Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.11 Isle of Man

Der Status der Isle of Man, die in der irischen See zwischen den beiden großen britischen Inseln liegt, lässt sich mit dem der Kanalinseln vergleichen. Es handelt sich um einen Kronbesitz, sodass die Insel nicht Bestandteil von Großbritannien ist. Die Einwohnerzahl beträgt rund 85.000. Es wird keine Körperschaftsteuer erhoben, sodass sich die Insel als Standort für Offshore ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.2 Gibraltar

Gibraltar liegt an der Südspitze der iberischen Halbinsel und vollständig von Spanien umgeben. Die rund 32.000 Einwohner sind britische Staatsbürger, Gibraltar ist ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs, allerdings nicht Bestandteil der EU. Zwar ist die früher bestehende Steuerfreiheit für Kapitalgesellschaften in der Zwischenzeit durch eine 10 % Körperschaftsteuer er...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.6 Monaco

Das an der Mittelmeerküste belegene Herzogtum Monaco ist ebenfalls ein unabhängiger Staat mit rund 38.000 Einwohnern, von denen rund 80 % keine monegassischen Staatsbürger sind. Wegen der fehlenden Einkommen- oder Vermögensteuerpflicht für natürliche Personen, Unternehmen unterliegen hingegen einer Steuer, hat sich Monaco bereits seit vielen Jahren als Fluchtpunkt für reiche...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.4 Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein, zwischen Österreich und der Schweiz gelegen, ist eine der klassischen Steueroasen.[1] Insbesondere aufgrund des strengen Bankengeheimnisses und der niedrigen Steuersätze war Liechtenstein in der Vergangenheit geradezu ein Paradies für Steuerhinterzieher. Die Stiftung nach Liechtensteiner Recht war geradezu das Paradebeispiel einer Institution, d...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.2 Bermudas

Die Bermudas sind ein britisches Überseegebiet östlich der USA im Atlantik. Die Einwohnerzahl beträgt rund 65.000. Es gibt keine Einkommen- oder Mehrwertsteuer, dafür aber recht hohe Zölle. Bermuda hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer "erfolgreichen" Steueroase entwickelt. Wegen der niedrigen Steuersätze siedelten sich dort unzählige Kreditinstitute und Versicherunge...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.6 Cayman Island

Die Cayman Islands (deutsch auch Kaimaninseln/Kaiman-Inseln) sind eine Inselgruppe in der Karibik und ebenfalls Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Staatsoberhaupt ist auch hier die Queen. Die Einwohnerzahl beträgt rund 50.000. Heute gilt die Hauptstadt George Town als Steuerparadies und fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Mehr als 200.000 Firmen sollen auf den Inseln ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4.2 Umsetzung durch die EU-Kommission

Am 28. Januar 2016 hat auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Umsetzung des BEPS-Maßnahmenkatalogs veröffentlicht.[1] Dieser baut auf den Vorschlägen der OECD auf und soll kurzfristig in eine verbindliche Richtlinie umgesetzt werden, die bereits ab 1. Januar 2017 von den Mitgliedsstaaten zu beachten sein soll. Allerdings müssten hierfür alle 27 Mitgliedsstaate...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Amtliche Wertzeichen

Rz. 210 Unter § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG fallen Umsätze mit amtlichen Wertzeichen, die im Inland gültig sind. Unter amtliche Wertzeichen sind Wertzeichen zu verstehen, die von einem Hoheitsträger (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts) im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse ausgestellt werden. Es handelt sich um Marken, Karten, Stempel, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Option zur Steuerpflicht

Rz. 29 Nach § 9 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt ist. Macht der Unternehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch und unterwirft er solche Umsätze der Steuer, steht ihm der Abzug der mit diesen Leistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Erkennbarkeit eines Einspruchsbegehrens (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. Hieraus ergibt sich, dass an den Vortrag des Stpfl. keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Insbesondere von ihm nicht erwartet wird, dass er seinen Einspruch ausdrücklich als solchen bezeichnet. Auch wenn er seinen schriftlichen oder elektronischen oder – im Falle d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 198 Au... / 4 Abschluss der Außenprüfung

Rz. 16 Die Außenprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt.[1] Mit dem Abschluss der Außenprüfung endet die sich aus der Prüfungsanordnung ergebende Duldungspflicht des Stpfl., sodass sich der entsprechende Verwaltungsakt in der Hauptsache erledigt und seine Rechtswidrigkeit nicht mehr durch Anfechtungsklage, sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Vermittlungsleistungen

Rz. 42 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG fallen auch bestimmte Vermittlungsleistungen in Zusammenhang mit steuerfreien Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Krediten.[1] Die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Untervermittlung bei der Vermittlung von Krediten ist letztendlich vom EuGH geklärt worden. Mit Urteil v. 21.6.2007[2] hat der EuGH...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG war bis zum 31.12.1995 auch die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten steuerfrei. Die Steuerbefreiung stützte sich bis zum 31.12.1990 auf die Übergangsregelung nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 13 der 6. EG-Richtlinie. Diese Übergangsregelung war jedoch durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der 18. EG-Richtlinie[1] mWv 1...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 22 Zur Absicherung der Verpflichtungen nach § 146a AO hat der Gesetzgeber verschiedene neue Tatbestände im Bereich der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 AO stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig neben den bereits bisher verbotenen Tätigkeiten entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Aufbewahrungsfristen

Rz. 6 Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach § 147a Abs. 1 S. 5 AO i. V. m. § 147 Abs. 4 AO mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Unterlagen entstanden sind. Zu beachten ist, dass nach § 147 Abs. 3 S. 3 AO die Aufbewahrungsfrist nicht abläuft, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Beginn und Ende der Aufbewahrungspflicht

Rz. 7 Die Aufbewahrungspflicht ist nach § 147a Abs. 1 S. 3 AO vom Beginn des Kalenderjahrs an zu erfüllen, das auf das Kj. folgt, in dem die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 EUR beträgt. Damit ist allein das einmalige Überschreiten der Grenze nach dem Gesetzeswortlaut ausreichend, damit die Aufbewahrungspflicht erfüllt werden muss.[1] M. E. besteht aber bei ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.1 Allgemeines zum Transfer der elektronischen Buchhaltung

Rz. 35 Abweichend von der Grundregelung (s. Rz. 33) dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach dem durch Art. 10 Nr. 6 JStG 2009 v. 19.12.2008[1] eingefügten § 146 Abs. 2a S. 1 AO a. F. elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland geführt und aufbewahrt werden.[2] Nach der Fassung des § 146 Abs. 2a AO aufgrund des JStG 2009 war dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.3 Aufbewahrungspflicht und Dauer der Aufbewahrung

Rz. 25 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die Beziehung zu der Drittstaat-Gesellschaft und alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren. Dies dürften neben gesellschaftsrechlichen Unterlagen vor allem Kontounterlagen sein.[1] Eine Konkretisierung, welche Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren sind, ...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Grundlage für Verantwortung in der Lieferkette

Viele Großkonzerne und auch kleinere und mittelständische Unternehmen sehen sich heute mehr denn je herausgefordert und sind motiviert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in ihrer Lieferkette gerecht zu werden. Ein beträchtlicher Teil der Umweltbelastungen oder sozialer Ungerechtigkeiten wird nämlich entlang der Lieferkette verursacht. Eine Fokussierung auf die Lief...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen f...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

1 Allgemeines Rz. 1 § 26 ErbStG gewährt unter besonderen Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuer, sofern es zu einer vorzeitigen Aufhebung einer Familienstiftung oder eines Familienvereins kommt. § 26 ErbStG ist eine dem § 27 ErbStG verwandte Ermäßigungsvorschrift. Der Steuerzugriff wird auf ein eigentumsschonendes, verhältnismäßiges Maß beschränkt.[1] Nach der Grundkonzep...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Steueranrechnung

Rz. 39 Die aufseiten des Nacherben anrechenbare Steuer ist nach § 6 Abs. 3 S. 2 ErbStG die tatsächlich entrichtete Steuer des Vorerben abzüglich der Steuer, die dessen tatsächlicher Bereicherung entspricht. Die tatsächlich vom Vorerben entrichtete Steuer bemisst sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung, mithin nach dem Tod des Erblassers. Die Steuer auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Exkurs: Erlass aus Billigkeitsgründen nach §§ 163, 227 AO

Rz. 50 Durch § 28 ErbStG sind im Hinblick auf eine verwirklichte Erbschaft- oder Schenkungsteuer die allgemeinen abgaberechtlichen Billigkeitsmaßnahmen in Form einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen i. S. d. § 163 AO bzw. eines Erlasses i. S. d. § 227 AO nicht ausgeschlossen.[1] Nach § 163 S. 1 AO können Steuern niedriger festgesetzt werden, wenn di...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Besteuerung der Zweckzuwendung

Rz. 11 Für die Besteuerung einer Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG durchbricht das ErbStG die allgemeine Besteuerungssystematik unentgeltlicher substanzieller Vermögensverschiebungen und normiert vor dem Hintergrund des Bereicherungsprinzips weitreichende Sonderregelungen, da Erwerbsvorgänge im Wege der Zweckzuwendung weder den Erwerber noch eine oder mehrere bestimmte ande...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Die steuerrechtliche Regelung

Rz. 74 § 15 Abs. 3 ErbStG mildert die Besteuerung des Schlusserbenerwerbs, mit der Anweisung, dass "auf Antrag der Versteuerung das Verhältnis des Schlusserben oder Vermächtnisnehmers zum zuerst verstorbenen Ehegatten oder dem zuerst verstorbenen Lebenspartner zugrunde zu legen (ist), soweit sein Vermögen beim Tod des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Erhebung der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG wird nach § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt.[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Ersatzerbschaftsteuer (§ 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG)

Rz. 65 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] wird der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt (2 x 400.000 EUR). Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke der Werter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Stundungsvoraussetzungen

Rz. 21 Eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG ist auf die Erwerbe von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG beschränkt.[1] In sachlicher Hinsicht setzt eine Stundung nach § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG den Erwerb von begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG voraus, d. h. bestimmtes inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen[2], inländisches Betriebsvermögen[3] und – e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuersatz

Rz. 35 Nach einem entsprechenden Abzug auf der Ebene des Freibetrags ist nach § 6 Abs. 2 S. 5 ErbStG die Steuer für den Erwerb der Nacherbschaft und den Erwerb des freien Vermögens des Vorerben jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde – die Anknüpfung an den Steuersatz auf den Gesamterwerb wirkt wie ein Progressionsvorbehalt und ist ge...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 6 Einordnung der Equity-Methode

Rz. 37 Um eine tatsachengetreuere Bewertung der Beteiligung zu gewährleisten, hat sich die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen seit vielen Jahren national und international etabliert. Bei dieser Methode werden im Vergleich zur Voll- und Quotenkonsolidierung weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens i...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.11 Gesamtkapitalrentabilität

Rz. 46 Die Gesamtkapitalrentabilität[1] beleuchtet die Gewinnsituation des Unternehmens und dient als Indikator für die Attraktivität des Unternehmens für Investoren.[2] Rz. 47 Liegt die Gesamtkapitalrentabilität unterhalb des durchschnittlichen Fremdkap...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.12 Zusammenfassende Bewertung

Rz. 48 In der Praxis finden sich noch weitere Kennzahlen, wie etwa die Zinsdeckung, in der das Ergebnis vor Zinsen und Steuern ins Verhältnis zu den Zinszahlungen gesetzt wird. In enger Verbindung zur oben dargestellten Systematik des Bonitätsrisikos gibt sie Aufschluss darüber, wie stark der Bruttogewinn der Unternehmung die zu zahlenden Zinsen überragt bzw. welche Schwanku...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Besteuerung des Vorerbfalls

Rz. 37 Tritt die Nacherbfolge nicht erst mit dem Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter Anfall, was vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 BewG an sich eine Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Vorerben zu Folge hätte. An der Besteuerung des Vorerbfalls ändert sich jedoch durch den vorzeitigen Eintritt der Nacherbfolge im Nachhinein nichts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Schuldbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 45 Die infolge eines Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten nach § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen.[1] Wird der Erbe durch den Erbfall gegenüber dem Erblasser von einer Schuld befreit, führt diese Schuldbefreiung zu einem steuerbaren Erwerb von Todes wegen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Stichtagsprinzip

Rz. 2 Für die Berechnung der Steuer und damit auch für die Bestimmung der Steuerklasse, ist nicht ausdrücklich festgelegt, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. § 11 ErbStG greift dem Wortlaut nach nur für die Wertermittlung. Für die Berechnung der Steuer kann jedoch nichts anderes gelten; wie für die Wertermittlung ist auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen...mehr