Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 714 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversi...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 708 RVO a. F. Darüber hinaus wurden Einzelregelungen aus den §§ 708, 709, 719 Abs. 5, 721 RVO a. F. in der Vorsch...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.1 Aufsichtspersonen

Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist. Letztere rechnet nach allgemeinem Sprachverständnis an sich nicht zur Prävention, da die Erste Hilfe nicht vorbeugend, sondern – ...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.2 Prüfungsordnung

Rz. 9 Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 hat jeder Träger der GUV eine Prüfungsordnung zu erlassen. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass sich mehrere Träger der GUV im Vorfeld auf eine sog. Musterprüfungsordnung verständigen. In der Praxis ist dies unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen erfolgt. Innerhalb des Trägers der GUV ist die Vertreterversammlu...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschriften waren für Abs. 1 § 712 Abs. 1 RVO a. F. und für Abs. 2 § 713 RVO a.F. Vorläufer für den jetzigen Abs. 3 war § 718 RVO...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 719 RVO a. F. Weggefallen ist der nach altem Recht vorgeschriebene Sicherheitsausschuss, der in § 11 Arbeitssiche...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.1.2 Datenschutz

Rz. 3 Die räumlich und personell getrennte Organisationseinheit des Dienstes darf gemäß Abs. 1 Satz 2 Sozialdaten nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen an die übrigen Organisationseinheiten des Unfallversicherungsträgers weitergeben. Dies wird auch als datenschutzrechtliche Abschottungsregelung bezeichnet (Eichendorf, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl....mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.2 Beratungspflicht

Rz. 4 Auch die Beratungspflicht ist als ganzheitliche, dem Gedanken der globalen Generalprävention Rechnung tragende Aufgabe zu verstehen. Wie die Überwachung wird die Beratung von den Aufsichtspersonen (§ 18) wahrgenommen. Sie kann sich nicht nur auf den zuständigen Betrieb, sondern auch auf die mittelbar betroffenen Lieferanten oder Hersteller beziehen. Die Nichtbeachtung ...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 8 Anordnungen nach § 17 sind Verwaltungsakte, die i. d. R. schriftlich ergehen, in besonderen Fällen aber gemäß § 33 Abs. 1 SGB X auch mündlich erlassen werden können. Ein Widerspruch ist beim Unfallversicherungsträger einzulegen. Für die gerichtliche Überprüfung sind die Sozialgerichte trotz ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallv...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.5 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 8 Anordnungen nach Abs. 1 und 2 gegen ausländische Unternehmen und Beschäftigte, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, können nach Abs. 1 Satz 3 ergehen. Die Vorschrift verleiht die Anordnungsbefugnis für diese Gruppierung. Anordnungsbefugt sind sowohl der Unfallversicherungsträger, der nach deutschem Recht für das ausländische Unternehmen und dessen Versicherte zuständi...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 15 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Unfallversicherungsträger zum Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als untergesetzliche Rechtsnormen. Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist die Vertreterversammlung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zuständig zum Erlass von UVV als autonomes Recht (Abs. 1 Satz 1). Grundsätzlich entspricht die Vorschrift dem b...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.6 Unterrichtung der Unternehmer und der Versicherten

Rz. 9 Die Unfallversicherungsträger sind gemäß Abs. 5 verpflichtet, die Unternehmer über die einschlägigen UVV zu unterrichten. Die Unternehmer sind ihrerseits verpflichtet, die Versicherten im Unternehmen zu unterrichten. Die Kenntnis der einschlägigen UVV ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Prävention. Die in Abs. 5 normierte Unterrichtung beinhaltet mehr a...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 3 Rechtsprechung

Rz. 5 Abschluss und (außerordentliche) Kündigung eines Dienstvertrags zwischen dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst des Unfallversicherungsträgers und einem freiberuflich tätigen Arzt sind laufende Verwaltungsgeschäfte des Trägers i. S. v. § 36 Abs. 1 SGB IV und als solche von dessen Geschäftsführer vorzunehmen: BGH, Urteil v. 12.5.2005, III ZR 126/04.mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.1.1 Einrichtung der Dienste

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 Satz 1 können die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste als unselbstständige Teile des Trägers einrichten, die allerdings räumlich und personell innerhalb des Unfallversicherungsträgers organisiert sein müssen (Abs. 1 Satz 3). Das Nähere regelt die Satzung d...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.1 Überwachungspflicht

Rz. 2 Die Überwachungspflicht ist als globaler Auftrag zu verstehen und beschränkt sich nicht etwa auf die Überwachung bestehender Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird damit der weitreichende Präventionsauftrag aus § 14. Zur Durchführung werden den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger über § 19 weitreichende Befugnisse eingeräumt. Die Befugnisse der Au...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2.4 Befugnisse nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 bis 8

Rz. 13 Die Befugnis zur Entnahme von Proben (Abs. 2 Satz 1 Nr. 6) steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 5. Die Befugnis, Proben vom Unternehmer anzufordern oder selbst zu entnehmen, muss sich auf das erforderliche Maß beschränken. Nur dann ist der Eingriff in das Eigentumsgrundrecht des Unternehmers aus Art. 14 Abs. 1 GG gerechtfertigt. Soweit der...mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 3 Rechtsprechung

Rz. 6 Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) vereinbar; sie verstößt insbesondere nicht gegen das Monopolverbot der Art. 81, 82 EGV und die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EGV. Auch stehen die Bestimmungen des siebten Buches SGB über die Versicherungs- und Beitragspflicht im Einklang mit dem GG. ...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1 Aus- und Fortbildungspflicht

Rz. 3 Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. 2.1.1 Verpflichtung Rz. 4 Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.2 Ermessensvorschrift

Rz. 7 Hinsichtlich Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 2, die nicht dem Unternehmen angehören, besteht keine Aus- und Fortbildungspflicht i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1. Ob die Träger der GUV auch insoweit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten, ist eine Ermessensentscheidung.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.5 Für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden

Rz. 15 § 23 Abs. 4 regelt die Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 3 Literatur

Rz. 12 Jung, Die Bedeutung des "Alles-aus-einer-Hand"-Prinzips im System der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung, BG 2005 S. 334. Paridon, Mobbing und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 2003 S. 154. Wolber, Arbeits- und Schülerunfall bei Inline-Skating, SozVers 2002 S. 141.mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 3 Literatur

Rz. 29 Janssen, Zur Befreiung öffentlich-rechtlich verfasster kirchlicher Arbeitgeber von der Insolvenzgeldumlagepflicht, NZS 2019 S. 130. Richter, Weiche Landung auf Kosten Dritter bei der Vorfinanzierung des Insolvenzgelds, NJW 2018 S. 982.mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.3 Verbot der Benachteiligung

Rz. 8 Abs. 3 regelt lediglich, dass Sicherheitsfachkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Vorteile genießen sie wegen ihrer Tätigkeit nicht. Sie erhalten keine gesonderte Vergütung, werden nicht wegen ihrer Aufgaben freigestellt und haben keinen besonderen Kündigungsschutz.mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 ist die Verpflichtung des Unternehmers zum präventiven Schutz der Versicherten geregelt (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Mit Abs. 2 soll sichergestellt werden, dass das Auseinanderfallen von Sachkosten- und Schulhoheitsträger die Prävention nicht beeinträchtigt (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Die Verpflichtung der Versicherten zur Unterstützung der Präventionsmaßnah...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 3 Literatur

Rz. 16 Hamacher, Weiterentwicklung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Teil 1 BePR 2021 S. 32; Teil 2 BePR 2021 S. 65. Reuchlien, Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen im Betrieb – Öffnung des Marktes für neue Anbieter, BG 2003 S. 604.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.3 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die in § 23 Abs. 1 Satz 1 begründete Pflicht der Träger der GUV beschränkt sich allerdings auf die erforderliche Aus- und Fortbildung. Mithin müssen sie von allen geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nur solche anbieten, die im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel namentlich mit den geringsten Kosten verbunden sind.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3 Kosten

Rz. 8 § 23 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Träger der GUV die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu tragen haben. 2.3.1 Kostenträger Rz. 9 Nach dem Wortlaut von § 23 Abs. 2 Satz 1 sind die Kosten für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von den Trägern der GUV nicht nur zu übernehmen, ...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7 Haftungs- und strafrechtliche Auswirkungen

Rz. 10 Bei Unfällen, die auf Verstößen gegen eine Unfallverhütungsvorschrift basieren, ist zu beachten: 2.7.1 Allgemeine zivilrechtliche Haftung Rz. 11 Allein aufgrund der Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften kann eine deliktische Haftung nicht begründet werden. Unfallverhütungsvorschriften sind keine Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist im Rahmen der...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.4 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 15 Gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer UVV nach Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, soweit die UVV für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Viele UVV enthalten darüber hinaus eigene Bußgeldtatbestände.mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.2 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 5 Anordnungen zur Erfüllung von Pflichten aufgrund der UVV nach § 15 kommen in Betracht, wenn Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgestellt werden. Angesichts des Überwachungsauftrags der Unfallversicherungsträger nach § 17 Abs. 1 besteht für sie die Verpflichtung zum Tätigwerden; ein Auswahlermessen besteht dann jedenfalls nicht. Auswahlermessen kommt n...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.2 Aus- und Fortbildung

Rz. 5 Bei der Ausbildung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Prävention nach dem Recht der GUV. Demgegenüber geht es bei der Fortbildung um die Fortsetzung organisierten Lernens nach dem Abschluss des Ausbildungsabschnitts. Maßgeblich für die (in diesem Zusammenhang rein akademische) Abgrenzung zwischen Aus- und ...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2 Befugnisse der Aufsichtspersonen

Rz. 9 Abs. 2 greift im Eingangssatz den generellen Präventionsauftrag des § 14 Abs. 1 auf. Darauf basieren die Befugnisse der Aufsichtspersonen, die in den nachfolgenden Nr. 1 bis 8 in einer beispielhaften nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") genannt werden. Die Befugnisse beziehen sich auf den räumlich-organisatorischen Bereich des Unternehmens, das in die Zustä...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.2 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Rz. 7 Abs. 2 umschreibt die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten. Diese haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Beschäftigten, es sei denn, der Arbeitgeber weist ihnen diese im Rahmen seines Direktionsrechts zu. Soweit sie keine Weisungsbefugnisse haben, können sie auch nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Sicherheitsfachkräfte sind nicht zu verwechseln mit ...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änderungen ergaben sich beim Normadressaten ("Unfallversicherungsträger" statt "Berufsgenossenschaften") und beim Pflichteninhalt ("Aufsichtspersonen" statt "technische Aufsichtsbeamte" sowie "in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl" statt "in der für eine wirks...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3.1 Kostenträger

Rz. 9 Nach dem Wortlaut von § 23 Abs. 2 Satz 1 sind die Kosten für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von den Trägern der GUV nicht nur zu übernehmen, wenn die Maßnahmen mittels bei den Trägern der GUV angestellten Personen durchgeführt werden. Erfasst ist auch die Konstellation, dass sich die Träger der GUV eines Dritten, mithin einer nicht bei ihnen in einem Anstellungsver...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.3 Regelungsgegenstände von UVV

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 enthalten eine Zusammenfassung von Regelungsbereichen, die Gegenstand von UVV sein können. Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dürfen UVV erlassen werden hinsichtlich der Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben. Diese U...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.1 Allgemeine zivilrechtliche Haftung

Rz. 11 Allein aufgrund der Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften kann eine deliktische Haftung nicht begründet werden. Unfallverhütungsvorschriften sind keine Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist im Rahmen der allgemeinen Deliktshaftung bei der Frage der Verkehrssicherungspflicht eine solche hinsichtlich der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift ...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die jahrelange Ausübung des Amts eines Sicherheitsbeauftragten hat den Arbeitsvertrag inhaltlich dabei abgeändert, dass auch die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter dem Arbeitgeber geschuldet wird. Der Arbeitnehmer kann von sich aus daher nur mittels Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund einer Änderungskündigung oder einer sonstigen vertraglichen Einigung die "Entpf...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.2 Gesetzeskonkurrenz

Rz. 5 Zu den Regelungen der EU bestehen Überschneidungen. Arbeitsschutzrichtlinien der EU sind zwingendes Recht. Solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, entfalten sie unmittelbares Recht (zur Bildschirmrichtlinie vgl. BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 47/95). Dabei sind die EU-Richtlinien als Mindestnormen zu verstehen; Abweichungen zugunsten verschärfter...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.8 Kosten

Rz. 16 Die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die aus § 15 resultieren, trägt der Unternehmer. Dazu gehören nicht nur die notwendigen sachlichen und personellen Einrichtungen im Betrieb, sondern auch notwendige persönliche Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer. Für den Fall, dass der Arbeitgeber trotz entsprechender Unfallverhütungsvorschrift keine Sicherheitsschuhe zur Verfügung stel...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann im Einzelfall erst und nur dann geahndet werden, wenn es nicht mehr in der Macht des Betroffenen liegt, seine Heranziehung durch Einlegung von Rechtsmitteln außer Vollzug zu setzen: OLG Dü...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.4 Pflicht zur Unterstützung der Aufsichtspersonen und Grenzen der Auskunftspflicht des Unternehmers

Rz. 15 Abs. 3 Satz 1 normiert gesondert die Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung der Aufsichtsperson, die bereits durch die Befugnisse der Aufsichtspersonen nach Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Abs. 3 Satz 2 normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht für den Unternehmer selbst und seine in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO bezeichnete Angehörige (Verlobte, Ehegatte, Lebensp...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Aufsichtspersonen für Anordnungen gegenüber Unternehmern und Versicherten (Abs. 1). Dazu erhalten die Aufsichtspersonen hoheitliche, ordnungspolizeiliche Kompetenzen, die auch gegen den Willen des Unternehmers durchsetzbar sind. Derartige Eingriffe sind jedoch nur im Rahmen der Befugnisse nach Abs. 1 und 2 zulässig und für die D...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.1 Verpflichtung

Rz. 4 Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Pflichteninhalt die Träger der GUV zu erfüllen haben. Diese Pflicht besteht nur gegenüber solchen Personen, die dem Unternehmen angehören (Umkehrschluss aus § 23 Abs. 1 Satz 2) und die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsg...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2.1 Befugnisse nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Rz. 10 Die Aufsichtspersonen haben die Befugnis, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen. Die Unternehmer sind verpflichtet, den Zutritt zu gewähren und Besichtigungen zu ermöglichen. Maßgeblich sind die Betriebs- und Geschäftszeiten des jeweiligen Unternehmens. Grundstücke und Betriebsstätten sind alle v...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3.2 Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten

Rz. 11 Erstattungsfähig sind die wegen der Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Diese drei Kostenpositionen sind aus sich heraus verständlich. Rz. 12 Die Erforderlichkeit besteht nur, wenn es keine kostengünstigere Fahrt, Verpflegung oder Unterbringung gibt, die geeignet ist, die Aus- oder Fortbildungs...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.1 Verantwortlichkeit des Unternehmers

Rz. 3 § 21 Abs. 1 regelt die Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der in seinem Betrieb nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Beschäftigten. Der Unternehmer hat dabei in personeller, sächlicher und organisatorischer Hinsicht für eine wirksame Prävention im Unternehmen Sorge zu tragen. Der Unternehmer kann die Pflicht auch auf andere Personen übertrage...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Pflicht des Arbeitgebers aus dem ASiG, unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann nach § 19 ASiG auch "dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet." Der Mögli...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.3 Duldungspflichten des Unternehmers und Grundrechtseinschränkung

Rz. 14 Gemäß Abs. 2 Satz 2 hat der Unternehmer Maßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis 7 zu dulden. Der Bußgeldtatbestand nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 knüpft an die Duldungspflicht an. Die Pflichten des Unternehmers nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 8 gebieten ein aktives Handeln des Unternehmers. Daher kommt in diesen Fällen eine Duldung nicht in Betracht. Falls der Unte...mehr