Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / V. Fazit

Das Lohnbuchhaltungsmandat ist sozialversicherungsrechtlich haftungsträchtig. Nach Auffassung einiger Gerichte können Steuerberater verpflichtet sein, sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die sich anlässlich dieses Mandates ergeben, in eigener Kompetenz zu klären. Jedenfalls aber – insbesondere wenn dem Berater die notwendigen Rechtskenntnisse fehlen – muss der Ber...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Eigene Vertretungsbefugnis des Steuerberaters

Der Steuerberater ist vertretungsbefugt in einem solchen Betriebsprüfungsverfahren der Träger der Rentenversicherung und in einem anschließenden Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten. Für das Klageverfahren ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG: "Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgeri...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / IV. Vertretungsbefugnis im Betriebsprüfungsverfahren der DRV

Wird der Streit um die Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-GF hingegen erst durch die Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV geführt, eröffnet sich für den Steuerberater – anders als im Statusfeststellungsverfahren – eine eigene Vertretungsbefugnis. 1. Überprüfung der Meldepflichten durch Träger der Rentenversicherung Die Träg...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Antrag auf Entscheidung durch Clearingstelle

Gemäß § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt – es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.7 Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen (Nr. 7)

Rz. 21 Hierher gehören nur Bezüge aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, die der Arbeitgeber (Dienstherr) aus dem bezeichneten Anlass gewährt (Zöller/Herget, § 850a Rn. 14). Ansprüche aus Sozialversicherung, deren Pfändung sich nach § 54 SGB I richtet, sowie solche aus Sterbekassen und auf den Todesfall abgeschlossenen Kleinlebensversicherungen, die unter § 850b Abs. 1 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / d) BGH v. 6.6.2019 – IX ZR 115/18

In seiner jüngsten Entscheidung[3] äußert sich der BGH zwar nicht ausdrücklich zur (fehlenden) Befugnis des steuerlichen Beraters, die Sozialversicherungspflicht eines GmbH-GF zu beurteilen. Gleichwohl führt der BGH seine Rechtsprechung "zwischen den Zeilen" fort: So wird aus der Entscheidung im Kontext mit der Vorentscheidung, wonach der Steuerberater eine sozialversicherung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 1. Keine eindeutige Rechtsprechungstendenz

Eine eindeutige Rechtsprechungstendenz zur Reichweite der sozialversicherungsrechtlichen Beratung im Lohnbuchhaltungsmandat lässt sich den unterschiedlichen Entscheidungen der Instanzgerichte und des BGH nicht entnehmen. U.E. ist Vorsicht geboten: Mit Blick auf die Rechtsprechung dürfte sich – allerdings abhängig vom jeweiligen Einzelfall – als Mindestmaß die Pflicht zum Hinwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 3 Funktionsweise von Zeitwertkonten

Zeitguthaben ansparen und später abbauen Zeitwertkonten ermöglichen, die Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter zu flexibilisieren, indem das Entgelt für einen Teil der geleisteten Arbeit nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern angespart wird. Die angesparten Guthaben werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in Form von bezahlter Freistellung abgebaut. Diese kann nach § 7c SGB IV ein...mehr

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Jung, SGB XII § 60 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungshilfe wurden zum gl...mehr

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Jung, SGB XII § 57 Persönliches Budget (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Anhang 2 / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / III. Bedarf des Elternteils

Rz. 12 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Anders als bei minderjähri...mehr

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Anhang 2 / 19. Elternunterhalt

Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9).mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / f) Die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit

Rz. 90 Von Nachteilen durch Krankheit ist die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit zu unterscheiden. BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 22 = BeckRS 2013, 11682 Wenn beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB – wie regelmäßig – die Krankheit selbst keine ehebedingten Ursachen hat, ist ein ehebedingter Nachteil denkbar, soweit ein Unterhaltsberecht...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / Fall 54: M1 5.000 EUR – M2 3.000 EUR – G – Elternunterhalt, Leistungsfähigkeit, zwei Unterhaltspflichtige, Haftungsverteilung –

Rz. 1 Der verwitwete Elternteil G der Geschwister M1 und M2 lebt im Pflegeheim. Nach Einsatz seines eigenen Einkommens und nach Berücksichtigung der Leistungen aus der Pflegekasse hat der vermögenslose G einen ungedeckten Restbedarf von monatlich 2.200 EUR. M1 hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 5.000 EUR (Jahresbruttoeinkommen ca. 180.000 EUR, monatliches Netto...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 11 Beim Elternunterhalt[10] handelt es sich – wie beim besonders praxisrelevanten Kindesunterhalt und beim Enkelunterhalt – um Verwandtenunterhalt. Siehe zum Elternunterhalt Nr. 19 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eine Unterhaltspflicht besteht also nur be...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile aus der Ehezeit

Rz. 71 Dass F während der Ehe unter Umständen weniger verdient hat und deshalb geringere Rentenanwartschaften aufgebaut hat, begründet keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Denn diese Einbußen werden grds. (nur) durch den Versorgungsausgleich kompensiert. BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 122/17 Rn 8 Der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge ist vornehmlich ...mehr

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Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / a) Die neue Einkommensgrenze

Rz. 8 Aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgt aber ein Anspruchsübergang nur noch bezüglich der Ansprüche, die sich gegen Kinder richten, deren Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 EUR beträgt. Wie bereits ausgeführt, wurden die BGB-Vorschriften nicht geändert. Nach diesen Vorschriften kann eine Unterhaltspflicht auch bei niedrigerem Einkommen oder gar nur bei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Normzweck

Rz. 1 Die Pfändungsverbote des Abs. 1 dienen dem Schutz des Schuldners vor einer "Kahlpfändung" (BGH, NJW 2005, 681 = Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW-RR 2005, 663; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = NJW-Spezial 2012, 41 = NJW-RR 2011, 1366) aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse (vgl. BGHZ 137, 193, 197 m.w.N. = WM 1998, 355 = NJW 1998, 1058 = DGVZ 1998, 1...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / c) Untergrenze

Rz. 56 Der Bedarf der Kindsmutter darf jedoch nicht niedriger als das Existenzminimum (960 EUR) angesetzt werden. BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB soll dem Berechtigten – wie auch der nacheheliche Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB – eine aus kind- und elternbezogenen Gründen notwendige persönliche Betreuung und Erziehung ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / V. Hinweis

Rz. 132 Solange nur ein deutlich erweitertes Umgangsrecht und eben noch kein echtes Wechselmodell vorliegt, kann der (überwiegend) betreuende Elternteil noch problemlos Kindesunterhalt geltend machen – sei es als Vertreter, sei es als Verfahrensstandschafter (vgl. § 1629 BGB). Problematisch wird dies jedoch, wenn ein Wechselmodell vorliegt bzw. im Streit steht (siehe hierzu ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben

Rz. 46 Wurde eine zuvor ausgeübte vollschichtige Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben (typischer Weise die Arbeitgeberkündigung), verlangt die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte:mehr

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Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 & Fallbeispiele Die Fallbeispiele haben jeweils auch eine Kurzbezeichnung wie beispielsweise M 2.000 EUR – F 0 EUR + K1 (2 J) + K2 (6 J). M steht für den Unterhaltspflichtigen unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. F steht für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. G steht für einen Großelternteil. neKM ist die Abkü...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 46 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass sich die Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch ausschließlich nach § 18 SGB IX (bis zum 31.12.2017: § 15 SGB IX) und nicht nach § 13 richtet. In § 18 Abs. 6 SGB IX ist die Kostenerstattung zum einen für die Fälle der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungserbringung (unaufs...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.7 Kostenerstattung bei Leistungen nach dem SGB IX (Satz 9)

Rz. 64 § 13 Abs. 3a Satz 9 stellt klar, dass für Leistungen der medizinischen Rehabilitation die §§ 14 bis 24 SGB IX zur Koordinierung und Kostenerstattung selbst beschaffter Leistungen (weiter) gelten. Diese enthalten zur Kostenerstattung hinsichtlich der einzuhaltenden weitgehend inhaltsgleiche Vorschriften. Im Hinblick auf die in Abs. 3a geregelte Selbstbeschaffung nach Fr...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 39d Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 durch Art. 1 Nr. 13 neu eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Hospiz- und palliative Versorgung der Versicherten ist auch eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 9 Hauner, Leistungsrechtliche Auswirkungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, Die Leistungen 2021 S. 345.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung eines Netzwerkkoordinators (Abs. 1) Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 fördern die Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich durch einen Zuschuss die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator (kritisch zur Finanzierungspflicht mit Rücksicht auf Art. 87 Abs. 2 GG Matt...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergangspflege im Krankenhaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 durch Art. 1 Nr. 13a neu eingefügt. Die Norm beruht auf den Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 19/3055...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektronische Kommunikation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und enthielt ursprünglich eine Satzungsermächtigung für Erprobungsregelungen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Durch Art. 1 Nr. 22, Art....mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostenerstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorsch...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 konkretisiert das in § 2 Abs. 2 normierte Sachleistungsprinzip und ordnet an, dass Ausnahmen hiervon nur zulässig sind, soweit eine Vorschrift des SGB V oder des SGB IX dies ausdrücklich vorsieht. Abgesehen von den ausdrücklich normierten Fällen eines Kostenerstattungsanspruchs dürfen die Krankenkassen daher Kosten nicht erstatten, die dadurch entstanden sind, d...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Förderrichtlinie (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 7 Der Verpflichtung aus Abs. 3 Satz 1 und 2 zur Schaffung einer Förderrichtlinie ist der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung nachgeko...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung eines Netzwerkkoordinators (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 fördern die Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich durch einen Zuschuss die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator (kritisch zur Finanzierungspflicht mit Rücksicht auf Art. 87 Abs. 2 GG Matthäus, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 39d ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 durch Art. 1 Nr. 13 neu eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 Satz 3 ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.3.2025 einen Bericht über die Entwicklung der Netzwerkstrukturen und die geleistete Förderung vorzulegen, um die Auswirkungen der Förderung durch die GKV bewerten zu können. Satz 4 verpflichtet die Krankenkassen sowie deren Landesverbände, dem GKV-Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39a ist erst auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen worden. Rz. 2 Art. 2 des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) änderte die Überschrift der Norm in "Stationäre und ambulante Hos...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 3 Literatur

Rz. 10 Brucklacher/Dunker, Der neue Anspruch auf Übergangspflege gemäß § 39e SGB V – noch viel Regelungsbedarf und Auslegungsspielraum, PflR 2021 S. 770. Brünner, Die Gesetzesänderungen durch das GVWG in der ambulanten und stationären Pflege sowie in der häuslichen Krankenpflege, Sozialrecht aktuell 2021 S. 281. Trefz, Übergangspflege: Offene Fragen mit Streitpotenzial, f&w 20...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Zum Teil wird bzw. wurde vertreten, dass von der Genehmigungsfiktion nur Leistungen umfasst sind, die dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen und damit von der Krankenkasse auch als Sachleistung erbracht werden dürften (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.9.2016, L 4 KR 320/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.5.2014, L 16 KR 154/1...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.2 Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 umfasst der Anspruch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Der Anspruch besteht für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Dokumentati...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.2 Kein fingierter Verwaltungsakt

Rz. 57 Die Genehmigungsfiktion vermittelt dem Versicherten eine "Rechtsposition sui generis" (kritisch dazu etwa Knispel, KrV 2021 S. 14, 19), die es ihm erlaubt, die Leistung (bei Gutgläubigkeit) selbst zu beschaffen und die es der Krankenkasse verbietet, die Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe kein Rec...mehr