Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung?

Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieblichen Rahmen, kann das zu einer Umsatzsteuerprüfung führen: Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG Neugründungen von Unternehmen Inanspruchnahme von Steuerb...mehr

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Kontrollverfahren / 3.2 Verprobung der Erwerbe und Leistungsbezüge

Ausschließlich zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen sieht die zweite Stufe des Informationsaustauschs bezogen auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung bei einem bestimmten Steuerpflichtigen die Übermittlung folgender Informationen vor: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller in Deutschland ansässigen Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferung...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.3 Meldung der USt-IdNr. des Abnehmers als Steuerbefreiungsvoraussetzung

EuGH und nachfolgend auch BFH hatten in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. beim Erwerber oder Dienstleistungsempfänger zwar ein Formerfordernis, aber kein materielles Tatbestandsmerkmal der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der Ortsverlagerung bei EU-Dienstleistungen ist.[1] Die damit verbundenen Rechtsunsi...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.2 Bei sonstigen Leistungen

Seit dem 1.1.2010 gilt mit § 3a Abs. 2 UStG das Empfängerortprinzip für die meisten Fälle der sonstigen Leistung im B2B-Bereich. Für grundstücksbezogene Leistungen, kurzfristige Fahrzeugvermietungen, Personenbeförderungsleistungen, veranstaltungsbezogene Leistungen und Restaurationsleistungen gelten Sonderregelungen. Für die Bestimmung des Leistungsortes kommt es demnach maß...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 8 USt-IdNr. und die Zuordnung von Lieferungen im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft

Die Bedeutung der USt-IdNr. für das innergemeinschaftliche Reihengeschäft folgt aus der (widerlegbaren) Vermutung des § 3 Abs. 6a Satz 4, 5 UStG; danach wird die Warenbewegung bei Beförderung durch den Zwischenhändler der Lieferung an den Zwischenhändler zugeordnet. Für den Zwischenhändler bedeutet dies, dass für die von ihm ausgeführte Lieferung keine Steuerbefreiung gilt. D...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 1.1 Antragsberechtigter Personenkreis

Grundsätzlich kann jedem, der gem. § 2 UStG Unternehmer ist, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 44 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Nr. 4a UStG). Die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn die Einfuhr im Zusammenhang mit der Auslagerung i. S. d. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG aus dem Steuerlager steht und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 48 § 5 Abs. 1 Nr. 9 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Gesetz v. 21.12.2020[1] und wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt. Unionsrechtlich findet sie ihre Grundlage in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[2] Nach § 27 Abs. 35 S. 2 UStG greift die Befreiung für Einfuhren nach dem 31.12.2020. Voraussetzung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Gold für Zentralbanken

Rz. 19 Steuerbefreit sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 UStG Goldlieferungen an die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank, Zentralbanken anderer Staaten oder an die Zentralbanken entsprechender Währungsbehörden anderer Staaten.[1] Sofern für Goldlieferungen auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als Anlagegold (§ 25c Abs. 1 und 2 UStG) erfüllt sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 43 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, die danach in ein Umsatzsteuerlager gelangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Nr. 4 a UStG). Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände dann steuerbefreit, wenn diese unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen nach § 4 Abs. 4a S. 1 Buchst. a S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen ins Inland der EUSt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 5 UStG. Die EUSt entsteht in sinngemäßer Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften (§§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG), sofern das Umsatzsteuerrecht selbst keine Regelung enthält (z. B. § 11 UStG). Die Steuersätze bei der Einfuhr entsprechen den Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Luftfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für diese Luftfahrzeuge

Rz. 25 § 5 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 UStG regelt entsprechend den Wasserfahrzeugen[1] die EUStFreiheit bei der Lieferung von Luftfahrzeugen, ihrer Ausrüstungs- und Versorgungsgegenständen. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert für die steuerbefreiten Luftfahrzeuge, dass sie zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.11 Art. 82ff. ZollBefrVO: Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen

Rz. 84 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 82 ZollBefrVO sind EUStfrei Gegenstände, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland eingeführt werden, die einem Drittland einen offiziellen Besuch abgestattet haben und die Gegenstände bei diesem Anlass von amtlichen Stellen des Empfangslands als Geschenk erhalten haben; die von Personen eingeführt werden, die der Bundesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Weitere Mitteilungs- und Nachweispflichten des Anmelders

Rz. 40 Die Ergänzung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG um die Buchstaben a bis c mWv 1.1.2011[1] präzisiert die Nachweispflichten und nimmt diese erstmals in die Vorschrift selbst auf. Zuvor waren sie lediglich in Verwaltungsanweisungen enthalten. Rz. 41 Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c UStG sind folgende: Der Anmelder hat neben seiner eigenen USt-IdNr. (oder d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenstände, die zur Ausrüstung von bestimmten Wasserfahrzeugen vorgesehen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 §§ 1 Abs. 2, 11 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung bei vorübergehender Verwendung

Rz. 143 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1 Abs. 2, § 11 EUStBV wird im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (Art. 250 bis 253 UZK) grundsätzlich keine EUSt erhoben. Nationale Zollbefreiungen der vorübergehenden Verwendung bestehen bereits seit Inkrafttreten des ZK nicht mehr (zuvor § 39 AZO). Eine eigenständige nationale Regelung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Ermäch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 29 Neu gefasst ist seit Anfang 2011 die Steuerbefreiung für Gegenstände, die von einem EUStSchuldner im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) verwendet werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG wurde neu gefasst mWv 1.1.2011 durch das Gesetz v. 8.12.2010.[1] Mit der Einführung der Regelung im US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Gesetzliche Zahlungsmittel

Rz. 20 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 b UStG ist die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln EUStfrei. Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden (§ 4 Nr. 4 Buchst. b S. 2 UStG). Rz. 21 Unter den Begriff der gesetzlichen Zahlungsmittel fallen kursgültige Münzen und Banknoten in EUR und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Historische Entwicklung

Rz. 2 Im UStG 1967 fand sich bereits eine dem § 5 Abs. 1 (Nr. 1 und 2) entsprechende Regelung.[1] Seitdem war und ist § 5 UStG in seinen Absätzen und Ziffern immer wieder Änderungen und Anpassungen unterworfen. Wichtige Änderungen zu den einzelnen Absätzen bzw. Ziffern werden im Rahmen der nachfolgenden Kommentierung jeweils zu Beginn des jeweiligen Befreiungstatbestandes erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 18 Der Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Gold, das für ausländische Zentralbanken eingeführt wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 UStG), Luftfahrzeuge, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesmi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Art. 219ff. UZK-DA: Andere Gegenstände als Beförderungsmittel

Rz. 158 Art. 219ff. UZK-DA befassen sich mit anderen Gegenständen als Beförderungsmittel. 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 § 5 Abs. 1: Unmittelbare gesetzliche EUStBefreiungen

Rz. 5 § 5 Abs. 1 UStG regelt unmittelbar gesetzliche Befreiungstatbestände von der EUSt. 2.1 Abs. 1 Nr. 1 Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 5 Abs. 3: Erstattung, Erlass oder Absehen von der Steuerfestsetzung (§§ 14, 15 EUStBV)

Rz. 227 Die §§ 14 und 15 EUStBV regeln die Erstattung und den Erlass bzw. das Absehen von der Steuerfestsetzung. 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV) Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.18 Art. 107ff. ZollBefrVO: Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern

Rz. 96 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 107 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern vorbehaltlich der Art. 108 bis 110 ZollBefrVO abgabenfrei. Die Abgabenbefreiung beruht auf dem Internationalen Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge v. 4.6.1954[1] und dem Internationalen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.9 § 10 EUStBV i. V. m. Art. 105 ZollBefrVO: Behältnisse und Verpackungen; Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während der Beförderung

Rz. 134 Gem. Art. 105 der ZollBefrVO ist die Einfuhr von Verpackungsmitteln zum Verstauen und Schutz von Gegenständen während ihrer Beförderung abgabenfrei. Verpackungsmittel i. S.d. Vorschrift sind Seile, Stroh, Planen, Papier und Pappe, Holz, Kunststoff, Säcke, Matten, Gewebe und ähnliche Gegenstände (Holzwolle, Plastikfolie, Metallbänder)[1], die zum Verstauen und zum Schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.13 Art. 86 ZollBefrVO: Warenmuster und -proben

Rz. 88 EUStfrei sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 86 ZollBefrVO Warenmuster und -proben von geringem Wert, die lediglich dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Diese Gegenstände nehmen nicht teil am Güterumsatz und an der Preisbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStG), sondern dienen der Absatzförderung. Muster und Proben, die auf Ausstellungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 § 3 EUStBV i. V. m. Art. 35-38 ZollBefrVO: Erzeugnisse von Landwirten der Gemeinschaften auf Grundstücken im Drittland

Rz. 108 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 35 bis 38 ZollBefrVO grundsätzlich Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft grenzdurchschnittener Betriebe sowie des Fischfangs, der Fischzucht und der Jagd. Die Steuerfreiheit erstreckt sich gem. § 3 EUStBV auch auf reinrassige Pferde, die nicht älter als 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweispflicht der Voraussetzungen gem. § 6a Abs. 1 bis 3 UStG

Rz. 39 Der Schuldner der EUSt muss der Zollverwaltung nachweisen, dass die Voraussetzungen gem. § 6a Abs. 1 bis 3 UStG vorliegen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Ausfuhr im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung, § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV

Rz. 198 EUStFreiheit ist nach § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV ausgeschlossen, wenn es sich – wie grundsätzlich üblich – um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 UStG) handelt. Ein Gegenstand ist dann im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1a UStG ausgeführt worden, wenn bei einer Ausfuhr die Tatbestandsmerkmale einer steuerfreien Ausfuhrlief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Dreiecks- bzw. Reihengeschäfte

Rz. 42 Fraglich ist die Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG bei Dreiecks- bzw. Reihengeschäften. Dreiecks- bzw. Reihengeschäfte sind Umsatzgeschäfte, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen der Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 46 § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG wurde durch das Gesetz v. 21.12.2020[1] mWv 1.7.2021 im Rahmen des sog. Digitalpakets eingefügt. Unionsrechtlich beruht die Vorschrift auf dem neu eingefügten Art. 143 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Gem. § 27 Abs. 34 S. 1 UStG ist die EUStBefreiung auf Einfuhren nach dem 30.6.2020 anzuwenden. Die Regelung verfolgt den Zweck, in bestimmten Fällen eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 § 1 Abs. 3 EUStBV

Rz. 200 Nach § 1 Abs. 3 EUStBV ist die Einfuhr von Gegenständen EUStfrei, die nach §§ 12, 14 bis 22 ZollV zollfrei sind. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZollVG ist Ermächtigungsgrundlage für die §§ 14-16, 19-21 ZollV (Bordbedarf auf Schiffen, Luftfahrzeugen und internationalen Zügen).[1] Hinsichtlich des Diplomatengutes (§§ 17, 18 ZollV) greift § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchs. e ZollVG. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 § 5 Abs. 2: Befreiung aufgrund Ermächtigung

Rz. 50 Nach § 5 Abs. 2 UStG kann das BMF durch Rechtsverordnung für die dort abschließend aufgeführten Gegenstände EUStFreiheit oder EUStErmäßigung anordnen. Dies ist insbesondere durch den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) [1] geschehen. Daneben existieren weitere zu beachtende Verordnungen: die Einreise-Freimengen-VO (EF-VO)[2] und die Kleinsendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.8 § 21 ZollV: Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge

Rz. 212 Luftfahrtbetriebsstoffe können abgabenfrei eingeführt werden, um dem Verkehrsbedürfnis des grenzüberschreitenden Luftverkehrs gerecht zu werden (§ 21 ZollV). Rechtlich stützt sich die EUStFreiheit auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – sind gem. § 21 Abs. 1 ZollV Treibstoffe im Hauptbehälter von Luftfahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Art. 44ff. ZollBefrVO: Wissenschaftliche Instrumente und Apparate

Rz. 141 Wissenschaftliche Instrumente und Apparate nach Art. 44 bis 52 ZollBefrVO [1] sind gem. § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV von der EUStBefreiung ausgenommen. Anders als bei von Art. 43 ZollBefrVO erfassten wissenschaftlichen Instrumenten und Apparate, fallen hierunter solche, die für nicht kommerzielle Zwecke eingeführt werden. Im Gegensatz zu Art. 43 ZollBefrVO müssen die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr