Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.1 Arbeitgeberleistungen als Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.752 EUR und wird vom Arbeitgeber als Einmalbetrag im November zusätzlich zum Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.1 Jährliche Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeber hat in 2010 eine Direktversicherung für sie abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 146 EUR monatlich finanziert. Die pauschale Lohnsteuer wird auf die Arbeitnehmerin abgewälzt. Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.3 Refinanzierung durch eingebrachte Kündigungsfristen

Spricht man über die Kosten einer Transfergesellschaft, denkt man oft an zusätzliche Kosten zu den "normalen" Lohnkosten. Bringen die Mitarbeiter aber ihre Kündigungsfristen ein, ergibt sich für das Unternehmen ein Refinanzierungseffekt, der aus den direkt eingesparten Lohnzahlungsverpflichtungen resultiert, die während der Kündigungsfrist noch hätten bezahlt werden müssen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 5 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Neben dem Lohnsteuer-Jahresausgleich hat der Arbeitgeber auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einen Jahresausgleich vorzunehmen. Maßgebend sind auch insoweit die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Kalenderjahr als Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wurden. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszusch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1.3 Gesetzliche Ausschlussgründe

Der betriebliche Lohnsteuer-Jahresausgleich ist regelmäßig gesetzlich ausgeschlossen, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Pflichtveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres die zunächst gewährte betriebliche Erstattung vom Arbeitnehmer wieder zurückzufordern würde.[1] Im Einzelnen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 3 Maßgebende ELStAM für den Lohnsteuerabzug

Für sonstige Bezüge sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale am Ende des Zuflussmonats maßgebend.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels.[2] Hierdurch wird die mehrfache Berücksichtigung der Steuerklasse III vermieden, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel nach Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses Lohnnachzahlungen durch den "alten" Arbeitgeber erfolgen. Bei ausgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.3 Arbeitnehmer ohne neues Dienstverhältnis

Ist der Arbeitnehmer zwischenzeitlich nicht bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt, kann der frühere Arbeitgeber die ELStAM für das erste Dienstverhältnis abrufen und dem Lohnsteuerabzug zugrunde legen. Für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist der bereits im Lohnkonto eingetragene bzw. gezahlte und elektronisch an die Finanzverwaltung mitgeteilte Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 7 Jahresausgleich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Wird für den Arbeitnehmer ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt, ist gleichzeitig auch der Solidaritätszuschlag und bei kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmern die Kirchensteuer einzubeziehen. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszuschlag seit 2021 Seit dem Jahr 2021 ist beim Lohnsteuer-Jahresausgleich der Solidaritätszuschlag nur zu ermitteln, wenn für das betreffende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.3 Negatives zu versteuerndes Einkommen

Das Gesetz sieht eine modifizierte Anwendung der Fünftelregelung für den Fall vor, dass das zu versteuernde Einkommen negativ ist und erst durch Hinzurechnung der außerordentlichen Einkünfte positiv wird. Der angefügte Halbsatz in § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG n. F. stellt sicher, dass § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG sinngemäß auch bei der Lohnsteuerberechnung angewendet wird. Dazu wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3.3 Schritt 2: Jahreslohnsteuer und Differenzbetrag ermitteln

Für den so gekürzten Jahresarbeitslohn hat der Arbeitgeber die Jahreslohnsteuer zu ermitteln. Maßgebend ist die Steuerklasse, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als ELStAM abgerufen wird, in der Regel also die am 31.12. gültige Steuerklasse. Praxis-Beispiel Berechnung des Erstattungsbetrags Eine Arbeitnehmerin (Steuerklasse I, keine Kinder) arbeitet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.1 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist zu erfassen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist. Lohnsteuerberechnung ohne Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen Der Lohnsteuerabzug von einem sonstigen Bezug richtet sich nach dem Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung

Beschäftigt der Arbeitgeber am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zugunsten derjenigen Beschäftigten verpflichtet, bei denen die genannten Voraussetzungen vorliegen.[1] Für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten ist auf sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen, deren Arbeitslohn nach den p...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.2 Arbeitnehmer mit neuem Dienstverhältnis

Bezieht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung des sonstigen Bezugs Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, so hat der frühere Arbeitgeber für die Einbehaltung der Lohnsteuer den für ein zweites Dienstverhältnis maßgebenden ELStAM-Datensatz anzuwenden. Der sonstige Bezug ist dann unter Anwendung der Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Anwendung der Steuerklasse VI i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.1 Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Die Eintragungen im Lohnkonto sind die Ausgangsbasis für die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber. Neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) sind die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Besteuerungsmerkmale (ELStAM) mit Merker "gültig ab" in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.1 Persönliche Daten und Lohnsteuerabzugsmerkmale

Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der aktuellen Anschrift des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Übermittlung sind vom Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, zu senden. Im amtlichen Muster des Ausdrucks sind aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.1.2 Arbeitnehmer ohne Inlandswohnsitz

Auch für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland oder für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. Sie erhalten weiterhin in bestimmten Fällen (Grenzpendler nach § 1 Abs. 3 EStG oder bei Berücksichtigung von Lohnsteuer-Freibeträgen) eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform.[1] Für die dort eing...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.1 Besonderheiten

Lohnzahlungen an ausgeschiedene Arbeitnehmer bereiten in der Praxis häufig Schwierigkeiten, weil hier aus abzugstechnischen Gründen Sonderregelungen gelten. Der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer erhält, nachdem er aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist, ist im Normalfall als sonstiger Bezug anzusehen. Dies gilt auch für laufenden Arbeitslohn, wenn die für den nachgezahlt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 2 Ausschluss einzelner Arbeitnehmer vom Lohnsteuer-Jahresausgleich

In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, z. B. wenn der Arbeitnehmer es beantragt, für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war, der Arbeitslohn der Steuerklasse V oder VI unterlag, ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen war, das Fakt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist.[2] Es handelt sich h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1.1 Ununterbrochenes Dienstverhältnis

Die Durchführung des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist.[1] Scheidet ein Arbeitnehmer vor Ende des Kalenderjahres aus dem Dienstverhältnis aus, ist die Durchführung des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs ausgeschlossen. Ausschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 4.2 Ermittlung der Jahreslohnsteuer

Die Jahreslohnsteuer ist nach der am 31.12. gültigen Steuerklasse zu ermitteln und den insgesamt laut Lohnkonto im Kalenderjahr einbehaltenen Steuerbeträgen gegenüberzustellen.[1] Wurde im Laufe des Kalenderjahres mehr Lohnsteuer einbehalten als Jahreslohnsteuer berechnet wurde, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Unterschiedsbetrag zu erstatten. Ein aus Jahressicht zu ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.4 Berechnungsschema

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4 Besteuerung nach der Jahrestabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen ist unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Festzustellen ist die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs und den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Jahreslohnsteuerbeträgen ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.6 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Bei Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, die rentenversicherungspflichtig sind, und den übrigen Arbeitnehmern. Für den erstgenannten Personenkreis ist die Steuerberechnung nach der Allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle vorzunehmen, für die anderen Arbeitnehmer nach der Besonderen Jahreslohnsteuertabelle. Für die Abgre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.4.2 Sonderfall: Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden

Die für die Zuordnung einer Nachzahlung zum laufenden Arbeitslohn oder zu den sonstigen Bezügen dargestellten Grundsätze gelten nicht für Nachzahlungen, wenn der Arbeitnehmer bereits aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden ist und dem Arbeitgeber die ELStAM für das erste Dienstverhältnis nicht mehr vorliegen. Die Nachzahlung ist nach den für sonstige Bezüge geltenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.2 Günstigerprüfung

Die nach der Fünftelregelung ermittelte Lohnsteuer kann höher sein als die Lohnsteuer, die sich ohne Anwendung der Fünftelregelung ergeben würde. In diesem Fall darf die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Der Arbeitgeber muss daher eine Vergleichsrechnung durchführen (Günstigerprüfung) und darf die Fünftelregelung nur anwenden, wenn sie zu einer niedrigeren Lohnsteuer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Nummer 2: In dem Feld "Anzahl U" ist die Anzahl der Unterbrechungszeiträume zu bescheinigen, in denen an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen entfallen ist, z. B. wegen Krankheit. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 2.2 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Gelten Jubiläumszuwendungen als Vergütung für eine mehr als 12 Monate dauernde Tätigkeit, sind sie als Bezüge für mehrere Kalenderjahre zu behandeln; der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte kommt in Betracht. Weitere Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ist, dass die Jubiläumszuwendung zu einer Zusammenballung von Einkünften (= ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 1.5 Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate, der Lohnsteuerklasse und der Kindergeldberechtigung. Von dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Von dem so ermittelten Betrag werden 60 % oder 67 % (b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 1 Vorteile einer Vergütungsoptimierung

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Entgeltzahlungen hinsichtlich der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung optimiert werden können. Was "kostet" den Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung tatsächlich? Bzw. aus Arbeitnehmersicht: Was bleibt von einer Lohnerhöhung übrig? Praxis-Beispiel Gehaltserhöhung von 100 EUR – Was sie den Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. U.a. ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags von 10.908 EUR auf 11.604 EUR vorgesehen. Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 erst ab 66.761 EUR statt bisher bei 62.810 EUR.[2] Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wird die dortige Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.5 Berücksichtigung in den Steuerklassen V und VI

Bei den Steuerklassen V und VI können keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Hier erfolgt der volle Abzug beim Ehe-/Lebenspartner mit der Steuerklasse III bzw. bei der Steuerklasse für das erste Dienstverhältnis. Fälle, in denen keine Kinder beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen sind, sind in den ELStAM durch 2 Striche "- -" gekennzeichnet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite oder weitere Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.4 Berücksichtigung in Steuerklasse IV

Für die Berechnung von ggf. Solidaritätszuschlags und Kirchenlohnsteuer werden die Freibeträge für Kinder mit dem Zähler 0,5 bzw. 1,0 usw. eingetragen. Bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse IV werden die insgesamt eingetragenen Kinderfreibeträge je zur Hälfte auf die beiden Arbeitnehmer-Ehe-/Lebenspartner verteilt, auch wenn das Kindschaftsverhältnis nur zu einem Ehe-/Lebenspar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.7 Antragsverfahren für die Steuerklasse II

Eintragungen zur Steuerklasse sind ausschließlich durch die Finanzämter vorzunehmen. Dann erfolgt die Meldung der Steuerklasse II als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern. Dies gilt gleichermaßen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als auch für volljährige Kinder. Eine Antragstellung ist nach wie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.9 Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse

Entfallen im Laufe eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Korrektur der Steuerklasse II.[1] Die Verpflichtung zur Korrektur der Steuerklasse II gilt insbesondere, wenn die Ausbildung eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, im Lau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II

Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR jährl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat bzw. Trennung

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.6 Anteilige Berücksichtigung des Freibetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in der Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers beispielsweise im August 2024 das 18. Lebensjahr, entfällt ab Septe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Elterngeld

Das Elterngeld ist steuerfrei.[1] Es wirkt sich jedoch, wie andere Entgeltersatzleistungen auch, im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf die Höhe des Steuersatzes aus, sofern andere steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden. Das Elterngeld ist in voller Höhe in die besondere Steuersatzberechnung einzubeziehen. Dies gilt auch für den Mindestbetrag von monatlich 300 EUR bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden wird ein Entlastungsbetrag von 4.260 EUR [1] im Jahr eingeräumt, wenn mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.[2] Der Entlastungsbetrag wird bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse II nur für ein Kind im Lohnsteuertarif berücksichtigt, auch wenn der Alleinerziehende mehrere berücksichtigungsfähig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.8 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Für die Bescheinigung der Steuerklassen sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Dies gilt grundsätzlich auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, kann die Eintragung der Steuerklasse II beim Finanzamt mit Wirkung ab dem Tag erfolgen, ab dem ers...mehr