Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Testamentsvollstrecker im Steuerrecht.

Rn 7 Im Umfang der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker hat dieser nach § 34 III AO die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und haftet dafür nach §§ 69, 34 AO mit den Erben gesamtschuldnerisch. Für Steuern, die noch beim Erblasser entstanden sind, muss der Testamentsvollstrecker die nötigen Steuererklärungen abgeben und die Nebenpflichten aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwendungen, die nicht abziehbar sind

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht abziehbar sind nach § 10 KStG (s. Anhang 3): die Gewerbesteuer; die auf die Gewerbesteuer entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder); die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind; die Steuern vom Einkommen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / gg) Vorab-Abschlag bei Familiengesellschaften mit langfristigen Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen

Rz. 271 [Autor/Stand] In § 13a Abs. 9 ErbStG gewährt der Gesetzgeber eine besondere Steuervergünstigung für bestimmte Familiengesellschaften (Personen- oder Kapitalgesellschaften, nicht dagegen Einzelunternehmen) in Gestalt eines zusätzlich gewährten Verschonungsabschlags (sog. Vorab-Abschlag) auf das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG. Ein solcher Vorab-Abschla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abschließende Regelung.

Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwert generell zusätzlich zu ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sachlicher Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 1 Die VO betrifft – ohne dass dies ausdrücklich gesagt wird – grenzüberschreitende Sachverhalte (Erw 14). Sie findet auf die ›ehelichen Güterstände‹ Anwendung, dazu Begriffsbestimmung in Art 3 I lit a, s Art 3 Rn 2. Die VO bestimmt nicht autonom, welche Beziehung als ›Ehe‹ zu qualifizieren ist. Dafür kommt es vielmehr auf das nationale Recht der MS an (Erw 17). Welcher MS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lasten.

Rn 2 Lasten beschreiben im Allgemeinen eine zwingend zu erbringende Leistung (MüKo/Raff § 995 Rz 2). Zu unterscheiden sind öffentliche und private Lasten. Zu Ersteren gehören ua Erschließungsbeiträge, sonstige Anliegerbeiträge und andere öffentliche Abgaben (vgl § 436). In § 1047 (s dort), welcher die Lastentragung für den Nießbrauch regelt, wird der Begriff privatrechtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 1 EuPartVO entspricht Art 1 EuGüVO. Die VO betrifft – ohne dass dies ausdrücklich gesagt wird – grenzüberschreitende Sachverhalte. Die VO gilt nicht für Steuer- u Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art (I 2). Daher bestimmt das innerstaatliche Recht, wie bspw Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Ar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Besonderheiten des Konzernprüfungsberichts

Rn. 88 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 1 ist über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der KA-Prüfung schriftlich zu berichten. Grds. muss dies unabhängig von der Berichterstattung über den JA des MU in einem selbständigen Prüfungsbericht erfolgen (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 118; überdies Beck Bil-Komm. (2022), § 321 HGB, Rn. 188; MünchKomm. HGB (2020), §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Enkelkinder.

Rn 6 Bei volljährigen Enkelkindern spricht alles dafür, dass sich der Unterhalt der in Anspruch genommenen Großeltern auf den erhöhten Selbstbehalt berufen darf, der beim Elternunterhalt gilt (BGH FuR 06, 366). Dies ist allerdings seit 2020 problematisch. Viele OLG und auch die Düsseldorfer Tabelle sehen keinen festen Selbstbehalt für den Elternunterhalt vor. Dies beruht auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wegfall der gesteigerten Unterhaltspflicht.

Rn 17 Nach II 2 greift die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nicht, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, denen trotz Barunterhaltsleistungen ihr eigener angemessener Unterhalt verbleibt. In Betracht kommen Großeltern BGH NJW 22, 331), aber auch der andere Elternteil. Voraussetzung ist, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil außer...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Erlangung der Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[13] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden:[14]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anspruchsgrundlage und materielle Voraussetzungen

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 3 EStG entspricht inhaltlich dem § 50d Abs 1 S 2 und 3 EStG aF und setzt den allgemeinen Rechtsgedanken um, dass die Einbehaltung der Steuer aus Sicht des Vergütungsgläubigers ohne rechtlichen Grund erfolgt und nur durch das nachfolgende Erstattungsverfahren gerechtfertigt ist (zur Qualität als allgemeiner Rechtsgedanke BFH vom 02....mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Begriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff "GoB" umfasst alle Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze (vgl. Leffson (1987), S. 17; zum Wortsinn von GoB HdR-E, HGB § 243, Rn. 11f., 18). Diese Grundsätze beziehen sich nicht nur auf die Buchführung, sondern auch auf die JA-Aufstellung. Diese Begriffsdefinition steht mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang, in denen auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 2 [Autor/Stand] "Steuerfall" ist der einzelne steuerpflichtige Erwerb, sodass die Kleinbetragsgrenze pro Erwerber ausgenutzt werden kann.[2] Die Norm ist sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden anwendbar, vgl. § 1 Abs. 2 ErbStG. Außerdem gilt die Vorschrift sowohl bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht.[3] Übersteigt die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angemessene Vergütung.

Rn 26 Die Fiktion des § 850h II bezieht sich nicht auf die Erbringung der Arbeit als solcher, sondern nur auf die Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung (Dresden JurBüro 17, 323). Zugunsten des Gläubigers gilt eine angemessene Vergütung als geschuldet. Die angemessene Vergütung ist am Tariflohn bzw der betriebs-, sonst ortsüblichen Vergütung zu orientieren. Der Anspruch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Bedeutung der "Unternehmenskultur"

Tz. 58 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Oben wurde bereits auf die sog. Compliance-Kultur eingegangen, die für das Funktionieren eines Tax CMS unerlässlich ist. Dieser vorgeschaltet muss zunächst nach der vorgefundenen Unternehmenskultur bzw. im Verein nach einer "Vereinskultur" gefragt werden. Ist z. B. im Rahmen der Diskussion mit dem Vorstand über die Einrichtung eines Tax CMS ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Abs 1 S 1 schützt die für drei Arten von Aufwendungen unentbehrlichen Mittel. Erfasst werden zunächst die zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks erforderlichen Kosten. Hierzu gehören die Kosten für Wasser- und Energieversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst, öffentlichen Abgaben, wie Steuern und Anliegerbeiträge, Pflichtversicherun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungen.

Rn 3 Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Es muss sich einerseits um Vorgänge handeln, die für das Vermögen von Bedeutung sind (BGHZ 38, 302) und sich negativ darauf auswirken (nicht: eigene Arbeitskraft oder Zeit). Andererseits ist die Freiwilligkeit erforderlich, dadurch unterscheiden sich Aufwendungen von Schäden. Die Freiwilligkeit wird durch eine Verpflichtung ...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Stand: 24. Mai 2023 Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz erstellt. Es werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet. Viele Antworten aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausweichklausel (Art 8 IV).

Rn 14 IV geht II und III vor und entspricht ex Art 30 II aE EGBGB. Umstände für eine engere Verbindung zu einem anderen Staat können sein: Erfüllungsort, Staatsangehörigkeit der Parteien, Sitz des ArbG, Vertragssprache, Währung des Arbeitsentgeltes, Ort des Vertragsschlusses, Arbeitsort, Wohnsitz der Parteien, Registrierung von Schiff oder Flugzeug (BAG NZA 16, 473, 475 [BAG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zuständige Auskunftsbehörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 für die Einholung von Kontoinformationen ist das Bundesamt für Justiz. (2) Zum Zweck der Einholung von Kontoinformationen nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 darf das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umfang.

Rn 13 Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinem Schadensersatzrechts (§§ 249 ff BGB). Immaterielle Schadenspositionen werden nicht ersetzt, sondern nur Vermögensschäden (MüKoZPO/Götz § 717 Rz 18). In erster Linie ist Naturalrestitution geschuldet, nach Maßgabe der §§ 250, 251 auch Geldersatz. Es muss derjenige Zustand wiederherges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentliche Vermögensverschlechterung (Nr 1).

Rn 9 Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Vermögensverschlechterung ist wie bei §§ 321 I 1, 490 I zu verstehen. Dabei sind die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners (inkl Art und Höhe seiner Verbindlichkeiten) im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs zu vergleichen (Staud/Stürner § 775 Rz 8). Eine wesentliche Verschlechterun...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zahlung einer Nutzungsvergütung.

Rn 23 kann nach III 2 im Fall der Überlassung des Gebrauchs von im Alleineigentum des anderen Ehegatten und von im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat angeordnet werden, aber gem III erst nach Trennung und Verteilung des Hausrats (Ddorf FamRZ 16, 1087) sowie vorheriger Zahlungsaufforderung (Frankf FamRZ 19, 783). Da die Gebrauchsüberlassung die Eigentumsverhältnisse unber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Die falsa demonstratio und der Schwarzkauf.

Rn 13 Fraglich ist die Erfüllung des Formerfordernisses, wenn der notarielle Vertrag das Grundstück unrichtig bezeichnet (insb Parzellenverwechslung), die Parteien aber über das wirklich Gemeinte einig sind. Die Rspr bejaht hier die Wirksamkeit wenigstens dann, wenn das Beurkundete Anhaltspunkte für das Gemeinte ergibt (zB Größe und Bebauung des Grundstücks sind richtig ange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 54 Sind von einem im europäischen Ausland lebenden Schuldner für das im Inland bezogene Arbeitseinkommen aufgrund eines Freistellungsbescheids des Finanzamts vom ArbG keine Steuern abzuführen, dürfen die Einkünfte nicht nach § 850e Nr 1 S 1 um den entspr Steueranteil gekürzt werden. Der Schuldner muss sie wegen seines Wohnsitzes im Ausland unmittelbar entrichten. Solche B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Öffentliche Lasten.

Rn 10 Nach heute fast einhelliger Ansicht machen laufende öffentlich-rechtliche Lasten, insb bei der Grundstücksschenkung an minderjährige Kinder, den Rechtserwerb nicht rechtlich nachteilig (aA Köhler AT § 10 Rz 16). Der BGH hat dieses Ergebnis früher durch eine getrennte Betrachtung der beiden Verträge erzielt. Das Schenkungsversprechen war für den Minderjährigen rechtlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG, Anhang 10)

Nicht abzugsfähig sind die von einem Gericht, einer deutschen Behörde oder von Organen der Europäischen Union festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. Zu den Verwarnungsgeldern zählen auch die geringfügigen Verstöße im Straßenverkehr, wie z. B. das "Knöllchen" wegen falschen Parkens. Soweit eine Geldbuße auch einen Abschöpfungsanteil enthält, d. h. der dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 105 Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, wenn er nicht in der Lage war, vor Ablauf der Abrechnungsfrist abzurechnen. Für das Verschulden gelten die zu § 276 aufgestellten Sorgfaltsmaßstäbe (BGH ZMR 17, 303 Rz 40; NJW 09, 2197 Rz 13). Zum Entlastungsbeweis hat der Vermieter konkret darzulegen, inwiefern er die Verspätung nicht zu vertreten ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuergesetze

Rn. 13 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Da die KiSt (bzw die Kultussteuer) wie der SolZ als Zuschlag auf die ESt erhoben wird (8 % bzw 9 %), unterliegen Gewinne aus der Veräußerung bzw Aufgabe von BV iSd § 16 EStG grundsätzlich auch diesen Steuern. Auf Antrag kann aber ggf eine Erstattung von 50 % der KiSt erreicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 227 AO iVm den entspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 Nach § 948 I ist das Bundesamt für Justiz die zentral zuständige Auskunftsbehörde für die Einholung von Konteninformationen. Von der Einrichtung dezentraler Auskunftsbehörden hat der Gesetzgeber abgesehen, weil zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht feststeht, in welchem Bundesland oder Amtsgerichtsbezirk das vorläufig zu pfändende Konto geführt wird, und der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterrichtung des Verbrauchers.

Rn 8 Für den Inhalt der dem Verbraucher mitzuteilenden Informationen verweist § 312e auf Art 246 § 1 I 1 Nr 7 EGBGB (zur Reform s Rn 1). Danach hat der Unternehmer den Verbraucher insb über den Gesamtpreis von Waren oder Dienstleistungen (einschließlich aller Steuern und Abgaben) zu informieren sowie die Art der Preisberechnung in Fällen, in denen der Preis aufgrund der Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bereinigtes Bruttoeinkommen.

Rn 3 In mehreren Schritten muss der Drittschuldner das Nettoeinkommen des Schuldners ermitteln. Auszugehen ist vom Gesamtbruttoeinkommen. Erfasst werden alle von einem ArbG in Geld gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile. Von diesem Gesamtbrutto aus ist zunächst das bereinigte Bruttoeinkommen festzustellen, wofür zwei Berechnungsmodalitäten bestehen. Bei einer nicht privi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übergang

Rn. 654 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Diese Definition wurde schon bald als zu eng erkannt, da der Veräußerungsgewinn nicht nur durch die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft stehenden Kosten wie Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern gemindert wird. Nach BFH v 06.05.1982, IV R ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berücksichtigung sonstiger wertbildender Faktoren (Abs 6).

Rn 6 Ein Wertvergleich von Anrechten mit sehr verschiedenartigen Berechnungsgrundlagen auf der Basis von Kapitalwerten, die ebenfalls auf unterschiedlichen Berechnungsweisen beruhen, ist problematisch. Der ›Einkaufspreis‹ eines Anrechts vermag nicht alle Faktoren abzubilden, die sich auf die tatsächlich zu erwartenden Versorgungsleistungen auswirken und die sonstigen Vorzüge...mehr