Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Zahntechniker, Zahnärzte (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Hinblick auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG will das Gesetz mit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG sicherstellen, dass die Leistungen der Zahntechniker und auch der Zahnärzte steuerbegünstigt bleiben (insofern wird hierzulande anders entschieden als z. B. in Luxemburg, das sogar eine vollständige Steuerbefreiung dafür vorsi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Gesetzesbegründung

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelung sieht vor, dass auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz anzuwenden ist. Die Regelung entlastet die Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bürokratie. Denn aufgrund des Nullsteuersatzes können diese die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veranlagung zur ESt oder KSt (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG bemisst sich der SolZ, soweit eine Veranlagung zur ESt oder KSt vorzunehmen ist, nach der festgesetzten ESt unter Beachtung des § 3 Abs 2 SolZG (ausführlich dazu s Rn 16ff) oder nach der festgesetzten KSt für VZ ab 1998, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Überlassung von Filmen und Filmvorführungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG)

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen. Die Filme müssen allerdings gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit gekennzeichnet sein. (War die Erstaufführung des Films allerdings vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufwendungen (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dem StPfl Aufwendungen entstanden sind. Aufwendungen sind bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, die in Geld oder Sachwerten bestehen, dazu ausführlich s § 33 Rn 69ff (Nacke). Erfolgen Sachaufwendungen, sind diese in entsprechender Anwendung des § 15 Abs 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus der Kenntnis des Zeitpunktes der Steuerentstehung ergibt sich, welchem Besteuerungszeitraum (Voranmeldungszeitraum, § 18 Abs. 1–2a UStG; Kj., § 18 Abs. 3 UStG) getätigte oder empfangene Umsätze zuzurechnen sind. TIPP Diese zeitliche Zuordnung hat materiell-rechtliche Auswirkungen insbesondere bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und da...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.5 Wasserhausanschlussbeiträge (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 UStAE)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH vom 03.11.2005, V R 61/03, BStBl II 2006, 149): "Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff der Lieferung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Real­gemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Han v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- u Laubgenossenschaften u ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes des älteren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der MwStSystRL (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-RL) enthält Steuerbefreiungen – ohne Vorsteuerabzug – für bestimmte kulturelle Dienstleistungen und damit eng verbundenen Lieferungen von Gegenständen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von anderen von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat anerkann...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG mit dem ermäßigen Steuersatz zu versteuern, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 (BGBl I 1965, 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.1993, BGBl I 1993, 910) besteht. Die Steuerermäß...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Kompakt-ABC

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anwaltliche Leistungen Vgl. Stichwort "Rechtsanwaltsleistungen" Architektenleistungen Die Leistungen der Architekten und Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde liegen, werden grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6.4 Abgrenzung der Gesellschafterleistungen von den Leistungen der Gesellschaft

Rz. 195 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein zwischen Gesellschafter und Gesellschaft vorliegender Leistungsaustausch hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Leistungen der Gesellschaft gegenüber Dritten. Rz. 196 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere sind in der Person des Gesellschafters vorliegende oder an seine Person geknüpfte Tatbestandsmerkmale, wie z. B. die Zugehörigkei...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Arbeitshilfe zu den Ausführungen im UStAE

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 12.18 UStAE: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen „Lieferung einer Photovoltaikanlage (1)1Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. 2Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Lieferung einer Photovoltaikanlage vgl. Abschn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ermächtigung hinsichtlich Steuerbefreiung, -ermäßigung und Vorsteuerabzug (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Ermächtigung, den Umfang der im UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und des Vorsteuerabzugs näher zu bestimmen, ist in den §§ 23 und 30 UStDV Gebrauch gemacht worden. In § 23 UStDV gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutsc...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.6 Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses sind lohnsteuerpflichtig. Für die steuerpflichtigen Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft besteht die Möglichkeit einer Steuerermäßigung in Form der Fünftelregelung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.1 Zusammenballung von Einkünften

Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um den steuerpflichtigen Teil einer Entlassungsentschädigung oder um Arbeitslohn für eine Tätigkeit, die sich über mehr als 12 Monate erstreckt hat[1], ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn um ein Fünftel des Bezugs zu erhöhen. Die sich ergebende Lohnsteuer für den Teilbetrag des sonstigen Bezugs ist sodann mit dem 5-fachen Betrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2 Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung

2.1 Voraussetzungen für die Fünftelregelung Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln.[1] Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung auf Entlassungsabfindung ist, dass die Zahlungen als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride

4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der absch...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.8 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen etc.

Geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Arbeitnehmer auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 EUR, bei g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.6 Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen

Die Fragen nach der Zusammenballung und der Steuerermäßigung sind auch im Lohnsteuerabzugsverfahren zu prüfen. Hierfür ist der Arbeitgeber zuständig. In diese Prüfung können auch Arbeitslöhne oder andere Einkünfte einbezogen werden, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses voraussichtlich erzielen wird. Kann der Arbeitgeber die erforderlichen ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.3 E-Bike als Dienstfahrzeug

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1-%-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, also ein Kennzeichen sowie eine Versicherung für die Zulassung zum Straßenverkehr benötigt.[1] Ist das Dienstrad oder ein E-Bike verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (E-Motor mit Geschwindigkeit b...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.1 ELStAM-Freibetrag

Bestimmte Aufwendungen können durch Berücksichtigung eines Freibetrags als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereits beim Lohnsteuerabzug zu einer Steuerermäßigung und damit zu einem höheren Nettolohn beim Arbeitnehmer führen. Nachfolgend ist ausschließlich das Eintragungsverfahren behandelt. Ausgenommen bleiben die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die für die ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.2 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wird, d. h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen tritt. Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.2 Pauschaler Abschlag pro kWh

Für E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 2018 werden die insgesamt für das Elektro-Dienstfahrzeug entstandenen Kosten um einen pauschalen Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität gekürzt. Die Kürzung ist auf max. 10.000 EUR begrenzt. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 2013 wird der pauschale Abschlag seit 2014 sukzessive um jährliche 50 EUR abgeschmolzen, der hierbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.4 Zusammenballung von Einkünften

Entlassungsentschädigungen rechnen nur dann zu den außerordentlichen Einkünften, wenn diese dem Arbeitnehmer zusammengeballt zufließen.[1] Eine Zusammenballung von Einkünften liegt vor, wenn die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte. Dabei reicht eine geringfügi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR [1] im Zeitpunkt der Erstzulassung werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2]- bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Voraussetzung ist, dass die Anschaffung des E-Dienstwagens in den Jahren 2019 bis 2030 erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.1 Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln.[1] Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung auf Entlassungsabfindung ist, dass die Zahlungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen

Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten bzw. b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.3 Kein Mitwirken des Arbeitnehmers

Grundsätzlich setzt der Begriff der Entschädigung u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern von dem Leistenden herbeigeführten Zwangssituation befindet. Dem steht eine einverständliche Regelung allerdings nicht entgegen. Es reicht aus, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.2 Freibeträge ohne Antragsgrenze

Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1] Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende [2] negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3] Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2.5 Fünftelregelung bei Teilzahlung in mehreren Jahren

Die Steuerbegünstigung des § 34 EStG setzt weiter voraus, dass es sich um eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum handelt. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich, soweit es sich dabei nicht um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringe Zahlung handelt (maximal 10 % ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Unterstützungskasse un... / 3 Kapitalzahlungen als Versorgungsleistungen

Ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung Versorgungsleistungen, die nicht laufend, sondern kapitalisiert in einer Summe ausgezahlt werden, stellen Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit [1] dar. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, wenn sie sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.[2] Bei einem zusammengeballten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2 Steuerermäßigung für die privat genutzte Wohnung

Wer an seinem privat genutzten Einfamilienhaus oder seiner Eigentumswohnung energetische Maßnahmen durchführt, kann bei Vorliegen der hier dargestellten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung auf seine jährliche Einkommensteuer nach § 35c EStG erhalten. Die folgende Checkliste zeigt vorab, welche Voraussetzungen für die Steuerermäßigung vorliegen müssen. Checkliste: Anspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.7 Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Erbfall

Wird eine geförderte Wohnung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf eine andere Person übertragen, kann die andere Person die Steuerermäßigung des Übertragenden nicht fortführen.[1] Bei einer Übertragung aufgrund eines Erbanfalls können die bereits durch den Erblasser angefangenen Steuerermäßigungen nach § 35c EStG fortgesetzt werden. Speziell gemeint sind ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.3 Energieberater

Der Steuerpflichtige kann einen Energieberater mit der planerischen Baubegleitung oder der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragen. Der Einsatz des Energieberaters ist aber keine Voraussetzung für den Erhalt der Steuervergünstigungen nach § 35c EStG. Wurde ein Energieberater beauftragt, muss es sich um eine Person handeln, die von der BAFA für das Förderprogra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.2 Miteigentum am Förderobjekt

Steht das Objekt nicht im Eigentum nur einer Person, bleibt es bei dem Förderhöchstbetrag von 40.000 EUR für das Objekt (§ 35c Abs. 6 EStG). Die Steuerermäßigung sowie der Höchstbetrag ist nach den Verhältnissen der Miteigentumsanteile aufzuteilen.[1] Praxis-Beispiel Miteigentümer A und sein Sohn sind Miteigentümer eines gemeinsamen Einfamilienhauses, das beide zu Wohnzwecken ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.2 Gemischte Nutzung des Förderobjekts

Die Steuerermäßigung des § 35c EStG ist auch möglich, wenn nur ein Teil des Förderobjekts zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dies gilt auch bei unentgeltlichen Überlassungen von Teilen der Wohnung. 2.3.2.1 Arbeitszimmer Das häufigste Praxisproblem bei der Beurteilung einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist das häusliche Arbeitszimmer. Bei einigen steuerlichen Regelungen ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.5 Förderbetrag und Förderzeitraum

In 3 Kalenderjahren kann man insgesamt 40.000 EUR an Förderungen erhalten. Der Förderzeitraum beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die energetischen Maßnahmen fertiggestellt wurden.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.1 Steuervergünstigung für mehrere Objekte

Hat der Steuerpflichtige mehrere Objekte, die er zu eignen Wohnzwecken nutzt, kann er für jedes der Objekte den Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch nehmen. Je nach Sachlage kann dies parallel oder nacheinander erfolgen. Problematisch wird es nur dann, wenn die Förderungen parallel erfolgen sollen. In diesem Fall muss nämlich festgestellt werden, in welcher Höhe sich die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.2.1 Arbeitszimmer

Das häufigste Praxisproblem bei der Beurteilung einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist das häusliche Arbeitszimmer. Bei einigen steuerlichen Regelungen ist es unschädlich, bei anderen wiederum schädlich. Bezüglich der Steuervergünstigung nach § 35c EStG sind die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer oder andere beruflich/betrieblich genutzte Räume dem Grunde nach unschädlich....mehr