Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 5 Unterhaltsrückgriff

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhaltsrückgriff herangezogen. Dazu gibt es seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Sie wird überschritten, wenn Unterhaltspflichtige ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR haben. Die Jahreseinkommensgrenze g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 9 Umfang der Förderung

Der Umfang der Förderung ist vom Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. Er richtet sich nach den regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarkts und den individuellen Verhältnissen des Personenkreises. Mit der Entschädigung soll der mit der Arbeit verbundene Mehraufwand abgegolten werden. So werden beispielsweise die Kosten von Arbeitskleidung und Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 6 Antrag/Bewilligungszeitraum

Der Leistungsbezug setzt einen Antrag voraus[1], der nicht nur beim Sozialamt, sondern z. B. auch bei einem Rentenversicherungsträger gestellt werden kann. Der Antrag bewirkt eine Leistungsberechtigung bereits ab dem Ersten des Monats, wenn die jeweiligen Voraussetzungen innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Damit besteht z. B. die Leistungsberechtigung wegen Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 3.3 Bedarf für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich wie beim Bürgergeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Über die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten der Unterkunft ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung hierbei anteilig auf alle Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 12.2 Kooperationsplan

In dem mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abzuschließenden Kooperationsplan ist bei Eignung die Möglichkeit der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten konkret aufzunehmen. Das Angebot wird dort von der Arbeitsvermittlung bzw. dem Fallmanager unterbreitet. Teilnehmer werden nach individuellen Gesichtspunkten ausgewählt. Dazu gehören die Eignung, die Lebenssituatio...mehr

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Ein-Euro-Job / 5 Zumutbarkeitsregelung

Für die Verpflichtung zur Annahme und Fortsetzung der Arbeitsgelegenheiten gilt die normale Zumutbarkeitsregelung in § 10 SGB II wie für andere Beschäftigungen auch. Damit ist an sich jede Arbeitsgelegenheit zumutbar, zu der die leistungsberechtigte Person körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist. Nur die eng geregelten Ausnahmen dieser Vorschrift schließen die Zumut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 9.2 Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Wurde einer leistungsberechtigten Person eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen, obwohl hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllt waren (z. B. die Zusätzlichkeit der Arbeit fehlt), so besteht über die Mehraufwandsentschädigung hinaus ein Anspruch auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als Wertersatz für die geleistete Arbeit.[1]mehr

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Ein-Euro-Job / Zusammenfassung

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei nicht um die korrekte gesetzliche Bezeichnung handelt. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Hauptberuflich selbstständig Tätige können eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung aufrechterhalten, sofern nicht ohnehin eine obligatorische freiwillige Anschlussmitgliedschaft zum Zuge kommt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechtigung, eine bestehende gesetzliche Krankenve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 2 Hilfebedürftigkeit

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nur erbracht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist derjenige, dessen einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Leistungsanspruch ergibt sich, indem der festzustellende Bedarf dem vorhandenen ggf. um Frei- und Abzugsbeträge g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 1.1 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das gilt hier deshalb in den gleichen Zeiträumen und mit den gleichen Anhebungsschritten wie bei der gesetzlichen Rente. Die schrittweise Anhebung begann im Jahr 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947 mit einer um einen Monat erhöhten Regelaltersgrenze. Bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 4 Einkommen/Vermögen

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle zufließenden finanziellen Mittel. Der Einsatz des Einkommens richtet sich nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Einkommen ist damit grundsätzlich vollständig für den Lebensunterhalt einzusetzen, allerdings sind zunächst Absetzbeträge (z. B. Steuer, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten) abzuziehen. Außerdem bestimmen die §§ 83 und 84 SGB XII A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 11 Kostenpauschale für den Maßnahmeträger

Das Jobcenter kann dem Träger der Maßnahme eine Maßnahmekostenpauschale zahlen. Mit ihr sollen die unmittelbaren Maßnahmekosten abgegolten werden. Dazu gehören Kosten der Unfall- und Haftpflichtversicherung, der Betreuung, der Qualifizierung, Kosten der Arbeitskleidung und Personal- und Verwaltungskosten. An diese Leistung sind besonders strenge Anforderungen zu stellen und e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 3.2 Mehrbedarf

Die Mehrbedarfe ergänzen die nach den Regelbedarfsstufen zu zahlenden Regelsätze. Dabei handelt es sich um Bedarfssituationen, die nicht nur vorübergehend zu höheren Aufwendungen führen. Mehrbedarfe werden anerkannt für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, Personen, die die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, Personen, die mit einem oder mehreren minderjä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 3.4 Bedarf für Bildung/Teilhabe

Grundsätzlich haben auch Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf die Leistungen für Bildung. Zu den Voraussetzungen gehört der Status als Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Leistung zur Teilhabe kommt nicht in Betracht, weil sie nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 12.1 Leistungsantrag

Seitens des Trägers muss die Gewährung der Leistungen beantragt werden. Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich. Die Antragstellung zur Wahrung des Förderbeginns ist formfrei, kann also beispielsweise schriftlich erfolgen. Für Zeitpunkte vor der Antragstellung können keine Leistungen erbracht werden. Allerdings sollte anschließend ein Förderantrag auf dem Vord...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Sozialversicherung

1 Beitragserstattungsanspruch Für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bedeutet die Rückzahlung von Arbeitsentgelt, dass der rechtliche Grund für die Beitragsleistung in bisheriger Höhe nachträglich entfallen ist. Die Beiträge, die auf das zurückgezahlte Arbeitsentgelt entfallen, wurden zu Unrecht entrichtet. Das ist auch dann der Fall, wenn Entgelt unter einer auflösende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Durchgangsarzt

Begriff Für die Durchführung der Heilbehandlung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Unfallversicherungsträger Ärzte (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) an der besonderen unfallmedizinischen Behandlung zu beteiligen. Nach Überprüfung der persönlichen Qualifizierung eines Arztes und räumlichen und medizinisch-technischen Voraussetzungen einer Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslohnrückzahlungen sind negative Einnahmen, die entweder tatsächlich zurückgezahlt oder mit noch zu zahlendem Arbeitslohn verrechnet werden. Rückzahlungen von Arbeitslohn lösen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Folgen aus: Während die Rückzahlung bei der Lohnsteuer erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses berücksichtigt wird, er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1 Beitragserstattungsanspruch

Für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bedeutet die Rückzahlung von Arbeitsentgelt, dass der rechtliche Grund für die Beitragsleistung in bisheriger Höhe nachträglich entfallen ist. Die Beiträge, die auf das zurückgezahlte Arbeitsentgelt entfallen, wurden zu Unrecht entrichtet. Das ist auch dann der Fall, wenn Entgelt unter einer auflösenden Bedingung gezahlt worden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.2 Ruhen des Leistungsanspruchs

Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Bundeswehrangehörige erhalten ihre Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Gesetzlich versicherte Familienangehörige werden von der Ruhensvorschrift allerdings nicht erfasst; sie erhalten weiterhin Leistungen der Krankenkasse.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 4 Unfallversicherung

Vor dem Hintergrund der sog. Beschädigtenversorgung besteht während eines freiwilligen Wehrdienstes kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und somit auch keine Beitragspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die unmittelbar vor Beginn des Wehrdienstes versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen oder eine Beschäftigung gesucht haben, die Arbeitslosenversicherungspflicht begründet.[1] Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden für die Zeit des Wehrdienstes vom Bund gez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2 Keine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Anträge auf Rückzahlung von Beiträgen sind bei der Einzugsstelle, an die die Beiträge entrichtet worden sind, zu stellen. Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist allerdings nicht möglich, wenn ein Versicherungsträger aufgrund dieser Beiträge bereits Leistungen erbracht hat. Dies gilt nicht für Teile von Beiträgen, die die Leistung nicht beeinflusst haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / Zusammenfassung

Begriff Wohnungshilfe – in Form von Darlehen oder Zuschüssen – steht aus der Unfallversicherung (ergänzende Rehabilitationsleistung) zu, wenn wegen der Art oder Schwere des Unfalls oder der Berufskrankheit die Wohnräume (einschließlich einer Garage) auf Dauer behindertengerecht ausgestattet sein müssen. Die Wohnungshilfe ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen und sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 6 Meldungen

Beginn und Ende des Wehrdienstes hat der Arbeitgeber der Krankenkasse auf besonderen Vordrucken zu melden, die mit der Einberufung zum Wehrdienst übersandt werden. Wird durch den Dienst die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, so ist außerdem eine Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu erstatte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / Zusammenfassung

Überblick Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 3 Korrektur des Lohnabrechnungszeitraums

Bei der Rückzahlung von Arbeitsentgelt und der sich hieraus ergebenden Erstattung von Beiträgen ist zu beachten, dass in jedem Fall der Lohnabrechnungszeitraum zu berichtigen ist, in dem das Entgelt gezahlt und für den die Beiträge berechnet worden sind. Im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens bereits gemeldete Entgelte sind durch eine Stornierung und Neumeldung zu berichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Personen, die freiwilligen Wehrdienst leisten, versicherungspflichtig.[1] Der Bund zahlt für die Dauer des Wehrdienstes pauschalierte Beiträge. Der bisherige Arbeitgeber und der Wehrdienstleistende zahlen aus dem Wehrsold keine Beiträge. Hinweis Sonderregelung für Beiträge zu einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung Die Beiträge zu einer zusät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Sozialversicherung

1 Definition Grenzgänger ist, wer nicht in einem Staat arbeitet, in dem er nicht wohnt und regelmäßig in den Wohnstaat zurückkehrt. Eine regelmäßige Rückkehr in den Wohnstaat liegt vor, wenn die Person täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt. Es kommt nicht darauf an, ob die Person im anderen Staat selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. 2 Wohn- und T...mehr

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Grenzgänger / 1 Definition

Grenzgänger ist, wer nicht in einem Staat arbeitet, in dem er nicht wohnt und regelmäßig in den Wohnstaat zurückkehrt. Eine regelmäßige Rückkehr in den Wohnstaat liegt vor, wenn die Person täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt. Es kommt nicht darauf an, ob die Person im anderen Staat selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 2 Wohn- und Tätigkeitsort

Grenzgänger können sowohl in Deutschland tätig sein und in einem anderen Mitgliedsstaat der EU/EWR-Staat oder in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat beschäftigt bzw. selbstständig tätig sein.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5 Krankenversicherung

Unterliegt ein Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er in Deutschland krankenversicherungspflichtig. 5.1 Sachleistungen im Beschäftigungsstaat Aufgrund seiner Beschäftigung hat der Grenzgänger in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Für die Leistungsinanspruchnahme erhält er von seiner deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.4 Urlaubsaufenthalt in einem anderen Staat

Bei Urlaubsaufenthalt in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz verwenden der Grenzgänger und seine Familienangehörigen für die Inanspruchnahme von Sachleistungen die Europäische Krankenversicherungskarte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 6 Pflegeversicherung

Besteht für den in Deutschland beschäftigten Grenzgänger Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung, ist er auch versicherungspflichtig im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 8 Unfallversicherung

Unterliegt der Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er versicherungspflichtig in der Unfallversicherung. Sollte ein Grenzgänger einen Unfall erleiden, kann sich der Grenzgänger sowohl im Beschäftigungsstaat als auch im Wohnstaat behandeln lassen. Für die Leistungsinanspruchnahme im Wohnstaat erhält der Grenzgänger vom deutschen Träger der Unfallversicherung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.1 Sachleistungen im Beschäftigungsstaat

Aufgrund seiner Beschäftigung hat der Grenzgänger in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Für die Leistungsinanspruchnahme erhält er von seiner deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte. Auch die Familienangehörigen des Grenzgängers haben bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen. Die Familienangehörige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Geldleistungen

Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, richtet sich der Anspruch auf Geldleistungen nach deutschem Recht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei in der Regel um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld. Bei Arbeitnehmerinnen können es darüber hinaus auch noch Leistungen bei Schwangerschaft sein (z. B. das Mutterschaftsgeld).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 7 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es keine Besonderheiten. Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, ist er versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 9 Arbeitsförderung

Ist ein Grenzgänger in Deutschland beschäftigt und verliert er seinen Arbeitsplatz, erhält der Grenzgänger Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus dem Wohnstaat.mehr