Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergeheimnis

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.4 Mitteilungen der Finanzbehörden

Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Informationen, die aus ihrer Sicht für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein oder für die Überprüfung der Pflichten eines Beratungsstellenleiters i. S. d. § 23 Abs. 3 StBerG erforderlich sind, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Die Verpflich...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 3 Abruf von Bescheinigungen für andere Personen (Dritte)

Die Wahrung des Steuergeheimnisses behält auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in Bezug auf die IT-Sicherheit nach der internationalen Norm für Informationssicherheits-Management (ISMS), der ISO 27001, zertifizieren lassen. Grundlage für die Zertifizierung ist der IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamts für Siche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Datenschutz (§ 96 Abs 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung ist der Regelung des Steuergeheimnisses in § 30 AO nachgebildet. Der Anbieter darf die Kenntnisse über die StPfl, die er im Zulageverfahren erlangt, nur für das Zulageverfahren verwenden. Offenbaren darf er die Informationen gegenüber der zentralen Stelle nur insoweit, wie die Informationsweitergabe durch die Vorschriften des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Zeitliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 81a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vergütungen für vorgesellschaftliche Leistungen des Gesellschafters (erbracht vor Eintritt in die PersGes als Mitunternehmer) werden von Wortlaut und Zweck des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nicht erfasst, sondern nur Entgelte für Leistungen während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft: BFH BStBl II 1994, 250. Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / I. Einleitung

Unternehmen, aber auch steuerlich beratene Privatpersonen, verarbeiten ggf. eine Vielzahl personenbezogener Daten, die den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen. Soweit z.B. Mitarbeiter- oder Kundendaten verarbeitet werden, Videomaterial oder Datenbanken genutzt werden, sind neben einer Rechtfertigung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 6, 9 DS-GVO) insb...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis und der Erbringung von Sozialleistungen wird von den Leistungsträgern eine Fülle von persönlichen Daten (Berufsweg, Einkommen, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw.) benötigt. Diesem umfassenden Informationsbedarf können sich die betroffenen Personen faktisch nicht entziehen, da ihnen eine gesetzliche Mitwirkung...mehr

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Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.5 § 30 AO (Steuergeheimnis)

• 2019 Konsequenzen aus der Abschaffung des Bankgeheimnisses / § 30 AO Das Bankgeheimnis wurde zum 25.6.2017 abgeschafft. Nunmehr können im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Banken Guthabenkonten oder Depots festgestellt und abgeschrieben werden, um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu überprüfen. Auch die Erstellung von Kontrollmitteilungen ist...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 13c UStG (Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen)

• 2020 Abtretung von Forderungen / Vertragsgestaltung / § 13c UStG Nach Auffassung des FG Köln in seiner Entscheidung v. 13.3.2019, 9 K 2216/15 (V R 44/19) ist das FA im Rahmen von § 13c UStG nicht zur umfassenden Darlegung der bei der Steuerfestsetzung berücksichtigten und der von der Forderungseinziehung betroffenen Umsätze verpflichtet. Dieser Auffassung dürfte nicht zu fo...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.20 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2019 Akteneinsichtsrecht im Besteuerungs- und Klageverfahren / Datenschutz-Grundverordnung / § 91 AO / § 364 AO / § 78 FGO Im Besteuerungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Ansprüche insoweit ergeben sich weder aus § 91 AO noch aus § 364 AO. Die FinVerw ist allerdings nicht daran gehindert,...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.30 § 146a AO (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit / Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung/Kassen-Nachschau/§ 146a AO/§ 146b AO § 146a und § 146b AO dürften mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, wonach das Gesetz selbst die wesentlichen Entscheidungen zu beinhalten hat, nicht vereinbar sein. Zum einen dürfte die Ausgestaltung des Begriffs "zertifizierte tec...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 3. Laptop-Einsatz vor Ort (§ 147 Abs. 7 AO n.F.)

Nachdem der BFH in restriktiver Auslegung des § 147 Abs. 6 S. 2 Alt. 2 AO a.F. ausgesprochen hatte, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es im Hinblick auf die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Daten des Steuerpflichtigen gebiete, diese nur in seinen Geschäftsräumen oder an Amtsstelle zu erheben und zu verarbeiten (vgl. BFH v. 16.12.2014 – VIII R 52/12, BFH/...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.2 Steuergeheimnis

Rz. 12 Während einer gleichzeitigen Prüfung ist die Finanzverwaltung weiterhin an das Steuergeheimnis nach § 30 AO gebunden. Die Weitergabe von steuerlich erheblichen Informationen im Rahmen oder zur Vorbereitung gleichzeitiger Prüfungen ist grundsätzlich zulässig und vom Stpfl. hinzunehmen. Eingeschränkt wird die Möglichkeit der zulässigen Offenbarung durch das Merkmal der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Umfang der Offenbarung (Abs. 2)

Rz. 5 § 10 Abs. 2 EUAHiG setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 der Amtshilferichtlinie um. Die Regelung dient der Wahrung des Steuergeheimnisses. Dafür wird sichergestellt, dass die ausländischen Bediensteten nur solche Informationen erhalten, die von § 4 EUAHiG als der Grundvorschrift für die Offenbarung gedeckt sind. Es muss sich also um solche Informationen handeln, die für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Schrifttum: App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Weitere Straftatbestände

Schrifttum: Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 133. Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) v 21.06.2002, BGBl I 2002, 2010

Rn. 153 Stand: EL 58 – ET: 09/2003 § 45d Abs 2 EStG: Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift können die Daten aus Freistellungsaufträgen nur zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet werden. Nach St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Auswahlermessen

Rz. 12 Nach dem Ende der Vertretungs- oder Verfügungsmacht wird die Finanzbehörde bei der Inanspruchnahme des früheren Vertreters, der nach wie vor verpflichtet ist, für steuerliche Pflichten besondere Ermessensüberlegungen anzustellen haben. Nur wenn der neue Vertreter oder der Vertretene zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten nicht in der Lage ist, wird eine Heranziehung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.1 Form

Rz. 10 Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine besondere Form vor.[1] Demgemäß ist sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Mahnung denkbar.[2] Eine fernmündliche Mahnung scheidet im Hinblick auf das Steuergeheimnis grundsätzlich aus.[3] Der fernmündliche Gesprächspartner ist nämlich regelmäßig nicht voll identifizierbar. Ist er es ausnahmsweise, denkbar ist etwa e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 260 AO zu Zeiten der Geltung der RAO war § 334a RAO, der erst 1965 in das Gesetz eingefügt wurde.[1] Entsprechende Regelungen zur Angabe des Schuldgrunds finden sich auch in anderen Verwaltungsverfahrensgesetzen, die die Verwaltungsvollstreckung betreffen. Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Finanzbehörde zur Darlegung des Schuldgrunds im Vol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.2 Arten

Rz. 11 Neben einer eigentlichen Mahnung kommt nach § 259 S. 3 (ehemals S. 4) AO die allgemeine Erinnerung durch öffentliche Bekanntmachung in Betracht.[1] Eine Zahlungserinnerung vor dem Eintritt der Fälligkeit lässt zudem die Mahnung gem. § 259 S. 2 (ehemals S. 3) AO überflüssig werden. Sie ist also keine besondere Art der Mahnung und liegt zeitlich abweichend von der Mahnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.3 Pfändungsverfügung

Rz. 7 Die Pfändungsverfügung gem. § 309 Abs. 1 AO besteht aus zwei Teilen. Zum einen verbietet die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen. Zum anderen gebietet sie dem Vollstreckungsschuldner ebenfalls schriftlich, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Dem Drittschuldner i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Schuldgrund

Rz. 5 Schuldgrund ist die steuerliche Forderung, aus der vollstreckt werden soll. Deswegen müssen sowohl die Art der steuerlichen Forderung, also die Steuerschuld mit genauer Bezeichnung der Steuerart, ihrer Entstehung oder des Abschnitts, wie z. B. ESt 2016, KSt-Vorauszahlung IV/2017, sowie der der Vollstreckung zugrunde liegende Betrag genannt sein.[1] Entsprechendes gilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.7 Steuergeheimnis und Übermittlung von Steuerdaten durch Dritte (Abs. 7)

Rz. 15 Nach Abs. 7 Satz 1 steht § 30 AO dem automatisierten Übermittlungsverfahren nach den Abs. 1 bis 6 nicht entgegen. § 30 AO regelt das Steuergeheimnis, dem grundsätzlich auch die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten hinsichtlich der Elterneigenschaft sowie die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unterliegen. Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO dürfen Daten, die dem Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr