Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 91 Die europäische Kommission hatte am 17.8.1998 (Abl EG Nr. C 334, 6 v. 31.10.1998) entschieden, dass § 7g Abs. 7 EStG a. F. mit Art. 92 EGV a. F.[1] nur insoweit vereinbar sei, wie nicht sog "sensible Sektoren" gefördert werden. Das BMF[2] hat daraufhin Anträge auf Bildung der Existenzgründerrücklage nur soweit bearbeiten lassen, als sie nicht sensible Sektoren betrafe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.7 Auch Verlustentstehung oder -erhöhung durch Rücklagenbildung (Abs. 3 S. 4)

Rz. 60a Durch eine Rücklage gem. § 7g EStG a. F. kann auch ein steuerlicher Verlust entstehen oder sich erhöhen. Dies ist insbesondere für die Gründungsjahre von Bedeutung, da hier oftmals zunächst Verluste erzielt werden. § 7g Abs. 3 S. 4 EStG a. F. wirkt nur klarstellend, da das Einkommensteuerrecht auch sonst eine Rücklagenbildung nicht versagt, wenn hierdurch ein Verlust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.3 Auflösung aus anderen Gründen (Betriebsveräußerung)

Rz. 63a Eine Rücklage ist – über die in Abs. 4 genannten Fallgestaltungen hinaus – auch dann aufzulösen, wenn der Stpfl. seinen Betrieb gem. §§ 16, 34 EStG veräußert oder aufgibt (vgl. BMF v. 25.2.2004, IV A 6 – S 2183b – 1/04, BStBl I 2004, 337, Rz. 30; FG Düsseldorf v. 25.9.2003, 11 K 2035/01 E, EFG 2003, 1768, Rev. XI R 69/03; Lambrecht, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Rücklagenbildung steht dem Grunde und der Höhe nach (bis zur Höhe von 40 % der beabsichtigten AHK) im Ermessen des Stpfl. Dies zeigt der Wortlaut von § 7g Abs. 3 S. 1 EStG a. F. ("Steuerpflichtige können … eine Rücklage bilden"). Der Ermessensspielraum bezieht sich auf jedes einzelne Wirtschaftsgut, ist also nicht einheitlich auszuüben. Auch Teilrücklagen können ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3.2 Personengesellschaften

Rz. 74 Eine Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist nur dann Existenzgründer, wenn sämtliche an ihr beteiligten Mitunternehmer die Existenzgründereigenschaft des § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG a. F. erfüllen (Verhinderung von "Umgehungs"-Neugründungen). Insoweit muss also – nicht wie bei Kapitalgesellschaften – eine (mehr als) 10 %-ige Beteiligung vorliegen, auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2.1 Meinungsstand

Rz. 47 Wird eine Ansparabschreibung nachträglich, d. h. nicht bereits in der ursprünglich eingereichten Gewinnermittlung, geltend gemacht (z. B. im Rahmen von Einspruchsverfahren, Änderungsanträgen), ist die Rechtslage streitig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind an die notwendige Konkretisierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Insbesondere hat der Stpfl. nach dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.1 Rücklagenbildung anlässlich der (ersten) Gewinnermittlung

Rz. 46 Rücklagen, die anlässlich der Abgabe der ersten Gewinnermittlung geltend gemacht werden, sind grundsätzlich zulässig, auch wenn sie nach bereits vorgenommener Investitoin geltend gemacht werden. Nach Auffassung der Verwaltung[1] reicht es grundsätzlich aus, das Wirtschaftsgut, für das die Ansparabschreibung gebildet werden soll, seiner Funktion nach zu benennen und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5 "Voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts

Rz. 43 Zentrales Merkmal und gleichzeitig zentrale Streitfrage des § 7g Abs. 3-7 EStG a. F. ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine "voraussichtliche" Anschaffung bejaht werden kann. Rspr. und ihr folgend die Finanzverwaltung haben insoweit einige tatbestandseinschränkende – zum Teil allerdings abzulehnende (Finanzierungszusammenhang, vgl. Rz. 49, 50) – ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3.1 Natürliche Personen

Rz. 73 Eine natürliche Person ist gem. § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG a. F. nur dann als Existenzgründer anzusehen, wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder unmittelbar noch mittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war, keine Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG erzielt hat. Wird eine Rücklag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.5 § 7g EStG und Europarecht

Rz. 6 Aus europarechtlicher Sicht ist § 7g EStG dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Art. 87 EGV (Art. 92 EGV a. F.) enthält ein Verbot staatlicher Beihilfen zu Gunsten bestimmter Unternehmer, die wegen drohender Wettbewerbsverzerrung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Umfasst sind nach dem Wortlaut "Beihilfen gleich welcher Art". Diese Wortwahl spricht für eine we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.8 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 7g Abs. 6 EStG a. F.)

Rz. 68 Ermittelt der Stpfl. den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschussrechnung (z. B. Freiberufler), so ist die Rücklagenregelung mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Bildung der Rücklage als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln ist. Der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8.2 Ausschluss der Förderfähigkeit

Rz. 92 Abs. 7 ist nur anzuwenden, soweit in sensiblen Sektoren die Förderfähigkeit nicht ausgeschlossen ist. Die sensiblen Sektoren wurden durch EU-Rechtsakte festgelegt. Der multisektorale Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben v. 13.2.2002 (Abl EG Nr. C 70, 8) wurde durch Mitteilung v. 1.11.2003 (Abl EU Nr. C 263, 3) für die Sektoren Kraftfahrzeug- und Kunst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.2 Betriebsgröße am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs im Jahr der Betriebseröffnung

Rz. 57 Nach § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG a. F. darf eine Ansparrücklage nur für solche Betriebe gebildet werden, bei denen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in Abs. 2 genannten Größenmerkmale erfüllt sind. Da Abs. 3 S. 3 Nr. 2 generell auf das Ende des letzten Wirtschaftsjahrs abstellt, ist unerheblich, ob es sich bei dem laufenden oder vorangegangenen Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1.1 Rücklagenbildung auf der Ebene der aufnehmenden Gesellschaft

Rz. 85 Die übernehmende Gesellschaft muss bei Buchwertfortführung die vom Einbringenden gebildeten § 7g-Rücklagen übernehmen. Nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (bei Kapitalgesellschaften) bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG (bei Personengesellschaften) gilt der Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.4 Einschränkungen bei Nachholung einer unterlassenen Rücklage

Rz. 59 Die Nachholung einer zunächst unterlassenen Rücklage ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 EStG grundsätzlich nur im Falle einer Möglichkeit zur Durchführung einer Bilanzänderung unter Berücksichtigung der umgekehrten Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG zulässig[1]. Voraussetzung ist somit ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzänderung zu Ungunsten d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.2 Ansatz des gemeinen Werts (bei Einbringung bis 13.12.2006: Teilwert)

Rz. 88 Bei Ansatz der Werte mit dem gemeinen Wert oder Zwischenwert anlässlich einer Einbringung kann gem. § 20 Abs. 4 UmwStG bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG der bei der Sacheinlage entstandene Veräußerungsgewinn gem. § 34 EStG besteuert werden, soweit der Veräußerungsgewinn nicht gem. § 3 Nr. 40 Buchst. b EStG teilweise steuerbefreit ist. Ebenso wie beim Ansatz von Zwischenwerten g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.4 Objektive Möglichkeit der Investition im Zeitpunkt der Rücklagenbildung

Rz. 55 Die Bezeichnung muss zudem im Zeitpunkt der Rücklagenbildung eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten; anderenfalls kann es sich nicht um eine "voraussichtliche" Investition handeln (vgl. Rz. 43). Der BFH ließ es zunächst dahinstehen, ob für die Bestimmung des Zeitpunkts der Rücklagenbildung generell auf das Datum abzustellen ist, an dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 79 Keine Existenzgründung ist die Übernahme eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Weg der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Nicht begünstigt sind nach § 7g Abs. 7 S. 3 EStG a. F. sowohl die Übernahme eines Betriebs im Weg der vorweggenommenen Erbfolge als auch die Betriebsübernahme im Weg der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft unm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3.3 Kapitalgesellschaften

Rz. 75 Eine Kapitalgesellschaft kann nur dann Existenzgründerin sein, wenn an ihr nur natürliche Personen beteiligt sind, die ihrerseits – bei einer Beteiligung von mehr als 10 % – die Voraussetzungen des Existenzgründers erfüllen. Dies ergibt der Verweis in § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 3 auf die Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG a. F. Nach sinngemäßer Auslegung des Gesetzes kann allerdings in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.1 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (§ 7g Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.)

Rz. 56 Eine Ansparrücklage darf grundsätzlich nur bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG gebildet werden (zu Stpfl. mit Einnahmen-Überschussrechnung vgl. § 7g Abs. 6 EStG a. F.; Rz. 42). Nicht begünstigt sind Stpfl., die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ermitteln[1] oder deren Gewinn dem Grunde nach gem. § 162 AO geschätzt wurde. Zwar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7g EStG a. F. ist durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] um einen Abs. 7 ergänzt worden, der begünstigende Sonderregelungen für Existenzgründer vorsieht. Der zum speziellen Personenkreis der Existenzgründer gehörende Stpfl. hat hiernach drei Vorteile: Gründungszeitraum von 6 Wirtschaftsjahren, nämlich im Jahr der Betriebseröffnung und in den folgenden 5 Wirtschaftsjahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.3 Nachvollziehbarkeit in der Buchführung (§ 7g Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F.)

Rz. 58 Die Rücklagenbildung sowie deren Auflösung müssen in der Buchführung nachvollziehbar sein, § 7g Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F. Dabei muss aus der Buchführung heraus erkennbar sein, mit welchem Betrag die in der Bilanz ausgewiesene Rücklage auf das jeweilige Wirtschaftsgut entfällt[1], also die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Funktion des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.3 Rücklagen in der Gründungsphase vor Abschluss der Betriebseröffnung bzw. bei Betriebserweiterung

Rz. 51 In der Gründungsphase gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Konkretisierung der beabsichtigten Investition. Voraussetzung für die Anwendung von § 7g EStG a. F. ist das Vorliegen eines "Betriebs"[1]. Als frühest möglicher Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs i. S. v. § 7g EStG a. F. kommt eine objektiv erkennbar auf eine gewerbliche Tätigkeit gerichtete Vorbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.3 Änderung der Rücklage

Rz. 41 Rücklagenerhöhung: Eine einmal gebildete Rücklage kann – innerhalb der Zweijahresfrist – in späteren Wirtschaftsjahren des Abs. 3 S. 2 bis zum Höchstbetrag von 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufgestockt werden[1]. Das Wahlrecht besteht also nicht nur für das Jahr der erstmaligen Bildung, sondern auch für die Folgejahre, allerdings nicht mehr im Jahr de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.2 Zu Unrecht gebildete Rücklage

Rz. 65 Eine unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Höchstgrenze gebildete Ansparrücklage ist nach Entscheidung des BFH[1] auch dann gemäß § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a. F. in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und das FA die Höhe der Rücklage (zunächst) nicht beanstandet hat. Der Auflösungsbetrag unterliegt in vollem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2.2 Kritik

Rz. 50 Die BMF-Auffassung ist als zu restriktiv abzulehnen, zumal sich aus dem Wortlaut des § 7g EStG a. F. nicht ableiten lässt, dass eine Geltendmachung nach Durchführung der Investition ausscheidet. Fraglich ist allerdings dennoch, ob schon vor Ablauf von 2 Jahren eine nachträgliche Geltendmachung ausscheiden kann. Eine Rücklagenbildung gem. § 7g EStG a. F. (Ansparrücklag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1.2 Einbringung von Nicht-Existenzgründer-Betrieben in eine Existenzgründer-Gesellschaft

Rz. 87 Bei Einbringung eines Betriebs durch Personen, die nicht Existenzgründer sind, erfüllt die aufnehmende Gesellschaft nicht die Qualifikation als Existenzgründer. Die Neubildung von Rücklagen oder eine Umqualifizierung von im eingebrachten Betrieb gebildeten Rücklagen gem. § 7g Abs. 7 EStG a. F. ist daher ab dem Wirtschaftsjahr des Eintritts des Nicht-Existenzgründer-Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Eig... / 2.2.1 Einbeziehung von Altbausubstanz

Rz. 12 Zu den Herstellungskosten gehört auch die zur Herstellung der Wohnung verwendete Altbausubstanz[1]. Diese ist mit ihrem anteiligen Restwert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, jedoch nur dann, wenn und soweit sie entgeltlich erworben worden ist. Rz. 13 Der Restwert der Altbausubstanz ist unter Berücksichtigung der bisher in Anspruch genommenen AfA, erhöhten Abset...mehr

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Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

Leitsatz Sonderabschreibungen nach § 4 FördG können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden. Normenkette § 3, § 4 FördG, § 8 Nr. 1 GewStG a.F., § 4 Abs. 2 S. 2 EStG, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO Sachverhalt Ein Wohnungsbauunternehmen hatte Sanierungen an Wohnungen in den neuen Bundesländern nach dem sog. Zwischenerwerbermodell durchgeführt. Da...mehr

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Einbeziehen von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit

Leitsatz Geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose (hier: zehn Jahre) einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit gem. § 4 Abs. 3 FördG vollständig abgeschrieben werden (Anschluss an und Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 09.0...mehr

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Zur Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz 1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt. 2. Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken. Normenkette § 33 Abs. 1, § 164 Abs. 2, ...mehr

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Ansparabschreibung kein kindergeldschädlicher Bezug

Leitsatz Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002, die es gem. § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben abgezogen hat, nicht entsprechend § 32 Abs. 4 S. 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen. Normenkette § 32 Abs. 4 S. 2, § 4 Abs. 3, § 7g Abs. 3 ...mehr

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Betriebsaufspaltung: betriebsvermögensmäßige Verflechtung fehlt nur bei rein tatsächlichem Herrschaftsverhältnis

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist. 2. Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermöge...mehr

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Keine Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, wenn Anschaffung scheitert

Leitsatz Bei der Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises fehlt es am erforderlichen Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks mit Alt-Gebäude und noch zu erbringenden Bauleistungen), wenn die Veräußerer den auf ihr Konto überwiesenen Geldbetrag wegen dessen treuhänderischer Bindung zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung erhalten haben....mehr

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6b-Rücklage: Zeitpunkt des Herstellungbeginns eines Gebäudes

Leitsatz Für die Annahme des Herstellungsbeginns eines Gebäudes können Planungsmaßnahmen ausreichend sein. Das Niedersächsische FG hat aktuell darüber entschieden, wann sich der sog. Reinvestitionzeitraum von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sachverhalt Die Rücklage nach § 6b EStG eröffnet Unternehmen diese Möglichkeit: Stille Reserven, die sich während eines längeren Zeitraums (6-J...mehr

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Kaufpreisminderung außerhalb des Begünstigungszeitraums und Sonderabschreibungen

Leitsatz Wird der Kaufpreis eines Gebäudes außerhalb des Begünstigungszeitraums für Sonderabschreibungen gemindert, ist dies kein rückwirkendes Ereignis, das zur Änderung der Sonderabschreibungen führt. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen machten im Jahr 1996 für eine 1995 erworbene Eigentumswohnung Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz geltend. Im Jahr 2004 erhielt...mehr

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Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

Leitsatz 1. § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem 31.12.1998 fertiggestellten Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, die bis zum 31.12.1998 geleistet werden. 2. Wer für seine Investition (Baumaßnahme) Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b FördG in Anspruch nimmt, kann nicht zugleich erhöhte Abse...mehr

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vGA an dem Gesellschafter nahestehende Kapitalgesellschaft – vGA und formeller Bilanzzusammenhang – Wahlrechtsausübung bei nichtiger Handelsbilanz

Leitsatz 1. Eine vGA an eine dem Gesellschafter nahestehende Kapitalgesellschaft setzt nicht voraus, dass der Gesellschafter in der vorteilsgewährenden oder der empfangenden Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. 2. Wurde eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste, nicht vollwertige Darlehensforderung im Jahr der Darlehensgewährung fehlerhaft nicht w...mehr

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Gewerblich geprägte Gesellschaft setzt Gewinnerzielungsabsicht für die Dauer der Erzielung gewerblicher Einkünfte voraus

Leitsatz Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit setzt auch bei Prüfung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns (einer Betriebsvermögensmehrung) einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmal...mehr

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Keine Sonderabschreibung und Ansparabschreibung bei verpachtetem Gewerbebetrieb

Leitsatz Der Gesetzeszweck des § 7g Abs. 1 EStG a.F. rechtfertigt es, die langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern - etwa im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen - nicht in den Anwendungsbereich des § 7g EStG einzubeziehen, sondern den Förderungszweck nur auf den vom Pächter fortgeführten "aktiven" Betrieb zu erstrecken. Dies gilt für Ansparabschreibungen gem. § 7...mehr

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Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer steuerrechtlicher Sonderabschreibungen

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten, sondern hat den verminderten Wertansatz fortzuführen. Norm...mehr

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ZErb 05/2008, Verlustabzug ... / 4 D. Entscheidung des Großen Senats des BFH über die vorgelegte erste Rechtsfrage

Der Große Senat des BFH schließt sich der Auffassung des XI. Senats an und verneint die vorgelegte erste Rechtsfrage. Entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH kann der Übergang des vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrags nach § 10 d EStG auf den Erben weder auf zivilrechtliche noch auf steuerrechtliche Vorschriften und Prinzipien gestützt werden. I. N...mehr

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Keine Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bei bloßer Vermietungstätigkeit

Leitsatz Betriebe, deren Tätigkeit in der langfristigen Vermietung von Wirtschaftsgütern besteht, können keine Sonderabschreibungen nach § 7g EStG in Anspruch nehmen. Sachverhalt Die Klägerin (KG) betrieb ursprünglich ein Einzelhandelsgeschäft. Im Streitjahr beschränkte sich die Tätigkeit der KG jedoch darauf, mehrere Immobilien zu vermieten bzw. zu verpachten. Zu der außerde...mehr

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Investitionszuschuss mindert Anschaffungskos­ten bei Einnahmen-ÜberschussRechnung nicht erst im Jahr der Vereinnahmung

Leitsatz Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, so mindern diese die Anschaffungs- oder Herstellungskos­ten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme ...mehr

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Ansparrücklage bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Das Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer im Weg der Bilanzänderung nachträglich in Anspruch genommenen Ansparrücklage kann nur dadurch ausgeübt werden, dass ein entsprechender Passivpos­ten in der geänderten Bilanz ausgewiesen wird. 2. Die Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG sind auch dann erfüllt, wenn die personelle Verflechtu...mehr

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Bilanzänderung durch anderweitige Verteilung von Sonderabschreibungen

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann innerhalb des Begünstigungszeitraums von fünf Jahren frei wählen, in welcher Höhe er die Sonderabschreibungen nach § 4 FördG im einzelnen Kalenderjahr in Anspruch nimmt. 2. Im Rahmen einer zulässigen Bilanzänderung kann der Steuerpflichtige ihm zustehende, im Jahr der Bilanzänderung aber noch nicht oder nicht in voller Höhe geltend gemach...mehr

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Voraussichtliche Investition bei der Ansparabschreibung

Leitsatz Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann von einer voraussichtlichen Anschaffung i.S.v. § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind. Normenkette § 7g Abs. 3 EStG Sachverhalt Der Kläger und seine Ehe...mehr

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Bilanzänderung zur Kompensation einer das Kapitalkonto per Saldo nicht berührenden Gewinnerhöhung ist zulässig

Leitsatz Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt (entgegen Schreiben des BMF vom 18.5.2000, BStBl I 2000, 587). Normenkette § 4 Abs. 2 EStG Sachverhalt Zur Kompensation von Mehrergebnisse...mehr

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Rückgängigmachung eines Bauvertrages nach Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach dem FördG als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Leitsatz Sind Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund eines Bauvertrags nach dem FördG in Anspruch genommen und ist der Bauvertrag später rückabgewickelt worden, so sind die Voraussetzungen eines Begünstigungstatbestands nach § 3 FördG endgültig nicht mehr erfüllt. Dies hat zur Folge, dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen ni...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe an andere GmbH

Leitsatz Wertberichtigungen einer GmbH auf Darlehen, die einer Schwestergesellschaft ohne Vereinbarung von Tilgung, Laufzeit, Verzinsung und Sicherheiten gewährt wurden, lösen verdeckte Gewinnausschüttungen aus. Sachverhalt J und P waren Gesellschafter-Geschäftsführer der X- und Y-GmbH. Beide GmbH wurden von der gleichen Gesellschaftergruppe beherrscht. Die X-GmbH gewährte de...mehr