Fachbeiträge & Kommentare zu Splittingtarif

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Splitting nach Auflösung der Ehe

Rz. 27 Ist eine Ehe, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben, im Vz aufgelöst worden (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeitserklärung) und ist der Stpfl. im selben Vz eine neue Ehe eingegangen, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls vorliegen, so kann nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG für die aufgelöste Ehe das Wahlrecht zwischen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Wirkung des Splittingverfahrens

Rz. 20 Beim Splittingverfahren wird das nach § 26b EStG ermittelte gemeinsame Einkommen der Ehegatten halbiert, die ESt für das so ermittelte Einkommen der Grundtabelle entnommen und dieser Betrag verdoppelt (§ 26b EStG Rz. 6ff.). Dies gilt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG. Rz. 21 Ferner werden die in Rz. 10 genannten Grenzen des Tarifs verdoppelt. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die frühere Zusammenveranlagung in Form der Haushaltsbesteuerung wurde mit der höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegattengemeinschaft aufgrund der dadurch ausgelösten Synergieeffekte im Vergleich zu allein Lebenden begründet (§ 26 EStG Rz. 1ff.). Die Progressionswirkung des Tarifs führte jedoch für die Ehegatten zu einer höheren Steuer im Vergleich zu Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 § 26b EStG kommt nur zur Anwendung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26 EStG gegeben sind und die Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG) oder die Vermutung der Wahl der Zusammenveranlagung greift (§ 26 Abs. 3 EStG). Nach § 2 Abs. 8 EStG ist diese Regelung auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften (§ 1 LPartG) anzuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung ist Steuersubjekt der einzelne Stpfl. mit dem von ihm bezogenen Einkommen, für das der Tarif nach § 32a EStG gilt. Die Normen der §§ 25ff. EStG sind hierauf zugeschnitten. § 26 EStG regelt das Wahlrecht der Ehegatten zwischen Einzel- (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) und wer das Wahlrecht ausüben kann, welch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter zwei Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.2 Weitere Eheschließung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 § 26 Abs. 1 S. 2 EStG löst den Konflikt bei Bestehen mehrerer Veranlagungswahlrechte innerhalb eines Vz bei Auflösung einer Ehe/Aufhebung der Lebenspartnerschaft (Scheidung, Aufhebung) und Wiederverheiratung eines Ehegatten in demselben Vz. Das Wahlrecht der Ehegatten nach Abs. 1 S. 1 ist nach Abs. 1 S. 2 auf die jüngste (letzte) Ehe beschränkt. Der Ausschluss des Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 5 Splittingtarif auch für EU- bzw. EWR-Gastarbeiter

Den Splittingtarif können neben den EU- bzw. EWR-Einpendlern auch die im Inland wohnhaften EU- bzw. EWR-Gastarbeiter erhalten, die den Familienwohnsitz am Wohnort des Ehe-/Lebenspartners in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben. Für den Personenkreis der unbeschränkt steuerpflichtigen EU-/EWR-Staatsangehörigen mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt[...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.3 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das Gnadensplitting.[1] Als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist der Splittingtarif durch die Steuerklasse III bescheinigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 5.1 Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Der Steuerabzug ist vom inländischen Arbeitgeber vorzunehmen, wenn nicht ausnahmsweise eine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt.[1] Inländischer Arbeitgeber ist, wer im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Beschränkt steuerpflichtige Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobilitätsprämie / 1 Anspruchsvoraussetzungen der Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. Folgende 3 Faktoren haben Auswirkungen auf die Berechnung der Mobilitätsprämie: Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer (sog. Fernpendlerpauschale) von 0,38 EUR. Der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.3 Zahlungsweise

Eine Teilzahlung der Ausgleichsbeiträge ist möglich. Hierbei ist zu beachten, dass der Rentenertrag aus einer Beitragszahlung grundsätzlich von Jahr zu Jahr abnimmt oder anders ausgedrückt: Um einen bestimmten Rentenabschlag auszugleichen, steigt die Beitragsbelastung jährlich. Teilzahlung aus steuerlichen Gesichtspunkten Die Beiträge können steuerlich als Altersvorsorgeaufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.1 Höhe und Voraussetzungen

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach Steuerklasse III.[1]"Echten" Alleinerziehenden wird zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR [2] gewährt, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.3 Weitere Vergünstigungen für EU-/EWR-Staatsangehörige

Handelt es sich bei dem Grenzpendler um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen, dann ergeben sich nach § 1a Abs. 1 EStG weitere Verbesserungen. So wird auch der in einem EU-/EWR-Staat lebende Ehegatte/Lebenspartner des EU- bzw. EWR-Grenzpendlers in die steuerliche Betrachtung miteinbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte/Lebenspartner kein EU-/EWR-Staatsangehöriger ist. Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 5 Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR[1] kann als Freibetrag eingetragen werden, wenn den Steuerpflichtigen die Steuerklasse II wegen der zu Recht bescheinigten Steuerklasse III nicht gewährt werden kann. In Betracht kommen verwitwete Arbeitnehmer (Ehegatten oder Lebenspartner), denen im Jahr des Todes und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.3 Zeitanteilige Berücksichtigung im Jahr der Heirat oder Trennung

Nach früherer Besteuerungspraxis scheiterte im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartnern eine zeitanteilige Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende daran, dass die Anwendung des Splittingtarifs und damit Steuerklasse III für das gesamte Kalenderjahr Vorrang hatte.[1] Der BFH hat sich dieser Rechtsauf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.2 Anspruchsberechtigung

Für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes und damit für den Ansatz eines Entlastungsbetrags kommt es lediglich darauf an, dass es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt, das zum Haushalt des alleinerziehenden Arbeitnehmers gehört. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür Kinderfreibeträge od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastung / 3 Kürzung um die zumutbare Belastung

Die außergewöhnlichen und zwangsläufigen Aufwendungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers um eine zumutbare Belastung gekürzt. Wegen der Frage, ob diese Regelung im Fall von Krankheitskosten als verfassungsgemäß angesehen werden kann, war gegen die ablehnende Entscheidung des BFH[1] Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die jedoch vom BVerfG nicht zur Entscheidung ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Ertragsteuerbelastungseffekt für Zwecke des § 1376 BGB = familienrechtlich weitestgehend ungeklärt

Die anspruchsvollen und vielschichtigen Ertragsteuerfragen bei der Berechnung der maßgebenden latenten Steuer für Zwecke des § 1376 BGB, nämlich die Berücksichtigung antragsgebundener Steuervergünstigungen aus § 16 Abs. 4 EStG (gleitender Freibetrag i.H.v. 45.000 EUR) und § 34 Abs. 3 EStG (Tarifermäßigung i.H.v. 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes für einen Veräußerungsge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Weitere Einzelentscheidungen

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine offenbare Unrichtigkeit iSv § 129 AO kommt in Betracht, wenn der ArbG eine fehlerhafte > Lohnsteuerbescheinigung übermittelt hat (EFG 2011, 1220; aA EFG 2014, 1743); wenn die richtigen Zahlen eindeutig aus der > Steuererklärung zu entnehmen und der Fehler ohne weitere Prüfung erkennbar ist (EFG 2010, 1370); wenn das FA Daten aus der > S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerklassen

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Höhe der Lohnsteuer (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bei Angestellten) richtet sich notwendigerweise nach der Höhe des Arbeitslohnes und im Übrigen nach der lohnsteuerlichen Steuerklasse. Arbeitnehmer werden daher für Zwecke der Lohnsteuer/Einkommensteuer sowie der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) in Steuerklas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2024 / 2 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahlung erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auswirkungen latenter Steue... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

Nach ständiger BGH-Rspr. und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen, welcher gegenstandsbezogen für den jeweiligen Vermögensgegenstand auf dessen Realisationswert unter wertmindernden Abzug der am Stichtag anfallenden Ertragsteuerlast ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.5 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Steuerklasse II als Lohnsteuerabzugsmerkmal mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.4 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das sog. Gnadensplitting.[1] Der Splittingtarif wird dann durch die Steuerklasse III im ELStAM-Datenpool als Lohnsteuerabzugsme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.2 Wer erhält die Steuerklasse II?

Anspruchsberechtigt sind nur sog. "echte" alleinerziehende Steuerpflichtige. Außerdem muss zum Haushalt des Alleinerziehenden ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehören. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Einzelnen ist der Entlastungsbetrag für Allein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.1 Steuerfreie Entlastungsbeträge für Alleinerziehende

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse III.[1]"Echten" Alleinerziehenden gewährt der Gesetzgeber zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag.[2] Dieser Freibetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR.[3] Für d...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 3 Berechnung bis einschließlich VZ 2020

Bei der Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag nur erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, liegt im Fall des Grundtarifs bei 972 EUR, in den Fällen des Splittingtarifs bei dem doppelten Betrag, also 1.944 EUR. Das ist die sog. Nullzone.[1] Diese Grenzen entsprechen für 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld (in VZ 2020-2022: hierzu gehört auch der Kinderbonus) für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kind...mehr