Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.4 Wohnungseigentümergemeinschaften

Auch Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Steuerermäßigung nach § 35c EStG erhalten. Für jede Eigentumswohnung ist ein eigener Höchstbetrag von 40.000 EUR möglich (§ 35c Abs. 5 EStG), wenn eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt. Fallen die Aufwendungen für das Sondereigentum des Eigentümers (z. B. Fenster, Türen) an, sind diese Aufwendungen zu 1...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.11 Antragstellung

Die Steuervergünstigung wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Wer MeinElster nutzt, muss die "Anlage Energetische Maßnahmen" auswählen: In dieser Anlage können alle erforderlichen Angaben zur der Förderung nach § 35c EStG gemacht werden. Die erforderlichen Belege, wie z. B. die Unternehmererklärung, kann bequem mit der Steuererklärung elektronisch versandt werden. ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.2 Fachgerechte Durchführung

Damit die energetische Maßnahme tatsächlich auch ihre Wirkung erreicht, verlangt der Gesetzgeber, dass die Maßnahme von einem Fachunternehmen (§ 2 Abs. 1 ESanMV; siehe auch Anhang, Kap. 5.1) durchgeführt wird.[1] Dabei muss der Unternehmer nicht selbst Fachunternehmer sein. Es reicht aus, wenn der für ein Gewerk notwendige Meister im Unternehmen angestellt ist. Praxis-Beispi...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.10 Keine Förderung bei Verwendung in den Einkunftsarten

Die Förderung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die energetischen Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder Außergewöhnliche Belastungen geltend macht.mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.1 Energetische Maßnahmen

Was eine energetische Maßnahme i. S. d. § 35c EStG ist, ergibt sich aus § 1 ESanMV: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6 Förderung nach Objekt

Die Förderung des § 35c EStG ist personen- und objektbezogen. D.h., dass jeder Steuerpflichtige für jedes seiner Objekte nur einmal den Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch nehmen kann.[1] Praxis-Beispiel Objektbezug A nutzt sein Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Aufgrund von energetischen Maßnahmen hat A für dieses Einfamilienhaus in den Veranlagungszeiträumen 2021, ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.8 Gemischt genutzte Gebäude

Nicht jedes Gebäude dient ausschließlich Wohnzwecken, sondern wird auch zu fremden Wohnzwecken oder beruflich genutzt. Im Steuerrecht können Gebäude in einzelne Gebäudeteile aufgeteilt werden. Nutzt der Eigentümer eines dieser Gebäudeteile eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, kann hierfür der volle Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden.[1] Bei der Berechnung...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.5 Contracting

Wird durch einen Energielieferanten im Rahmen eines Vertrags die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie) übernommen, liegt ein sog. Energie-Contracting vor. Die Aufwendungen aus dem Energie-Contracting (z. B. Wärmeliefer-Contracting) sind nicht förderfähig, denn der Contracting-Nehmer wird nicht...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.2.2 Vorübergehende Vermietung

Vermietet der Anspruchsberechtigte vorübergehend einen Teil seiner zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, ist dies für die Nutzungsvoraussetzung nicht schädlich, wenn die Einnahmen aus der Vermietung im Veranlagungszeitraum nicht mehr als 520 EUR betragen. Zudem muss der Anspruchsberechtigte auf eine Versteuerung der Einnahmen nach § 21 EStG verzichten.[1]mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Das Förderobjekt muss ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Vermietung, selbst wenn sie nur kurzfristig ist, gilt als Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen. Steht die Wohnung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen leer, liegt nur dann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn der Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt....mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.3 Beginn und Ende der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Der Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist von großer Bedeutung. Der Anspruchsberechtigte kann nämlich nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen gefördert bekommen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Vom Grundsatz her beginnt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken mit dem Tag des Einzugs. In der Praxis ist das aber nicht immer so ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.3 Miteigentum an einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus

Handelt es sich bei dem Förderobjekt um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus, das nicht im Eigentum einer Hand steht, kann das Gebäude in mehrere Fördereinheiten aufgeteilt werden. Dazu muss das Objekt aus mehreren, rechtlich nicht nach dem Wohneigentumsgesetz getrennten Wohnungen bestehen. Ist dies der Fall, kann jeder Miteigentümer, der seine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9 Förderfähige Aufwendungen

Förderfähig sind alle Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen unmittelbar für die energetischen Maßnahmen entstehen. Darunter fallen Aufwendungen für das Material, für den fachgerechten Einbau, für die fachgerechte Installation und die Inbetriebnahme von Anlagen, für fachgerechte Verarbeitung, für notwendige Umfeldmaßnahmen, für die Planung-, Beratungs- und Baubegleitungsleistunge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.4 Geförderte Umfeldmaßnahmen

Umfeldmaßnahmen sind alle Maßnahmen und Investitionen, die dazu erforderlich sind, die energetische Sanierung durchzuführen. Dies sind insbesondere:[1] Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile, bautechnische Voruntersuchungen, beispielsweise zum Aufbau der Gebä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.2 Gebäudevoraussetzungen

Es muss sich bei dem Förderobjekt um eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung handeln. Der Begriff "Wohnung" gilt auch hier für Gebäude. Die Wohnung muss in einem Land der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum belegen sein. Begünstigt sind:[1] die Wohnung im eigenen Haus, die Wohnung nach dem Wohneigentumsgesetz, die rechtlich nicht getrennte Wohnung eines...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.2.3 Unentgeltliche Überlassung von Teilen einer zu eigenen Wohnzwecken überlassenen Wohnung

Überlässt der Anspruchsberechtigte Teile seiner von ihm selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich an eine andere Person, gilt Folgendes: Werden die Räume der Wohnung unentgeltlich ohne rechtliche Verpflichtung überlassen, sind die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen nicht zu kürzen. Erfolgt die unentgeltliche Überlassung der Räume der Wohnung wegen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3.1 Nutzung durch den Anspruchsberechtigten

Es liegt eine Anspruchsberechtigung beim Nutzer der Wohnung vor, wenn dieser das Förderobjekt allein oder mit seinen Familienangehörigen oder einer anderen Person zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Unentgeltliche Überlassung Auch eine unentgeltliche Überlassung des Förderobjekts erfüllt die Nutzungsvoraussetzung, wenn es sich bei dem Nutzer um ein Kind handelt, für das der Anspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.4 Alter des Förderobjekts

Eine energetische Maßnahme wird nach § 35c EStG nur gefördert, wenn es bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist (§ 35c Abs. 1 Satz 2 EStG). Das Alter des Förderobjekts bestimmt sich nach dem Beginn der Herstellung des Gebäudes. Dieser Tag ist genau festzustellen, denn dieser ist maßgeblich für die 10-Jahresfrist. Beginn der Herstellung des Gebäudes Als Begi...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.1 Wer gilt als Anspruchsberechtigter?

Vom Grundsatz her ist der bürgerlich-rechtliche Eigentümer immer der Anspruchsberechtigte für diese Förderung. Dies gilt auch für das Sondereigentum im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung.[1] Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO vorliegt. Wirtschaftliches Eigentum Wirtschaftliches Eigentum liegt vo...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

Ermäßigter Steuersatz bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ist bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der erm...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolge (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Syste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.2 Erwerb von Todes wegen

Rz. 26 Die Steuerermäßigung kommt nur in Betracht, wenn die Doppelbelastung mit ErbSt durch den Erwerb von Todes wegen entstanden ist.[1] Resultiert sie aus anderen erbschaftsteuerlichen Tatbeständen, ist die Steuerermäßigung nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35b S. 1 EStG nicht anwendbar.[2] Die damit einhergehende Ungleichbehandlung wird aber als verfassungsgemäß eing...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Ermittlungsschema

Rz. 34 Für die Ermittlung der Steuerermäßigung sind zwei Schritte erforderlich: Zunächst ist die ESt zu ermitteln, die auf die begünstigten Einkünfte entfällt ("anteilige ESt", Rz. 35). Dieser Betrag wird dann um einen bestimmten Prozentsatz ermäßigt ("Ermäßigungsprozentsatz", Rz. 38), woraus sich der tatsächliche Betrag der Steuerermäßigung ergibt. Dabei kann sich die ESt m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Eine Steuerermäßigung zur Verhinderung einer Doppelbelastung mit ESt und ErbSt kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1925.[1] Die heutige Fassung von § 35b EStG wurde durch das ErbStRG v. 24.12.2008 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf den für 1975 bis 1998 relevanten § 35 EStG i. d. F. des EStRG v. 5.8.1974[3] zurück, der durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Grundsätzlich können Steuerschulden des Erblassers beim Erben als Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden,[1] sodass es beim Erben zu keiner Doppelbelastung kommt. Im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb (§ 10 ErbStG) können aber Vermögensgegenstände enthalten sein, die beim Erben erst durch spätere Realisationsvorgänge eine ESt-Schuld auslösen. Hierfür sieht § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei sind nicht nur sachliche, sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Rechtsfolge

4.1 Ermittlungsschema Rz. 34 Für die Ermittlung der Steuerermäßigung sind zwei Schritte erforderlich: Zunächst ist die ESt zu ermitteln, die auf die begünstigten Einkünfte entfällt ("anteilige ESt", Rz. 35). Dieser Betrag wird dann um einen bestimmten Prozentsatz ermäßigt ("Ermäßigungsprozentsatz", Rz. 38), woraus sich der tatsächliche Betrag der Steuerermäßigung ergibt. Dabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolge (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Systematisch hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Zeitlich

Rz. 14 § 35b EStG war erstmals für den Vz 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlich Rz. 12 § 35b EStG kommt ausschließlich bei natürlichen Personen zur Anwendung. Das formuliert die Vorschrift zwar nicht ausdrücklich, aber als Bestandteil der einkommensteuerlichen Tarifvorschriften kann sie bei Körperschaften nicht zur Anwendung gelangen.[1] 2.2 Sachlich Rz. 13 § 35b EStG kommt als Tarifvorschrift bei der Berechnung der ESt-Schuld zur Anwendung....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Sachlich

Rz. 13 § 35b EStG kommt als Tarifvorschrift bei der Berechnung der ESt-Schuld zur Anwendung. Voraussetzung sind Einkünfte, die bereits der ErbSt (Rz. 16ff.) unterlegen haben ("begünstigte Einkünfte").mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Voraussetzungen

3.1 Belastung mit Einkommensteuer Rz. 15 Für die einkommensteuerliche Belastung stellt § 35b S. 1 EStG auf eine Berücksichtigung der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) ab. Es darf sich nicht um eine ESt-Schuld des Erblassers handeln.[1] Steuerfreie Einkünfte (z. B. durch § 3 EStG, ein DBA oder spezielle Freibeträge) sind nicht im Einkommen enthalten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Belastung mit Erbschaftsteuer

3.2.1 Persönlich Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1] 3.2.2 Sachlich 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Sachlich

3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Anteilige Einkommensteuer

Rz. 35 Berechnungsweise: Für die Ermittlung der anteiligen ESt ist zuerst der Anteil der begünstigten Einkünfte zu ermitteln (Rz. 36) und danach mit einer gekürzten Größe der tariflichen ESt zu multiplizieren (Rz. 37). Rz. 36 Anteil begünstigter Einkünfte: Die begünstigten Einkünfte (Rz. 16ff.) sind per einfach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Ermäßigungsprozentsatz

Rz. 38 Berechnungsweise: Für die Ermittlung des Prozentsatzes ist die ErbSt (Rz. 39) durch eine modifizierte Größe des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs (Rz. 40) zu teilen und anschließend mit 100 zu multiplizieren. Rz. 39 ErbSt: § 35b S. 2 EStG stellt auf die festgesetzte ErbSt laut Steuerbescheid ab. Es geht nur um d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Persönlich

Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Belastung mit Einkommensteuer

Rz. 15 Für die einkommensteuerliche Belastung stellt § 35b S. 1 EStG auf eine Berücksichtigung der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) ab. Es darf sich nicht um eine ESt-Schuld des Erblassers handeln.[1] Steuerfreie Einkünfte (z. B. durch § 3 EStG, ein DBA oder spezielle Freibeträge) sind nicht im Einkommen enthalten, für sie kann sich daher auch ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Berechnungsbeispiele

Rz. 44 Das folgende Beispiel veranschaulicht das Berechnungsschema. Es wird davon ausgegangen, dass der gesamte erbschaftsteuerpflichtige Erwerb begünstigt ist (z. B. für die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolge (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Systematisch handelt es sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Persönlich

Rz. 12 § 35b EStG kommt ausschließlich bei natürlichen Personen zur Anwendung. Das formuliert die Vorschrift zwar nicht ausdrücklich, aber als Bestandteil der einkommensteuerlichen Tarifvorschriften kann sie bei Körperschaften nicht zur Anwendung gelangen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.3 Belastung mit Erbschaftsteuer

Rz. 27 Für den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb muss es zu einer Festsetzung von ErbSt gekommen sein, damit § 35b EStG anwendbar ist. Eine Belastung mit Schenkungssteuer ist nicht ausreichend.[1] Anderweitige Voraussetzungen enthält die Vorschrift nicht (z. B. die Bestandskraft des ErbSt-Bescheids oder eine tatsächliche Zahlung der ErbSt). Auch hier gilt: Falls frühere, abe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Eine Steuerermäßigung für bestimmte Zuschläge zum Arbeitslohn kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1949.[1] Die heutige Fassung von § 3b EStG wurde durch das EStRG v. 5.8.1974 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf § 34a EStG i. d. F. des StÄndG 1973 v. 26.6.1973[3] zurück. Rz. 10 Durch das StReformG 1990 v. 25.7.1988 [4] hat der Gesetzgeber die Steuerfreiheit von Zuschlä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerermäßigungen

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zur Ermittlung der im Veranlagungsverfahren festzusetzenden ESt ist die tarifliche ESt (vgl § 32a Abs 1, 5 EStG) ua um die folgenden Steuerermäßigungen zu vermindern (§ 2 Abs 6 EStG):mehr