Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.4 Grundsätze der Datenübertragung (Abs. 4)

Rz. 11 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird ermächtigt, die Einzelheiten für das elektronische Datenaustauschverfahren zu regeln. Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dazu ist Einvernehmen zwischen dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Seniore...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.1 Meldepflicht

Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen von Elterngeld od...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.1 Meldung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 1)

Rz. 4 Die zuständige Krankenkasse übermittelt der nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörde die Angaben zum Zeitraum und zur Höhe des bewilligten Mutterschaftsgeldes, wenn die Empfängerin Elterngeld für den Zeitpunkt ab der Geburt des Kindes beantragt hat sowie in diese Datenübermittlung gegenüber der für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörde eingewilligt hat und die zust...mehr

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Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 5 N. Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. N. Uhrig, Die Krankenkassen und ihre Verbände – föderale Aufgaben- und Organisationsstruktur mit zahlreichen Durchbrechungen, KrV 1994 S. 282. Rz. 6 Länderübergreifende Landesverbände: BSG, Urteil v. 19.3.2002, B 1 KR 34/00, NZS 2003 S 323. Umlagebescheid Landesverband: BSG, Urt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spiecker gen. Döhmann, Gesundheitsversorgung in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung, S. 11 (Schriften zur Gesundheitspolitik). Wobbe, Datenschutz im Gesundheitswes...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Komplexbehandlungen in Krankenhäusern sind Prozeduren, deren Nutzung von umfangreichen Bedingungen abhängig ist. Diese Bedingungen ermöglichen es, besondere Behandlungen, wie z. B. eine multimodale Schmerztherapie, eine naturheilkundliche Komplexbehandlung oder den Betrieb einer Stroke Unit, einerseits besonders zu belohnen und sie andererseits nicht für jedes Krankenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.4 Schiedsstellenregelung (Abs. 4)

Rz. 7 Für den Fall, dass eine Vereinbarung über den Telematikzuschlag nicht zustande kommt, ist eine Schiedsstellenregelung vorgesehen (Satz 1). Davon werden auch die erforderliche Anpassung als auch der neue Abschluss nach einer gekündigten Vereinbarung erfasst. Die Schiedsstelle wird erst tätig, wenn innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist eine...mehr

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Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.2 Wechsel der Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 11 Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist die bisher zuständige Krankenkasse verpflichtet, folgende Daten an die neue Krankenkasse zu übermitteln: Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 Implantateregistergesetz, Vorversicherungszeiten (§ 288), Leistungsdaten (z. B. Vorerkrankungszeiten; § 292), Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher zuständigen Krankenkasse...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.7 Datenübermittlung durch ermächtigte Krankenhausärzte (Abs. 5)

Rz. 18 Ermächtigte Krankenhausärzte (vgl. § 116) sind im Rahmen des Verfahrens nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen dem Krankenhausträger zu übermitteln (Satz 1). Die Regelung bildet die datenschutzrechtliche Grundlage für den Datenaustausch. § 295 (Datenübermittlung in der Abrechnung ärztlicher Leistunge...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.2 Anlass der Meldung

Rz. 8 Die Zahlstellen von Elterngeld oder Erziehungsgeld sind verpflichtet, den Beginn und das Ende der Zahlung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Anlass für die Meldung ist allein die Zahlung der Leistung, unabhängig von der Rechtsgrundlage (Bundes- oder Landesrecht). Zu melden sind der Beginn und das Ende der Zahlung der Leistung. Darunter sind Begi...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.3 Bescheinigung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Strukturprüfung wird durch einen Bescheid abgeschlossen (Satz 1). Die MD erteilen den Bescheid sowohl bei Einhaltung als auch bei Nichteinhaltung der Strukturmerkmale (BT-Drs. 20/3876 S. 52 f.). Dem Bescheid liegt das Gutachten über das Ergebnis der Prüfung bei. Wird die Erfüllung der Strukturmerkmale vom MD positiv beschieden, liegt dem Bescheid zusätzlich eine en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kosten der für die Nutzung der Telematikinfrastruktur erforderlichen Erstausstattung bei den Leistungserbringern (Investitionskosten) sowie die Betriebskosten im laufenden Betrieb werden den Leistungserbringern erstattet (§§ 377 bis 382). Die entstehenden Kosten sind keine Verwaltungsausgaben der Krankenkassen oder ihrer Verbände. Die in den §§ 377 bis 382 vorgeseh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Infektionsschutz / 2.1 Vom Geltungsbereich erfasste Einrichtungen

Entscheidend für die Verpflichtung, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, ist die Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen (zur Frage der Tätigkeit siehe unten 1.2 und 1.3). Die von der Norm erfassten Einrichtungen sind in § 20a Abs. 1 IfSG wie folgt dargestellt: Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operie...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Krankenhäuser lassen die Einhaltung von Strukturmerkmalen aufgrund des vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nac...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 1a)

Rz. 6a Krankenhäuser können Leistungen vor dem Abschluss der Strukturprüfung (Abs. 1) abrechnen, wenn sie bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres dem zuständigen MD, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und dem Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung angezeigt haben, dass sie die Strukturmerkmale des Codes des Operationen- und Prozedu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.4 Übermittlung der Prüfbescheinigung an die Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 8 Die Krankenhäuser übermitteln die Prüfbescheinigung den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf elektronischem Wege (Satz 1). Die Budgetvereinbarung mit den Krankenhäusern (§ 11 KHEntgG, § 11 BPflV) werden jeweils für ein Kalenderjahr geschlossen. Die Prüfbescheinigung ist im Vorfeld dazu zu übermitteln. Die erste Prüfbescheinigung für das Vereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.5 Fehlende strukturelle Voraussetzungen (Abs. 4)

Rz. 10 Krankenhäuser, die die strukturellen Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Leistungen ab dem Jahr 2022 nicht vereinbaren und nicht abrechnen (Satz 1). Bis dahin sollten die Prüfbescheinigungen vorliegen. Liegt die Bescheinigung nicht bis zum 31.12.2021 vor und ist das Krankenhaus dafür nicht verantwortlich, können im Jahr 2022 die bis zum Abschluss einer Struktur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / Zusammenfassung

Begriff Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld) sowie dem Schutz vor einem Arbeitsplatzverlust (absolutes Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 9 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Frauen, die Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach §§ 24c, 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 1 bzw. 2 MuSchG.[1] haben, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3 bis 16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 3 Literatur

Rz. 22 Bockholdt, Die Rechtsnatur des Ersatzanspruchs gemäß § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III, info also 2015 S. 195. Gerner, Das Verhältnis von § 335 SGB III zu § 26 Abs. 2 SGB IV – lex specialis, erweiterte Rechtsgrundlage oder eigenständiger Anspruch?, NZS 2013 S. 727.mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 21 Hoehl, Zur Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, insbesondere zum Rechtsweg, NZS 2005 S. 631.mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeitsbescheinigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 geändert, Abs. 4 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); zum 1.1.2004 Abs. 1 redaktionell und zum 1.1.2005 inhaltlich durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Zum 1.1.2005 wurde Abs. 1 auch durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am A...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwartschaftszeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 123 nach § 142 überführt. § 123 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch Art. 13 des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgangskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 80 nach § 84 überführt worden. Die Vorschrift ist zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Die Vorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19...mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und gestrichen mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688). Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktion...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderbetreuungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 11 Eingliederungsbilanz (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zum 1.1.2002 wurden Abs. 2 geändert und Abs. 3 Satz 2 neu gefasst durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Mit demselben Gesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 neu gefasst und Nr. 9 eingefügt. Ebenfalls zum 1.1.2003 wurde Abs. 3 Satz 2 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 geändert, Abs. 4 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); zum 1.1.2004 Abs. 1 redaktionell und zum 1.1.2005 inhaltlich durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Zum 1.1.2005 wurde Abs. 1 auch durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.1...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB III § 428 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Möglichkeit, Arbeitslosengeld (Alg) unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen (§ 105c AFG), bestand nach Fortschreibung des Abs. 1 Satz 3 durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit v. 27.6.2000 (BGBl. I S. 910) und das 5. SGB III-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) bis Ende des Jahres 2007 weiter. Nach Ausschöpfen des Alg kommt der weiter...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.2 Ersatzpflicht der Rentenversicherungsträger und Rehabilitationsträger nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger bzw. Rehabilitationsträger bei Zuerkennung einer Rente oder Übergangsgeld ein, wenn diese Leistung das Ruhen des Anspruchs auf Alg nach § 156 bewirkt und die Bundesagentur für Arbeit wegen gewährtem Alg bereits einen Erstattungsanspruch gegen den Renten- oder Rehabilitat...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist se...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenübernahme für Teilnahmezeiten Rz. 5 Der Gesetzgeber ist bei der Konzeption der Vorschrift davon ausgegangen, dass die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung die Lehrgangskosten insgesamt kalkulieren und damit ein größerer Wettbewerb unter den Trägern entsteht. Dazu hat er die Formulierung der Lehrgangsgebühren verwendet, zu denen auch Lernmittel, Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übg. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an d...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1 Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die Übernahme vo...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wann die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erfüllt ist. Dafür werden versicherungspflichtige Zeiten benötigt, die innerhalb einer Rahmenfrist zurückgelegt sein müssen. Auf die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung kommt es nicht an, die Anwartschaftszeit ist davon nicht abhängig. Abs. 1 Satz 1 sieht f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 2, ab 1.1.2024 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 428 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.1998 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und gestrichen mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688). Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert worden...mehr