Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

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Katalonien / V. Steuervergünstigungen

Rz. 107 Hinsichtlich der Steuerfreibeträge sind diejenigen wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, familiärer Liegenschaften und Familienbetriebe die wichtigsten. 1. Steuervergünstigung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses Rz. 108 Bei der Steuerbefreiung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses besteht ein fester Betrag als Bindeglied zum Erblasser. Dermaßen kommt Ehegatten, n...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / IX. Freibeträge

Rz. 293 Art. 20 spanErbStG in Zusammenhang mit Art. 42 der DVO regelt die persönlichen Freibeträge von Personen, die etwas von Todes wegen erwerben. Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der in den Steuerklassen I bis IV zum Ausdruck gelangt. Da zahlreiche autonome Gemeinschaften eigene Regelungen über persönliche Freibeträge g...mehr

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Niederlande / II. Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 147 Die Erbschaftsteuer (Successiewet) ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Steuerschuldner ist der Erbe. Bei der Bewertung wird grundsätzlich vom Verkehrswert ausgegangen. Rz. 148 Der Ehegatte (und zusammenlebende unverheiratete Paare, die die Voraussetzungen des Erbsteuergesetzes erfüllen) und die Kinder gehören zur Steuerklasse I. Die Enkelkinder gehören zur Steuerkla...mehr

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Schweiz / 5. Steuerbefreiungen

Rz. 225 In allen Kantonen sind Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) steuerfrei; teilweise bestehen Einschränkungen hinsichtlich von Zuwendungen an andere Kantone. In der überwiegenden Mehrzahl der Kantone sind sodann Zuwendungen an im Kanton domizilierte öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse/kirchliche Anstalten und S...mehr

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Italien / I. System der Erbschaftsteuer

Rz. 299 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Regierung Berlusconi mit Gesetz Nr. 383 vom 18.10.2001, das am 25.10.2001 in Kraft trat, für alle Erbfälle, die nach dem 25.10.2001 eingetreten sind, abgeschafft hatte, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 262/06 bzw. durch Gesetz Nr. 286/06 rückwirkend zum 3.10.2006 (Erbschaften) bzw. zum 1.1.2007 (Schenkungen) wieder eingef...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[165] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

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Deutschland / IV. Typische Ehegattentestamente – Berliner Testament

Rz. 89 Typisch für die Gestaltung von Ehegattentestamenten ist, dass Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und der Nachlass erst nach dem Tod des Letztversterbenden auf einen oder mehrere Dritte (regelmäßig die gemeinsamen Kinder) übergehen soll. Für derartige Gestaltungen ist der Begriff "Berliner Testament" gebräuchlich. Hier bestehen zwei Gestaltungsmöglichkeiten:...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 2 Aktien zum Vorzugspreis für alle Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber (Großunternehmen) bietet allen seinen Mitarbeitern an, im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells jährlich bis zu 100 Aktien des Arbeitgebers zum Vorzugskurs zu erwerben. Hierzu gibt es eine freiwillige Betriebsvereinbarung, nach der allen Mitarbeitern dieses Mitarbeiterbeteiligungsmodell offen steht. Der Vorzugskurs zu dem die Mitarbeiter die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2019 Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bei Gewährung einer Steuerbefreiung für dieselbe Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG/§ 3 Nr. 26a EStG Durch das BMF-Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl 2014 I S.1581 wird § 3 Nr. 26a EStG eingeschränkt. Danach kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht nur dann nicht in Anspruch...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2019 Steuerfreie Übertragung von Kunst/§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG/§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG/§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG/§ 28a ErbStG Fraglich ist, welche Möglichkeiten im Rahmen des ErbStG bestehen, Kunst steuerfrei zu übertragen. In Betracht kommen kann die Steuerbefreiung der Kunst als Hausrat nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. a ErbStG. Ausgeschlossen sein dürfte dies bei We...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5 Betriebliche Riester-Renten

Der Steuerfreibetrag für Zuwendungen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kommt wegen der steuerlichen Progressionswirkung insbesondere Beschäftigten zugute, die eine hohe bzw. höhere Steuerbelastung haben. Geringverdiener profitieren hingegen je nach Fallgestaltung steuerlich kaum oder gar nicht von der Förderung. Für den Arbeitnehmer beste...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.2 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Seit 1.1.2018 sieht das BRSG einen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung vor. Diesen Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags ist u. a., da...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2 Nachträgliche Pauschalbesteuerung

Eine vom Arbeitgeber erst im Nachhinein vorgenommene Pauschalbesteuerung wirkt sich auf die beitragsrechtliche Behandlung der Arbeitsentgeltbestandteile nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV nur bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung aus.[1] Insofern wirkt eine nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum durchgeführte Pauschalbesteuerung dieser Art längstens bis zum letzten Tag de...mehr

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Nießbrauch und Wertpapiere ... / 2. Steuerliche Auswirkungen des Nießbrauchvorbehalts

Der Nießbrauchvorbehalt wirkt sich reduzierend auf die Schenkungsteuer bzw. genauer auf deren Bemessungsgrundlage aus (Schur/Schur, ZEV 2020, 317 [319]). Das führt zu einer geringeren Steuerlast für den Begünstigten. Im Falle der Übertragung von Wertpapieren sind für die Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten die Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs anzusetzen, wobei der nie...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in das ELStAM-Verfahren einbezogen worden sind.[2] Sämtliche Daten der vom Betriebsstättenfinanzamt ausgestellten Papierbescheinigung für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.2 Bewertung des Sachbezugs "Aktienoption"

Der geldwerte Vorteil ist in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der überlassenen Aktie am maßgebenden Bewertungsstichtag und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die überlassenen Aktien und/oder das Optionsrecht als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregelungen Im Lohnsteuerabzugs- und im Veranlagungsverfahren gibt es 2 Vereinfachungsregelungen[2]: Fü...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.12 Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei Eltern ohne Kindergeld

Kinderfreibeträge werden bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Während des Kalenderjahres wird der Familienleistungsausgleich durch die monatliche Kindergeldzahlung gewährleistet. Bei Eltern, die weder Anspruch auf Kindergeld noch auf sonstige vergleichbare Leistungen haben, tritt dadurch während des Jahres eine deutliche Benachteiligung gegenüber anderen Fa...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.11 Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzem Wohneigentum

Die Steuerermäßigung für im Inland bzw. in der EU/EWR belegene, selbst bewohnte Eigentumswohnungen oder Eigenheime[1] kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2025 mit dem 4-Fachen der zulässigen Einkommensteuerermäßigung als Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bescheinigt werden. Die Steuerermäßigung kann von der tariflichen Einkommensteuer für die vom Gesetzgeber...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.5 Verfahren

Sowohl die Bescheinigung des Freibetrags als auch des Hinzurechnungsbetrags als zusätzliches Besteuerungsmerkmal der ELStAM folgen denselben Regeln, die es für die Bescheinigung eines Steuerfreibetrags für die übrigen möglichen Lohnsteuerermäßigungsbestände zu beachten gilt.[1] Die 2-jährige Gültigkeit[2] ist auch für die Bescheinigung eines Hinzurechnungsbetrags als ELStAM ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.5 Verfahren

Mit dem elektronischen Datenabruf im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine virtuelle, elektronische Lohnsteuerkarte. Bei der Lohnsteuerberechnung darf der Arbeitgeber nur die vom BZSt mitgeteilten ELStAM-Daten anwenden.[1] Er ist an diese gebunden (Maßgeblichkeit der elektronisch bescheinigten Besteuerungsmerkmale). Der Lohnsteuerfreibetrag setzt...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / Zusammenfassung

Überblick Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELSt­AM) des Arbeitnehmers (maßgebende Steuerklasse, Kinderfreibetragszähler oder Lohnsteuerfreibeträge) muss der Arbeitgeber – abgesehen von bestimmten gesetzlich zugelassenen Ausnahmen, etwa den sog. Härtefällen nach § 39e Abs. 7 EStG – bei dem vom BZSt bundesweit geführten ELStAM-Datenpool elektronisch abrufen. Das Lo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist.[2] Es handelt sich h...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 1.500.000 SKK (44.642 EUR). Ab 1.1.2025: Jahresumsatz 62.500 EUR, Vorjahresumsatz 50.000 EUR.mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.2 Pauschalierung begünstigter Zuwendungen

Durch die geänderte Begriffsbestimmung umfasst die Pauschalierungsvorschrift seit 2015 auch betriebliche Veranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen.[1] Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ist bereits dann erfüllt, wenn arbeitgeberseitig eine Veranstaltung durchgeführt wird, die geselligen Charakter hat und an der überwiegend die eigenen...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.3 Üblichkeit: Freibetrag von 110 EUR

Die bis 2015 geltende Freigrenze von 110 EUR wurde durch einen Freibetrag oder genauer gesagt durch eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR ersetzt, der für alle Arbeitnehmer gilt. Im Sinne der Steuergerechtigkeit kann nur die Festlegung einer einheitlichen Obergrenze eine geeignete Abgrenzung der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen für alle Arbeitnehmer darstellen. Im...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.2 Nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht, da hier nicht der Arbeitgeber die steuerpflichtige Erhebung ändert, sondern die Finanzverwaltung als prüfende Behörde. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund der Beanstandung durch ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.1 Auswirkungen einer nachträglichen Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung

Eine Beitragspflicht kann nur rückwirkend entfallen, wenn ein Abrechnungsfehler des Arbeitgebers vorliegt, weil die steuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelts unzutreffend war. Derartige Berichtigungen müssen bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, also spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres, erfolgen.[1] Dies gilt auch in den Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / Zusammenfassung

Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, soweit sie einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. d. F. des BRSG eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Vervielfältigungsregelung wird in modifizierter Form fortgeführt. Die bisherige Vervielfältigung des Betrags von 1.800 EUR für die Steuerbefreiun...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % (bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.3 Wegfall des steuerfreien Zusatzhöchstbetrags von 1.800 EUR

Mit der Anhebung des steuerfreien Volumens auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) entfällt der Zusatzfreibetrag von 1.800 EUR, der für Beiträge zu einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ­gewährt wird, die vom Arbeitgeber aufgrund einer Neuzusage ab 1.1.2005 geleistet werden. Die Besteuerungspraxis fü...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.2 Anwendung des Faktors beim jeweiligen Ehegatten-Arbeitslohn

Im Faktorverfahren wird auf den Arbeitslohn des einzelnen Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Zusätzlich wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV durch Multiplikation mit dem berechneten Faktor gemindert, weil dieser immer kleiner als Eins ist. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kommt damit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. In die Bemessun...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.3 Antrags- und Eintragungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahres zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bereits vor 1984 wurde die Überlassung eigener Aktien an ArbN durch § 8 KapErhStG steuerlich begünstigt. Die Vorschrift, die den verbilligten Erwerb bis zur Hälfte ihres Werts, höchstens 500 DM im Kalenderjahr, steuerfrei stellte, ist aber nach Ablauf der für die Veräußerung dieser ArbN-Aktien geltenden Sperrfrist von fünf Jahren bereits in 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zielsetzung

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beteiligung von ArbN am Unternehmenskapital wird seit Jahrzehnten gefördert (zur Rechtsentwicklung > Rz 5 ff), und zwar aktuell mit einem Steuerfreibetrag für eine vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl § 3 Nr 39 EStG; > Rz 50 ff), durch die Möglichkeit, die Besteuerung des stpfl Teils des ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ob der ArbG dem ArbN eine Vermögensbeteiligung verbilligt überlässt, kann regelmäßig nur festgestellt werden, wenn ihr Wert bekannt ist. Aber auch bei einer unentgeltlichen Überlassung muss ihr Wert festgestellt werden, um beurteilen zu können, ob etwa der Freibetrag des § 3 Nr 39 Satz 1 EStG im Einzelfall nicht ausreicht und ein Überhang al...mehr