Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Überblick

Rz. 15 Die nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsgüter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Wirtschaftsgüter müssen angeschafft oder hergestellt sein (Rz. 16). Die Wirtschaftsgüter müssen zum Anlagevermögen eines inländischen[1] Betriebs (Rz. 17) gehören. Die Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beweglich sein (Rz. 18). Die Wirtschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 17 Zum Anlagevermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Wirtschaftsgüter, die vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit angeschafft oder hergestellt werden, gehören vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung an zum Anlagevermögen, wenn sie bei ihrer Lieferung oder Fertigstellung dazu bestimmt sind, dem Betrieb da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Durch die in § 7g EStG genannten Höchstgrenzen soll die Förderung auf kleine und mittlere Betriebe konzentriert werden (vgl. BR-Drs. 303/83, BT-Drs 10/336 sowie 11/285). Ziel der Vorschrift ist es, Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Unternehmen und damit ihre Investitions- und Innovationskraft zu stärken. Die Abschreibungsvergünstigung ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4 Bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 18 Bewegliche Wirtschaftsgüter können nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sein[1]. Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern[2]. Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Betriebsvorrichtungen[3], auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.5 Neue Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 19 Die Sonderabschreibung des § 7g EStG kann nach der Rechtslage bis einschließlich Vz 2007[1] nur für die Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern beansprucht werden. Zur Auslegung dieses Merkmals kann auf die Verwaltungsanweisungen zum Investitionszulagenrecht zurückgegriffen werden. Praxis-Beispiel Die vom Investor angeschaffte Maschine, eine für Schrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Größenmerkmale und Art des Betriebs

Rz. 10 Bei neu gegründeten Betrieben gelten die Größenmerkmale allerdings – anders als für den nunmehr geltenden Investitionsabzugsbetrag (siehe Neukommentierung zu § 7g EStG Rz. 10ff.) – nicht im Jahr der Betriebseröffnung, weil in diesem Fall (Erstjahr) noch keine maßgeblichen Feststellungen vorhanden sind bzw. gemacht werden können. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1 Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder von Teilherstellungskosten lässt § 7g EStG a. F. nicht zu. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist nach allgemeinen Grundsätzen – unter Berücksichtigung des § 9b EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.3 Für die Größenmerkmale maßgeblicher Stichtag (§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG a. F.)

Rz. 12 Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist weiterhin der zum Zeitpunkt der Investition geltende Einheitswert relevant[1] von 122.710 EUR ab 2002 (vgl. Rz. 5ff.). Das steuerliche Betriebsvermögen darf am Ende des der Anschaffung oder Herstellung des neuen Anlageguts vorangegangenen Wirtschaftsjahrs bei Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, die ihren Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.1 Auflösung wegen Investition (Abs. 4 S. 1)

Rz. 62 Ist das Wirtschaftsgut, für dessen Investition die Rücklage gebildet wurde, tatsächlich angeschafft oder hergestellt worden, so ist die Rücklage i. H. v. 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F.). Eine Auflösung in voller Höhe kommt also nur dann in Betracht, wenn die Höhe der Anschaffungs- ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.2 Anspruchsberechtigung – Betriebsbezogenheit (§ 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 EStG a. F.)

Rz. 37 Nach § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG a. F. darf eine Ansparrücklage nur gebildet werden, wenn der Betrieb des Stpfl., in dem die Rücklage gebildet werden soll, am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in § 7g Abs. 2 EStG a. F. genannten Größenmerkmale erfüllt. Ein Betrieb ist für die Beurteilung der Größenmerkmale nicht eröffnet, bevor alle wesentlichen Grundla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Bei nach dem 31.12.1996 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern[1] richtet sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen nur noch nach der Höhe des der Steuerbilanz zu entnehmenden Betriebsvermögens (einschl. Grundstücke). Die Wertgrenze wurde von 240.000 DM auf ein Betriebsvermögen von 204.517 EUR angehoben (sei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1.2 Herstellungskosten

Rz. 32 Vgl. § 255 Abs. 2 HGB sowie R 6.3 EStR. Herstellungskosten sind danach alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen. Zu den Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören deshalb auch die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter, soweit sie bestimmungsgemäß zur He...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1.1 Anschaffungskosten

Rz. 31 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören außer dem Anschaffungspreis – abzüglich der Anschaffungspreisminderungen – alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Versetzung des Wirtschaftsguts in einem betriebsbereiten Zustand s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Restwertabschreibung

Rz. 35 Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die AfA nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer[1]. War der Stpfl. im Begünstigungszeitraum von der degressiven AfA zur linearen AfA übergegangen, muss er jetzt zum zweiten Mal auf die AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer übergehen. Die Restnutzungsdauer ist nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.3 Bemessung der (regulären) AfA gem. § 7 Abs. 1 und 2 EStG neben  § 7g EStG

Rz. 4 Die Inanspruchnahme des § 7g EStG bewirkt eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die degressive AfA im Folgejahr[1], also nicht – wie bei der linearen AfA – erst nach Ablauf des Begünstigungszeitraums des § 7g EStG. Im Lauf des Begünstigungszeitraums kann der Stpfl. auch von der degressiven zur linearen AfA übergehen. In diesem Fall ist der Restwert unter Abrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.4 Gründungszeitraum

Rz. 80 Der Gründungszeitraum beträgt rd. 6 Jahre, nämlich das Jahr der Betriebseröffnung, das auch mehr als 1 (Kalender-) Jahr umfassen kann (Rz. 44), und die folgenden 5 Jahre. Da die Rücklage 5 Jahre beibehalten werden kann, umfasst der gesamte Zeitraum, in dem Rücklagen i. S. v. § 7g Abs. 7 bestehen können, ca. 11 Jahre. Der unentgeltliche Betriebsübernehmer tritt in die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.4 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 42 Die Rücklage kann für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gebildet werden. Die Anforderungen entsprechen denen bei § 7g Abs. 1 (s. Rz. 17ff.). Die Rücklagenbildung ist allerdings nicht von der Höhe eines privaten Nutzungsanteils abhängig, da § 7g Abs. 3 nicht auf § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. verweist. Auch die i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6 Ansparabschreibung (Investitionsrücklage) für kleine und mittlere Betriebe (§ 7g Abs. 3–8 EStG a. F.)

6.1 Allgemeines Rz. 36 Seit Vz 1995[1] ist es mittelständischen Betrieben i. S. d. § 7g EStG gestattet, im Vorgriff auf künftige Investitionen eine gewinnmindernde und damit eigenkapitalschonende Investitionsrücklage (Ansparabschreibung) zu bilden. Durch die Ansparabschreibung werden spätere Absetzungen für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen. Die Höhe der Rücklage ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die Erhaltung un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Systematische Einordnung von § 7g EStG a. F., Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.2.1 Betriebsbezogenheit der Vorschrift Rz. 2 Die Vorschrift des § 7g EStG a. F. bezieht sich im Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen", sie ist aber "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen[1]. Voraussetzung ist allerdings ein inländischer "aktiver Betrieb" des Stpfl., wie sich aus den Begriffen "Betrieb/Betriebsstätte" schließen lässt. Daher ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.6 Kein Gewinnzuschlag bei Existenzgründern

Rz. 83 Nach § 7g Abs. 7 S. 1 EStG a. F. findet Abs. 5 (Gewinnzuschlag) für Existenzgründer keine Anwendung. Selbst wenn Investitionen vom Stpfl. also gar nicht beabsichtigt waren, kann er ohne das Risiko eines Gewinnzuschlags das steuerlich günstigste Jahr für die Auflösung der Rücklage aussuchen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2 Nachträgliche Rücklagenbildung und Konkretisierung

6.5.2.2.1 Meinungsstand Rz. 47 Wird eine Ansparabschreibung nachträglich, d. h. nicht bereits in der ursprünglich eingereichten Gewinnermittlung, geltend gemacht (z. B. im Rahmen von Einspruchsverfahren, Änderungsanträgen), ist die Rechtslage streitig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind an die notwendige Konkretisierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Insbesondere hat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7 Gewinnzuschlag (§ 7g Abs. 5 EStG a. F.)

6.7.1 Zu Recht gebildete Rücklage Rz. 64 Soweit die Auflösung einer Rücklage nicht auf § 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F. (Regelauflösung bei Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts) beruht, ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, gem. § 7g Abs. 5 EStG a....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7 Ansparabschreibung durch Existenzgründer (§ 7g Abs. 7, 8 EStG a. F.)

7.1 Allgemeines Rz. 70 § 7g EStG a. F. ist durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] um einen Abs. 7 ergänzt worden, der begünstigende Sonderregelungen für Existenzgründer vorsieht. Der zum speziellen Personenkreis der Existenzgründer gehörende Stpfl. hat hiernach drei Vorteile: Gründungszeitraum von 6 Wirtschaftsjahren, nämlich im Jahr der Betriebseröffnung und in den folgenden 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3 Rücklagenhöhe – Begrenzung auf 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 4 EStG a. F.)

6.3.1 Allgemeines Rz. 39 Die Rücklagenbildung steht dem Grunde und der Höhe nach (bis zur Höhe von 40 % der beabsichtigten AHK) im Ermessen des Stpfl. Dies zeigt der Wortlaut von § 7g Abs. 3 S. 1 EStG a. F. ("Steuerpflichtige können … eine Rücklage bilden"). Der Ermessensspielraum bezieht sich auf jedes einzelne Wirtschaftsgut, ist also nicht einheitlich auszuüben. Auch Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8 Sensible Sektoren (§ 7g Abs. 8 EStG a. F.)

7.8.1 Entwicklung der Vorschrift Rz. 91 Die europäische Kommission hatte am 17.8.1998 (Abl EG Nr. C 334, 6 v. 31.10.1998) entschieden, dass § 7g Abs. 7 EStG a. F. mit Art. 92 EGV a. F.[1] nur insoweit vereinbar sei, wie nicht sog "sensible Sektoren" gefördert werden. Das BMF[2] hat daraufhin Anträge auf Bildung der Existenzgründerrücklage nur soweit bearbeiten lassen, als sie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5 Weitere Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung

6.5.5.1 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (§ 7g Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.) Rz. 56 Eine Ansparrücklage darf grundsätzlich nur bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG gebildet werden (zu Stpfl. mit Einnahmen-Überschussrechnung vgl. § 7g Abs. 6 EStG a. F.; Rz. 42). Nicht begünstigt sind Stpfl., die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6 Auflösung der Rücklage (§ 7g Abs. 4 EStG a. F.)

6.6.1 Auflösung wegen Investition (Abs. 4 S. 1) Rz. 62 Ist das Wirtschaftsgut, für dessen Investition die Rücklage gebildet wurde, tatsächlich angeschafft oder hergestellt worden, so ist die Rücklage i. H. v. 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F.). Eine Auflösung in voller Höhe kommt also nur dann i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1 Buchwerteinbringung

7.7.1.1 Rücklagenbildung auf der Ebene der aufnehmenden Gesellschaft Rz. 85 Die übernehmende Gesellschaft muss bei Buchwertfortführung die vom Einbringenden gebildeten § 7g-Rücklagen übernehmen. Nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (bei Kapitalgesellschaften) bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG (bei Personengesellschaften) gilt der Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.1 Zu Recht gebildete Rücklage

Rz. 64 Soweit die Auflösung einer Rücklage nicht auf § 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F. (Regelauflösung bei Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts) beruht, ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, gem. § 7g Abs. 5 EStG a. F. um 6 % des aufgelösten Rückla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 8 Zusammenfassende Darstellung der Unterschiede des § 7g EStG i. d. F. des UntStReformG zu § 7 g EStG a. F.

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3.4 Gründung mehrerer Gesellschaften/Gesellschafterwechsel

Rz. 77 Um die Betriebsgrößengrenzen zu umgehen, können mehrere Gesellschafter mit jeweiligen Beteiligungen von bis zu 10 % mehrere Kapitalgesellschaften gründen und hierdurch die Rücklage für Existenzgründer mehrfach in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Die 10 natürlichen Personen G 1 bis G 10 (jeweils Existenzgründer) gründen für ihre gewerblichen Tätigkeiten 10 verschiedene ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.3 Zwischenwerteinbringung

Rz. 90 § 20 Abs. 2 UmwStG bzw. § 24 Abs. 2 UmwStG erlauben neben dem Buchwertansatz und dem Ansatz des gemeinen Werts auch den Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu einem Zwischenwert. § 23 Abs. 1 UmwStG sowie § 24 Abs. 4 UmwStG verweisen nunmehr auf § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG. § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG behandelt die Anrechnung von V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.3 Höhe des Gewinnzuschlags

Rz. 66 Wird eine bereits gebildete Rücklage im nachfolgenden Wirtschaftsjahr für dieselbe Investition aufgestockt, beträgt der Zuschlag bei nicht im Ansparzeitraum vorgenommener Investition für die ursprüngliche Rücklage 12 % und hinsichtlich des Aufstockungsbetrags (nur) 6 % (gl. A. Keller, in Korn/Strahl, EStG, § 7g EStG a. F. Rz. 70; Kulosa, in Schmidt, EStG, § 7g EStG a....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.8 Begrenzung der Höhe nach auf 154.000 EUR (§ 7g Abs. 3 S. 5 EStG a. F.)

Rz. 61 Gem. § 7g Abs. 3 S. 5 EStG a. F. sind die Rücklagen der Höhe nach auf 154.000 EUR je Betrieb begrenzt (bis 31.12.2001: 300.000 DM). Da § 7g EStG a. F. nach seinem eindeutigen Wortlaut betriebsbezogen zu verstehen ist, kann ein Einzelunternehmer mit mehreren Betrieben den Höchstbetrag je Betrieb ausschöpfen, und zwar auch bei Erwerb von funktionsgleichen Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3 Definition des Existenzgründers

Rz. 72 Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG a. F. können sein natürliche Personen (dazu Rz. 73), Gesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (dazu Rz. 74), Kapitalgesellschaften (dazu Rz. 75). Es sind also auch Personen- und Kapitalgesellschaften begünstigt, sofern alle Gesellschafter natürliche Personen sind, die die Existenzgründereigenschaften aufweisen und darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.4 Kein Gewinnzuschlag bei unentgeltlicher Übertragung und Einbringung

Rz. 67 Unentgeltliche Betriebsübertragungen zwingen nicht zur Auflösung der Rücklage, weil der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG den Betrieb mit allen Aktiven und Passiven zum Buchwert übernimmt. Hiervon werden auch bestehende Rücklagen umfasst (vgl. BMF v. 25.2.2004, IV A 6 – S 2183b – 1/04, BStBl I 2004, 337, Rz. 52; gl. A. Lambrecht, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 7g ES...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2 Rücklagenbildung und Konkretisierung

Rz. 45 Voraussetzung für eine Rücklagenbildung ist, dass die geplante Anschaffung in geeigneter Form konkretisiert worden ist. Insoweit unterscheidet die h. M. und die Finanzverwaltung[1] zwischen Rücklagen, die bereits in der ersten Gewinnermittlung gebildet worden sind (Rz. 46), und solchen, die erst im Nachhinein geltend gemacht werden (Rz. 47ff.). 6.5.2.1 Rücklagenbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.1 Betriebsbezogenheit der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift des § 7g EStG a. F. bezieht sich im Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen", sie ist aber "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen[1]. Voraussetzung ist allerdings ein inländischer "aktiver Betrieb" des Stpfl., wie sich aus den Begriffen "Betrieb/Betriebsstätte" schließen lässt. Daher scheiden Sonder- und Ansparabschreibunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.2 Auflösung bei fehlender Investition (§ 7g Abs. 4 S. 2 EStG a. F.)

Rz. 63 Ist eine Rücklage am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs noch vorhanden, so ist sie zu diesem Zeitpunkt gem. § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a. F. gewinnerhöhend aufzulösen. Dasselbe gilt, wenn die Auflösung wegen überhöhter Rücklagenbildung erforderlich ist, für den Rücklagenrest (vgl. Bsp. in Rz. 66). Eine Auflösung gem. Abs. 4 S. 1 geht einer Auflösun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8.3 Einzelfälle

Rz. 93 Soweit sensible Sektoren tangiert sind und eine Förderfähigkeit ausgeschlossen ist, können Existenzgründer-Rücklagen nicht gebildet werden, dann kommen allenfalls "normale" Ansparrücklagen gem. § 7g Abs. 3 EStG a. F. in Betracht. S. 2 Nr. 1-8 zählt abschließend die sensiblen Sektoren auf. Sensible Sektoren sind die Bereiche Stahlindustrie (Nr. 1), Schiffbau (Nr. 2), K...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7 Umwandlung von Betrieben in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG oder in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG

Rz. 84 Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft[1] eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen gem. § 20 Abs. 2 UmwStG mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert[2] ansetzen. Die im eingebrachten Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.6 Keine kumulative Subventionierung

Rz. 60 Zur Vermeidung einer Doppelförderung darf die Rücklage nicht gebildet werden, wenn der Stpfl. Rücklagen nach dem Zonenrand-Förderungsgesetz[1] oder dem FördG (§ 6 i. V. m. §§ 2, 3 FördG) ausweist. Eine Ansparrücklage würde sonst zu einer – nicht beabsichtigten – Doppelbegünstigung führen. Sobald entsprechende Rücklagen für dieselbe Investition bereits gebildet wurden,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.2 Zeitlicher Geltungsbereich von Abs. 7

Rz. 71 § 7g Abs. 7 EStG a. F. fand gem. § 52 Abs. 11 EStG erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.1996 beginnen. Wirtschaftsjahr in obigem Sinn ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht notwendig das Jahr der Betriebseröffnung. Anderenfalls hätte der Gesetzgeber einen nach dem 31.12.1996 beginnenden Gründungszeitraum fordern müssen (vgl. Kulosa, in Schmidt, EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.4 Auflösung einer Ansparrücklage und Strafbefreiungsgesetz

Rz. 63c Wurde ESt oder KSt verkürzt, gelten nach § 1 Abs. 2 StraBEG als Einnahmen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StraBEG 60 % der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen, soweit sie aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu Unrecht bei der Festsetzung der ESt oder KSt der Vz 1993 bis 2002 nicht berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Allgemeines

Rz. 36 Seit Vz 1995[1] ist es mittelständischen Betrieben i. S. d. § 7g EStG gestattet, im Vorgriff auf künftige Investitionen eine gewinnmindernde und damit eigenkapitalschonende Investitionsrücklage (Ansparabschreibung) zu bilden. Durch die Ansparabschreibung werden spätere Absetzungen für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen. Die Höhe der Rücklage ist auf 40 % be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.1.1 Beschränkung auf inländische Betriebe

Rz. 39a Eine Ansparrücklage soll nur bei inländischen Betrieben zulässig sein, auch wenn der Stpfl. selbst in Deutschland steuerpflichtig ist[1]. Eine andere Auffassung würde es Stpfl. ermöglichen, sich an ausländischen Gesellschaften zu beteiligen und über den negativen Progressionsvorbehalt zu profitieren, während bei Auflösung der Rücklage ein positiver Progressionsvorbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.5 Höchstbetrag i. H. v. 307.000 EUR

Rz. 82 Der Höchstbetrag für im Gründungszeitraum gebildete Rücklagen beläuft sich bei Existenzgründern auf 307.000 EUR (§ 7g Abs. 7 S. 1 Nr. 2 EStG a. F.). Durch die Verweisung auf § 7g Abs. 3 S. 5 EStG a. F. wird klargestellt, dass die Verhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgeblich sind, d. h. die am Bilanzstichtag gebildeten Rücklagen, bei Existenzgründern insgesamt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.1 Ansparzeitraum

Rz. 44 Der Ansparzeitraum, innerhalb dessen eine Investition erfolgen muss, beginnt im Wirtschaftsjahr der Rücklagenbildung und endet mit Ablauf des darauf folgenden zweiten Wirtschaftsjahres; erst durch § 7g i. d. F. des UntStReformG wurde die Investitionsfrist auf 3 Jahre verlängert. Irrelevant ist, ob es sich bei den Wirtschaftsjahren um Rumpfwirtschaftsjahre handelt. Jed...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.1.2 Höhe der Ansparabschreibung

Rz. 39b Die Rücklage kann auch dann i. H. v. 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gebildet werden, wenn die späteren Absetzungen für Abnutzung von einem geringeren Betrag vorzunehmen sind. Das Gesetz spricht nämlich nach seinem eindeutigen Wortlaut von den "Anschaffungskosten" bzw. "Herstellungskosten", nicht von Absetzungsbeträgen. Der BFH[1] wid...mehr