Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[1] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprüfung von Steuerfällen stattfindet. Dabei kann es sich um die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Ausnahme von der vorherigen Anhörung (Abs. 5)

Rz. 8 § 117 Abs. 4 S. 3 AO sah bisher eine unbeschränkte Anhörungspflicht vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen im zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehr im Bereich der Steuern vor, die von Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Der inländische Beteiligte ist grundsätzlich vorher anzuhören. Durch eine Änderung des § 117 Abs. 4 S. 3 AO gleichzeitig mit der Schaffun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Wirkung der Zuständigkeitsvereinbarung

Rz. 10 Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 27 AO beziehen sich grundsätzlich auf das gesamte Besteuerungsverfahren einschließlich Außenprüfungen nach § 195 AO.[1] Sie können aber auch auf bestimmte Verfahrensabschnitte beschränkt werden.[2] Die Zuständigkeitsvereinbarung kann auch noch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren getroffen werden.[3] Im Einvernehmen der betei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.4 Vermutete Gewinnverlagerung (Nr. 4)

Rz. 9 Liegen Gründe für die Vermutung vor, dass zwischen verbundenen Unternehmen durch künstliche Gewinnverlagerungen eine Steuerersparnis eintritt, ist der andere Mitgliedstaat spontan über die Gründe zu informieren. Die Informationen kann die Finanzbehörde z. B. im Rahmen der Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i. V. m. der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der deutschen Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Finanzbehörde

Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im staatsanwaltschaftlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

Leitsatz 1. Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. 2. Eine Passivierung erhaltener Zahlu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 5 Ermessensentscheidung; Begründungspflicht

Rz. 48 Eine Ermessensentscheidung ergeht durch Verwaltungsakt und ist, wenn er schriftlich erteilt wird oder ein schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist, grundsätzlich zu begründen.[1] An die Begründung einer Ermessensentscheidung sind grundsätzlich besondere Ansprüche zu stellen, weil der Adressat die Entscheidung verstehen und in die Lage versetzt werden soll, die Erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.3 Verbindliche Zusagen und Auskünfte; tatsächliche Verständigung

Rz. 44 Für verbindliche Zusagen und Auskünfte ergab sich die Bindungswirkung nach der früheren BFH-Rspr.[1] aus dem Grundsatz von Treu und Glauben; diese Grundsätze haben aufgrund der nunmehr in § 89 Abs. 2 AO getroffenen Regelung weitgehend an Bedeutung verloren.[2] Vor dem Hintergrund dieser Regelung wird ein Stpfl. grundsätzlich auf eine Bindung der Finanzbehörde außerhal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 3 Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, Nr. 2

Rz. 12 Zur Ausschließung von Gerichtspersonen oder Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vgl. § 51 FGO. Ausgeschlossene oder mit Erfolg abgelehnte Richter dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.[1] Wurde hiergegen verstoßen, ist das angefochtene Urteil ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Rechtslage auf Rüge aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 6 Berichtigung von Steuerfestsetzungen beim Gesellschafter

Häufig werden verdeckte Gewinnausschüttungen erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Steuerbescheide des Gesellschafters, in denen die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG integriert...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.4 Korrektur der Steuerbescheide

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden i. d. R. erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Einkommensteuerbescheide des Gesellschafters, in dem die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Verjährung

Rz. 154 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Steuergefährdung verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 379 AO vgl. § 384 Rz. 2. Zum Verjährungsbeginn gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG vgl. § 384 AO Rz. 3. Rz. 155 Im Hinb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.1 Beleg

Rz. 8 Als Beleg ist jegliches Schriftstück anzusehen, das geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis für einen steuerlich erheblichen Sachverhalt zu erbringen und einen Aussteller erkennen lässt. Da der Wortlaut des § 379 Abs. 1 AO insoweit keine Einschränkung enthält, handelt es sich um alle Schriftstücke, mit deren Hilfe im Rahmen eines steuerlichen Sachverhalts ein Beweis erbr...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / 5. Zustimmung des Steuerpflichtigen

In den Fällen des § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO ist ein Kontenabruf mit Zustimmung des Steuerpflichtigen zulässig. Hierunter fallen Fallkonstellationen, in denen die Finanzbehörde eine Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen mittels eines Kontenabrufs für erforderlich hält, um seine Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Sie kann ihn dementsprechend auf...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.1 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 79 Tatbestandsvoraussetzungen. Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO hat ein Steuerpflichtiger einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung zu erstellen (Stammdokumentation). Tatbestandsvoraussetzungen für diese erweiterten Aufzeichnungspflichten unbeschränkt Steuerp...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.2 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM)

Rz. 42 Anwendung der TNMM. Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode[1] vergleicht Nettomargen, die ein Konzernunternehmen aus einem Geschäft mit einem verbundenen Unternehmen erwirtschaftet hat, mit solchen Margen, die das Konzernunternehmen bei vergleichbaren Geschäften mit fremden Dritten erzielt bzw. die von unabhängigen Unternehmen bei vergleichbaren Geschäften er...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.1 Betriebsprüfung

Im Rahmen der Außenprüfung muss das Finanzamt nach § 199 AO die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zur Steuerpflicht und deren Bemessung umfassend (zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen) prüfen. Erfahrungsgemäß finden Betriebsprüfungen einige Jahre nach Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres statt, sodass trotz ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Unterlagen man...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 3.5 Verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung

Der Steuerpflichtige kann im Anschluss an eine Betriebsprüfung eine verbindliche Zusage beantragen, wie ein geprüfter und im Prüfungsbericht erläuterter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird.[1] Da § 204 AO die Erteilung einer verbindlichen Zusage nur im Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Außenprüfung regelt, muss ein zeitlicher Zusammenhang zwische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessne Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 3.3 Unverbindliche Mitteilung

Oft teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen seine (derzeitige) Rechtsauffassung mit. Dies ist kein Fall der tatsächlichen Verständigung und bindet das Finanzamt insoweit nicht. Selbstverständlich kann der zuständige Sachbearbeiter seine Meinung jederzeit ändern und anpassen. Praxis-Beispiel Diskussion über Art der Einkünfte ist unverbindlich Im Rahmen einer Außenprüfung teil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erstattung von Aufwendungen für die Beitragszahlung für behinderte Menschen (Abs. 1), den Regress in Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für Behinderte beruflich tätig sein kann (Abs. 1a), sowie die Zulässigkeit von Vereinbarungen zur Beteiligung der Entwicklungshelfer und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.2 Prüfungsrecht

Rz. 5 Mit Abs. 1 Satz 4 bis 7 wird den Stellen, die die Beitragserstattung durchführen, auch nach bestandskräftiger Erstattung ein Prüfungsrecht eingeräumt. Da es nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs bedingt durch Zeitmangel zu Überzahlungen gekommen ist, ist die Einführung eines der Betriebsprüfung vergleichbaren Prüfungsrechts sinnvoll. Es gibt den zuständigen S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die tatsächliche Verständigung ist ein in der Praxis angewandtes Instrument zur Klärung genau bestimmter Sachverhalte während des Festsetzungsverfahrens. Sie dient dazu, bei unklaren Sachverhalten eine Einigung zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen herbeizuführen. Angesichts vermehrter Betriebsprüfungen und einer steigenden Zahl steuerstrafrechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 4 Erforderliche Beteiligte bei der tatsächlichen Verständigung

Beide Seiten – Finanzamt und Steuerpflichtiger – müssen bei dem Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung mitgewirkt haben.[1] Aufseiten des Finanzamts muss ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger "Amtsträger" beteiligt sein.[2] Das sind ausschließlich: der Amtsleiter des Finanzamts oder der zuständige Sachgebietsleiter des Veranlagungsbereichs bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.3 Prüfverfahren

Rz. 8 Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2010 geregelt worden. Die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung erfolgt nunmehr zusamm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Leitsatz § 6b EStG lässt die Übertragung eines Veräußerungsgewinns aus dem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, zu. Dazu muss der Steuerpflichtige nicht zivilrechtlicher Eigentümer der Reinvestitionswirtschaftsgüter sein. Eine in der Ergänzungsbilanz eines Komman...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Zielrichtung der Maßnahme

Rz. 36 Die Maßnahme muss nach ihrem Inhalt und ihrer Ausgestaltung eindeutig auf ein strafrechtliches Vorgehen zielen.[1] Durch diese Willensbildung wird die Maßnahme zur Prozesshandlung (Rz. 3). Wegen der Nähe und der meist vorhandenen zeitlichen Überschneidungen strafrechtlicher und steuerlicher Ermittlungen[2] muss die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass es sich um eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Maßnahme

Rz. 34 Das Strafverfahren ist eingeleitet, d. h., es hat begonnen (Rz. 4), sobald eines der Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) eine Maßnahme getroffen hat, die erkennbar die Strafverfolgung bezweckt.[1] Die Einleitungswirkung wird durch jede Maßnahme ausgelöst, die als erster Schritt zur Aufklärung des Tatverdachts erkennbar wird. Die Einleitung ist ein zielgerichtetes (Rz. 36)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2 Form und Inhalt

Rz. 44 Besondere Formvorschriften bestehen für den Einleitungsvermerk nicht. Es reicht insofern jede schriftliche Notiz jeglicher Art. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich.[1] Die Notiz muss zu den Akten genommen werden, d. h. zu den strafrechtlichen Ermittlungsakten, da die Beweisfunktion (Rz. 41) sich vorrangig auf das Steuerstrafverfahren bezieht. Rz. 45 Zum Inhalt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.4 Teilhabersteuer

Rz. 97 Bei der Teilhabersteuer soll das Einkommen der Körperschaft einer proportionalen Teilhabersteuer unterliegen. Das Einkommen soll dann den Anteilseignern im Verhältnis ihrer Beteiligung zugerechnet werden, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Gewinn ausgeschüttet worden ist. Das System sieht vor, dass jeder Anteilseigner mit dem auf seine Beteiligung entfallend...mehr