Fachbeiträge & Kommentare zu Software

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Haftung für Software und selbstlernende Systeme.

Rn 170 Zunehmend werden auch Verkehrspflichten beim Inverkehrbringen unsicherer Software thematisiert (s etwa Raue NJW 17, 1841, 1843 ff, im Ansatz auch Bilski/Schmid NJOZ 19, 657, 660). Schwierig ist hier insbesondere, dass jedenfalls komplexe Software kaum je fehlerfrei sein dürfte, so dass der anzusetzende Pflichtenstandard problematisch ist (dazu etwa Schaub JZ 17, 342, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unkörperliche Kaufgegenstände.

Rn 17 Wichtige Einzelfälle sind: (1) Strom und Gas. Beides sind gem Art 2 Nr 5 lit b WKRL als Waren anzusehen, soweit in begrenztem Volumen oder bestimmten Menge verkauft. Die Begriffe Sache und Ware sind fast deckungsgleich, wobei Letztere nicht im Wege der Zwangsvollstreckung usw verkauft werden (Meller-Hannich DAR 21, 493, 497). Strom- (Staud/Beckmann Rz 39; ohne Zitat vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nr 6.

Rn 21 Die Bereichsausnahme in Nr 6 betrifft näher bestimmte Verträge über freie und quelloffene Software. Sie setzt Art 3 V lit f DIRL um, dem es um die Anerkennung des Beitrags von freier und quelloffener Software für Forschung und Innovation geht (ErwGr 32 DIRL). Die Bereitstellung dieser Art von Software unterfällt den §§ 327 ff nicht, wenn der Unternehmer sie ohne Bezahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 2 ProdHaftG – Produkt.

Gesetzestext Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität. Rn 1 Produkte iSd § 2 sind bewegliche Sachen iSd § 90 BGB sowie die nicht von § 90 BGB erfasste Elektrizität (s dazu insb BGHZ 200, 242 Rz 7). Auch Tiere werden als von § 2 ProdHaftG erfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Waren mit nicht notwendigen digitalen Produkten (Abs 2).

Rn 4 II regelt die anwendbaren Vorschriften, wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Ware handelt, die in einer Weise digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, dass die Ware ihre Funktionen auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann. In Abgrenzung zur ›Ware mit digitalen Elementen‹ gem §§ 327a III, 475b (welche dem Anwendungsbereich der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sachverbindungen.

Rn 23 Zu unterscheiden sind: Rn 24 (1) Zusammengehörende Gegenstände wie Komponenten einer HiFi- oder Produktionsanlage, Hard- und Software einer EDV-Anlage können eine einheitliche Kaufsache sein mit der Konsequenz, dass teilweise Nicht- oder Schlechterfüllung dem Käufer auch Rechte im Hinblick auf die gesamte Kaufsache gewährt (§ 323 V; MüKo/Westermann § 433 Rz 9; zur aF zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. EDV.

Rn 107 Mangel nein: durch Update beseitigbare Veralterung von Software (LG Freibg CR 08, 556); Mangel offen: diverse Mängel von Arztpraxis-Software (Köln ZGS 03, 392), jew zu aF, zum Verbrauchsgüterkauf s nunmehr §§ 327 ff, 475a ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschaffenheitsmerkmale.

Rn 27b In § 434 II 2 werden Merkmale der Kaufsache aufgezählt, welche unter den Begriff der Beschaffenheit zu subsumieren sind. Diese Aufzählung verzichtet zwar auf die Verwendung des einleitenden Wortes ›insbesondere‹, hat aber trotzdem keinen abschließenden Charakter (BTDrs 19/27424, 23; Lorenz NJW 21, 2065, 2066; Schörnig MDR 21, 1097, 1099). Die aufgeführten Aspekte sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. 2Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. 3Wenn der Unternehmer d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachlicher Schutzbereich.

Rn 189 Die Verletzung einer Verkehrspflicht des Produzenten manifestiert sich regelmäßig in einem Fehler des Produkts. Sieht man jedoch – wie hier – die Produkthaftung als Spezialfall der Haftung für Verkehrspflichtverletzung an, ist haftungsbegründend nicht der Produktfehler, sondern die Verletzung einer der oben genannten Pflichten. Dadurch reduziert sich auch der Streit u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängelrechte (Nr 2).

Rn 6 Die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln des verbundenen bzw enthaltenen digitalen Produkts richten sich nach § 327d ff, zB bei mangelhafter Smartphone-App oder Cloud-Anbindung. Bei einem Kauf von Waren, die nicht notwendige digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, kann das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bei Mängeln an der Sache selbst oder die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Begrifflichkeiten (Abs 1).

Rn 3 Zeitlich sind alle ab 1.1.22 geschlossenen Verträge erfasst, für die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge kann auf die Kommentierung zur 16. Aufl verwiesen werden. § 475b gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe über Waren mit digitalen Elementen, bei denen der Unternehmer oder ein Dritter die Bereitstellung der digitalen Elemente schuldet. Erfasst ist entspr den Regeln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sache.

Rn 8 Es gilt grds der Sachbegriff des Kaufrechts (§ 433 Rn 4), einschl Tieren und ausschl Immobilien (s Rn 7); die Waren können neu oder gebraucht sein (arg II 2, § 476 II 1). Klarer dürfte werden, ob Gas, Wasser und nun auch Strom bei Lieferung per Leitung und nicht in Behältnissen erfasst sind (bislang dafür BTDrs 14/6857, 62 zu Nr 103, 17/12637, 44; evtl abw 14/6040, 243; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Wirtschaftsgüter mit materiellen und immateriellen Komponenten

Rn. 647 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Einheitliche Qualifikation: Ein WG mit unselbstständigen materiellen und immateriellen Komponenten ist einheitlich, dh als insgesamt materiell bzw insgesamt immateriell zu qualifizieren (vgl Kählert/Lange, BB 1993, 613, 614). Untergeordnete Körperlichkeits- bzw Unkörperlichkeitsanteile sind für die weitere steuerliche Behandlung irrelevant....mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / II. Kosten des Verfahrens

1. Allgemeines Zu den Kosten des Verfahrens gehören, so das LG, die Gebühren und Auslagen der Staatskasse, einschließlich derjenigen Kosten, die im Ermittlungsverfahren durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstanden sind (§ 464a Abs. 1 S. 1, 2 StPO). § 3 Abs. 2 GKG verweise wegen der Kosten auf die in der Anlage 1 aufgeführten Gebühren und Auslagen. Gem. Nr. 9015 GK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 37 Beeinträchtigungen der Sachsubstanz sind insb die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache (auch zB durch erhebliche Verunreinigung, BGH DB 64, 65 f, unbefugtes Plakatieren, LG Bonn NJW 73, 2292, 2293 f [LG Bonn 15.06.1973 - 5 S 50/73]; AG Leipzig NJW-RR 98, 240 [AG Leipzig 18.07.1997 - 5 C 5887/97] oder Sachverbrauch, durch unaufgeforderte Telefaxwerbung, Hamm OLGR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. 2Preis im Sinne dieses Untertitels ist auch eine digitale Darstellung eines Werts. (2) 1Digitale Inhalte sind Daten, die in dig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachen.

Rn 4 Erfasst sind bewegliche (zB Pkw, Jaeger, VersR 11, 50 ff) und unbewegliche Sachen iSd § 90 (zB Grundstück, Karlsr NJW-RR 02, 951). Für Tiere gilt aufgrund von § 90a der § 809 entspr. Urkunden sind Sachen iSd § 809, sofern sie nicht von § 810 umfasst werden. Technische Aufzeichnungen ohne Urkundenqualität fallen unter § 809, zB Tonbänder, Computerprogramme (KG NJW 01, 23...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität, II 2–4.

Rn 11 Die Legaldefinitionen setzen Art 2 Nr 10–12 DIRL um. Dabei betrifft der Begriff der Funktionalität die Funktionsweise des digitalen Produkts an sich, während sich Kompatibilität und Interoperabilität auf das Funktionieren des digitalen Produkts im Zusammenspiel mit anderer Hard- oder Software beziehen (BTDrs 19/27653, 55). Die Interoperabilität betrifft mithin – im Geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsmittel.

Rn 10 Sicherungsmittel können abtretbare gegenwärtige, künftige, bedingte, befristete u ungewisse Forderungen (§ 398 Rn 13–16), auch auf Rückgewähr einer Grundschuld (BGH ZIP 11, 2364 Rz 8), aber auch sonstige übertragbare Rechte (§ 413 Rn 2–8) sein, wie zB Grundschulden (BGH NJW 74, 185), Patente (Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213, 1216), Markenrechte (Lwowski/Hoes WM 99, 77...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsobjekte.

Rn 3 Der Begriff der Rechtsobjekte als Oberbegriff für die (körperlichen) Sachen und die (nicht körperlichen) Rechte sowie die Tiere wird im System des BGB vorausgesetzt. § 90 spricht vom Gegenstand als Oberbegriff von Sache und Recht. Hinzu kommen im Gesetz teilw Regelungen für Sachgesamtheiten oder das gesamte Vermögen (§§ 92 II, 311b II, III). Zu Daten, Software und digit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreiber eines Online-Marktplatzes ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246d des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen angeboten werden. (3) Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch die Verwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Spezialvorschriften für digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der DIRL wurde die Norm ergänzt um den neu geregelten Vertragsgegenstand des digitalen Inhalts. Die Ergänzung gerade an dieser Stelle folgt daraus, dass Software als ›sonstiger Gegenstand‹ iSd Norm anzusehen und die Bereitstellung eines digitalen Inhaltes oft kaufrechtlich eingekleidet ist (BTDrs 19/27653, 82). Durch die speziellen Regelungen zu digitalen Produ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Montageanleitung; Installationsanleitung.

Rn 42 Entspr gilt für den Begriff der Anleitungen. Die Formulierung spricht beispielhaft (›einschließlich‹) von Montage- und Installationsanleitungen, auch andere Anleitungen, insb Bedienungsanleitungen, sind aber umfasst (Schulze/Saenger Rz 21). Anleitung meint jede Form von Darstellung, textliche Erläuterung, Schnittbogen, technische Pläne, EDV-mäßige Instruktion, die das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Anwendbarkeit der §§ 535 ff wird ausdr auf digitale Produkte erweitert. Dies entspricht BGH NJW 07, 2394 [BGH 15.11.2006 - XII ZR 120/04], wonach Software, die auf einem Datenträger verkörpert ist, als (Miet-)Sache iSd § 90 betrachtet wurde (primär Klarstellung). Neu ist, dass mit ›digitalen Inhalten‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ nach Unionsrecht jetzt für sämtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Definition des Sachmangels gilt primär für den Sachkauf. Auf Rechte, die ein Recht zum Besitz gewähren, ist sie anwendbar für die Sache (§ 453 III, s § 453 Rn 10), auf sonstige Gegenstände (ausgenommen Software) iSd § 453 I, soweit sie Sachmängel haben können (§ 453 Rn 8, 15–33). Die Neuregelung des Sachmangelbegriffs ist nur für Vertragsschlüsse ab dem 1.1.22 maßge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsbereich.

Rn 2 Vorrangig gilt für Verbraucherverträge über digitale Produkte das einheitliche Gewährleistungsrecht des Abschn 3 Titel 2a. § 535 I 2 wird durch § 327d ausgeschlossen. Typische Cloud-Services sowie Application Service Providing, bei denen es um die temporäre Nutzung von Software geht, wurden bereits mietrechtlich qualifiziert (BGH NJW 07, 2394 [BGH 15.11.2006 - XII ZR 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regressanspruch bei unterbliebener Bereitstellung.

Rn 2 Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c I 1 Gebrauch gemacht hat. Nach ErwGr 78 S 3 DIRL soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.3 Ausbildungsmittel und Prüfungsgebühren

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG beschreibt die mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG korrespondierende Pflicht, dass dem Auszubildenden die notwendigen Mittel für die Ausbildung und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass etwaige Prüfungsgebühren vom Ausbildenden übernommen werden müssen, ergibt sich zusätzlich aus § 37 Abs. 4 BBiG. Hinweis Digitales mobiles Ausbilden Wegen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung oder zumindest zu der Gefahr einer Betriebsuntersagung führt (BGH ZIP 23, 640...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 651 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bewegliche WG sind: bewegliche Sachen iS § 90 BGB; Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (R 7.1 Abs 3 S 2 EStR 2012, zur Abgrenzung s Rn 162), einschließlich Photovoltaikanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Aufdach- oder dachintegrierte Anlagen handelt (R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012 iVm R 7.1 Abs 3 ES...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fehlerkategorien.

Rn 7 Häufig werden für die Haftung nach dem ProdHaftG die Fehlerkategorien der allg deliktsrechtlichen Produkthaftung – mit Ausnahme der vom ProdHaftG nicht erfassten Produktbeobachtungsfehler – herangezogen (zB BTDrs 11/2447, 17 f; BGHZ 181, 253 Rz 12; NJW 23, 3159 Rz 24 ff; Ddorf 19 U 41/07; Frankf GesR 10, 440; Nürnbg NZV 14, 523, 524f). Diese – von der RL nicht vorgegebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Anknüpfungsregel bezieht sich auf die gesamte außervertragliche Produkthaftung, erfasst also verschuldensabhängige und -unabhängige Haftung gleichermaßen und unabhängig davon, ob die Regeln auf nationalem Recht beruhen oder europäisch (insb durch die ProdHaftRL) geprägt sind (s.a. KOM [03] 427 15; Staudinger AnwBl 08, 1, 14) und ob sie nur Verbraucher oder jedermann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glade, Immaterielle Anlagewerte in HB und StB 1991; Welf Müller, Innovation – Probleme der Aktivierung und Passivierung, DStZ 1991, 385; Schubert, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1994, 362; Hayn, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im internationalen Vergleich, IStR 1996, 355/405; Kronner, Entgeltlicher Erwerb und Erwerb im Tauschwege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 24 Auf Gewerberaumvermieter und andere Vermieter, zB Vermieter von Fahrzeugen, Filmen, Software etc, ist das AGG ohne Einschränkungen anzuwenden, soweit die Voraussetzungen des § 19 I Nr 1 AGG vorliegen (dazu § 19 AGG Rn 4 ff); ggf ist der Schwellenwert des § 19 V 3 AGG dort für das Merkmal ›Massengeschäft‹ analog anwendbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mit digitalem Produkt verbundene Mietsache, III.

Rn 6 Anwendungsausschlüsse gem § 578b I, II gelten analog nur für diejenigen Bestandteile des Mietvertrags, die das digitale Produkt betreffen. Anwendungsfälle: Multimedia-System bei Kfz-Miete; Dokumentenscanner mit Cloud-Speicher, App zu einem Mietgegenstand. Bei Mängeln greifen nur insoweit die §§ 327b–d.mehr