Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs (Abs. 2)

2.2.1 Modalitäten zur Ermittlung des Ausgleichsfaktors (Satz 1) Rz. 22 Ausgehend von dem unter Berücksichtigung der Schutzklausel zum 30.6.2007 festgestellten Ausgleichsbedarf von 0,9825 (West) bzw. 0,9870 (Ost) – vgl. § 255d (Rz. 4) – hat eine Fortschreibung des Bedarfs zu erfolgen, sofern es erneut zur Anwendung der Schutzklausel kommt. Kommt es daher erneut zur Anwendung d...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4a Eine Vorgängervorschrift zu § 255a existiert nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten si...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften existieren nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten (Abs. 1) Rz. 9 Abs. 1 stellt den Grundsatz auf und ordnet an, dass für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden, wenn Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind, und wenn für deren Arbeitsentgelt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat. Voraussetzungen für...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255f i. d. F. vom 28.11.2018 (gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2025) enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Ziel ist es, die Halteklausel von 48 % vor Steuern in § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 praktisch umzusetzen. Die Verordnungsermächtigung des § 255f SGB VI dient der Umsetzung der Niveauschutzklausel des...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.2 Vorgängervorschrift

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1) Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepubli...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X. 1.2 Regelungsinhalt im Überblic...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen

1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich in § 1278 Abs. 1 RVO und § 55 Abs. 1 AVG.mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umrechnung von Werteinheiten in Entgeltpunkte Rz. 8 Bei Ehescheidungen ab dem 1.7.1977 findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt; vor dem 1.9.2009 noch nach § 1587b Abs. 1 BGB, §§ 1, 3b VAHRG, nach dem ab dem 1.9.2009 geltenden Recht auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetz (vgl. Komm. zu § 76). Rz. 9 Nach dem vor 1992 geltenden Rec...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2.1 Entgeltpunkte nach Abs. 1

2.1.1 Grundsatz der Ermittlung von Entgeltpunkten aus den Berliner Zeiten (Satz 1) Rz. 7 Die Entgeltpunkte aus den Berliner Zeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 errechnen sich aus der Beitragsbemessungsgrundlage und dem Durchschnittsentgelt (Anl. 1 zum SGB VI) für dasselbe Jahr (vgl. auch § 70 Abs. 1; vgl. zur Entwicklung und zu den Berliner Zeiten oben Rz. 2 f.). 2.1.2 Beitragsbeme...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Rentenberechnung (§ 64) erforderlichen Rechengrößen festzulegen. Rz. 3 Nach Abs. 1 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1.7. eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2 Berechnungsmodus (Abs. 2)

2.2.1 Grundregel (Satz 1) Rz. 17 Die zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügiger Beschäftigung durch das entsprechende Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres (aus Anlage 1 zum SGB VI, vgl. auch § 69) dividiert und das Ergebnis mit dem Verhältniswert aus dem Beitragssatz für den Arbeitgeberb...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 13 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch E...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2 Rechtspraxis

2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weite...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31....mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt die Zulassung von Trägern für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Feststellungen einer fachkundigen Stelle. Die fachkundige Stelle selbst muss wiederum durch die Anerkennungsstelle als fachkundige Stelle akkreditiert sein. Eine solche Anerkennung setzt unter anderem eine entsprechende O...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es Berechnungsgrundlagen für die Rentenberechnung zu schaffen, soweit für Beitragszeiten vor dem 1.1.1992 Entgeltpunkte zu ermitteln sind.mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen Rz. 5 Während der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall soll die Rente als vorläufige Entschädigung festgestellt werden (§ 62 Abs. 1). Nur eine derartige Leistung kann im Sinne der Vorschrift als Gesamtvergütung abgefunden werden. Bezieht der Versicherte eine Rente auf unbestimmte Zeit (§ 62 Abs. 2), kann keine Gesamtvergütung festgestellt werden. Rz. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2 Schutzklausel Ost – Vergleichswert (Abs. 2)

2.1.2.1 Grundregel (Satz 1) Rz. 10 Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West – also für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 – ist ein Vergleichswert zu dem nach Abs. 1 berechneten aktuellen Rentenwert (Ost) zu ermitteln, der dann nach der Konstruktion des Abs. 2 in ein Verhältnis zu dem in Abs. 1 ermittelten aktuellen Rentenwert (Os...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Normzweck Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Grundsätze der Berechnungsmodalitäten für die Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler, die für die Rentenanpassung zum 1.7.2022 notwendig sind. Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2022 wird als Anzahl an Äquivalenzbeitragszahlern für das Jahr 2020 der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimm...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zulassungsvoraussetzungen 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Erste...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Bewertung von Sachbezug mit Entgeltpunkten (Satz 1) Rz. 5 Satz 1 regelt die Voraussetzungen, unter denen auch ein Sachbezug mit Entgeltpunkten bewertet werden kann. Eine Bewertung kann erfolgen, wenn Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen, in einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Jahren vor dem 1.1.1957 und wenn der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2 Entgeltpunkte aus Lohn-, Beitrags- und Gehaltsklassen (Abs. 2)

2.2.1 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur Arbeiterrentenversicherung und zur Angestelltenversicherung ab Dezember 1923 (Satz 1) Rz. 8 Beiträge vorn 31.12.1923 bis zum 3.3.1935 (Arbeiterrentenversicherung) und vom 1.1.1924 bis zum 28.2.1935 (Angestelltenversicherung) werden nach der in Abs. 2 genannten ÜberleitungsVO für das Saarland umgestellt und danach mit den Werten der Anl. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Es findet sich keine Vorgängervorschrift im früheren Recht.mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.6 Rechtsfolge

2.1.6.1 Grundsätze der Bewertung Rz. 18 Ist in Gesamtmindestdauer von 180 Tagen erfüllt, werden alle zurückgelegten Zeiten – also auch die Einsatztage, die vor Erreichen der 180 Tage zurückgelegt worden sind – mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet, wenn es sich um zusammenhängende und ununterbrochene Einsatzzeiten von mindestens 30 Tagen handelt. 2.1.6.2 Bewertung kürzerer ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.2 Vorgängervorschrift

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1 Neue Rechtslage ab 1.1.2018

2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwicklung in den Beitrittsgebieten vo...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2 Voraussetzungen für die Zertifizierung

2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1) Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1 Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätze (Satz 1) 2.1.1.1 Höherversicherung Rz. 7 Als staatliche Zusatzversorgung hatten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine Höherversicherung abzuschließen. Diese erfolgt auf freiwilliger Basis. Beiträge wurden neben den Pflichtbeiträgen gezahlt. Höherversicherungsbeiträge konnten frühestens ab 1.6.1949 gezahlt werden un...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 3 Literatur

Rz. 13 Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Wilming/Pasucha, Rentenanpassung 2024, Kompass/KBS 2024, Nr. 4-6, 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2 Rechtspraxis

2.1 Neue Rechtslage ab 1.1.2018 2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwickl...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1) Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2 Rechtspraxis

2.2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1) Rz. 19 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grunds...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Weiterbildungsförderung Beschäftigter Rz. 15 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2019 aufgehoben. Zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter vgl. die Komm. zu § 82. Rz. 16-19 (unbesetzt) 2.2 Vergabeverfahren Rz. 20 Abs. 2 gestattet eine befristete Abkehr vom Bildungsgutscheinverfahren. Stattdessen dürfen die Maßnahmen nach Abs. 2 nach Vergaberecht an Träger von Maßnahmen vergebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften existieren nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2.2 Bestimmungszeitpunkt (Satz 2)

Rz. 25 Die Bestimmung soll nach Abs. 2 Satz 2 bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres erfolgen.mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte (Ost) für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Satz 1) Rz. 7 Die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten werden im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) zu allen Entgeltpunkten – und nicht zeitbezogen – aufgeteilt (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Die beitragsfreien Zeiten müssen daher getrennt nach Entgeltpunkten (Ost) und Entgeltpunk...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2 Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl....mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 8 § 135 ist Rechtsgrundlage für die Projektförderung. § 10 a. F. erlaubte im Rahmen der freien Förderung ebenfalls die Projektförderung. Die Bundesagentur für Arbeit nutzte sie jedoch seit einigen Jahren nicht mehr und hat damit auf nachhaltige Kritik des Bundesrechnungshofes reagiert. § 10 wurde zum 1.1.2010 aufgehoben. Seither können innovative Ans...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.2 Praktische Bedeutung

Rz. 4 § 266 hat wegen Zeitablaufs nur noch geringe praktische Bedeutung.mehr