Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitergabe der Steuerermäßigung an den Gast

Rz. 9 Die vom Gesetzgeber erwartete Stimulierung der Nachfrage aufgrund der zunächst vorgesehenen Befristung bis 30.6.2021 (Rz. 3) setzt voraus, dass die leistenden Unternehmer (Gastwirte usw.) die neue Steuerermäßigung ganz oder zumindest teilweise an die Leistungsempfänger (Gäste) weitergeben. Bei der vollständigen Weitergabe der Steuersatzsenkung von 19 % auf 5 % (im zwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus

Rz. 3h Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Rz. 3i Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der befristeten Steuerermäßigung

4.1 Grundsätze zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Nichtbeanstandungsregelungen Rz. 17 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Anwendung der befristeten Steuerermäßigung auf weitere Betriebe

7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen Rz. 39 Die befristete Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetrieb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nutznießer der Steuerermäßigung

2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen Rz. 7 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Vergebliche Initiativen der Politik zur Verlängerung der Steuerermäßigung

1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rz. 3l Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen

Rz. 7 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und die Abgabepreise auswirke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Zukunft der Vorschrift

Rz. 48 Auch wenn nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in seiner letzten Fassung die Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2023 ausgelaufen ist und die Vorschrift damit für laufende Umsätze ab dem 1.1.2024 keine Bedeutung mehr hat, brauchte der Gesetzgeber die Vorschrift nicht zu streichen oder aufzuheben. Schließl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.2 Behandlung im Bundesrat

Rz. 3m Bereits im Oktober 2022 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ergriffen. Dieser Antrag fand jedoch seinerzeit bei der Mehrheit der übrigen Bundesländer keine Unterstützung. Im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 4 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels exp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen

Rz. 39 Die befristete Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Salatbars, Caterer, Party-Service-Betrieb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 19 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 15 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG regelt, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Hintergrund für diese zunächst auf insgesamt ein Jahr befristete Steuerermäßigung war die schwierige Lage der Gastronomie, die auf die wegen der Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) ab März 2020 behördlich ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 12 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 30.6.2020 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein Schnitzel laut Speisekarte bis zum 30.6.2020 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich 1,90 EUR USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Party-Service-Betriebe mit großer Leistungspalette

Rz. 42 Die Frage von Haupt- und Nebenleistungen stellt sich bei einem Party-Service-Betrieb, der seinen Kunden z. B. für eine Geburtstagsfeier, eine Betriebsveranstaltung usw. ein sog. Rundum-Sorglos-Paket zur Verfügung stellt. Hierzu kann eine ganze Palette unterschiedlicher Leistungen gehören, z. B. Anlieferung und Aufbau eines kalt/warmen Buffets, die Gestellung von Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 30 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Fortführung der bisherigen Preise

Rz. 10 Durch die zunächst bis 30.6.2020 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) sollten auch die Einkommensverluste in der Gastronomie während der Komplettschließungen von Restaurants und Gaststätten von Mitte März bis Juni 2020 und der anschließenden Umsatzrückgänge durch Sitzplatzbeschränkungen und besondere Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus hal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 20 Bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom 1.7. bis 31.12.2020 unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Rz. 3l Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP und damit mehrheitlich abgeleh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 26 Weil der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabgabe" unterliegt dabei dem ermäßigten Steuersatz von 5 % (zweite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 29 Statt der Aufteilung des Gesamtpreises auf begünstigte Speisen und nicht begünstigte Getränke nach den Grundsätzen der Aufteilung (Rz. 27 und 28) kann der betroffene Unternehmer (Gastwirt usw.) in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Die Verwaltung beanstandet es für die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 40 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 38a Stellt der Gastwirt usw. einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz von 7 % in dem USt-Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem der Gutschein ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Begriff der Speisen

Rz. 12a Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken von der befristeten Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschichte weit auszulegen. Unter Speisen sind alle Lebensmit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nachfragestimulierung oder Hilfe für die Gastronomie

Rz. 11 Durch die bis zunächst bis zum 30.6.2021 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber einerseits eine Stimulierung der Nachfrage und damit eine Belebung der Konjunktur, andererseits sollten die Einkommensverluste der Gastronomen in Folge der Corona-Krise abgemildert werden. Beides gleichzeitig geht jedoch nicht. Entweder will man eine Nachfragestimul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 3a Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 43 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (Rz. 13f., § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Nichtbeanstandungsregelungen

Rz. 17 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). Im neuen § 12 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die derzeitige Fassung von § 22 KStG wurde durch das KStRefG v. 31.8.1976 [1] eingefügt und besteht seitdem nahezu unverändert.[2] Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Vorschrift in Abs. 3 noch ein Abzugsverbot von Rückvergütungen für Kreditgenossenschaften und Zentralkassen. Rz. 10 Durch das Subventionsabbaugesetz v. 26.6.1981 [3] wurde Abs. 3 (Rz. 9) gestrichen. Der Abzug v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Besteuerung von Gastronomieumsätzen in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 5 Viele EU-Mitgliedstaaten hatten aufgrund von Ausnahmeregelungen auch schon vor der Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009 (Rz. 4) auf Gastronomieumsätze ermäßigte Steuersätze angewendet, z. B. Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern, Ungarn, Polen und Slowenien. Die Hotellerie- und Tourismusbranche in Deutschland hatte unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.14 Briefmarken, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (§ 12 Abs. 2 Nrn. 12 u. 13 UStG)

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab dem 01.01.2014 (Rn. 17) hat Art. 10 Nr. 5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) aus § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG die Steuerermäßigung für Briefmarken und dgl., Kunstgegenständ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 wurde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 neu eingeführt. Die Neuregelung ist sicherlich auch eine Folge des starken Einflusses der Interessenverbände des Hotelgewerbes. Hervorzuheben ist allerdings, dass bereit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 33 EStG (§ 33a Abs 4 EStG)

Rn. 411 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In den Fällen des § 33a Abs 1–3 EStG kann der StPfl wegen der in diesen Vorschriften bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nicht beanspruchen, vgl BFH vom 17.12.2009, VI R 63/08, BStBl II 2010, 341. Die genannten Vorschriften des § 33a EStG enthalten mithin insoweit im Verhältnis zu § 33 EStG eine abschließende Rege...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Dienstleistungen) für Dritte tritt dieses Problem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Steuersatz

Rz. 210 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für eine einheitliche Reiseleistung i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 2 UStG sind die unternehmerbezogenen Steuersatzermäßigungen zu beachten (Abschn. 25.1. Abs. 12 UStAE). Rz. 211 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Demgegenüber kommen leistungsbezogene Steuersatzermäßigungen nicht in Betracht (vgl. BFH vom 27.03.2019, V R 10/19 [V R 60/16], BStBl II 2021, 49...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 23a UStG wurde auf der Basis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe in Art. 281 der MwStSystRL umgesetzt. Mitgliedstaaten, in denen die Regelbesteuerung von kleinen Unternehmen wegen deren Tätigkeit oder Struktur Probleme bereitet, können unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und Beschränkungen nach Konsultation des M...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.10 Umsätze mit Fotobüchern (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 UStAE)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 der Kommission vom 02.12.2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die kombinierte Nomenklatur ist eine fest gebundene Ware (sog. Fotobuch) aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Perso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 33b EStG

Rn. 76 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da nach § 33a Abs 4 EStG in den Fällen des Abs 1 (nur) eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 33 EStG ausgeschlossen ist, findet § 33b EStG neben § 33a EStG Anwendung. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann neben den Freibeträgen nach § 33a Abs 1 und 2 EStG (Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung eines au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.2.1 Restaurationsleistung oder Lebensmittellieferung?

Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Abgrenzung zwischen Restauration (= sonstige Leistung) einerseits und der bloßen Lieferung von Lebensmitteln andererseits erfolgt nach den für die Anwendung der Steuerermäßigung bekannten Kriterien. Abschn. 3a.6. Abs. 9 UStAE verweist – wie schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2009, 1005, Rz. 47 –ausdrücklich auf d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bedeutung der Steuerentstehung für vergangene und zukünftige Änderungen des Umsatzsteuersatzes/Leistungszeitpunkt als entscheidendes Prüfungskriterium

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nur vordergründig ist die Änderung des Umsatzsteuersatzes ein Problem des § 12 UStG (= eigentliche Regelung des Steuersatzes). Vielmehr gilt es i. Z. m. einer Steuersatzänderung primär stets zu entscheiden, wann die Umsatzsteuer i. S. v. § 13 UStG entstanden ist. Damit kommt dem Zeitpunkt der infrage stehenden (steuerbaren und steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu § 33 EStG

Rn. 75 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 33a Abs 5 EStG kann der StPfl in den Fällen der Abs 1–2 wegen der dort bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen; der Ausschluss des § 33 EStG gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht, ausführlich dazu s Rn 412.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 23 UStG wurde auf der Basis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe in Art. 281 der MwStSystRL umgesetzt. Mitgliedstaaten, in denen die Regelbesteuerung von kleinen Unternehmen wegen deren Tätigkeit oder Struktur Probleme bereitet, können unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und Beschränkungen nach Konsultation des Me...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 01.01.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG war zum 01.01.1980 zunächst in Form zweier Steuerermäßigungstatbestände (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b und Nr. 11 UStG) eingeführt worden. Durch das Kultur- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.7 Umsätze mit Hörbüchern auf einem körperlichen Datenträger (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 UStAE)

Rz. 38d Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG ermäßigt sich die Steuer für Umsätze mit den in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenständen auf 7 %. Durch Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verhältnis zu § 10 EStG

Rn. 66 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG können auch Aufwendungen, die zu den Sonderausgaben gehören, grds nicht als ag Belastungen abgezogen werden. Lediglich Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt estpfl Ehegatten können wahlweise als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG oder als ag Belastung nach § 3...mehr