Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.1 Einkommensteuer

Rz. 79 Die deutsche Spitzeneinheit in der Rechtsform des Einzelkaufmanns bzw. die Gesellschafter einer (nicht haftungsbeschränkten) Personenhandelsgesellschaft sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG); demnach unterliegen grundsätzlich auch die Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus der Auslandskapitalgesellschaft der Steuerpflicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.2 Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung (Nr. 2)

Rz. 7 Ist eine Person im Inland tatsächlich in den Genuss einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gelangt und könnte die Information an den anderen Mitgliedstaat dort zu einer Besteuerung oder Steuererhöhung führen, ist dieser Staat spontan zu informieren. Hier kommen z. B. Entscheidungen in Betracht, die zum Besteuerungsrecht Deutschlands und eines anderen EU-Staates zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 4 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 UStG fallen Goldlieferungen sowohl an die Deutsche Bundesbank als auch an die Europäische Zentralbank (Frankfurt/M.), die zum 1.7.1998 errichtet worden ist. Rz. 5 Die Steuerbefreiung erstreckt sich ferner auf Goldlieferungen, die an Zentralbanken anderer Staaten oder an die den Zentralbanken entsprechenden Währungsbehörden andere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

2.1 Begriff der politischen Partei Rz. 9 Die Steuerbefreiung ist subjektiv davon abhängig, dass es sich um Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei handelt. Der Parteienbegriff ist in § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien [1] definiert. Danach sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

3.1 Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben Rz. 14 Objektiv ist die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Nach § 6 PartG müssen Parteien eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Besonderheiten bei den einzelnen in § 9 UStG bezeichneten Steuerbefreiungen

Rz. 116 Die in § 9 UStG aufgeführten Steuerbefreiungen gem. § 4 UStG stellen eine abschließende Aufzählung dar, die nicht erweitert werden kann, selbst wenn dies im Einzelfall in der Unternehmerkette (wegen des Vorsteuerabzugs) zu einem für die am Leistungsaustausch Beteiligten günstigeren Ergebnis führen könnte als die gesetzliche Steuerbefreiung gem. § 4 UStG. So kann z. B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorrang anderer Steuerbefreiungen

Rz. 7 Gelangt das Gold im Rahmen der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein Drittland, kommt die Steuerbefreiung nicht nach § 4 Nr. 4 UStG, sondern nach § 6a UStG bzw. § 6 UStG in Betracht. Von daher unterliegt z. B. die Deutsche Bundesbank der Pflicht der Abgabe Zusammenfassender Meldungen (§ 18a UStG), wenn sie Gold an eine Zentralbank in einem anderen EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen

1 Allgemeines 1.1 Aktueller Gesetzestext Rz. 1 Der vorstehend abgedruckte Gesetzestext des § 9 UStG gilt unverändert seit dem 1.1.2004 (Rz. 18). Die Vorschrift gehört damit zu den gesetzgeberisch stabilen Normen des UStG, das sonst an vielen Stellen ständig geändert wird. Es gibt zu § 9 UStG im Vergleich zu anderen Normen relativ wenig Rechtsprechung; auch die Zahl der Verwalt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für den Verzicht auf Steuerbefreiungen

2.1 Allgemeines Rz. 19 Der Verzicht auf Steuerbefreiungen gem. § 9 Abs. 1 UStG hat folgende Voraussetzungen: Verzichten können nur Unternehmer. Die Umsätze müssen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden. Nur Umsätze, welche nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g (und in der Zeit v. 1.1. bis Ende 1999 gem. Buchst. k; Rz. 16). § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gegen Kostenerstattung

Rz. 15 Steuerfrei sind die Leistungen in objektiver Hinsicht neben der Beschränkung hinsichtlich der satzungsgemäßen Aufgaben nur dann, soweit sie (lediglich) gegen Kostenerstattung erbracht werden. Das Entgelt darf also die dem Leistenden (der Parteigliederung) entstandenen Kosten nicht übersteigen. Da die Steuerbefreiung auf "Umsätze" abzielt, kommt eine partielle Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzeloption

Rz. 60 Jeder in § 9 UStG bezeichnete steuerfreie Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gleichartige Umsätze, welche unter eine in § 9 UStG angeführte Steuerbefreiung fallen, unterschiedlich behandeln kann. Abschn. 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE formuliert dies – ebenso wie davor die UStR – wie folgt: "Der Unternehmer hat bei diesen Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18a UStG bezweckt eine Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die selbstständige Gliederungen einer politischen Partei erbringen, soweit derartige Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der Partei gegen Kostenerstattung ausgeführt werden und sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Kein Ausschluss von der Parteienfinanzierung

Rz. 15a Die Steuerbefreiung ist seit dem 29.7.2017 zusätzlich davon abhängig, dass die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist. § 18 Abs. 7 PartG bestimmt: "Löst sich eine Partei auf oder wird sie verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Gleiches gilt bei eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze mit Wertzeichen

Rz. 9 "Umsatz" i. S. d. Befreiungsvorschrift ist die Lieferung des Wertzeichens, also ein Vorgang, der einem anderen die Verfügungsmacht am Wertzeichen verschafft (§ 3 Abs. 1). Es muss dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zugewendet werden.[1] Bei der Entschädigung von Zeugen in Gerichtsverfahren können zwar auch die Kosten für verauslagte Porti er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG)

Rz. 185 Wie bereits § 9 UStG 1967/73 ist auch § 9 UStG i. d. F. seit dem 1.1.1980 anwendbar bei den gem. § 4 Nr. 19 UStG steuerfreien Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten.[1] Bei § 4 Nr. 19 UStG wird, wie auch sonst, die Anwendung von § 9 UStG wegen des dann möglichen Vorsteuerabzugs wirtschaftlich immer von Vorteil sein, wenn der Unternehmer an zum Vorsteuerabzug berec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Selbstständige Gliederungen

Rz. 11 Subjektiv steuerfrei sind nur die Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei. Damit sind die Parteigliederungen nach § 7 PartG gemeint. Nach dieser Regelung gliedern sich die Parteien in Gebietsverbände (z. B. Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände). Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben

Rz. 14 Objektiv ist die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Nach § 6 PartG müssen Parteien eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebiets...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Steuerbefreiung für Umsätze mit im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen galt schon vor 1980. Zum 1.1.1980 waren in § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG die Worte "zum aufgedruckten Wert" neu in die Vorschrift aufgenommen worden. Diese Ergänzung sollte lediglich der Klarstellung dienen, dass im Inland gültige amtliche Wertzeichen nur befreit sind, wenn die Wertzeichen zum aufg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Amtliche Wertzeichen

Rz. 4 Die Vorschrift begünstigt Umsätze mit amtlichen Wertzeichen, die im Inland gültig sind. Unter amtliche Wertzeichen sind Wertzeichen zu verstehen, die von einem Hoheitsträger (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts) im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse ausgestellt werden. Es handelt sich um Marken, Karten, Stempel, Scheine oder s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 18a UStG war durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. d des StÄndG 1992 v. 25.2.1992[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1992. [2] Rz. 4 Die Steuerbefreiung war im Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 1992[3] noch nicht enthalten, sondern geht auf die Beratungen im Finanzausschuss zurück.[4] Rz. 4a Mit Art. 7 des Gesetzes zum Ausschluss verfass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der politischen Partei

Rz. 9 Die Steuerbefreiung ist subjektiv davon abhängig, dass es sich um Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei handelt. Der Parteienbegriff ist in § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien [1] definiert. Danach sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nachweise

Rz. 8 § 4 Nr. 4 UStG hat eine gewisse Sonderstellung. Dies ist neben der währungspolitischen Funktion der Vorschrift[1] daran erkennbar, dass sie keinerlei Nachweise für die Steuerbefreiung regelt. Der Gesetzgeber hat hier offenbar keinen besonderen Handlungsbedarf gesehen, weil der Kreis der beteiligten Unternehmer äußerst klein sein dürfte. Gleichwohl sind m. E. im Einzelf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und ähnliche Umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 133 Die vom Gesetzgeber von Anfang an in § 9 UStG vorgesehene Möglichkeit, gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsleistungen und ähnliche Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, hat wohl die größte praktische Bedeutung bei der Anwendung des § 9 UStG. Ob sich wirtschaftlich die Behandlung von gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Umsätzen als steuerpflichtig lohnt, mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Steuerbefreiung ist währungspolitisch motiviert. Da die Deutsche Bundesbank (bzw. Europäische Zentralbank) kein Unternehmer ist und deshalb keinen Vorsteuerabzug hat, kann ihre Belastung mit Umsatzsteuer nur durch Steuerbefreiungen vermieden werden.[1] Rz. 3 § 4 Nr. 4 UStG ergänzt die Regelung in § 4b Nr. 2 UStG und § 5 Nr. 2 UStG, wonach der innergemeinschaftliche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.7 Fortführung des Unternehmens

Rz. 448 Voraussetzung für die nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber das Unternehmen als Unternehmer fortführen muss; der Erwerber muss zumindest die Absicht haben, das Unternehmen fortzuführen und darf es nicht gleich abwickeln wollen.[1] Führt der Erwerber das Unternehmen nicht fort, muss zur Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs die Übertrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vorsteuerabzug

Rz. 9 Die Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (§ 15 Abs. 3 UStG).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 370 Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mWv 1.1.1993 durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] in das UStG aufgenommen und ist seitdem nicht geändert worden. Über die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird systematisch geregelt, dass der über die weiteren Vorschriften des UStG definierte innergemeinschaftliche Erwerb auch der USt unterlieg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 549 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte Lieferung oder (seit dem 19.12.2006[1]) ein dort bewirkter innergemeinschaftlicher Erwerb wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um Gegenstände handelt, die zum Gebrauch oder Verbrauch in diesen Gebieten bestimmt sind oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 EU-rechtliche Grundlage, fehlende Harmonisierung der Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 7 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Ausgangsland besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die Beratungen führten jedoch zu keinem Ergebnis. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.2 Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung

Rz. 467 Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen oder die Übertragung eines gesondert geführten Betriebs vor, unterliegt dieser Umsatz nicht der USt; nach dem Unionsrecht wird der Vorgang so behandelt, als wenn keine Leistung vorliegen würde. Im Ergebnis ist die Übertragung nicht steuerbar. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht auch der unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die USt für Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Umsätze

Rz. 70 Ein in § 9 UStG aufgeführter steuerfreier Umsatz kann nur als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs: Die Vorleistungen müssen von einem Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr (§ 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG)

Rz. 117 a) Die Möglichkeit, die gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG (und in der Zeit v. 1.1.1993 bis Ende 1999 gem. § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG, Rz. 16) steuerfreien Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr als steuerpflichtig zu behandeln, geht zurück auf die bereits in § 9 UStG 1967 vorgesehene Optionsmöglichkeit für die steuerfreien Umsätze gem. § 4 Nr. 8 UStG 1967. Rz. 118 Die Op...mehr