Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuer, Die Besteuerung der Kunst, 2. Aufl, Köln 1984; P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des Grundgesetzes, NJW 1985, 225; Zöbeley, Zur Garantie der Kunstfreiheit in der gerichtlichen Praxis, NJW 1985, 254; Maassen, Kunst oder Gewerbe?, Heidelberg 1991 (dazu kritische Bspr von Wolff-Diepenbrock, DStR 1992, 559); Kempermann, Kunst, Gewerbe, Kunstgewerbe, F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schick, Die freien Berufe, 1973; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kellersmann, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Diss Osnabrück, 1994, Europ Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswiss; Kempermann, Katalogberufler als Gewerbetreibende, FR 1996, 514; Krüger, Zur Abgrenzung der freiberuflichen vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 266 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die ursprünglich als Abs 5 eingefügte Verweisung des § 18 Abs 4 EStG bestimmt die entsprechende Anwendung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 S 2 u 3 EStG sowie des § 15a EStG. Verweisungsnormen werfen idR die besondere Auslegungsfrage auf, ob und inwieweit sie im Hinblick auf die tatsächliche Verschiedenheit der Regelungsbereiche nur zu einer s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; 2008, 681; 2010, 40; 2013,79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und steuerrechtlich ist die juristische Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zur Kritik

Rn. 250 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Rspr des BFH ist seit Anbeginn (seit BFH BStBl II 1968, 820) als zu eng, nicht sachgerecht und fortschrittsfeindlich kritisiert worden (vgl Abele, DStR 1966, 754; Labus, BB 1968, 1368; Withol, Anm StRK EStG bis 74 § 15 Ziff 1 R 22; Greif/Leipoldt, INF 1978, 58; Korn, StbKongrRep 1995, 143, 145f; Krüger, FR 1996, 613, 616; Lüdemann/Wildf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung mit Bsp

Rn. 90 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Obwohl sich der Begriff der Kunst nach allg Auffassung sehr schwer definieren bzw "kaum erfassen" lässt (BFH BStBl II 1983, 7; 1984, 491; BFH/NV 1993, 716; ferner BVerfGE 67, 213, 225), besteht angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen der Zuordnung erzielter Einkünfte zu den gewerblichen oder aus selbstständiger Arbeit (s Rn 7ff) aus Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 33l Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Schachtelprivileg bei hybriden Finanzinstrumenten

Rz. 320 Keine Regelung enthält das Gesetz für die Anwendung des Schachtelprivilegs für Einkünfte aus hybriden Finanzinstrumenten. Hierunter sind darlehensähnliche Beziehungen zu verstehen, die zwischen Darlehen und Beteiligungen stehen, weil ihre Vergütung gewinnabhängig ist. Der Begriff der "Gewinnabhängigkeit" wird dabei von der Rspr. sehr weit gefasst; so liegt eine Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift ist auf alle dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträge und Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem 31.12.1988 zufließen. § 50d EStG ersetzt die bisherige Vorschrift des § 73h EStDV. Danach wurde § 50d EStG folgendermaßen geändert: Durch G. v. 25.2.1992[2] wurde der Anwendungsbereic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 292a Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Weitere Anwendungsfälle

Rz. 214 Weitere Fälle dieser Art können vorliegen, wenn der ausl. Staat die Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft besteuert (z. B. Spanien; mittel- und osteuropäische Staaten). Dann kann eine Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft durch einen unbeschränkt Stpfl. zur Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns führen. Die Bundesrepublik sieht den Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.5 Gestaltungen

Rz. 149 Eine "Aushebelung" des Abs. 3 durch Gestaltungen ist schwierig.[1] Möglich ist es, die zwischengeschaltete Gesellschaft so mit Substanz auszustatten, dass sie die Voraussetzungen des Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 erfüllt. Bei Leistungen gegenüber konzernabhängigen Gesellschaften ist jedoch die Gefahr von verdeckten Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Bei einer Umqualifizierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 287 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG in der Neufassung der Vorschrift bestimmt ergänzend, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus, hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffällig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Verhältnis zu § 2 AO (Treaty Override)

Rz. 3 § 50d EStG regelt, zusammenfassend ausgedrückt, dass bestimmte Vorschriften der DBA bzw. von EU-Richtlinien unter bestimmten Bedingungen und in bestimmtem Ausmaß nicht anzuwenden sind. Dies betrifft den Steuerabzug vom Kapitalertrag und den Steuerabzug nach § 50a EStG, der trotz gegenteiliger Regelungen in DBA oder EU-Richtlinien durchzuführen ist. Daher gehen § 50d Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.4 Vereinbarkeit mit DBA- und EU-Recht

Rz. 131 Soweit das einschlägige DBA keine Missbrauchsklausel enthält, verstößt die einseitige Missbrauchsregelung des Abs. 3 gegen das DBA. Dies ist jedoch als Treaty Override rechtlich möglich (Rz. 3ff.). Zu den abkommensrechtlichen Bedenken gegen die "Aufteilungsklausel" vgl. Rz. 121c. Rz. 132 Die Einschränkung der Steuerentlastung nach § 43b EStG schränkt die Wirkung der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Subject-to-tax- und Switch-over-Klauseln

Rz. 172 § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten Bestimmungen für unbeschränkt Stpfl. bei Bestehen eines DBA. Sie enthalten materielle Bestimmungen zur Anwendung der DBA, indem sie bestimmte Regelungen des jeweiligen DBA verdrängen; es handelt sich daher um einen Treaty Override (Rz. 3ff.). Rz. 172a Der Sache nach enthalten die beiden Vorschriften "Switch-over-" oder "Subject-to-tax...mehr

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§ 13 Steuerrecht

A. Lohnsteuer I. Private Nutzung betrieblicher Geräte Rz. 1 Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Datenverarbeitungsgeräte oder Telekommunikationsgeräte ausschließlich für betriebliche Zwecke zur Verfügung, so ist dies lohnsteuerrechtlich unproblematisch. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitnehmer die Geräte nicht nur für betriebliche Zwecke nutzt, sondern auch...mehr

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§ 13 Steuerrecht / A. Lohnsteuer

I. Private Nutzung betrieblicher Geräte Rz. 1 Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Datenverarbeitungsgeräte oder Telekommunikationsgeräte ausschließlich für betriebliche Zwecke zur Verfügung, so ist dies lohnsteuerrechtlich unproblematisch. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitnehmer die Geräte nicht nur für betriebliche Zwecke nutzt, sondern auch zur privaten...mehr

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§ 13 Steuerrecht / B. Einkommensteuer

I. Werbungskostenabzug Rz. 22 Im Gegensatz zur lohnsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte stellt sich bei der privaten Anschaffung betrieblich genutzter Telekommunikationsgeräte die Frage nach dem Werbungskostenabzug. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG nennt als von den Einkünften des Arbeitnehmers abzugsfähige Werbungskosten die "Aufwendungen für ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 4. Dienstleistungen

Rz. 7 Nunmehr ausdrücklich von § 3 Nr. 45 EStG erfasst sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie von System- oder Anwendungssoftware vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer erbracht werden. Typischerweise handelt es sich dabei um die Installation oder Inbetriebnahme von Geräten oder Pro...mehr

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§ 13 Steuerrecht / III. Betriebsstättenproblematik

Rz. 47 Neben der zuvor behandelten Frage, wie der Telearbeiter einkommen- bzw. lohnsteuerrechtlich zu erfassen ist, kann die Beschäftigung von Telearbeitern auch beim Arbeitgeber unmittelbar steuerrechtliche Auswirkungen haben, und zwar insbesondere dann, wenn der Telearbeiter mit seinem Homeoffice selbst als Betriebsstätte gemäß § 12 AO bzw. in abkommensrechtlichem Sinne an...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Pauschalierungsbefugnis nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG

Rz. 15 Übereignet ein Arbeitgeber ein Datenverarbeitungsgerät an seinen Arbeitnehmer, statt jenes lediglich zur Nutzung zu überlassen, so liegt darin die Gewährung eines geldwerten Vorteils, der lohnsteuerlich zu erfassen ist. Zur Vereinfachung derartiger Fälle besteht die Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG. Danach kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohns...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Telekommunikationsgeräte

Rz. 4 Als Telekommunikationsgeräte sind Telefon- und Telefaxgeräte, Mobil- und Autotelefone sowie Modems/ISDN-Karten zu verstehen. Smartphones werden sowohl als Telekommunikationsgeräte als auch als Datenverarbeitungsgeräte eingeordnet, entscheidend für ihre steuerliche Behandlung ist die Zuordnung aber nicht. Außerdem ist auch das von der Vorschrift in erster Linie geförder...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 7. Umsatzsteuerrechtliche Folgen

Rz. 12 Die umsatzsteuerrechtlichen Folgen einer privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten ist nicht ausdrücklich geregelt. Ein zunächst hierauf zielendes BMF-Schreiben vom 11.4.2001 entfaltet für die Zeit ab 2005 keine Wirkung mehr.[8] Nach der Rechtsprechung ist die Überlassung von betrieblichen Kommunikationsgeräten grundsätzlich umsatzsteuerbar und -pfl...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Werbungskostenabzug

Rz. 22 Im Gegensatz zur lohnsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte stellt sich bei der privaten Anschaffung betrieblich genutzter Telekommunikationsgeräte die Frage nach dem Werbungskostenabzug. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG nennt als von den Einkünften des Arbeitnehmers abzugsfähige Werbungskosten die "Aufwendungen für Arbeitsmittel", wobei ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 6. Nutzung durch Arbeitnehmer

Rz. 9 Steuerbefreit ist nur die Nutzung durch einen Arbeitnehmer. Darunter zu fassen sind auch Rechtsnachfolger i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV des Arbeitnehmers.[6] Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Gewerbetreibende und Freiberufler ist nicht möglich; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist hiermit nicht verbunden.[7] Unerheblich ist, ob die Geräte im Betrieb oder in...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Nachweis

Rz. 20 Ohne Nachweise kann der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erklärten Betrag für die Internetnutzung pauschal versteuern, soweit dieser 50 EUR im Monat nicht übersteigt. Übersteigen die Zuschüsse diesen Betrag, so muss der Arbeitnehmer seine Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen. Der Durchschnittswert kann dann als Maßst...mehr

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§ 13 Steuerrecht / III. Telekommunikationsaufwendungen

Rz. 29 Im Übrigen sind Telekommunikationsaufwendungen (z.B. für Telefon, Internet, Mobiltelefon) als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie beruflich veranlasst sind (R 9.1 Abs. 5 LStR). Abzugsfähig sind grundsätzlich sowohl die Verbindungsentgelte als auch Nutzungsentgelte für Telefonanlagen und Grundpreise der Anschlüsse. Bei Nachweis der beruflichen Veranlassung für einen...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 5. Betriebliche Geräte

Rz. 8 Bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten muss es sich um betriebliche Geräte handeln. Dies bedeutet, dass die Geräte vom Arbeitgeber für den Betrieb angeschafft worden und dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen worden sind. Dazu zählen auch gemietete und geleaste Geräte. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber wirtschaftlicher Eig...mehr

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§ 13 Steuerrecht / D. Muster

Rz. 58 Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 51.000 EUR. Die Entschädigung erfolgt durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000 EUR brutto auf...mehr

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§ 13 Steuerrecht / C. Steuerrechtliche Behandlung der Telearbeit (Homeoffice)

Rz. 30 Besondere Probleme wirft die steuerrechtliche Erfassung der Telearbeit, unspezifisch auch als "Homeoffice" bezeichnet (siehe auch § 7 Rdn 1 ff.), auf. Einerseits ist der lohnsteuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff auf den Normalfall des im Betrieb unter den Augen des Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmers und nicht auf den an einem anderen Ort tätigen Telearbeiter zugeschnit...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Datenverarbeitungsgeräte

Rz. 3 Der Begriff Datenverarbeitungsgerät umfasst zunächst die – nicht mehr ausdrücklich benannten – Personalcomputer. Unter dem Begriff Personalcomputer sind sowohl Standgeräte als auch Laptops und Notebooks zu verstehen. Auch anschließbare Standard-Hardware ist hiervon umfasst, wie z.B. Prozessoren, Grafik- und Soundkarten, Speichererweiterungen, Disketten-/CD-ROM-/DVD-Lau...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 3. System- und Anwendungsprogramme

Rz. 6 § 3 Nr. 45 EStG erfasst System- und Anwendungsprogramme, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassen worden sind. Steuerfrei sind damit auch geldwerte Vorteile des Arbeitnehmers im Rahmen so genannter Home Use Programme, bei denen ein Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter so gena...mehr