Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.1 Satzungserfordernis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift schreibt den Landesverbänden der Krankenkassen vor, sich eine Satzung zu geben. Satzungsgeber ist der Verwaltungsrat der jeweiligen Kasse (§ 209 Abs. 4 SGB V i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Zum Begriff der Satzung vgl. § 34 Abs. 1 SGB IV.mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizinischer Dienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit löste die Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (MDK) den Vertrauensärztlichen Dienst (VäD) als sozialmedizinische Begutachtungs- und...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung der Landesverbände

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, 79 Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden mit Wirkung zum 1.1.1996 die Bezeichnungen in Abs. 1 Satz 1 s...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.1 Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zu meldenden Tatbestände (§ 28a Abs. 1 SGB IV), die Abgabe einer Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2 SGB IV), die Abgabe einer besonderen Jahresmeldung zur Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a SGB IV), den Inhalt der Meldungen (§ 28a Abs. 3 SGB IV), den Anspruch des Versicherten, den Inhalt der Meldungen in Textform mitgeteilt zu bekommen (§ 28a Abs. 5 SGB IV...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verfolgung des vermuteten Rechts auf Schadensersatz durch den Versicherten. Die Krankenkasse soll mit dem Patienten klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ihn bei der Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs unterstützen. Die Norm konkretisiert und erweitert als lex specialis den Beratungsanspruch des Versicherten (§ 15 SGB I). 1.1 Schade...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) zum 1.1.2016 neu eingeführt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Die Regelung beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern durchzuf...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Sie regelt, wer für sonstige versicherungspflichtige Personen die Meldepflichten (§§ 28a ff. SGB IV) wahrzunehmen hat. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1989 an durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten v. 20.2.2013 (BGBl. I S. 277) wurde m...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.4 Öffentlichkeit des Verwaltungsrats (Nr. 4)

Rz. 8 Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Sie sind damit auch für Personen zugänglich, die am Verfahren nicht beteiligt sind. Die Satzung kann aber Regelungen enthalten, die für bestimmte Tatbestände die Nichtöffentlichkeit vorsieht (§ 63 Abs. 3 SGB IV).mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Sie entspricht im Wesentlichen § 283 der bisherigen Fassung und regelt die Sonderstellung des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung vom 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirt...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgabendurchführung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Sie regelt, in welcher Weise das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG; § 139a) mit Arbeiten beauftrag...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.6 Aufbringung und Verwaltung der Mittel (Nr. 6)

Rz. 10 Die Bestimmungen über die Aufbringung und Verwaltung der Mittel haben einmal festzulegen, nach welchem Verfahren die Mittel aufzubringen sind und in welcher Höhe. In der Regel erfolgt die Aufbringung der Mittel durch Erhebung einer Umlage, was auch für besondere Zwecke geschehen kann. Für die Höhe der Umlage können beispielsweise die Mitgliederzahlen der Krankenkasse ...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.2 Schadenersatzansprüche

Rz. 15 Der Patient hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens durch erforderliche Heilbehandlungen, Ersatz des Verdienstausfalls sowie Schmerzensgeld, wenn der ärztliche Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist (haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität). Die Unterstützungsleistung durch die Krankenkasse wird unabhän...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.7 Jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung (Nr. 7)

Rz. 13 Es ist festzulegen, wie die jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung zu gestalten ist. Hierbei handelt es sich um Regelungen, die den Anforderungen von § 34 SGB IV i. V. m. § 31 SVHV entsprechen müssen. Danach erfolgt die Prüfung durch einen vom Vorstand bzw. vom Verwaltungsrat bestellten sachverständigen Prüfer, wenn keine ständige Prüfstelle vorhanden is...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.3 Finanzierung des Beirates (Abs. 3)

Rz. 8 Die DRV KBS trägt die Kosten der Tätigkeit des Beirates (Satz 1). Die Vertreter und deren persönliche Stellvertreter erhalten Reisekosten nach den Vorschriften des Bundes über Reisekostenvergütungen, Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 SGB IV sowie einen Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe eines Fünfzigstels der monatlichen Bezugsg...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Sie regelt, wer für sonstige versicherungspflichtige Personen die Meldepflichten (§§ 28a ff. SGB IV) wahrzunehmen hat. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v...mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Organisation und Verfassung (Abs. 1) 2.1.1 Gründung Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigun...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Meldepflicht (Abs. 1) Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zu meldenden Tatbestände (§ 28a Abs. 1 SGB IV), die Abgabe einer Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2 SGB IV), die Abgabe einer besonderen Jahresmeldung zur Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a SGB IV), den Inhalt der Meldungen (§ 28a Abs. 3 SGB IV), den Anspruch des Versicherten, den Inhalt der Meldungen in Textform mitgeteilt zu beko...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1) Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2 Rechtspraxis

2.1 Behandlungsfehler Rz. 13 Ein Behandlungsfehler ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt (BGH, Urteil v. 6.5.2003, VI ZR 259/02). Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, beim Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder or...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.2 Auszubildende des Zweiten Bildungswegs

2.2.1 Versicherungsbescheinigung (Abs. 2) Rz. 9 Auszubildende, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 HS 2), haben der Ausbildungsstätte ihren Versicherungsstatus nachzuweisen (Satz 1). In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Auszubildende gesetzlich versichert...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1 Organisation (Abs. 1)

2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts org...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Satzungserfordernis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Die Vorschrift schreibt den Landesverbänden der Krankenkassen vor, sich eine Satzung zu geben. Satzungsgeber ist der Verwaltungsrat der jeweiligen Kasse (§ 209 Abs. 4 SGB V i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Zum Begriff der Satzung vgl. § 34 Abs. 1 SGB IV. 2.2 Genehmigung (Abs. 1 Satz 2) Rz. 3a Die Satzung und ihre Änderungen bedü...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 18 Veröffentlichungen der MD und des MD Bund im Internet: www.mdk.de. Cramer, Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, 1998, 108-133.mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1 Organisation und Verfassung (Abs. 1)

2.1.1 Gründung Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft ...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Qualitätskontrollen (Abs. 1) Rz. 4 Der MD ist zuständig, Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern durchzuführen (Satz 1). Art und Umfang der Kontrollen werden durch den Auftrag definiert, aufgrund dessen der MD tätig wird. Die Kontrollen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen. Anhaltspun...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beauftragung des IQWiG (Abs. 1) Rz. 4 Der G-BA ist der alleinige Auftraggeber des IQWiG (Satz 1). Andere Einrichtungen wie z. B. Gerichte oder Krankenkassen sind nicht befugt, Aufträge zu erteilen. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese beim IQWiG vorliegende Informationen abrufen und zum konkreten Verfahren beiziehen (BSG, Urteil v. 13.12.2005, B 1 KR 21/04 R). ...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Organisation (Abs. 1) 2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften de...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.4 Unterstützung durch die Krankenkasse

Rz. 19 Die Unterstützung ist dem Versicherten aufgrund eines entsprechenden Antrags (§ 19 Satz 1 SGB IV) oder von Amts wegen zu erteilen (BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 4 RA 15/02 R). Die Krankenkasse wird von Amts wegen tätig, wenn sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt ein Beratungsbedarf ergibt (BSG, Urteil v. 26.4.2005, B 5 RJ 6/04 R m. w. N.). Rz. 20 Die Krankenkasse tr...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.3 Entschädigungen für Organmitglieder (Nr. 3)

Rz. 7 Die Entschädigungen für Organmitgliedersind in der Satzung zu regeln. Hierbei ist aber § 209 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 41 SGB IV zu berücksichtigen, sodass dem Satzungsgeber hier nur Spielraum für deklaratorische Regelungen und Verweise auf die Gesetzeslage verbleiben dürfte.mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.4 Arbeitsweise und Berichterstattung (Abs. 4)

Rz. 28 Das Institut erfüllt seine Aufgaben, indem es den medizinischen Nutzen nach den international üblichen und akzeptierten Standards der evidenzbasierten Medizin und die Wirtschaftlichkeit nach den hierfür maßgeblichen international anerkannten Standards, insbesondere der Gesundheitsökonomie bewertet (Satz 1). Das IQWiG geht bei seinen Bewertungen in vergleichbarer hoch qua...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Rechtsvorschrift bildet zusammen mit § 139a (Einrichtung des IQWiG) und § 139c (Finanzierung) eine Einheit, die mit dem GMG erstmals in das SGB V eingeführt worden ist. Es ist geregelt, wie das IQWiG seine Aufgaben (§ 139a Abs. 3) ausführt. Die Beauftragung erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA; Abs. 1). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.4 Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (Abs. 4)

Rz. 12 Die Arbeitsergebnisse aller Aufträge sind dem G-BA als Empfehlung zuzuleiten (Satz 1). Dazu gehören die Ergebnisse aufgrund von Einzelaufträgen des G-BA (Rz. 4), der Beobachtungspflicht (Rz. 5), des Generalauftrags des G-BA (Rz. 6), des Antragsrechts des BMG (Rz. 8) und der durch das BMG finanzierten Aufträge (Rz. 9). Rz. 13 Die Empfehlungen des IQWiG haben keinen normative...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 an neu in das SGB V eingefügt. Sie regelt, in welcher Weise das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG; § 139a) mit Arbeiten beauftragt wird, wer die Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.2 Zahl und Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und ihrer Vertreter (Nr. 2)

Rz. 6 Die Satzung enthält Bestimmungen über die Zahl und Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Vertreter aufzunehmen. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats richtet sich nach der Anzahl der Mitgliedskassen im Landesverband und ist auf höchsten 30 begrenzt (§ 209 Abs. 1). Sofern sich die Anzahl der Mitglieder des Verbandes während einer Wahlperiode ändert, ka...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11205. Arbeitsgruppen Ü1-MedJur, Forum MedJur (Hrsg.), Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen/Pflegekassen und MDK bei drittverursachten Gesundheitsschäden, insbesondere bei Behandlungsfehlern und Pflegefehlern, Stand: November 2009, veröffentlicht im Internet au...mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Rechtsvorschrift bildet zusammen mit §§ 139b (Aufgabendurchführung) und 139c (Finanzierung) eine Einheit, die mit dem GMG erstmals in das SGB V eingeführt worden ist. Rz. 5 Aufgrund der in der Norm enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung hat der G-BA (§ 91) das IQWiG gegründet (https://www.iqwig.de/). Es handelt sich um ein Expertengremium, das in seiner persönlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.4 Bekanntmachung und Inkrafttreten (Satz 4)

Rz. 14 Nach § 34 Abs. 2 SGB IV sind die Satzung und sonstiges autonomes Recht öffentlich bekannt zu machen. Das Publikationsorgan wird in der Satzung geregelt. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. Auf die Komm. zu § 194 Abs. 1 Nr. 11 wird verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.2 Genehmigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 3a Die Satzung und ihre Änderungen bedürfen als Wirksamkeitsvoraussetzung der Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Landesverband seinen Sitz hat. Dabei handelt es sich um die Aufsichtsbehörde des Landesverbandes (§ 208 Abs. 1). Die Genehmigung ist ein staatliches Mitwirkungsrecht, das sich auf die Rechtskontrolle beschränkt....mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.5 Beteiligung Betroffener (Abs. 5)

Rz. 32 Wesentlichen Betroffenen (§§ 140f, 140h; Patientenbeteiligungsverordnung v. 14.12.2003, BGBl. I S. 2753) ist in allen wichtigen Abschnitten des Bewertungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 1). Im Sinne der Norm betroffen sind Sachverständige der medizinischen, pharmazeutischen und gesundheitsökonomischen Wissenschaft und Praxis, Arzneimittelherstell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachkräften sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Orthopädietec...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.1 Schadensersatz

Rz. 3 Der Patient hat einen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens durch erforderliche Heilbehandlungskosten sowie auf Schmerzensgeld, wenn der ärztliche Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist (z. B. Lähmungserscheinungen im rechten Bein aufgrund einer Nervenschädigung durch einen fehlerhaften operativen Eingriff). Der Anspruch auf Schadensersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.1 Gründung

Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.3.1 Bewertung ausgewählter Krankheiten

Rz. 21 Das Institut bewertet den aktuellen medizinischen Wissensstand zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten (Nr. 1). Der aktuelle Wissensstand ist zu ermitteln, aufzubereiten und zu beurteilen.mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Kurz & bündig, Die MDK-Gemeinschaft, 8. Eigenauflage 2004. Der Sozialmedizinische Dienst, www.kbs.de/DE/SozialmedizinischerDienst/sozialmedizinischerdienst_node.html.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 3 Literatur

Rz. 17 Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Schlaeger, Wer bestimmt den Sitz eines Sozialversicherungsträgers?, SGb 2009 S. 19. Schnapp (Hrsg.), Probleme der Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, Tagungsband zum 6. Fachkolloquium des Instituts für Sozialrecht, Bochumer Schrifte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.4 Strafrechtliche Folgen

Rz. 10 Strafrechtlich kann es sich beim Behandlungsfehler insbesondere um fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) handeln. Beweiserhebung und Beweiswürdigung liegen beim Strafgericht.mehr