Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / Zusammenfassung

Überblick Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung. Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung. Festsetzungsverjährung bedeutet, dass gem. § 169 Abs. 1 AO nach Ablauf der Festsetzungsfrist eine Steuerfestsetzung sowie deren Korrektur nicht mehr erfolgen dürfen. Zahlungsverjährung bedeutet, dass g...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2 Zahlungsverjährung

Die Zahlungsverjährung bewirkt, dass festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf der Verjährungsfrist nach §§ 228, 232 AO erlöschen. Sie erstreckt sich auch auf Ansprüche des Steuerpflichtigen, z. B. auf Erstattung einer Steuer. 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 od...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1 Erlassvoraussetzungen

Ein Erlass setzt voraus, dass die Einziehung der Steuer usw. unbillig wäre. Was damit gemeint ist, ist im Gesetz nicht näher beschrieben. Rechtsprechung und Finanzverwaltung unterscheiden zwischen sachlichen und persönlichen Billigkeitsgründen. Liegt im Einzelfall einer dieser beiden Billigkeitsgründe vor, kann die Finanzbehörde erlassen. Die Entscheidung hierüber liegt in i...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.6 Weitere Ablaufhemmungen

Bei Abgabe einer Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder einer berichtigten Steuererklärung i. S. d. § 153 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 9 AO nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige. Ist für die Steuerfestsetzung ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend (Grundlagenbescheid), endet gem. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO die Festsetz...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

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Änderungsvorschriften / 4 Vertrauensschutz

In § 176 AO ist ein besonderer Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Vorschrift zur Korrektur eines Steuerbescheids. Sie gilt vielmehr nur, wenn im Rahmen einer vorgesehenen Korrektur (Wortlaut: "Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht z...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.2 Zuständigkeit

Zuständig für den Erlass sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 20.000 EUR erlassen. Wird diese Grenze überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen Zustimmung der Oberfinanzdirektion bzw. des Landesfinanzministeriums[1] ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / VII. Fazit

Aus Sicht von Privatpersonen besteht ein Steuer- und Liquiditätsvorteil einer Holding-Kapitalgesellschaft, wenn auf deren Ebene die Liquidität zu Investitionszwecken verwendet und keine Folgeausschüttung an die Gesellschafter erfolgt. Wer hingegen – über die angemessene Geschäftsführervergütung hinaus – regelmäßige Ausschüttungen beabsichtigt, dem bietet die Holding nur begrenz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.1 Ablaufhemmung wegen offenbarer Unrichtigkeiten

Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO unterlaufen, endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 2 Satz 1 AO insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Steuerbescheids. Das Gleiche gilt nach § 171 Abs. 2 Satz 2 AO in den Fällen des § 173a AO.[1] Praxis-Beispiel Ablaufhemmung bei offenbarer Unrichtigkeit Die Fests...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.1 Zuständigkeit

Zuständig für die Stundung sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 100.000 EUR zeitlich unbegrenzt und höhere Beträge bis zu 6 Monaten stunden. Werden diese Grenzen überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen ­Zustimmung...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 AO 10 Jahre.[1] Sie beginnt gem. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch erstmals fällig [2] geworden ist.[3] Bei den Fälligkeitssteuern (insb. Umsatz- und Lohnsteuer), die unabhängig von einer Festsetzung fällig werden, gibt es eine Anlaufhemmun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Verfahren

Rz. 103 Die Steuerermäßigung sowohl nach § 35a Abs. 1 als auch nach Abs. 2 und Abs. 3 EStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird regelmäßig zusammen mit der Steuererklärung gestellt, er kann jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheids nachgeholt werden.[1] Rz. 104 Die Steuerermäßigung kann als Freibetrag auf Antrag des Stpfl. als LSt-Abzugsmerkmal berücksichtigt werden ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 5 Bindungswirkung einer erteilten Auskunft

Weicht der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich ab, ist die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft für die Besteuerung des Antragstellers grundsätzlich bindend.[1] Die Bindungswirkung tritt daher nicht ein, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Beantra...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.2 Grund und Boden

Der zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden fällt ebenfalls aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG heraus. Die Finanzverwaltung lässt in diesem Zusammenhang aber nur die für die entsprechende Gebäudenutzung erforderliche und übliche Fläche gelten.[1] Dazu gehören auch Gartenflächen (Vor-, Nutz- und Hausgärten) in ortsüblichem Umfang. Als or...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 1 Verbindliche Auskunft: Steuerliche Absicherung für geplante Vorhaben

Die verbindliche Auskunft soll es Steuerpflichtigen ermöglichen, die steuerlichen Konsequenzen genau bestimmter Sachverhalte bereits vor ihrer Verwirklichung abzuschätzen. Die Bearbeitung dieser Anträge stellt eine individuelle Leistung der Finanzverwaltung gegenüber dem Antragsteller dar. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft steht im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Die ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.9 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft

Folgende Entscheidung sollte bei hohen Streitwerten immer beachtet werden. Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Tz. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung[1] nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.[2] Im Streifall ging es um Folgendes: Die Steuerpflichti...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.3 Beraterkosten als abzugsfähige Betriebsausgaben/Werbungskosten

Steuerberatungs- bzw. Rechtsanwaltskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke) stehen. Beraterkosten für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 ff. AO fallen i. d. R. für betrieblich...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.1 Sonderregelungen

Nicht steuerbar sind gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG Gebrauchsgegenstände des täglichen Gebrauchs. Dies bedeutet, dass die bei diesen Geschäften typischerweise anfallenden Verluste (z. B. bei Verkauf eines Jahreswagens, aber auch bei Veräußerung anderer Gebrauchsgegenstände des Haushalts) einkommensteuerrechtlich – beschränkt auf die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG – ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.1 Fälligkeit

Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 AO richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der einzelnen Steuergesetze. Da die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zunächst durch Bescheid festgesetzt werden müssen, tritt die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 2 AO nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung ein. Fehlt es an einer beson...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2 Erhebliche Härte

Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, Steuern und steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO vollständig und gleichmäßig zu erheben. Es müssen also in einem Stundungsfall im Vergleich zu den Normalfällen besondere Umstände vorliegen, die die Erhebung zum Fälligkeitszeitpunkt als erhebliche Härte erscheinen lassen. Dabei ist zwischen erheblicher Härte aus...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.4 Erlasswürdigkeit

Es ist nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen eine Schuld nicht erlässt, wenn er seine wirtschaftliche Notlage selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er leichtsinnig und nachlässig handelte oder sein Vermögen verschenkte oder verschwendete, oder wenn er seinen steuerlichen Pflichten (Steuererklärungspflichten, Zahlungspflichten) nicht nachkommt od...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.2 Prüfung der erteilten Auskunft

Die verbindliche Auskunft muss diese Angaben enthalten: den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt; dabei kann auf den im Antrag dargestellten Sachverhalt Bezug genommen werden; die Entscheidung über den Antrag, die zugrunde gelegten Rechtsvorschriften und die dafür maßgebenden Gründe; dabei kann auf die im Antrag dargelegten Rechtsvorschriften und Gründe Bezug genommen werden; eine...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3.2 Zuständigkeit für jede Steuerart gesondert prüfen

§ 89 Abs. 2 Satz 3 AO ist für jede Steuerart gesondert anzuwenden. Dies bedeutet, dass z. B. bei einer im Ausland ansässigen natürlichen Person, die eine verbindliche Auskunft über Einkommen- und Umsatzsteuer beantragt, für die Anfrage bezüglich der Einkommensteuer das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist, während für die Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer gem. § 21 AO...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

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Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / Zusammenfassung

Überblick Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bede...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1 Bewertungsanlässe

1.1 Kauf bzw. Verkauf An erster Stelle steht der Kauf bzw. Verkauf einer Steuerberatungskanzlei. Gekennzeichnet ist dieser Bewertungsanlass von den entgegengesetzten Interessen der Beteiligten. Während der Verkäufer einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen möchte, um darüber ggf. auch seine Altersversorgung sicherzustellen, ist der Käufer daran interessiert, seine zukünftige ...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 5 Umsatzverfahren

5.1 Bemessungsgrundlage Bei diesem, in der Praxis immer noch vorherrschenden, Preisfindungsverfahren wird ausgehend vom Umsatz unter Anwendung eines individuellen Multiplikators ein Wert ermittelt. Der so ermittelte Wert stellt nicht den konkreten und richtigen Kaufpreis dar, sondern soll die Verhandlungsbasis für den auszuhandelnden Kaufpreis sein. Die Bemessungsrundlage beim...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.2 Ausländische Steuern

Ausländische Steuern auf Kapitaleinkünfte werden auf die inländische Steuer angerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht[1] oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist.[2] Die ausländischen Steuern müssen um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzt werden. Die Regelungen zur Anrechnung der ausländischen ...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 3 Besonderheiten bei der Bewertung einer Steuerberatungskanzlei

3.1 Personenbezogenheit Bei den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Wertfindung einer Steuerberatungskanzlei muss im Vergleich mit anderen Unternehmungen in erster Linie die Personenbezogenheit genannt werden. Der Erfolg einer Steuerberatungskanzlei hängt maßgeblich von der Person des Inhabers, also von dem konkreten Menschen ab. Der Kanzleiinhaber baut die Beziehung zum M...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 4 Ertragswertverfahren

4.1 Vor- und Nachteile Die Grundlage des Ertragswertverfahrens ist der künftig nachhaltig erzielbare Ertrag der Kanzlei. Der Unternehmenswert ermittelt sich dann aus dem Barwert aller zukünftigen Nettoeinnahmen. Der Ertragswert sichert die Zukunftsbezogenheit der Wertermittlung. Vorteile des Ertragswertverfahrens bestehen in der Detailplanung der fixen und variablen Kosten so...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 4.2 Überschussprognose

Die Prognose basiert auf einer Vergangenheitsanalyse der letzten 3-5 Jahre. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden die relativen Stärken und Schwächen der infrage stehenden Kanzlei ermittelt und daraus die Chancen und Risiken abgeleitet. Gerade mit Blick auf die Corona-Jahre bieten sich längere Zeiträume als die üblichen 3 Jahre an, um etwaige Schwankungen auszugleichen. Eb...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Am 6.3.2017 hat die Bundessteuerberaterkammer ihre Hinweise für die Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis erneuert. Mittels der Hinweise sollen die Besonderheiten des Berufstands als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe berücksichtigt werden. Die 2017er Hinweise sind unverändert gültig. im Weiteren sind jedoch auch Ideen und Vorschläge aus der Praxis e...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 5.3 Preisanpassungsklauseln

Um Unwägbarkeiten zu vermeiden, werden zur Berücksichtigung von Mandats- oder Umsatzverlusten häufig Anpassungsklauseln für eine bestimmte Zeit vereinbart. Die Bundessteuerberaterkammer unterscheidet dabei 4 Varianten: Eine besondere Vereinbarung besteht nicht. Umsatzrückgänge und auch Mandatskündigungen mindern den Kaufpreis in keiner Weise. Es wird eine Art Stufenmodell vere...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.2 Eintritt bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern

Das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Steuerberatungsgesellschaft (Partnerschaftsgesellschaft, GbR, GmbH & Co. KG, Kapitalgesellschaft und anderen Rechtsformen, z. B. LLP) unterscheidet sich zum Verkauf einer ganzen Kanzlei häufig dadurch, dass die Anteile nicht frei am Markt verkauft werden. Meist übernehmen verbleibende Gesellschafter oder bisher angestellte Berufs...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.4 Todesfall

Bei Tod des Kanzleiinhabers ist die Wertermittlung insbesondere für die Erbauseinandersetzung von Bedeutung. Im Einzelfall wird es zu einer Fortführung der Kanzlei durch einen Erben kommen (soweit ein Berufsträger unter den Erben ist) oder der schnelle Verkauf sollte angestrebt werden. Es stellt sich also die Frage nach der Zerschlagung oder der Fortführung, weshalb im Weite...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 3.2 Verschwiegenheitspflicht

Als berufliche Besonderheit des Steuerberaters ist seine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht i. S. v. § 57 Abs. 1 StBerG zu nennen. Darunter fallen alle Verhältnisse der Mandanten, auch wenn das Mandat bereits durch Tod von Steuerberater oder Mandant beendigt ist. Im Rahmen der Praxisbewertung darf daher einem möglichen Erwerber ohne ausdrückliche Einwilligung des Manda...mehr