Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.1 Ansprüche zugunsten des Leistungsempfängers

2.3.1.1 Anspruchsgrundlage Rz. 16 Eine Drittwirkung zugunsten eines durch mangelnde Zusammenarbeit der Leistungsträger benachteiligten Versicherten entfaltet § 86 nicht. Der Versicherte kann sich nicht auf § 86 im Sinne einer Anspruchsgrundlage gegenüber den beteiligten Trägern berufen. § 86 bezweckt zwar den Ausschluss der Benachteiligung des Versicherten, die sich aus dem V...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.2.2 Enge Zusammenarbeit

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 86 kann es sich nicht nur um eine gelegentliche, im Belieben des Leistungsträgers und von seinen jeweiligen Interessen abhängige Zusammenarbeit handeln. Gefordert ist vielmehr eine möglichst dichte Verknüpfung der koordinationsfähigen und -bedürftigen Aktivitäten der verpflichteten Träger, eben eine "enge" Zusammenarbeit. Eine Befassung oder Ko...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 2.1 Verwaltungsakte durch den Beauftragten (Abs. 1)

Rz. 4 § 89 Abs. 1 stellt klar, dass die vom Beauftragten zu erlassenden Verwaltungsakte im Namen des Auftraggebers ergehen müssen. Das Auftragsverhältnis muss damit gegenüber dem Sozialleistungsberechtigten oder dem Betroffenen offengelegt werden. Der Beauftragte besorgt daher ein Fremdgeschäft im Namen des letztlich zuständigen und verantwortlichen Auftraggebers. Eine Krank...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.1 Kreis der Auskunftspflichtigen

Rz. 3 Verpflichtet sind Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. § 100 ist im Zusammenhang mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu sehen. Hiernach sind dem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder dem Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigt, die unbedingte Offenbarung...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2.1.2 Beteiligung freier Träger und Gebietskörperschaften

Rz. 7 Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 sollen auch die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen an der Planung, insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung, beteiligt werden. Gebietskörperschaften sind Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke in ihrer Eigenschaft als Verwaltungseinheiten des Landes. Freie Träger sind...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.1 Ärztliche Untersuchungen und psychologische Eignungsuntersuchungen (Abs. 1)

Rz. 3 Regelungsgegenstand des § 96 Abs. 1 sind nur die von Sozialleistungsträgern veranlassten Untersuchungsmaßnahmen. Diese müssen Antwort auf die Frage geben, ob die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. Andere Untersuchungsergebnisse (z. B. ärztliche Entlassungsberichte) werden nicht von § 96 erfasst. Grundsätzlich gehören auch nicht Gutachten, die nach A...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2005 durch das Berufsbildungsreformgesetz v. 23.3.2005 (BGBl. I S. 931) in das SGB III eingefügt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurden mit Wirku...mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 2.2 Bearbeitung von Widersprüchen (Satz 2)

Rz. 7 § 90 Satz 2 regelt die Bearbeitung von Rechtsbehelfen im Auftragsverhältnis. Zunächst gestattet die Vorschrift, sowohl beim Auftraggeber wie auch beim Auftragnehmer Widerspruch einzulegen ("erhebt der ..".). Die Vorschrift konkretisiert damit § 84 Abs. 1 SGG, wonach der Widerspruch bei der den Verwaltungsakt erlassenden Stelle einzulegen ist. Aus § 90 Satz 2 ist zu fol...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.3.1 Beginn der 2-Monats-Frist

Rz. 12 Die 2-Monats-Frist beginnt mit dem Datum des Nachzahlungsbescheids, wenn das Ersuchen bereits vor Erlass des Bescheids eingegangen ist, ansonsten mit dem Eingang des Ersuchens. Grundsätzlich beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Ersuchen. Die Frist kann auch bei einer telefonischen Unterrichtung durch den ersuchenden Träger in Lauf gesetzt werd...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.1 Erstattung von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 3 Erstattet werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Sozialleistungen nach § 11 SGB I , demnach die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Diese Sozialleistungen müssen für den Auftraggeber in Ausübung des Auftragsgeschäftes erbracht worden sein. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld als Wertersatz zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Der Wert einer Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.3 Verbot der Bildung einer Zentraldatei (Abs. 3)

Rz. 12 § 96 Abs. 3 untersagt die Bildung einer Zentraldatei von mehreren Leistungsträgern für Daten der ärztlich untersuchten Leistungsempfänger. Entsprechende Vereinbarungen sind rechtswidrig. Rechtswidrig gewonnene Erkenntnisse dürfen im Verwaltungsverfahren nicht verwertet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, Untersuch...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.3 Zeitpunkt der Kündigung (Satz 2)

Rz. 6 Nach Satz 2 des § 92 besteht grundsätzlich keine Frist für die Kündigung. Das hat seinen Grund in den unterschiedlichen Materien, die einer Erledigung durch Auftrag zugänglich sind. Der Auftraggeber muss den Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Kündigung aber so wählen, dass sich der Beauftragte auf den Wegfall des Auftragsgeschäfts einstellen kann. Der Beauftragte muss ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.3 Anwendung des § 87 auch auf Erstattungsansprüche?

Rz. 19 Fraglich ist, ob § 87 auch auf Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 angewandt werden kann. Dies kann vermutet werden, nachdem das System gesetzlicher Forderungsübergänge im Sozialrecht zum großen Teil durch Ersatz- und Erstattungsansprüche abgelöst worden ist. Eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 87 wurde im Gesetzgebungsverfahren angeregt (...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hinsichtlich des Regelungsgehalts korrespondiert § 101 mit § 100. Aufgrund der im SGB X eingeführten datenschutzrechtlichen Regelungen (vgl. §§ 67 ff., 76) sind Leistungsträger zum Schutz der bei ihnen geführten und gespeicherten Daten verpflichtet und haben auch gegenüber dem behandelnden Arzt keine Offenbarungsbefugnis mehr. § 101 schafft damit eine Rechtsgrundlage, ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.2.2 Leistung mit befreiender Wirkung gegenüber dem erwerbenden Leistungsträger

Rz. 17 § 87 Abs. 2 erweitert den Anwendungsbereich des § 87 auch auf die Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs. Nach Verstreichen der 2-Monats-Frist kann die Leistung mit befreiender Wirkung nach § 87 Abs. 2 Satz 2 gegenüber dem anderen Träger ausbezahlt werden. Dies bedeutet, dass der andere – ursprünglich berechtigte – Träger seinen Zahlungsanspruch auch nicht mehr im...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.3 Erstattung von Kosten (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Der Auftrag muss entsprechend den Regelungen im BGB unentgeltlich und fremdnützig ausgeführt werden (vgl. §§ 662 ff. BGB). Der Beauftragte hat lediglich einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. § 91 Abs. 2 spricht hier in diesem Zusammenhang von Kosten. Der umfassende Kostenbegriff nach § 30 Abs. 2 SGB IV umfasst auch die Erstattung der in § 91 Abs. 1 genannten S...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.5 Zahlung eines Vorschusses (Abs. 3)

Rz. 10 Der Auftraggeber hat dem Beauftragten nach § 91 Abs. 3 einen angemessenen Vorschuss für die erforderlichen Aufwendungen zu zahlen. Haushaltsrechtlich dürfen die Sozialleistungsträger lediglich Aufwendungen für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufwendungen finanzieren. Für die Übernahme eines fremden Geschäftes kann daher die Zahlung eines Vorschusses erforderlich sein...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 100 ist die Auskunftpflicht des Arztes oder der Angehörigen eines anderen Heilberufs gegenüber den sozialrechtlichen Leistungsträgern. Die Auskunftspflicht ist in ihrer Ausgestaltung im Wesentlichen § 98 nachgebildet. Eine Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers zu erteilen. Die Auskunftspflicht besteht nur, wenn und soweit die Aus...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärk...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.7 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 98 Abs. 5 Satz 1 handelt ordnungswidrig, wer vorätzlich oder leichtfertig (Nr. 1) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 1 oder (Nr. 2) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 6 oder Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vol...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 89 sind die Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie auch das Außenverhältnis des Auftraggebers zum Betroffenen (Sozialleistungsberechtigten). § 89 stellt klar, dass das Auftragsverhältnis einem Mandatsverhältnis gleicht, in dem der Beauftragte im Namen des Auftraggebers handelt, wobei dem Auftraggeber ein Auskunfts-, P...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.4 Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 9 Die Angehörigen der medizinischen Heilberufe haben kein Recht, die Auskunft aus Gründen des § 65 SGB I zu verweigern. Dieses Recht steht nur den Antragstellern auf eine Sozialleistung zu. Ein Recht, die Auskunft im Rahmen des § 100 zu verweigern, haben auch die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärzte und Angehörige medizinischer Heil...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.3 Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 7 Der Umfang der Auskunftspflicht ist durch § 65 SGB I begrenzt. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit sind von Amts wegen zu beachten. Die Auskunft kann nur im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen des Angehörigen oder der sonstigen Personen verlangt werden. Daneben können Sachverhalte erfragt werden, die im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Unterhaltspflicht oder ...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 97 ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen Verwaltungsaufgaben von einem Leistungsträger, von einem Verband von Leistungsträgern oder einer Arbeitsgemeinschaft auf Dritte übertragen werden können. § 97 selbst ist keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Übertragung, sondern setzt das Bestehen einer Rechtsgrundlage voraus. Eine entsprechende gesetzliche ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.3.2 Mehrere Verrechnungsersuchen

Rz. 14 Bei mehreren gleichen Verrechnungsersuchen und dem gleichen Verrechnungsgrund beginnt die Frist mit dem Eingang des ersten Ersuchens bzw. im Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom ersten Ersuchen. Bestehen mehrere Verrechnungsgründe und mehrere Ersuchen, beginnt die Frist jeweils mit Eingang/Kenntnisnahme des jeweiligen Ersuchens (Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.4 Arbeitsgemeinschaften

Rz. 9 Fraglich ist, ob Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 verpflichtet sind. Nach § 94 Abs. 1 können bestimmte Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsakte zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erlassen. Entsprechende Arbeitsgemeinschaften, unter deren Dach sich Leistungsträger zusammengeschlossen haben, bzw. die von Leistungsträgern entsprechend mit der Leistungsgewährung...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 101 werden die Leistungsträger verpflichtet, Ärzten Untersuchungsbefunde zu übermitteln, sofern diese für die Behandlung benötigt werden. Zum Begriff der Behandlung wird auf die Legaldefinition in § 28 SGB V verwiesen. Die Überlassung von Befunden erfolgt auf Verlangen des behandelnden Arztes. Behandelnder Arzt ist, wer mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag...mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2.1 Planungen

Rz. 5 Planungen sind auf Verwaltungshandeln bezogene Absichten und deren Verwirklichung. Die Pflichten aus § 95 beziehen sich nur auf Planungen, nicht auf das an deren Ende stehende Ergebnis, den Plan. Die Abstimmung der betroffenen Stellen muss daher keine Auswirkung auf den letztlich verabschiedeten Plan haben (Herbst, in: KassKomm, SGB X, Stand: 103. EL März 2019, § 95 Rz...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 2.2 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Die Auskunftspflicht umfasst alle Untersuchungsbefunde, die mit der Anfrage des behandelnden Arztes angefordert worden sind und sich im Gewahrsam des Leistungsträgers befinden. Unter Umständen kann auch eine Auskunft, die der Leistungsträger im Rahmen von § 100 erfragt hat, im Ergebnis wiedergegeben werden. Auch psychologische Gutachten gehören zu den zu offenbarenden ...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 2.2 Anwendbare Vorschriften

Rz. 4 Nach § 93 sind auf einen gesetzlichen Auftrag § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. Im Umkehrschluss folgt aus § 93, dass weitere Regelungen des Auftragsverhältnisses als die in § 93 genannten nicht (auch nicht entsprechend) angewandt werden können. Nach herrschender Ansicht sollen auf gesetzliche Auftragsverhältnisse ergänzend allgemeine R...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.1.2 Auswahlkriterien

Rz. 5 § 97 Abs. 1 normiert Auswahlkriterien, die bei der Auswahl der Dritten, auf die Aufgaben übertragen werden sollen, zu gelten haben. Der Dritte muss Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bieten. Die Auswahl des Dritten erfolgt im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung, wobei die in § 97 Abs. 1 gena...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.6 Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 12 § 91 Abs. 4 lässt von den Abs. 1 bis 3 abweichende Vereinbarungen zwischen Beauftragten und Auftraggeber zu. Ausdrücklich wird die Zulässigkeit der Pauschalierung von Erstattungen genannt. Allerdings lässt Abs. 4 insbesondere im Hinblick auf die grundsätzliche Gesetzesbindung des Auftraggebers und des Auftragnehmers jegliche Regelung vermissen, in welchem Umfang abgewi...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.3 Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 7 Eine bestimmte Rechtsform ist für die Arbeitgemeinschaft nicht vorgeschrieben. Deshalb stehen alle Möglichkeiten, die das Gesellschaftsrecht bietet, zur Verfügung. Das gilt auch für das häufig gewählte Modell der BGB-Gesellschaft. Ausgeschlossen ist jedoch die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft; denn diese kann nur durch einen staatlichen Hoheitsakt g...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Rz. 2a Die Vorschrift bezweckt eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlung und der darüber geführten Statistik durch die Bundesagentur für Arbeit. Ihrer Einfügung in das SGB III ging ein Beschlus...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.6 Arbeitsmarktberatung zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 betrifft die betriebsinterne Aus- und Fortbildung, insbesondere die laufende Personalqualifizierung. Die Digitalisierung verändert nach der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz, mit dem die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer seit 2019 verstärkt werden soll, auch die Anforderungen, die Arbeitgeber an ihr Personal stellen (Kurzberich...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Erfordernis von Auftragsgeschäften innerhalb der Sozialversicherungsträger erklärt sich aus der Gliederung des Systems der Sozialversicherung. So können anlässlich der Sozialleistungserbringung Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Trägern entstehen, die es erforderlich machen, Aufträge zu erteilen, da eine sinnvolle Fallbearbeitung im Rahmen einer bloßen K...mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Sätze 1 und 2 des § 90 haben verschiedene Anwendungsbereiche: Satz 1 ist nur für den Fallgruppenauftrag anwendbar, nämlich dann, wenn der Antragsteller bereits weiß, dass ein anderer als der dem Grunde nach zuständige Leistungsträger die Antragsbearbeitung im Weg eines Auftrages übernimmt. Satz 2 bezieht sich auf alle Auftragsverhältnisse zu dem Zeitpunkt, in dem d...mehr

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Jansen, SGB X § 101 Auskunf... / 2.1 Einwilligung des Betroffenen

Rz. 4 Der Arzt hat die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Aus der Erklärung der Einwilligung darf der Leistungsträger auch schließen, dass es sich um den behandelnden Arzt handelt. Die Einwilligung muss einzelfallbezogen erteilt werden. Eine allgemeine Erklärung, wonach der behandelnde Arzt die notwendigen Befundunterlagen ggf. anfordern dürfe, reicht nicht aus.mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.5 Bekanntmachung der Kündigung (Satz 4)

Rz. 9 Eine Kündigung ist bei einem Auftragsverhältnis, das nach § 88 Abs. 4 bekannt gegeben werden musste, auf dem gleichen Weg zu veröffentlichen. Unerheblich ist, ob die Kündigung aus wichtigem Grund oder innerhalb des regelmäßigen Kündigungszeitrahmens erfolgte (§ 92 Satz 4 i. V. m. § 88 Abs. 4).mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 91 ist die finanzielle Abwicklung von Auftragsverhältnissen. Dem Beauftragten steht nach § 91 Abs. 1 grundsätzlich ein Aufwendungs- und nach Abs. 2 grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch zu. Auch hat der Beauftragte einen Anspruch auf Gewährung eines angemessenen Vorschusses (§ 91 Abs. 3). Von § 91 Abs. 1 bis 3 abweichende Vereinbarungen ...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5 Auskunftsverweigerungsrecht nach Abs. 2

Rz. 24 Der Abs. 2 des § 98 regelt die Grenzen der Mitwirkung. 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1) Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wor...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 In § 87 sind 2 Fallgestaltungen, das Verrechnungsersuchen (Abs. 1) und der gesetzliche Forderungsübergang (Abs. 2), enthalten. 2.1 Verrechnungsersuchen (Abs. 1) 2.1.1 Leistungsträger Rz. 6 Leistungsträger sind die in § 12 SGB I bezeichneten Behörden und Körperschaften. Maßgeblich ist die Berechtigung, durch Erlass eines Verwaltungsaktes Leistungen festzustellen und zu gew...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.1 Durchführung von Aufgaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Übertragen werden können sowohl eigene Aufgaben wie auch zugewiesene Aufgaben. Bei Arbeitsgemeinschaften können auch die durch § 94 zugewiesenen Aufgaben auf Dritte übertragen werden. 2.1.1 Dritte Rz. 4 Dritte i. S. d. § 97 sind Rechtspersonen, die nicht Leistungsträger, nicht Verbände, nicht Arbeitsgemeinschaften i. S. v. § 94 und auch keine öffentlich-rechtlichen Träg...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.6 Aufsicht (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 94 Abs. 2 Satz 1 unterliegen die Arbeitsgemeinschaften staatlicher Aufsicht. 2.6.1 Umfang Rz. 12 Die Arbeitsgemeinschaften, die Leistungsträger und ihre Verbände sind nach § 94 Abs. 2 Satz 1 HS 1 an das Gesetz und Recht gebunden, das für sie maßgebend ist. Das bedeutet, dass die Arbeitsgemeinschaften auch das Recht, das für ihre Mitglieder gilt, zu beachten haben...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.2 Kreis der Auskunftspflichtigen

Rz. 7 Auskunftspflichtig sind im Rahmen des § 98 Arbeitgeber und die ihnen nach § 98 Abs. 3 Gleichgestellten. 2.2.1 Arbeitgeber Rz. 8 Arbeitgeber ist, wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 SGB IV weisungsbefugt ist, bzw. die Arbeitsorganisation, in die der Beschäftigte eingegliedert ist, vorgibt oder vorgeben kann. Auskunftspflichtig sind auch die Arbeit...mehr

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Jansen, SGB X § 101a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Aus § 101a ergibt sich eine Ausweitung der sozialen Leistungsbereiche, für die die Sterbefallmitteilungen und Adressänderungen verwendet werden dürfen. Dies entspricht dem Bedürfnis der Praxis. Es werden damit z. B. auch die Versorgungsverwaltung, die Träger der Sozialhilfe, die Pensionsbehörden, die Zusatzversorgungseinrichtungen im öffentlichen Dienst und die Tarifve...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umgang und die Verwendung von Daten, die im Zuge der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt worden sind. Sie setzt datenschutzrechtliche Aspekte außerhalb der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit in geltendes Recht um. Gegenüber den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ist si...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.6 Zweckmäßigkeit

Rz. 14 Die Beauftragung muss aus den in § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Erwägungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, zweckmäßig sein. Die Zweckmäßigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen Erfüllung dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Beurteilungsspielraum zukommt (Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 13.12.2018, § 88 Rz...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2 Auskunft zur Entrichtung von Beiträgen

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ist als ein Sonderfall oder eine Ergänzung der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht nach § 28 SGB IV weniger strengen Anforderungen unterworfen. Diese Auskunftspflicht dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Beitragseinzugs. Sofern ein Verlangen nach Auskunft in diesem Rahmen notwendig ist, ergibt sich auch eine Rechtf...mehr