebentätigkeit, z. B. Referendar arbeitet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde mit Blick auf die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland die stufenweise Anhebung der bisherigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre mit Wirkung zum 1.1.2012 geregelt. Aus Vertrauensschutzgründen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst für Versicherte der...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.3 Wartezeit von 35 Jahren

Rz. 8 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweist (§ 37 Satz 1 Nr. 3, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3). Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 2.2 Ersatzvornahme (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 ermächtigt das BMG zu einer zukünftigen Zusammenstellung und Bekanntmachung der Arzneimittelübersicht. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Dass das Bundesministerium von sich aus im Wege der Ersatzvornahme eine Arzneimittelübersicht vornehmen kann, ist durch das BVerfG (Nichtannahmebeschluss v. 25.2.1999, 1 BvR 1510/91) ausgeschlossen worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht es, Abfindungen für unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung als Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und damit für eine ergänzende Altersversorgung nutzbar zu machen (BT-Drs. 13/8011 S. 61). Die Verwendung des Begriffes "allgemeine Rentenversicherung" war notwendig als Folgeänderung, die sich a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.6 Rückerstattung

Rz. 7 Abs. 7 entspricht im Wesentlichen der bisher in § 10a Abs. 12 VAHRG getroffenen Regelung. Er ordnet an, dass im Fall einer Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich – sei es unmittelbar nach den neuen §§ 225 und 226 FamFG oder nach § 51 VersAusglG in Verbindung mit den Regelungen des FamFG – im Umfang der Abänderung von der ausgleichspflichtigen Person ...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.3 Vorruhestandsgeldbezieher

Rz. 4 Für die Bezieher von Vorruhestandsgeld (Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 4) ist die zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes verpflichtete Stelle meldepflichtig. Dies sind in aller Regel der ehemalige Arbeitgeber oder die Ausgleichskasse der Arbeitgeber, eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (§ 8 VRG) oder in Insolvenzfällen die Bundesagentur für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre (§ 35 Satz 2, § 235 Abs. 2) wurde § 38 als Vertrauensschutzregelung für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Ein abschlagsfreier Anspruch auf diese Altersrente besteht auch nach Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1.1.2012 bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.5 Wartezeit

Rz. 17 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen umfasst 15 Jahre (§ 243b Nr. 2, § 237a Abs. 1 Nr. 4); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- oder Ersatzzeiten belegt sind, werden hier...mehr