Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Säumniszuschläge

Säumniszuschläge stellen steuerliche Nebenleistungen dar[1] und entstehen bei nicht termingerechter Zahlung.[2] Sie sind als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn für die Steuer, deretwegen die Erhebung der Säumniszuschläge erfolgt ist, ein Betriebsausgabenabzug zulässig ist. Säumniszuschläge, die sich auf Personensteuern wie Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.1 Entnahme von Nutzungen

Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entnahme die tatsächlichen Selbstkosten der Nutzung, nicht hingegen ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, wie z. B. Gerichts- und Anwaltskosten, stellen Betriebsausgaben dar, wenn es sich um einen betrieblich veranlassten Prozess handelt, z. B. Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Forderungen bei zahlungssäumigen Kunden. Im Übrigen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, die grundsätzlich nicht mehr im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Eine bestimmte bilanzpolitische Wirkung kann i. d. R. durch eine Mehrzahl von Mitteln erreicht werden. Deshalb ist eine Auswahl zu treffen. Bei der Entscheidung, welche Mittel zum Einsatz kommen, darf man nicht nur deren unmittelbare Wirkungen, z. B. die beabsichtigte Veränderung des Ergebnisausweises, berücksichtigen. Vielmehr kommt es darauf an, die zu ergreifenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: Hamburg lässt Hebesätze unverändert

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Viele Kommunen rechnen noch. Hamburg hat nun beschlossen, den alten Wert für 2024 und länger beizubehalten. Berlin senkt ihn. Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. EUR: Die Grundsteuer B – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – ist eine der wichtigsten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 13a Die getrennte Erstellung von Handels-und Steuerbilanz ist notwendig, da wesentliche Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips[1] und der Umkehrmaßgeblichkeit bei Bewertungsfragen auftreten. Da bei vielen Unternehmen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte i. S. e. Steuerbilanzpolitik im Vordergrund steht, wird es z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Leitsatz Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nrn. 13 und 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland, Art. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 §§ 179ff. AO knüpfen an § 157 Abs. 2 AO an. § 157 Abs. 2 AO enthält den Grundsatz, dass bei einem Steuerbescheid nur die in § 157 Abs. 1 S. 2 AO genannten Bestandteile zum Regelungsbereich des Bescheids gehören, nämlich die Festsetzung von Art und Betrag der Steuer sowie die Bezeichnung des Steuerschuldners. Zur Festsetzung der Art der Steuer wird man auch den Zeitraum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Feststellungsbescheid und Steuerbescheid

Rz. 4 Das Wesen eines Steuerbescheids besteht darin, dass in ihm eine Steuer nach Art und Betrag festgesetzt wird.[1] Dagegen werden in einem Feststellungsbescheid einzelne Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt; Tenor eines Feststellungsbescheids ist also nicht eine Steuer, sondern die Feststellung einer Besteuerungsgrundlage. Feststellungsbescheide enthalten daher e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 5 Rückgängigmachung/Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Geschäftsvorfall zu beurteilen, ob eine bestehende Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist.[1] Die vGA kann nicht dadurch neutralisiert bzw. rückgängig gemac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.3 § 2a Abs. 3 AO

Rz. 24 § 2 Abs. 3 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] dahingehend geändert, dass die nach "L 127 vom 23.5.2018, S. 2" die Worte "L 47 vom 4.3.2021" eingefügt wurden. Rz. 25 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen in der Handels-... / 5.1 Ist-Versteuerung

Rz. 52 In § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG ist eine Regelung enthalten, wonach erhaltene Anzahlungen für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen bereits dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn die Anzahlung vereinnahmt wird. Nach dieser sogenannten Ist-Versteuerung muss der Empfänger einer Anzahlung aus dem Betrag der Anzahlung jeweils die Umsatzsteuer zum jeweili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person

Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in besonderem Maße die gegenüber den Gesellschaftern ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 2.4 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach mehreren Vorschriften vor, z. B. Investitionen eines KMU nach einer Naturkatastrophe, kann der Steuerpflichtige Sonderabschreibungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Dasselbe gilt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen und Sonderabschre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Gegenstand der Feststellung

Rz. 20 Gegenstand der Feststellung sind Besteuerungsgrundlagen. Welche Besteuerungsgrundlagen, in Abweichung von § 157 Abs. 2 AO gesondert festgestellt werden, bestimmen § 180 AO sowie die Vorschriften in Einzelsteuergesetzen.[1] Rz. 21 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen ist im Gesetz nicht geklärt. Es liegt nahe, § 199 Abs. 1 AO als Legaldefinition aufzufassen. Besteueru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.5 Hinweis nach Abs. 5

Rz. 50 Nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist "hierauf" in dem Feststellungsbescheid hinzuweisen. M. E. gilt diese besondere Hinweispflicht nur für den eingeschränkten Wirkungskreis des Feststellungsbescheids. Grundsätzlich gilt ein Feststellungsbescheid für alle abhängigen Steuern bzw. Folgebescheide. Soll er nur für einzelne Steuern oder Folgebescheide gelten, ist dies eine Einschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.1 § 2a Abs. 1 AO

Rz. 16 Nach § 2a Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden[1], andere öffentliche Stellen[2] und nicht-öffentliche Stellen.[3] Die Vorschriften gelten daher insbesondere für Bundesfinanzbehörden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 4 Bilanz

Rz. 90 Neben diesen allgemeinen Gliederungsgrundsätzen enthält § 266 HGB besondere für die Bilanz geltende Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist danach für alle Kapitalgesellschaften in Kontoform aufzustellen; eine Aufstellung in Staffelform ist nicht zulässig. Diese Regelungen gelten auch für die in § 264a HGB bezeichneten offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.2 Zu § 6b EStG

Rz. 51 Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach § 16 EStG kann durch Anwendung des § 6b EStG gemindert oder vermieden werden, wenn und soweit im veräußerten Vermögen (ggf. einschl. des Sonderbetriebsvermögens) begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter enthalten sind, die Voraussetzungen des § 6b EStG vorliegen und Übertragungsmöglichkeiten auf andere Wirtschaftsgüter bestehen (§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.8 Bindungswirkung für das Erhebungsverfahren

Rz. 47 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Vorschrift zur Regelung der Bindungswirkung der Feststellung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt (insoweit gegenstandslos). Für diese Fälle sieht § 180 Abs. 5 Nr. 2 AO eine gesonderte Feststellung vor.[1] Diese gesonderte Feststellung unterscheidet sich dadurch von anderen Fällen der Feststellung, dass sie nicht das Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Günstigerprüfung (§ 10a Abs. 2 EStG)

Rz. 72 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und die Zulage nach Abschn. XI sind in der Weise verknüpft, dass zunächst jedem Berechtigten die (progressionsunabhängige) Zulage gewährt wird und in einem zweiten Schritt bei der Veranlagung des Stpfl. auf Antrag geprüft wird, ob für ihn der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Vergünstigung führt als die Zulage (Rz. 15). Rz. 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. 2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 4.4.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1 Zurechnung des Gegenstands der Feststellung

Rz. 24 Beteiligt am Feststellungsverfahren ist derjenige oder sind diejenigen, denen der Gegenstand der Feststellung ganz oder teilweise nach dem jeweiligen Steuergesetz zuzurechnen ist ("Inhaltsadressaten"). Im Fall eines negativen Feststellungsbescheids sind auch diejenigen Personen Beteiligte und damit Inhaltsadressaten, über deren Nichtbeteiligung am Gegenstand der Fests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Zweck der gesonderten Feststellung

Rz. 5 Die gesonderte Feststellung ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, die Steuerfestsetzung zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Sie hat lediglich eine dienende Funktion, nämlich die Steuerfestsetzung in dem Folgebescheid zu ermöglichen und zu erleichtern. Die gesonderte Feststellung stellt daher nur eine technische Vorstufe der Steuerfestsetzung dar, indem das an ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen in der Handels-... / 5.2 Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Rz. 54 Da Anzahlungen – unabhängig von ihrer Höhe – beim Empfänger der Umsatzsteuer unterliegen, kann es empfehlenswert sein, die Umsatzsteuer bereits in der Rechnung über die Anzahlung gesondert auszuweisen und zu vereinnahmen. Geschieht dies nicht, so kann der Zahlungsverpflichtete aus der geleisteten Anzahlung keinen Vorsteuerabzug vornehmen, obwohl der Empfänger der Anza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 für den HGB-Fall verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat (nach IFRS wäre der passive Ausgleichsposten bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgswirksam ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr