Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 122 Sachlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Verordnungsermächtigung gemäß Abs. 1 Satz 1 ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Somit gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach wie vor der Bundesratsbeschluss v. 21.5.1885 (Bekanntmachung v. 22.5.1885, AN 1885 S. 143), ergänzt durch weitere Beschlüsse (AN 1886 S. 50; 1896 S. 363; 1901 S. 621) sowie insbesondere die Verordnung der Reichsregierung übe...mehr

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Jung, SGB VII § 121 Zuständ... / 2.3 Unternehmen der Seefahrt (Abs. 3)

Rz. 7 Im Hinblick auf den Begriff der Seefahrt, wozu die Küstenfischerei gehört (Die Küstenfischerei ist von der Binnenfischerei abzugrenzen, die in den Zuständigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft fällt), wird unabhängig von der Zweckrichtung der jeweiligen Schifffahrt nach dem gesetzlichen Wortlaut auf den räumlichen Geltungsbereich abgestellt. Auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Jung, SGB VII § 181 Durchfü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat die Lastenverteilung dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde übertragen, dessen Nachfolge seit 2020 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BSS) angetreten hat. Damit ist ein neutraler Sachwalter mit der Durchführung des Lastenausgleichs betraut. Unter dem Gesichtspunkt fehlender Eigeninteressen sind der Aufsichtsbehörde vergleichbare Auf...mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.2 Sonstige Zuständigkeit (Abs. 1 Nr. 2 bis 9)

Rz. 4 Der Bund ist sowohl für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ( § 2 Abs. 1 Nr. 1) als auch für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Meldepflichtigen gemäß SGB II und III zuständiger Unfallversicherungsträger (Nr. 2). Die Aufwendungen für die Versicherung dieses Personenkreises hat die Bundesagentur zu erstatten (§ 186 Abs. 3). Rz. 5 Die Zuständigkeitsregelung für die Betr...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unterstehen. Die Länder haben ihre ...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.1 Anzeigegründe

Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren...mehr

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Jung, SGB VII § 173 Zusamme... / 2.4 Ausgleich bei Unternehmenssitz in Berlin (Abs. 4)

Rz. 7 § 130 Abs. 2 Satz 4 fingiert Berlin als Sitz aller Unternehmen, die im Inland keinen Unternehmenssitz und auch keinen Bevollmächtigten bestellt haben. In diesen Fällen hätte bei regional gegliederten Unfallversicherungsträgern die für Berlin örtlich zuständige Berufsgenossenschaft Leistungen zu gewähren, ohne dass diesen zu realisierende Beitragsforderungen gegenüberst...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesentlichen dem früheren N...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.16 Ausnahme von den landwirtschaftlichen Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 schränkt den Begriff des landwirtschaftlichen Unternehmens für Haus-, Zier- und Kleingärten ein. Mittels einer Fiktion grenzt der Gesetzgeber die Haus-, Zier- und Kleingärten aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen aus und ordnet sie dem privaten eigenwirtschaftlichen Bereich der Erholung zu (BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 30/88). Die Vorschrift wei...mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst die §§ 653 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 sowie 654 RVO ab. Abs. 1 Nr. 2 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert und erneut geändert durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 302...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Sie regelt die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden. Der Inhalt war bisher in § 171f geregelt. Der bis zum Inkrafttreten ...mehr

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Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in dieser Vorschrift genannten Tätigkeiten sind ihrem Wesen nach eigenwirtschaftlicher Natur (Nr. 1) oder gewerblicher Art (Nr. 2) oder an sich einem Träger der öffentlichen Hand (Nr. 3) zuzuordnen. Wegen ihrer sachlichen und räumlichen Beziehung zum landwirtschaftlichen Unternehmen sollen sie als Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens der landwirtschaf...mehr

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Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2.2 Rechtsverordnung (Abs. 2)

Rz. 15 Dem in Nr. 6, 7, 9 und 11 angesprochenen Personenkreis ist gemeinsam, dass er Hilfe bei Unglücksfällen leistet. Der Gesetzgeber eröffnet mit der Regelung den Landesregierungen die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die genannten Hilfeleistenden dem Zuständigkeitsbereich der kommunalen Unfallversicherungsträger zuzuweisen. Sofern in einem Bundesland eine gemeinsame Un...mehr

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Jung, SGB VII § 121 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen dem vormaligen § 646 Abs. 1 sowie den §§ 835 bis 837 RVO. Abs. 2 erfuhr eine redaktionelle Änderung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Sommer, SGB V § 272 Sonderr... / 2.1 Zuführung von Mitteln an den Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 5 Der durch eine Krankenkasse von ihren Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) an den Gesundheitsfonds abzugebende Betrag wird nach Satz 1 oder 2 berechnet. Danach werden 2 verschiedene Grenzbeträge ermittelt, die sich an den durchschnittlichen Monatsausgaben der Krankenkasse orientieren. Der für die Krankenkasse günstigere Grenzbetrag wird angewendet. Davon wird ein Antei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 5 des Siebten Gesetzes zur Än...mehr

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Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 2.3 Arbeiten aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (Nr. 3)

Rz. 13 Arbeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung werden dem landwirtschaftlichen Unternehmen zugerechnet, wenn die Pflicht den landwirtschaftlichen Unternehmer in seiner Eigenschaft als Landwirt und nicht allgemein in seiner Eigenschaft als Bürger trifft. In Betracht kommen insoweit etwa Pflichten zur Erhaltung von Wegen, Deichen, Dämmen, Kanälen und Wasse...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ermöglicht den Krankenkassen und ihren Verbänden insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Ziele sind die Förderung der Gesundheit, Prävention, Versorgung chronisch Kranker und Rehabilitation. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitze...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.5 Beteiligung und Information des Verwaltungsrats bei Arbeitsgemeinschaften (Abs. 5)

Rz. 20 Für Arbeitsgemeinschaften, an denen der Spitzenverband beteiligt ist, gelten Abs. 2, 3 entsprechend (vgl. Rz. 10 bis 14). Der Vorstand hat den Verwaltungsrat im Vorfeld umfassend über die Chancen und Risiken einer Beteiligung zu unterrichten. Der Beschluss des Vorstands über eine Beteiligung ist nur wirksam, wenn der Verwaltungsrat zugestimmt hat. Über die Beteiligung...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.5 Garten- und Weinbau

Rz. 12 Der Gartenbau grenzt sich sowohl nach der Art der Erzeugnisse als auch nach der Art der Bewirtschaftung von den bäuerlichen Unternehmen ab. Gartenbau umfasst einerseits alle Tätigkeiten, die der Aufzucht hochwertiger pflanzlicher Bodenerzeugnisse wie etwa Blumen, Früchte, Pilze, Bäume, Sträucher dienen. Andererseits zeichnen sich Tätigkeiten gärtnerischer Art durch be...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.3 Kosten der kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sowie der Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (Satz 3)

Rz. 28 Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen tragen ebenfalls die Kosten der bei ihnen durchgeführten Prüfungen. Grundlage entsprechender Bescheide sind die tatsächlich entstandenen Kosten.mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.7 Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen (Abs. 7)

Rz. 24 Für die bis zum 31.12.2009 entstandenen Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen sind die Verpflichtungen nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes vollständig spätestens ab dem 1.1.2015 zu erfüllen. Das Altersteilzeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Wertguthaben ab einer bestimmten Größenordnung gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Krankenkassen, die...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Sie wurde mit Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung – LSV-OrgG – v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) sowie nochmals durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.200...mehr

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Jung, SGB VII § 173 Zusamme... / 2.1 Zusammenlegung und Teilung der Last (Abs. 1)

Rz. 3 Die Möglichkeit der Vergemeinschaftung nach Satz 1 bezieht sich dem Wortlaut nach ausschließlich auf Entschädigungslasten. Somit ist die solidarisch zu verteilende Last lediglich auf unfallbedingte Sach- und Geldleistungen begrenzt. Schieflagen, z. B. aufgrund hoher Verwaltungskosten, sind nicht Regelungsgegenstand der Vorschrift. Rz. 3a Die Verteilung, die sich entwede...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.1 Kosten der Krankenkassen (Satz 1)

Rz. 26 Die Krankenkassen haben die gesamten Kosten der Prüfung zu tragen. Dazu wird eine Umlage erhoben, die sich nach der Zahl der Mitglieder richtet. Es wird der durchschnittliche Mitgliederbestand eines Kalenderjahres nach der Statistik KM 1/13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.5 Personal- und Sachkosten (Satz 5 bis 9)

Rz. 30 Die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind nach den Übersichten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über die Personalkostenansätze zu berechnen. Entsprechend ist bei den Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach landesrechtlichen Regelungen zu verfahren. Fehlt es in einem Land an einer solchen ...mehr

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Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm geht im Wesentlichen auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. § 128 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) modifiziert worden. Durch Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.3 Forderungs- und Vermögensübergang (Abs. 3)

Rz. 31 Hat der GKV-Spitzenverband im Insolvenzfall Leistungen an ehemalige Beschäftigte der insolventen Krankenkasse zu erbringen, gehen die entsprechenden Forderungen auf den GKV-Spitzenverband über (Satz 1). Entsprechendes gilt für das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten einer Unterstützungskasse, wenn diese die Leistungen zu erbringen gehabt hätte. Dieser gesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.9 Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung

Rz. 16 Das Halten von Nutz- und Zuchttieren nach Abs. 1 Nr. 2 ist entweder ein Bestandteil des landwirtschaftlichen Unternehmens mit Bodenbewirtschaftung gemäß Abs. 1 Nr. 1 oder ein eigenständiges landwirtschaftliches Unternehmen nach Abs. 1 Nr. 2, wenn in diesem Zusammenhang keine Aufzucht von Bodengewächsen – etwa zur Fütterung der Tiere – erfolgt, sondern die Futtermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130d Preise... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 12 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung v. 9.8.2019 (BGBl. I S. 1202) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 16.8.2019 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 4 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 19.5.2020 (BGBl. I S. 1018) ist mit Wirkung zum 23.5.2020 in Abs. 5 Satz 1 die ...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Der Vorschrift dürfte in der Rechtsanwendung kaum praktische Relevanz zukommen. Die für die Finanzierung der Aufgaben eines Landesverbandes erforderlichen Mittel werden durch eine Verbandsumlage von seinen Mitgliedskassen sowie von den Krankenkassen derselben Kassenart mit Mitgliedern mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes aufgebracht (§ 211 Abs. 4)....mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.4 Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Abs. 3)

Rz. 17 Betreibt der Bund ein Unternehmen, für das wegen seiner wirtschaftlichen Ausrichtung an sich eine Berufsgenossenschaft zuständig wäre, kann er der sachlich und örtlich zuständigen Berufsgenossenschaft beitreten. Erfolgt dies, gilt der Bund als Unternehmer mit allen aus der Mitgliedschaft resultierenden Pflichten. Über den Beitritt und Austritt entscheidet das für die ...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.2 Prüfung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Landesverbände der Krankenkassen sowie von Organisationen und Einrichtungen der kassen(zahn-)ärztlichen Versorgung (Satz 2)

Rz. 17 Der Beratungsprüfung unterliegen auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit, das die Prüfzuständigkeit an das BAS übertragen hat (Satz 3). Rz. 18 Die Landesverbände der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bei einer dieser Stellen gebildete Prüfstelle ...mehr

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Jung, SGB VII § 121 Zuständ... / 2.2 Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Abs. 2)

Rz. 5 Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, die seit 1.1.2010 aus der Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen mit der See-Berufsgenossenschaft hervorging, ist mit Wirkung zum 1.1.2016 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland für die Seefahrt gemäß Abs. 3. Hinsichtlich abweichender Zuständigkeiten i. S. v. Nr. 2 zugunste...mehr

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Jung, SGB VII § 129 Zuständ... / 2.3 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 11 Nach Satz 1 fallen gemeindliche Verkehrsunternehmen einschließlich Hafen- und Umschlagbetriebe, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie Seefahrtsunternehmen nicht in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Unfallversicherungsträger, sofern das Unternehmen nicht von der kommunalen Gebietskörperschaft selbst, sondern von einer selbständigen juristischen Person betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.3 Verwaltungsvorschriften (Abs. 3)

Rz. 32 Das BMG kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen erlassen (Satz 1). Das ist bisher nicht geschehen. Das BAS hat aber ein Rundschreiben v. 4.11.2010 veröffentlicht, in dem vorübergehend bis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften durch das BMG vor allem die Kostenerstattung behandelt wird. Rz. 33 Zwischen d...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.18 Zuständigkeitswahrung (Abs. 4)

Rz. 27 Abs. 4 stellt sicher, dass die bisher durch Entscheidungen des Reichsversicherungsamts der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zugewiesene Unternehmen in deren Zuständigkeit verbleibt. Satz 2 enthält darüber hinaus eine Ermächtigung an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft diese Zuständig...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.7 Imkerei

Rz. 14 Imkerei wird betrieben, wenn ein Unternehmen Bienenstöcke zum Zweck der Erzeugung von Honig hält. Auch bei der Imkerei ist Gewerbsmäßigkeit für die Einstufung als versichertes Unternehmen der Landwirtschaft Tatbestandsmerkmal. Eine Imkerei als versichertes Unternehmen liegt beim Halten von 25 Bienenvölkern vor. Ab dieser Größe wird die Imkerei gewerbsmäßig betrieben (...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Jung, SGB VII § 173 Zusamme... / 2.3 Verteilung der Gemeinlast (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 regelt die Verteilung der gemeinsamen Last auf die Unternehmer. Die Vertreterversammlung der Lasten übernehmenden Berufsgenossenschaft entscheidet, wie die übernommene Last auf die einzelnen Unternehmer umgelegt wird. Soweit die Vertreterversammlung hiervon keinen Gebrauch macht, wird die übernommene Last im Rahmen der üblichen Verteilung auf die Beitragspflicht...mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.1 Unternehmen des Bundes (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Zu den Unternehmen des Bundes zählen alle Bundesverwaltungen und -behörden, die Bundesgerichte sowie die Bundeswehr mit ihren Unternehmen. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Bundeswehr obliegt der Unfallkasse des Bundes gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem obersten Hauptquartier der Alli...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.11 Unternehmen der Park- und Gartenpflege sowie Friedhöfe

Rz. 19 Unter die Park- und Gartenpflegeunternehmen fallen alle Unternehmen, die sich der Pflege eigener oder fremder Park- oder Gartenanlagen annehmen. Dies betrifft insbesondere die kommunalen Park- und Gartenpflegeunternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 fallen. Rz. 20 Der Begriff des Friedhofs bes...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.15 Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (SVLFG)

Rz. 24 Abs. 1 Nr. 8 konkretisiert § 131. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie ist nicht nur für die zuvor genannten Unternehmungen, sondern auch für alle Mitarbeiter der SVLFG zuständig. Rz. 24a Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer (bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen...mehr

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Jung, SGB VII § 123 Zuständ... / 2.12 Jagden

Rz. 21 Die Jagd umfasst alle mit der Ausübung der Jagd und der Hege zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehören über das Fangen und Erlegen von Tieren hinaus auch alle weiteren Tätigkeiten, die der Hege, Pflege und Erhaltung des Wildbestandes im Revier dienlich sind. Darum sind die Wildfütterung, die Errichtung von Wildzäunen und Hochsitzen sowie die Bewirtschaftung von Wild...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.1 Prüfung der Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften (Satz 1)

Rz. 14 Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen und der von ihnen eingerichteten Arbeitsgemeinschaften (§ 219) werden mindestens alle 5 Jahre geprüft. Zuständig sind das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder. Die Prüfbehörden sind jeweils für die ihrer Aufsicht unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich und beruht auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Inhaltlich ist § 129 mit dem früheren § 756 RVO zu vergleichen. Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurde Abs. 1 Nr. 1a eingefügt, Abs. 4 geändert sowie Abs. 2 und 3 aufgehoben durch Gesetz zur...mehr