Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.5 Versicherte

Rz. 10 Versicherte sind nicht nach § 86 zur Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern verpflichtet. Für sie gelten die Vorschriften über die Mitwirkung am Sozialleistungsverfahren (§§ 60 ff. SGB I).mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.2.1 Anspruchsgrundlage

Rz. 18 Im Verhältnis der Leistungsträger untereinander begründet § 86 eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Aus § 86 ergibt sich eine Rechtspflicht zur Zusammenarbeit, die ggf. im Klageweg durchgesetzt werden kann (Hochheim, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: 8/2013, § 86 Rz. 12).mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigung des Auftrags

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt....mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft. Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 Abs. 1 Satz 3 geändert. Seitdem wird der Begriff der "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" (vorher "Kur- und Spezialeinrichtungen") verwendet.mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwirkungs- und Duldungspflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.2 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften (Abs. 1a)

Rz. 4 Nach § 94 Abs. 1a wird allen Sozialversicherungsträgern und deren Verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und den in § 19a Abs. 2 SGB I genannten Leistungsträgern ermöglicht, zur gegenseitigen Unterstützung, Abstimmung und koordinierten Zusammenarbeit Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Arbeitsgemeinschaften können als solche nicht wiederum Mitglied von Arbeitsgemeinschaft...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen

Rz. 11 Sozialleistungen sind die in § 11 SGB I genannten Leistungen. Sie müssen in einem Einzelfall geeignet sein, die sozialen Rechte eines Einzelnen zu verwirklichen. Die Vorschrift rechtfertigt keine Eventualanfragen, die vorsorglich vor Eintritt des Einzel- oder Leistungsfalls gestellt werden. Ist z. B. noch keine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, ist eine vorsorgliche Anf...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.10 Berufsberatung zu den Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 34 Die Regelung in Nr. 5 greift insbesondere den Förderungsgrundsatz auf und verdeutlicht zusätzlich über die sich schon aus dem SGB I ergebenden Auskunfts- und Beratungspflicht die Bedeutung der Leistungserbringung für die Entscheidungen des Ratsuchenden. Gegenstand der Beratung wird stets das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium sein, das für die Vorhaben des Ratsuch...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 86 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Nachteile, die sich aus der in mehrere Leistungsträger gegliederten Sozialverwaltung ergeben können, auszugleichen. Gleichzeitig sollen auch die Nachteile vermieden werden, die aus der Aufteilung in mehrere Träger, die innerhalb eines Leistungsbereichs tätig sind (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger), resultieren. ...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.1 Kündigung (Satz 1)

Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 96 ist im Zusammenhang mit den §§ 62 und 65 SGB I zu lesen. Die letztgenannten Vorschriften sind die Rechtsgrundlage für die Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen als Voraussetzung für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Leistungen zu gewähren sind. § 65 SGB I enthält den Grundsatz, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt hat, ...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.3 Beratung

Rz. 14 § 14 SGB I räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein, soweit Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch betroffen sind. Der Rat der Fachkraft der Agentur für Arbeit zielt auf eine überlegt und abgewogene Ausübung des individuellen Gestaltungsraumes. Die Gegenstände und Themengebiete des Rats enthält die Li...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 93 ergibt sich, inwieweit die Regeln über den vertraglichen Auftrag auch für den gesetzlichen Auftrag gelten. Ein gesetzlicher Auftrag ist jedes Auftragsverhältnis, das sich auf eine gesetzliche Regelung zurückführen lässt. Ein entsprechender Auftrag muss daher nicht auf einem Parlamentsgesetz beruhen, seine Rechtsgrundlage kann auch eine Rechtsverordnung sein. Um...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2005 durch das Berufsbildungsreformgesetz v. 23.3.2005 (BGBl. I S. 931) in das SGB III eingefügt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurden mit Wirkung zum 1.8.2016 die...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2.1 Arbeitgeber

Rz. 8 Arbeitgeber ist, wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 SGB IV weisungsbefugt ist, bzw. die Arbeitsorganisation, in die der Beschäftigte eingegliedert ist, vorgibt oder vorgeben kann. Auskunftspflichtig sind auch die Arbeitgeber aus den in der Vergangenheit beendeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Auskunftspflicht kann auch den zukünftigen Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.1.2 Herstellungs- und Schadensersatzansprüche

Rz. 17 Aus einer Verletzung des § 86 kann der Leistungsempfänger, da § 86 kein subjektives Recht zu seinen Gunsten begründet, keinen Herstellungs- oder Schadensersatzanspruch ableiten (so auch Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 13.12.2018, § 86 Rz. 63). Insbesondere das Bestehen eines Anspruchs aus Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG wird aber b...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt.mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 99 werden die Regelungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I in den Grenzen des § 65 Abs. 1 SGB I auch auf Angehörige des Leistungsempfängers oder sonstige Personen erstreckt. Die vorgenannten Vorschriften verpflichten ausschließlich den Leistungsempfänger bzw. den Antragsteller auf Sozialleistungen. § 99 trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) um die Sätze 2 und 3 im Abs. 3 ergänzt. Diese Änderungen wurden wiederum durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückgenommen, so dass § 96 wieder seine ursprüngliche Fassung hat. Der...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.1.1 Grundsätze der Erhebung und Dokumentation

Rz. 5 Die Untersuchungsergebnisse sollen so erhoben und dokumentiert werden, dass sie auch bei der Prüfung anderer Sozialleistungen im Hinblick auf die Feststellung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen verwendet werden können. Dies soll sowohl für die Leistungsgewährung durch den gleichen wie auch für Leistungen eines anderen Leistungsträgers gelten. Die Vorschrift ist...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist mit Wirkung zum 1.7.1983 in Kraft getreten. Die Sätze 4 und 5 des Abs. 1 wurden mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 24.12.1988 angefügt. Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 geändert. Die letztgenannten Bestimmungen wurden erneut durch Gesetz v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) ab dem 1.1.1990 g...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.4 Datenschutzrechtliche Fragen

Rz. 13 Die von § 96 geforderte Weitergabe von Untersuchungsergebnissen stellt eine Offenbarung personenbezogener Daten dar, die einer gesetzlichen Legitimation bedarf, welche sich nicht per se aus § 96 ergibt. Die Offenbarung ärztlicher Untersuchungsergebnisse ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn den Betroffenen eine Offenbarungspflicht trifft (§ 69 Abs. 1 Nr. 1, § 76 A...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 91 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt. Eine Vorgängervorschrift ist nicht vorhanden. Es war aber bereits im Jahr 1980 vom BSG festgestellt worden (Urteil v. 11.9.1980, 1 RA 75/79), dass der Grundgedanke des Auslagenersatzes, wie in § 670 BGB festgelegt, auch für öffentlich-rechtliche Auftragsverhältn...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.4 Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (Abs. 1a)

Rz. 22 § 98 Abs. 1a wurde durch das Dritte SGB-ÄndG v. 30.6.1995 eingefügt. Er trägt der Rechtsänderung Rechnung, die mit dem gleichen Gesetz im SGB IV (§ 28p) vorgenommen wurde. Nach dem ab 1.1.1996 geltenden Recht besteht die Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen nur noch im Einzelfall. Betriebsprüfungen, die den ordnungsgemäßen Fluss...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.8 Arbeitsmarktberatung zu Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 25 Zu den Leistungen der Arbeitsförderung ist schon nach § 14 SGB I zu beraten. Gleichwohl gehört die Erteilung von Auskunft und Rat im Rahmen der Arbeitsmarktberatung zu den Leitungen der Arbeitsförderung wegen der vielfältigen Anknüpfungspunkte zu den Beratungsfeldern in Abs. 1 Satz 2 Nr. 6. Insofern kann gesagt werden, dass die allgemeine Beratungspflicht in Abs. 1 Sa...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.2 Behandlung von Daten während der Vermittlungstätigkeit

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 trifft für personenbezogene Daten sowie für Daten über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die noch weitergehende Bestimmung, dass eine Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall Voraussetzung für die nach der gesetzlichen Klarstellung zum 26.11.2019 Verarbeitung (statt zuvor Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) ist. Hierfür gilt § 67b Abs. 2 und 3 S...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.1 Berufsberatung

Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Ungeachtet etwaiger Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund oder Land, Behörde oder Schule kommt es in der Zukunft darauf an, dass lebensbegleitend, beginnend in der Schule...mehr

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Jansen, SGB X § 101a Mittei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 101a Abs. 1 entsprach der bis 1995 im Melderecht geregelten Pflicht der Meldebehörden, Sterbefälle unverzüglich dem Postrentendienst der Deutschen Post AG mitzuteilen. Die Einfügung des § 101a in das SGB X verdeutlicht, dass es sich hier um eine bereichsspezifische Sonderregelung handelt. Die Vorschriften des Melderechts lassen nämlich grundsätzlich Datenübermittlung...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erforderlichkeit von Daten Rz. 3 Der Arbeits-/Ausbildungsvermittler, der durch privatrechtliche Vereinbarung tätig wird, soll im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die für den öffentlichen Bereich geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften keine weitergehenden Befugnisse erhalten. Das betrifft schon das Fragerecht des Arbeitgebers. Der Gesetzge...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Durchführung von Aufgaben (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Übertragen werden können sowohl eigene Aufgaben wie auch zugewiesene Aufgaben. Bei Arbeitsgemeinschaften können auch die durch § 94 zugewiesenen Aufgaben auf Dritte übertragen werden. 2.1.1 Dritte Rz. 4 Dritte i. S. d. § 97 sind Rechtspersonen, die nicht Leistungsträger, nicht Verbände, nicht Arbeitsgemeinschaften i. S. v. § ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1 Verrechnungsersuchen (Abs. 1)

2.1.1 Leistungsträger Rz. 6 Leistungsträger sind die in § 12 SGB I bezeichneten Behörden und Körperschaften. Maßgeblich ist die Berechtigung, durch Erlass eines Verwaltungsaktes Leistungen festzustellen und zu gewähren. In diesem Zusammenhang sind auch entsprechend berechtigte Arbeitsgemeinschaften (vgl. § 94) Leistungsträger. 2.1.2 Nachzahlung Rz. 7 Der Begriff der Nachzahlung...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.2 Zusammenarbeit zur Aufgabenerfüllung

2.2.1 Gesetzliche Nebenpflicht Rz. 11 Die Pflicht zur Zusammenarbeit besteht im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Leistungsträger und umfasst alle Bereiche, in denen Aufgaben vom jeweiligen Leistungsträger ausgeübt werden. Der Begriff der Aufgabenerfüllung begrenzt sich nach der Vorschrift aber auf das Kerngeschäft. So können die nicht an den ärztlichen Zulassungsverfahren bet...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kreis der Auskunftspflichtigen Rz. 3 Verpflichtet sind Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. § 100 ist im Zusammenhang mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu sehen. Hiernach sind dem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder dem Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung be...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.2 Forderungsübergang (Abs. 2)

2.2.1 Überblick Rz. 16 Der Abs. 2 des § 87 hat nur eine geringe praktische Bedeutung. Es finden sich gesetzliche Forderungsübergänge etwa in § 50 Abs. 1 SGB I oder § 332 SGB III. Hauptsächlich werden sich Anwendungsfälle aufgrund des § 332 SGB III ergeben, wonach die Bundesagentur für Arbeit durch Anzeige laufende Ansprüche auf Geldleistungen auf sich überleiten kann, um Erst...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Planungen Rz. 5 Planungen sind auf Verwaltungshandeln bezogene Absichten und deren Verwirklichung. Die Pflichten aus § 95 beziehen sich nur auf Planungen, nicht auf das an deren Ende stehende Ergebnis, den Plan. Die Abstimmung der betroffenen Stellen muss daher keine Auswirkung auf den letztlich verabschiedeten Plan haben (Herbst, in: KassKomm, SGB X, Stand: 103. EL März ...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3 Rechtsfolgen

2.3.1 Ansprüche zugunsten des Leistungsempfängers 2.3.1.1 Anspruchsgrundlage Rz. 16 Eine Drittwirkung zugunsten eines durch mangelnde Zusammenarbeit der Leistungsträger benachteiligten Versicherten entfaltet § 86 nicht. Der Versicherte kann sich nicht auf § 86 im Sinne einer Anspruchsgrundlage gegenüber den beteiligten Trägern berufen. § 86 bezweckt zwar den Ausschluss der Ben...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.4 Örtlicher Wirkungskreis

Rz. 8 Eine Arbeitsgemeinschaft kann örtlich, regional oder überregional tätig sein.mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kündigung (Satz 1) Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss sc...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.2 Ansprüche der Leistungsträger untereinander

2.3.2.1 Anspruchsgrundlage Rz. 18 Im Verhältnis der Leistungsträger untereinander begründet § 86 eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Aus § 86 ergibt sich eine Rechtspflicht zur Zusammenarbeit, die ggf. im Klageweg durchgesetzt werden kann (Hochheim, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: 8/2013, § 86 Rz. 12). 2.3.2.2 Sekundäransprüche Rz. 19 Eine "grobe" Verletzung des § 86 führt i...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzlicher Auftrag Rz. 3 § 93 regelt nur gesetzliche Auftragsverhältnisse. Zu unterscheiden von den gesetzlichen Auftragsverhältnissen sind die Fälle des Auftrags, die durch Rechtsgeschäft i. S. eines öffentlich-rechtlichen Vertrags begründet werden. Ein gesetzliches Auftragsverhältnis kann durch förmliches Gesetz oder durch eine aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Arbeitsmarktberatung erhalten Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu erhalten Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung (vgl. § 30). Damit werden beide Seiten von (potenziellen) Arbeitsverträgen durch die Agentur für Arbeit beraten. Auskunft und Rat sind auf Nachfrage zu erteilen, Arbeitsmarktberatung kann aber auch zunächst n...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsakten (Abs. 1) Rz. 3 Die in § 94 Abs. 1 aufgeführten Arbeitsgemeinschaften sind zum Erlass von Verwaltungsakten befugt. Diese Kompetenz hatten sie bereits vor Inkrafttreten des § 94. Es handelt sich insoweit um eine Bestandsschutzvorschrift, die ausschließlich auf die in Abs. 1 genannten Arbeitsgemeinschaften anwendbar ist. 2.2 Mitgli...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ärztliche Untersuchungen und psychologische Eignungsuntersuchungen (Abs. 1) Rz. 3 Regelungsgegenstand des § 96 Abs. 1 sind nur die von Sozialleistungsträgern veranlassten Untersuchungsmaßnahmen. Diese müssen Antwort auf die Frage geben, ob die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. Andere Untersuchungsergebnisse (z. B. ärztliche Entlassungsberichte) werden...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1) Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die let...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten der Vorschrift Rz. 5 Adressaten des § 86 sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die im SGB X genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen. 2.1.1 Leistungsträger Rz. 6 Verpflichtet werden von § 86 vor allem Leistungsträger nach § 12 SGB I . Nach der sich aus § 12 SGB I ergebenden Legaldefinition sind Leistungsträger die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Kö...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berufsberatung Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Ungeachtet etwaiger Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund oder Land, Behörde oder Schule kommt es in der Zukunft darauf an, dass lebensbegleitend, begin...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattung von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1 und 2) Rz. 3 Erstattet werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Sozialleistungen nach § 11 SGB I , demnach die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Diese Sozialleistungen müssen für den Auftraggeber in Ausübung des Auftragsgeschäftes erbracht worden sein. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld als Werter...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.2 Kündigungsberechtigte

Rz. 5 Kündigungsberechtigt sind sowohl der Beauftragte wie auch der Auftraggeber. Die Kündigung steht in ihrem Ermessen ("kann ... kündigen").mehr